Parlamentskorrespondenz Nr. 350 vom 11.05.2010

Gesundheitsausschuss diskutiert über Oppositionsanträge

Für Kindergesundheitsstrategie und bessere Ausbildung für Hausärzte

Wien (PK) – Eine ganze Reihe von Oppositionsanträgen stand heute auf der Tagesordnung des Gesundheitsausschusses des Nationalrats. Unter anderem ging es um die Aufnahme neuer Impfungen in den kostenfreien Impfplan, die gesetzliche Verankerung der Gesundheitsprävention, die Ausbildung von HausärztInnen, hohe Selbstbehalte bei Zahnbehandlungen, das grundsätzliche Rauchverbot in der Gastronomie und die Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln. Der Ausschuss fasste auf Basis der Anträge drei Entschließungen – sie zielen auf die Weiterentwicklung des Impfkonzepts des Bundes, eine bessere Versorgung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie, die Erarbeitung einer Kindergesundheitsstrategie und einen besseren Täuschungsschutz bei der Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln ab. Außerdem sprachen sich die Abgeordneten einhellig für eine bessere Ausbildung für AllgemeinmedizinerInnen, den möglichen Erwerb von Zusatzqualifikationen für HausärztInnen und die Einführung eines Additivfaches Geriatrie aus.

Diskussion über Weiterentwicklung des Impfplans

Eine von S-Abgeordneter Sabine Oberhauser und V-Abgeordnetem Erwin Rasinger eingebrachte Entschließung zielte auf die Weiterentwicklung des Impfkonzepts des Bundes ab. Bei Vorliegen eines höher valenten und damit besser wirksamen Pneumokokken-Impfstoffes sei das Kinderimpfkonzept außerdem zu überarbeiten. Bislang habe man nämlich nur einen Impfstoff zur Hand gehabt, der lediglich einen Teil der in Österreich vorherrschenden Erreger abdeckte. Dieser sei "Risikokindern" aber zur Verfügung gestellt worden. Die Aufnahme der Pneumokokken-Impfung für Kinder in den kostenfreien Impfplan hatte auch das BZÖ in einem Entschließungsantrag (634/A[E] ) gefordert. In einem weiteren Antrag pocht BZÖ-Mandatar Wolfgang Spadiut außerdem darauf, die Meningokokken-Impfung für Kinder im Rahmen des Impfplans kostenfrei zur Verfügung zu stellen (635/A[E] ).

Die S-V-Entschließung beschränkt sich aber nicht auf die Weiterentwicklung des Impfkonzepts des Bundes. Die Abgeordneten ersuchen den Bundesminister überdies, die Versorgung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie durch die Erlassung einer Mangelfach-Verordnung sicherzustellen und zusammen mit allen Interessensgruppen und Politikbereichen eine Kindergesundheitsstrategie zu erarbeiten.

Die Diskussion über die Erweiterung des Impfplans verlief durchaus kontrovers. Während sich die Abgeordneten Norbert Hofer (F) und Wolfgang Spadiut (B) für eine Erweiterung des Impfkonzepts des Bundes um die Meningokokken-Impfung aussprachen, wies S-Abgeordneter Erwin Spindelberger diesen Vorstoß unter Hinweis darauf zurück, dass derzeit kein Impfstoff für die in Österreich besonders häufig auftretenden Meningokokken B vorliege. Dieses Argument wollte Abgeordneter Wolfgang Spadiut (B) jedoch nicht gelten lassen, da es für ihn nicht einsehbar ist, warum man einen Impfstoff nicht einsetze, nur weil man nicht sicher sagen könne, ob er gegen alle Erreger schütze. Für ihn zeuge es von Entscheidungsschwäche, immerzu in Arbeitsgruppen zu beraten, aber keine konkreten Schritte zu setzen, um zu verhindern, dass Kinder an schwerwiegenden Erkrankungen sterben.

