Parlamentskorrespondenz Nr. 506 vom 21.06.2010

Vorlagen: Wirtschaft

Gewerbeordnung öffnet Rauchfangkehrergewerbe für EU-Staatsbürger

Die Regierungsvorlage einer Gewerbeordnungs-Novelle (780 d.B.) trägt dem Umstand Rechnung, dass das Erfordernis der österreichischen Staatsbürgerschaft für den Zugang zum Rauchfangkehrergewerbe aus Sicht der Europäischen Integration nicht mehr angemessen ist. Im Sinne der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit wird nunmehr auf die Staatsbürgerschaft eines EWR-Vertragsstaates abgestellt, was de facto einer Öffnung für EU-Bürger gleichkommt.

Ein weiterer Schwerpunkt der Novelle ist die Gastgartenregelung, die ins gewerbliche Betriebsanlagenrecht übertragen wird und auf dem Grundsatz der Genehmigungsfreistellung aufbaut. Erfüllt der Betreiber die vom Gesetz vorgeschriebenen Voraussetzungen (maximal 75 Verabreichungsplätze, Erwartung der Einhaltung der Anrainerinteressen insbesondere hinsichtlich des Lärmpegels), dann kann der Gastgartenbetrieb durch Anzeige aufgenommen werden. Die Behörde wiederum trifft die Verpflichtung, bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen den Betrieb binnen drei Monaten zu untersagen. (Schluss)


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