Parlamentskorrespondenz Nr. 341 vom 10.05.2010

Vorlagen: Verfassung

Bundesrat urgiert uneingeschränktes Recht auf Subsidiaritätsklage

Nach den Koalitionsparteien hat nun auch der Bundesrat eine begleitende Gesetzesnovelle zum Lissabon-Vertrag vorgelegt (691 d.B. ). Sie orientiert sich in weiten Teilen an dem bereits im Verfassungsausschuss des Nationalrats zur Diskussion stehenden Entwurf (siehe PK Nr. 115 ), geht in einigen wesentlichen Punkten aber darüber hinaus. So strebt der Bundesrat, was die Einbringung einer Subsidiaritätsklage betrifft, eine Gleichstellung mit dem Nationalrat an und will jeden Gesetzgebungsakt der EU wegen eines Verstoßes gegen das Subsidiaritätsprinzip beim Europäischen Gerichtshof anfechten können. Gleichzeitig sollen etwaige bindende Vorgaben der Länderkammer für die Verhandlungsposition Österreichs bei EU-Vorhaben mehr Gewicht erhalten. Um Bedenken der Länder Rechnung zu tragen, sieht der Gesetzesantrag eine Verpflichtung des Bundesrats vor, im Rahmen von Subsidiaritätsprüfungsverfahren eingelangte Stellungnahmen der Landtage in Erwägung zu ziehen und die Landtage über beschlossene Subsidiaritätsrügen zu unterrichten.

Mit einer parallel zur Einbringung des Gesetzesantrags beschlossenen Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrats wird dem EU-Ausschuss der Länderkammer bereits vor Inkrafttreten des Lissabon-Begleitgesetzes die Durchführung von Subsidiaritätsprüfungsverfahren ermöglicht. Basis für den Beschluss bildete ein Fünf-Parteien-Antrag . (Schluss)