S-Abgeordnete Sabine Oberhauser meinte, eine Ausweitung des Impfplans um die Pneumokokken-Impfung sei anzustreben, doch müsse man evaluieren und Prioritäten setzen, ehe man weiteres Geld in die Hand nehme. Abgeordneter Andreas Karlsböck (F) forderte hingegen, mehr finanzielle Mittel in diesen Bereich zu stecken, zumal es die engagierten Impfziele des Impfplans auch zu realisieren gelte. G-Mandatar Wolfgang Pirklhuber wollte im Rahmen der Diskussion nicht nur den Faktor Finanzierbarkeit in den Fokus gestellt wissen, da es sich um eine Investition in die Vorsorge handle. Er kündigte daher die Zustimmung seiner Fraktion zu den Anträgen an und begrüßte auch die Entschließung der Regierungsparteien.

Bundesminister Alois Stöger sprach sich im Rahmen der Diskussion um eine Weiterentwicklung des Impfplans für einen effizienten Umgang mit öffentlichen Geldern aus. In Richtung FPÖ und BZÖ hielt er fest, dass Risikogruppen schon jetzt die Meningokokken-Impfung zur Verfügung gestellt werde. Was den Bereich der Kinderimpfungen anbelange, so gelte es, stetig zu evaluieren und zu überprüfen. Außerdem machte Stöger darauf aufmerksam, dass auch in anderen Ländern Impfempfehlungen ausgesprochen würden, dies aber nicht bedeute, dass der Impfschutz in jedem Fall kostenlos zur Verfügung gestellt werde.

In der Abstimmung blieben die beiden Entschließungsanträge des BZÖ in der Minderheit, die S-V-Entschließung wurde hingegen mit Stimmenmehrheit angenommen.

BZÖ: Abschaffung von Krankenhaus-Selbstbehalten für Kinder

Die BZÖ-MandatarInnen Ursula Haubner und Wolfgang Spadiut fordern in einem Entschließungsantrag (770/A[E] ) den Gesundheitsminister dazu auf, die bei seinem Amtsantritt angekündigte Abschaffung der Spitals-Selbstbehalte für Kinder bis 18 Jahre umzusetzen und damit die Familien zu entlasten.

Diese Forderung des BZÖ wollte V-Abgeordneter Karl Donabauer nicht unterstützen. Seiner Auffassung nach käme es dem Parlament auch nicht zu, diesbezüglich tätig zu werden, zumal die Länder als Spitalsbetreiber dafür zuständig seien. Abgeordneter Herbert Scheibner (B) widersprach dieser Auffassung vehement und hielt in Richtung Abgeordneter Renate Csörgits (S), die von laufenden Verhandlungen mit den Ländern gesprochen hatte, fest, dass ein volles Jahr der Diskussion über die Abschaffung der Selbstbehalte mit den Ländern kaum dem Ziel, Einsparungen im Verwaltungsbereich vornehmen zu wollen, entspreche.

Bundesminister Alois Stöger verwies in diesem Zusammenhang auf die 15a-Vereinbarung zur Finanzierung des Gesundheitswesens, in der man auch den Umgang mit den Selbstbehalten geregelt habe. Außerdem sei von ihm ein Dialog mit den Ländern initiiert worden, der jedoch daran gescheitert sei, dass die meisten Bundesländer in diesem Punkt keine Gesprächsbereitschaft zeigten.

Der Entschließungsantrag des BZÖ blieb daher in der Minderheit.

BZÖ für Verbesserungen im Bereich Hilfsmittel und Therapien

In zwei weiteren Anträgen spricht sich das BZÖ für die Etablierung eines bundesweit einheitlichen Systems zur Bewilligung der Finanzierung von Hilfsmitteln und Rehabilitationsgeräten für chronisch behinderte Kinder (938/A[E] ) und kostenfreie Therapien für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre (941/A[E] ) aus.

Was den ersten Antrag betrifft, so ortete Abgeordneter Karl Donabauer (V) keine Zuständigkeit des Parlaments. Er streite zwar nicht ab, dass Defizite bestünden, es handle sich aber eher um Einzelfälle, die es auch gesondert zu lösen gelte. F-Abgeordneter Norbert Hofer konnte dem Entschließungsantrag des BZÖ hingegen einiges abgewinnen. Er kritisierte lediglich die Verwendung der Bezeichnung "chronisch", die er in diesem Zusammenhang für nicht angemessen hielt.

