Parlamentskorrespondenz Nr. 503 vom 21.06.2010

Vorlagen: Finanzen

Finanzhilfe für die ärmsten Länder der Welt

Um den von der Wirtschaftskrise schwer getroffen Entwicklungsländern zu helfen, plant der Internationale Währungsfonds (IWF) eine Reform der Kreditvergabe an die ärmsten Länder der Welt. Die bisherige Armutsbekämpfungs- und Wachstumsfazilität soll in den Armutsbekämpfungs- und Wachstumstreuhandfonds (Poverty Reduction and Growth Trust - PRGT) übergeführt werden. Dafür sind Mittel in der Höhe von 13,8 Mrd. Sonderziehungsrechten (SDR) oder 19,5 Mrd. USD bis 2014 erforderlich. Der österreichische Beitrag macht 3,9 Mio. SDR (5,9 Mio. USD) aus. Da die exportorientierte Wirtschaft Österreichs an einer funktionierenden Weltwirtschaft interessiert ist, gebe es keine Alternative zur Beteiligung an den Kosten der Reform, schreibt der Finanzminister in den Erläuterungen zum diesbezüglichen Gesetzentwurf (776 d.B.). Die Überweisung des österreichischen Anteils durch die OeNB wird voraussichtlich 2010 erfolgen. Sie wird die Budgeteinnahmen um 4,7 Mio. € mindern, zugleich aber die Entwicklungshilfequote des Bundes erhöhen.

Der IWF braucht mehr Geld für Zahlungsbilanzunterstützungen

Da das Kreditvergabepotential des Internationalen Währungsfonds (IWF) infolge krisenbedingter Zahlungsbilanzunterstützungen für viele Länder stark abgenommen habe, plant die Staatengemeinschaft, die Mittel des IWF deutlich zu erhöhen. Auch die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) soll dem IWF eine zusätzliche Kreditlinie von 2,18 Mrd. € bereitzustellen. Die budgetären Auswirkungen infolge der niedrigeren Zinsen vom IWF werden mit maximal 16,35 Mio. € beziffert (777 d.B.).

Doppelbesteuerungsgesetz für Gebiete ohne Völkerrechtssubjektivität

Da der Abschluss von Doppelbesteuerungsabkommen mit Gebieten ohne Völkerrechtssubjektivität (beispielsweise Taiwan) rechtlich nicht möglich ist, initiiert die Regierung ein Bundesgesetz, das eine rechtliche Grundlage für die Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung auf der Grundlage der Gegenseitigkeit schafft. Vorgesehen ist eine Verordnungsermächtigung an den Finanzminister zur Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung nach den üblichen Grundsätzen des internationalen Steuerrechts samt Verankerung eines Informationsaustausches gemäß neuem OECD-Standard für steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft (778 d.B.). (Schluss)