Parlamentskorrespondenz Nr. 346 vom 11.05.2010

Vorlagen: Soziales

Abgeordnete wollen einheitliche Richtlinien für Servicehunde

Die fünf Fraktionen des Nationalrats sprechen sich in einem gemeinsamen Entschließungsantrag für bundesweit einheitliche Richtlinien und Qualitätskriterien für Service- und Signalhunde aus (1106/A[E] ). Solche Hunde sind für Menschen mit Behinderungen eine wichtige Hilfe bei der Bewältigung ihres Alltags und leisten einen wertvollen Beitrag zu mehr Unabhängigkeit der Betroffenen, argumentieren die Abgeordneten. Im Gegensatz zu Blindenführhunden, deren Definition im Bundesbehindertengesetz geregelt ist, gibt es für Service- und Signalhunde allerdings bis dato keine entsprechenden Regelungen.

Rechtsstatus von UNIDO-Mitarbeitern wird angepasst

Seit dem Abschluss eines Abkommens zwischen Österreich und der UNIDO betreffend die soziale Sicherheit der Angestellten dieser Organisation sind im innerstaatlichen, aber auch im zwischenstaatlichen Bereich wesentliche Rechtsänderungen eingetreten, die eine Anpassung des Abkommens erforderlich machen. Konkret betroffen sind dabei Aspekte des Pensions- und des Versicherungswesens, wobei man in der Textierung jener vergleichbarer Abkommen mit anderen internationalen Organisationen folgt. (686 d.B.)

Bericht über Empfehlungen der Internationalen Arbeitskonferenz

Bereits Anfang Juni 2006 hat in Genf die 95. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz stattgefunden, an der Österreich mit einer aus VertreterInnen der Regierung sowie der Organisationen der ArbeitgeberInnen und der ArbeitnehmerInnen teilgenommen hat. Die beiden VertreterInnen der Regierung und die Vertretung der ArbeitnehmerInnen stimmten in Genf der Empfehlung Nr. 198 zu, die Vertretung der ArbeitgeberInnen stimmten gegen die Annahme der Empfehlung. Eine Ratifikation ist für die Empfehlungen der Arbeitsorganisation nicht vorgesehen. Zur Erfüllung der Vorlagepflicht genügt es, dem Nationalrat einen entsprechenden Bericht (III-98 d.B.) zur Kenntnis zu bringen.

Empfehlung Nr. 198 fordert die Mitgliedstaaten zur Durchführung einer innerstaatlichen Politik zum Schutz von Beschäftigten in einem Arbeitsverhältnis auf, umfasst Regeln zur Bestimmung des Vorliegens eines Arbeitsverhältnisses und schlägt die Einführung von Mechanismen zur Überwachung und Durchführung vor. Eine Gegenüberstellung der einzelnen Empfehlungen mit den in Österreich getroffenen Maßnahmen hat ergeben, dass zu allen wesentlichen Vorschlägen der Empfehlung bereits Umsetzungsmaßnahmen bestehen. (Schluss)


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