Die Forderung nach kostenfreien Therapien für Kinder und Jugendliche stoße bei ihrer Fraktion durchaus auf Zustimmung, sagte Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (G). Es gelte außerdem zu evaluieren, welche Therapieformen zur Verfügung stünden. V-Mandatar Erwin Rasinger ortete Mängel bei der kinderpsychiatrischen Betreuung und hielt es für sinnvoll, in diesem Bereich gemeinsam Maßnahmen zu ergreifen. Er verwies dabei auch auf die S-V-Entschließung zur Ausarbeitung einer Kindergesundheitsstrategie.

Gesundheitsminister Alois Stöger gab in Bezug auf den ersten Entschließungsantrag des BZÖ zu bedenken, dass die Bedürfnisse jedes Patienten individuell seien. Vor diesem Hintergrund müsse man sich auch im Einzelfall die Frage stellen, welche Leistungen und Hilfsmittel erforderlich und sinnvoll wären. Lösungen müssten aber eher in der Region selbst gefunden werden, diesen Fragen mit zentralen Ansätzen zu begegnen, bezeichnete er als schwierig.

Die beiden Entschließungsanträge des BZÖ fanden keine Mehrheit.

FPÖ für Ausweitung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen

Der von F-Abgeordneter Dagmar Belakowitsch-Jenewein eingebrachte Entschließungsantrag, mit dem sie erreichen will, dass die bei der vierten Untersuchung des Kindes im Rahmen des Mutter-Kind-Passes vorgesehene Untersuchung des Hals-, Nasen- und Ohrenbereichs verpflichtend durch einen Hals-Nasen-Ohren-Facharzt erfolgt (965/A[E] ), wurde zwar von Seiten der Opposition begrüßt, blieb aber in der Minderheit.

V-Abgeordneter Karl Donabauer plädierte dafür, den Vorschlag an den Sanitätsrat weiterzuleiten, zumal das Parlament auch in dieser Sache letztlich nicht zuständig sei. S-Mandatarin Sabine Oberhauser wies außerdem darauf hin, dass Untersuchungen des Gehörs bereits bei Neugeborenen stattfänden, weshalb man kaum noch Schädigungen übersehe. Es sei daher nicht notwendig, eine Facharztpflicht für diese Überprüfung vorzusehen. Gesundheitsminister Alois Stöger sprach sich gegen ein Überfrachten des Mutter-Kind-Passes aus, zumal man bereits zahlreiche weitere Untersuchungen aufgenommen habe.

Dagmar Belakowitsch-Jenewein meinte, sie nehme die Anregung, den Vorschlag weiterzuleiten, auf, sehe aber, dass derzeit kein politischer Wille zur Umsetzung vorhanden sei.

Der Entschließungsantrag wurde schließlich mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

Etablierung eines Bonussystems im Gesundheitswesen unter Kritik

Für hitzige Diskussion sorgte vor allem jener Antrag des BZÖ, in dem sich Abgeordneter Wolfgang Spadiut u. a. für die Etablierung eines Bonussystems für Eigeninitiativen im gesundheitlichen Bereich ausspricht (939/A[E] ).

Wie Spadiut in seiner Wortmeldung ausführte, sei das von seiner Fraktion geforderte Bonussystem nicht, wie die Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber (G), Sabine Oberhauser (S) und Erwin Rasinger (V) kritisiert hatten, "zu weit hergeholt" und unausgegoren, zumal er auch an Bonifikationen für Menschen, die über ein Jahr keinen Arzt aufgesucht haben, denke.

