Parlamentskorrespondenz Nr. 347 vom 11.05.2010

Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wird verschärft

Leichtere Ausforschung, höhere Strafen, mehr Pflichten für Anwälte

Wien (PK) – Der Justizausschuss hat heute die zuletzt vertagten Beratungen über das Paket von Maßnahmen wieder aufgenommen, mit denen Lücken im System zur Bekämpfung gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geschlossen werden sollen. Als Ergebnis seiner Debatte empfahl der Ausschuss dem Plenum mit S-V-G-Mehrheit Änderungen in der Rechtsanwaltsordnung, in der Notariatsordnung, im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung. Konkret soll die Eigengeldwäsche in das Strafgesetzbuch aufgenommen, die Identifizierungs- und Sorgfaltspflichten von Rechtsanwälten und Notaren verschärft, der Vortatenkatalog erweitert, die Ausforschung von Vermögen aus strafbaren Handlungen erleichtert und der Strafrahmen für Geldwäscherei den Strafdrohungen im Korruptionsstrafrecht angeglichen werden. Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage in der Fassung eines von VP-Abgeordneter Ridi Steibl in die Debatte eingebrachten S-V-Abänderungsantrages plenumsreif gemacht.

Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F) begründete die Ablehnung der Vorlage durch seine Fraktion mit Kritik an der Verschärfung der Berufsordnung der Rechtsanwälte und Notare. Das Anwaltsgeheimnis würde durch die Verschärfung der Melde- und Kontrollpflichten der Anwälte gegenüber ihren Klienten unterlaufen – das sei grundrechts- und verfassungswidrig, sagte Fichtenbauer und untermauerte seine Position mit Zitaten aus der EU-Grundrechtscharta, aus EuGH-Urteilen und aus der Menschenrechtskonvention: Der Schutz des Anwaltsgeheimnisses habe Grundrechtscharakter und diene dem Schutz der Klienten und ihres Rechts auf ein faires Verfahren, führte der Abgeordnete und Rechtsanwalt aus. Weitere Kritikpunkte Fichtenbauers galten den vorgesehenen Bestimmungen für die Eigengeldwäsche, wobei er darauf hinwies, dass niemand der Hehler seines eigenes Diebsgutes sein könne. Fichtenbauer brachte auch rechtssystematische Einwände gegen Regierungsvorlage und Abänderungsantrag vor und kündigte eine Verfassungsklage an.

Abgeordneter Ewald Stadler (B) schloss sich den Ausführungen seines Vorredners an und qualifizierte die Regierungsvorlage als eine "Schaufensternorm" zulasten der BürgerInnen. Die Regierung wolle sich international in Szene setzen, ungeachtet, ob die gewählte Vorgangsweise zur heimischen Rechtskultur passe oder nicht. Andere Länder würden nicht so vorgehen, fügte Stadler hinzu, und warnte davor, Strafverteidiger von vornherein in Gegensatz zu ihrem Mandaten zu bringen. Dies wäre ein Anschlag auf Anwaltsstand und BürgerInnenrechte. Als verfassungswidrig beurteilte der Abgeordnete die vorgesehene Aufweichung des Bankgeheimnisses durch "Auskünfte über Bankkonten und Bankgeschäfte".

Abgeordneter Johannes Jarolim (S) reagierte auf die angekündigte Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof gelassen und mit dem Ausdruck der Hoffnung, dass diese zur Klärung beitragen werde. Ziel der Gesetzesänderung sei es aus seiner Sicht zu verhindern, dass Anwälte oder Notare in die Produktion von Geldwäscheprodukten einbezogen werden. Es wäre laut Jarolim problematisch, den Anwaltsstand vom Strafrecht gegen Geldwäsche auszunehmen, insbesondere auch deshalb, weil Anwälte über Wissen verfügten, das zur Geldwäsche missbraucht werden könne.   

Abgeordneter Heribert Donnerbauer (V) räumte ein, er könne die Bedenken der Abgeordneten Fichtenbauer und Stadler nachvollziehen, teilen könne er sie aber nicht. Einerseits würden Verteidigerrechte nicht angetastet, andererseits seien Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass Anwälte Teil eines kriminellen Netzwerkes werden - nur diesem Ziel dienten die Sorgfaltspflichten, die mit der vorliegenden Regierungsvorlage samt Abänderungsantrag eingeführt werden sollen. Die vorgesehene Änderung der Strafprozessordnung hinsichtlich Auskünften über Bankkonten und Bankgeschäfte bezeichnete Donnerbauer als zweckmäßig, weil es nicht der Sinn des Bankgeheimnisses sein könne, die Aufklärung von Verbrechen zu behindern. Der Eingriff sei angemessen, die Kriterien analog zu jenen, die für Hausdurchsuchungen gelten und sie erfolgten ausschließlich im Auftrag eines Gerichts.

Abgeordneter Herbert Scheibner (B) wandte sich seinerseits gegen die "scheibchenweise Aufweichung des Bankgeheimnisses" auf Druck internationaler Organisationen und warnte vor verfassungswidrigen Bestimmungen.

Abgeordneter Albert Steinhauser (G) wies darauf hin, dass Österreich ein international interessanter Standort für Geldwäsche sei, bekannte sich zu den Standards der FATF und hielt zusätzliche Maßnahmen im Kampf gegen die Geldwäsche für begründet. Fragen an die Ministerin galten der Position der Rechtsanwaltskammer zur Regierungsvorlage und den neuen Bestimmungen für die Eigengeldwäsche. Es sei zu vermeiden, dass bei  Verschleierungstatbeständen derselben Täter zweimal bestraft werde.

Das Anwaltsgeheimnis sei kein Privileg der Rechtsanwälte, stellte Abgeordneter Fichtenbauer in der Debatte gegenüber Abgeordnetem Jarolim fest. Es handle sich um ein Grundrecht und damit um einen Verzicht staatlichen Zugriffs zu Gunsten des Individuums. Auch Fichtenbauer hielt die Einschränkung des Bankgeheimnisses für verfassungswidrig.

Abgeordneter Johann Maier (S) hielt einen Klientenschutz für problematisch, wenn es sich um ausländische Unternehmen handelt, die Millionenbeträge in Stiftungen oder Briefkastenfirmen in Liechtenstein parkten. Deren Schutz habe nichts mit dem Schutz von Grundrechten zu tun, argumentierte Maier und plädierte für die Regierungsvorlage, mit der auf neue Formen der Kriminalität reagiert werde. Sie werde es erlauben, gegen die "Internetabzocke" vorzugehen, denn bisher hätten die dafür zuständigen Bezirksrichter nicht über die notwendigen Instrumente verfügt, um Geldflüsse zu Gunsten organisierter Kriminalität nachzuweisen. Abgeordneter Maier begrüßte die Vorlage "absolut".

Die Frage des Abgeordneten Peter Wittmann (S) ob auch Steuerhinterziehung als Vortat im Sinne der vorgesehenen Gesetzesänderungen zu gelten habe, verneinte Bundesministerin Claudia Bandion-Ortner, vorgesehen sei aber die Einbeziehung des Schmuggels. Die Ministerin verteidigte die Neuerungen als Präzisierungen anwaltlicher Sorgfaltspflichten, die im Einklang mit der Rechtsordnung der EU stünden. Bandion-Ortner bemühte sich die Bedenken der FPÖ und des BZÖ auszuräumen, sah keine verfassungswidrigen Bestimmungen und teilte den Abgeordneten mit, dass sowohl die Regierungsvorlage als auch der Abänderungsantrag von der Rechtsanwaltskammer akzeptiert wurden. (Schluss)