Gegen diese Ausführungen wandten sich G-Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill, S-Mandatarin Sabine Oberhauser und V-Abgeordneter Erwin Rasinger. Oberhauser führte aus, dass es "menschenverachtend" sei, den Arztbesuch zu reglementieren, und ein solches Bonussystem nur bewirke, dass ärmere Menschen keine medizinische Versorgung in Anspruch nehmen. Abgeordneter Erwin Rasinger meinte, ein solches System widerspreche allen modernen Präventionsmaßnahmen und sei daher strikt abzulehnen. Seine Fraktionskollegin Anna Höllerer machte außerdem darauf aufmerksam, dass eine Art Bonussystem im Bereich der Sozialversicherungsträger bereits existiere. So würde bei erneuten Kuranträgen überprüft, ob die Vorgaben des letzten Kuraufenthalts eingehalten wurden.

Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) wandte jedoch ein, dass die KritikerInnen über den Inhalt des Antrags einfach "hinweggelesen" hätten, zumal es darum ginge, dass man rechtzeitiges Handeln belohnen wolle und nicht den Arztbesuch reglementieren.

Einer Meinung zeigten sich die Abgeordneten und der Bundesminister aber hinsichtlich des hohen Stellenwerts, den man Präventionsmaßnahmen zuschreiben müsse. G-Mandatar Wolfgang Pirklhuber ging sogar so weit, die Ausarbeitung eines eigenen Präventionsgesetzes zu fordern. S-Abgeordnete Sabine Oberhauser sah diese Notwendigkeit nicht, sondern plädierte für das Setzen von Maßnahmen, die langfristig und weit über das Gesundheitsressort hinaus wirken würden. Bundesminister Stöger wandte sich explizit gegen das geforderte Bonussystem, da "Armut krank mache und Krankheit arm". Auch hätten Studien gezeigt, dass ein solches System kaum Wirkung erziele. Auf die eigene Gesundheit zu achten, bringe jedem einen ganz persönlichen Bonus, meinte er.

Der B-Entschließungsantrag blieb damit - wie ein weiterer Antrag des BZÖ betreffend die tarifliche Gleichbehandlung aller Rehabilitationsleistungen(650/A[E] ) - in der Minderheit.

Diskussion über Burnout-Studie und Opfer sexuellen Missbrauchs

Vor dem Hintergrund eines Entschließungsantrags des BZÖ, in dem die Erstellung einer aktuellen Studie zum Burnout-Syndrom unter Berücksichtigung einer genderspezifischen Perspektive gefordert wird (823/A[E] ), entspann sich eine rege Diskussion im Ausschuss. Während unter allen Fraktionen Einigkeit darüber herrschte, dass das Phänomen Burnout zunehmend beachtet werden müsse, teilten sich die Meinungen bei der Frage, ob eine neue Studie in Auftrag gegeben werden solle.

Die Abgeordneten Sabine Oberhauser (S) und Anna Höllerer (V) sprachen sich vielmehr für das Prüfen und Zusammenfassen des Status-quo aus, da in Österreich und seinen Nachbarländern bereits umfangreiche Studien zum Thema vorlägen. Oberhauser zufolge müsse man auch beachten, dass MitarbeiterInnen im öffentlichen Dienst verstärkt von Burnouts betroffen seien. Sie halte es daher für wichtig, ExpertInnen in den Ausschuss zu laden, um die Notwendigkeit einer neuen Studie zu klären. Diesen Vorschlag begrüßte auch G-Mandatarin Tanja Windbüchler-Souschill, die sich, wie V-Abgeordnete Claudia Durchschlag, auch ein öffentliches Hearing vorstellen konnte.

Der Entschließungsantrag wurde daher mit Stimmenmehrheit vertagt.

Abgelehnt wurde hingegen der von Ausschussobfrau Dagmar Belakowitsch-Jenewein eingebrachte Entschließungsantrag (1041/A[E] ). Geht es nach ihr, so soll es Opfern sexuellen Missbrauchs künftig möglich sein, unverzüglich eine Psychotherapie in Anspruch zu nehmen. Außerdem spricht sich die F-Mandatarin dafür aus, die Therapiekosten über den Regressweg von den Tätern einzuheben.

S-Abgeordneter Ewald Sacher bewertete die Zielrichtung des Antrags positiv, doch gebe es diesbezüglich schon einiges an Regelungen, weshalb es den vorliegenden Antrag nicht brauche. Anders argumentierte G-Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill, die darauf hinwies, dass sexueller Missbrauch in Österreich eine Alltäglichkeit sei und Betroffene zu wenige langfristige Theraphiemöglichkeiten vorfänden.

Bundesminister Alois Stöger verwies auf die Regelungen des Verbrechensopfergesetzes, das auf Fälle sexuellen Missbrauchs anzuwenden sei.

Der Entschließungsantrag wurde schließlich mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

Abgeordnete drängen auf bessere Ausbildung für AllgemeinmedizinerInnen

Einstimmig vom Gesundheitsausschuss angenommen wurde eine gemeinsame Initiative aller fünf Fraktionen, die unter anderem darauf abzielt, auch AllgemeinmedizinerInnen eine vertiefte Ausbildung in Form eines Additivfaches zu ermöglichen. Gleichzeitig sehen die Abgeordneten angesichts der demographischen Entwicklung die Einführung eines Additivfaches Geriatrie als prioritär an. Dieses neue Zusatzfach soll auch für ÄrztInnen der Fachrichtungen Physikalische Medizin und allgemeine Rehabilitation, Innere Medizin, Neurologie und Psychiatrie sowie psychotherapeutische Medizin offenstehen.

In der Debatte hob Abgeordnete Gertrude Aubauer (V) die Bedeutung einer besseren Ausbildung der HausärztInnen im Bereich Geriatrie hervor. Ältere Menschen hätten gerade zu ihrem Hausarzt ein besonders Vertrauen, skizzierte sie. Auch Abgeordnete Sabine Oberhauser (S) und Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) traten ausdrücklich dafür ein, AllgemeinmedizinerInnen eine Zusatzqualifikation durch ein Additivfach zu ermöglichen.

Abgeordneter Andreas Karlsböck (F) sprach den Vorschlag von Wissenschaftsministerin Beatrix Karl an, die Ausbildung für den Praktischen Arzt in Bezug auf die Turnusausbildung zu reformieren, und äußerte sich dazu grundsätzlich positiv. Derzeit seien österreichische ÄrztInnen durch die dreijährige Turnusausbildung benachteiligt, meinte er. Die Schaffung eines Facharzts für Allgemeinmedizin könnte ihm zufolge ein ergänzender Schritt sein.

Gesundheitsminister Alois Stöger wies auf geplante gesetzliche Änderungen durch die 14. Ärztegesetz-Novelle hin, deren Begutachtungsfrist demnächst ende.

Basis für die Diskussion im Ausschuss bildeten vier Entschließungsanträge der Opposition, wobei sich sowohl das BZÖ (906/A[E] ) als auch die Grünen (882/A[E] ) für die Schaffung eines eigenen Lehrstuhls für Geriatrie aussprachen. Darüber hinaus traten die Grünen dafür ein, in den Fächern Innere Medizin, Neurologie, Psychiatrie, Physikalische Medizin und Allgemeinmedizin ein Additivfach für Geriatrie zu etablieren (880(A[E] ) und eine FachärztInnenausbildung für Allgemeinmedizin anzubieten (881/A[E] ). Die vier Anträge wurden abgelehnt.

FPÖ für transparente Finanzierung der Krankenversicherung

In weiterer Folge wandte sich der Gesundheitsausschuss dem Thema Krankenversicherung zu und verhandelte über zwei Entschließungsanträge der FPÖ, die auf eine transparente Finanzierung der Krankenversicherung (110/A[E] ) und eine Reduzierung der Selbstbehalte für zahnmedizinische Behandlungen (973/A[E] ) abzielen, sowie über einen Entschließungsantrag der Grünen betreffend die soziale Staffelung des Selbstbehalts bei In-vitro-Fertilisationen (920/A[E] ).

Abgeordneter Andreas Karlsböck (F) gab zu bedenken, dass laut einem Gutachten, das von der Ärztekammer in Auftrag gegeben wurde, die Erbringung von versicherungsfremden Leistungen durch die Krankenkassen verfassungswidrig sei. Es gehe immerhin um 180 Mio. €, skizzierte er. Für Karlsböck ist es nicht nachvollziehbar, dass die Krankenkassen gegen die ihnen "aufoktroyierten Leistungen" keine Klage beim Verfassungsgerichtshof einbringen.

Als unsozial wertete Karlsböck die hohen Selbstbehalte für zahnmedizinische Behandlungen. Viele ÖsterreicherInnen könnten sich diese Selbstbehalte nicht leisten und würden ins Ausland ausweichen, bemängelte er. Er trat daher dafür ein, die Selbstbehalte zumindest für sozial schwache Gruppen abzuschaffen.

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (G) machte auf die hohen Kosten von In-vitro-Fertilisationen aufmerksam. Der Selbstbehalt pro Versuch liege bei rund 1000 €, schilderte sie und mahnte sozial gestaffelte Selbstbehalte ein, um auch sozial schwachen Familien die Erfüllung eines Kinderwunsches zu ermöglichen. Abgeordneter Franz Riepl (S) lehnte dies nicht zuletzt aufgrund hoher Verwaltungskosten ab.

Abgeordneter Oswald Klikovits (V) machte geltend, eine qualitativ hochwertige medizinische Behandlung sei kostenintensiv. Was die Kostenübernahme von zahnmedizinischen Leistungen durch die Krankenkassen betrifft, arbeitet die Tiroler Gebietskrankenkasse ihm zufolge an einem neuen Konzept, das seiner Ansicht nach abgewartet werden solle. Er beantragte daher die Vertagung des BZÖ-Antrags.

Abgeordneter Erwin Spindelberger (S) hob hervor, dass die Krankenkassen bis zum Antreten der schwarz-blauen Regierung positiv bilanziert hätten. Die Ausgaben würden aber nicht nur durch aufgebürdete versicherungsfremde Leistungen, sondern auch durch den medizinischen Fortschritt und die demographische Entwicklung steigen, zudem gebe es Mindereinnahmen aufgrund der Wirtschaftskrise, unterstrich er. Spindelberger räumte in diesem Sinn einem Gesamtfinanzierungskonzept Vorrang vor Einzelmaßnahmen ein.

Gesundheitsminister Alois Stöger bekräftigte, die Regierung habe bereits viele Schritte in Bezug auf die finanzielle Entlastung der Krankenkassen gesetzt. Konkret verwies er auf durchgeführte Entschuldungsmaßnahmen, die Mehrwertsteuerhalbierung für Medikamente und die Einrichtung eines Kassenstrukturfonds, der ihm zufolge in Zukunft weiter gestärkt werden soll.

Die Anträge betreffend transparente Finanzierung der Krankenversicherung und betreffend soziale Staffelung des Selbstbehalts bei In-vitro-Fertilisation wurden vom Ausschuss mehrheitlich abgelehnt, der Antrag betreffend leistbare zahnmedizinische Behandlungen in Österreich vertagt.

Vom Gesundheitsausschuss abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Grünen , der auf eine Zusammenführung der Berufsbilder gewerblicher Masseur und Heilmasseur abzielt.

Rauchverbot in der Gastronomie: Übergangsfrist wird nicht verlängert

Am Tabakgesetz, das Gastronomiebetrieben in Hinkunft ab einer bestimmten Größe getrennte Raucherräume vorschreibt, will der Gesundheitsausschuss nicht rütteln. Die Abgeordneten lehnten mit breiter Mehrheit einen entsprechenden Entschließungsantrag der FPÖ ab. Abgeordneter Bernhard Themessl wollte erreichen, dass die Ende Juni ablaufende Übergangsfrist für den erforderlichen Umbau von Lokalen verlängert wird, und begründete dies damit, dass sich Investitionen von LokalbetreiberInnen als hinfällig erweisen könnten, wenn von Seiten der EU ein generelles Rauchverbot vorgeschrieben werde.

Seitens des BZÖ kündigte Abgeordneter Wolfgang Spadiut an, den FPÖ-Antrag zu unterstützen, auch wenn seine Fraktion generell dafür sei, Gastronomen die Entscheidung, ob sie ein Raucher- oder ein Nichtraucherlokal führen wollen, selbst zu überlassen.

Abgeordneter Werner Neubauer (F) beklagte, derzeit seien viele "selbsternannte Sittenwächter" unterwegs, um "harmlose Wirte" anzuzeigen. Er zeigte kein Verständnis für dieses "Denunziantentum".

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (G) verwies auf die Position der Grünen und plädierte in diesem Sinn für ein generelles Rauchverbot in Lokalen. Ein solches ist ihr zufolge Normalität in Europa.

Abgeordneter Dietmar Keck (S) meinte, würden sich die Wirte an das Tabakgesetz halten, gebe es kein "Denunziantentum". Die Gastronomen hätten zwei Jahre Zeit gehabt, um das Gesetz zu vollziehen, bekräftigte er. Viele seien einsichtig; wer nicht einsichtig sei, gehöre bestraft.

Abgeordneter Erwin Rasinger (V) hielt fest, ihm als Arzt wäre ein komplettes Rauchverbot in der Gastronomie am liebsten. Schließlich sei Rauchen Risikofaktor Nummer 1. Für Rasinger ist der mit der Gastronomie geschlossene Kompromiss aus gesundheitspolitischer Sicht ohnehin "sehr großzügig".

Lebensmittelherkunft: Abgeordnete für besseren "Täuschungsschutz"

Schließlich befasste sich der Gesundheitsausschuss neuerlich mit der Frage von politischen Konsequenzen aus dem durch ein Quargel-Produkt verursachten Listeriose-Ausbruch. Das BZÖ fordert in zwei Entschließungsanträgen (1048/A[E] , 1049/A[E] ) eine "Nulltoleranz" für Listerien in Lebensmitteln sowie eine verpflichtende Herkunftsbezeichnung der zentralen Zutaten eines Lebensmittelprodukts.

Abgeordneter Johann Maier (S) hielt den Forderungen des BZÖ entgegen, dass es bei Listerien nie eine "Nulltoleranz" gegeben habe. Gleichzeitig gab er zu bedenken, dass im Nationalrat bereits eine Entschließung betreffend klare Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln gefasst worden sei. Die Koalition brachte dennoch eine neuerliche Entschließung zu diesem Thema ein, die, wie Abgeordneter Karl Donabauer (V) erläuterte, nicht nur auf einheitliche EU-Kennzeichnungsregelungen, sondern auch auf einen verbesserten Täuschungsschutz bei der Herkunftskennzeichnung auf nationaler Ebene abzielt. Donabauer verwies zudem auf eine VerbraucherInneninformations-Verordnung der EU, die demnächst im Europäischen Parlament zur Diskussion stehe.

Abgeordneter Werner Neubauer (F) forderte eine deutlichere Beschriftung von Lebensmittelprodukten und machte darauf aufmerksam, dass vor allem sehschwache Menschen Kennzeichnungen oft nicht entziffern könnten. Dieser Kritik schloss sich auch Abgeordneter Maier an, ihm zufolge wehrt sich die Lebensmittelindustrie aber vehement gegen größere Schrifttypen.

Abgeordneter Herbert Scheibner (B) betonte, eine klare Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln wäre auch im Interesse der österreichischen Wirtschaft und Landwirtschaft. Es gebe viele kleine ProduzentInnen, die auf österreichische Qualität setzten, konstatierte er. Sowohl Scheibner als auch sein Fraktionskollege Wolfgang Spadiut drängten auf eine "Nulltoleranz" bei Listerien in Lebensmitteln, man müsse, so Scheibner, "Lehren aus dem Desaster ziehen".

Gesundheitsminister Alois Stöger nahm auf Anfrage von Abgeordnetem Werner Neubauer (F) zum Auftauchen eines listerienverseuchten Fischprodukts Stellung und wies darauf hin, dass das Haltbarkeitsdatum des Produkts bereits abgelaufen gewesen sei.

Die von der Koalition eingebrachte Entschließung wurde einstimmig angenommen, die beiden BZÖ-Anträge abgelehnt. (Schluss)