Parlamentskorrespondenz Nr. 557 vom 30.06.2010

Sozialausschuss gibt grünes Licht für Mindestsicherung

Mehrheit für Bund-Länder-Vereinbarung und Begleitgesetz

Wien (PK) – Die bedarfsorientierte Mindestsicherung hat die erste parlamentarische Hürde genommen. Der Sozialausschuss des Nationalrats gab heute grünes Licht für die entsprechende Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern sowie eine begleitende Gesetzesnovelle . Damit ist der Weg für einen Beschluss im Nationalrat noch vor dem Sommer frei. Zustimmung für die bedarfsorientierte Mindestsicherung kam neben SPÖ und ÖVP auch von den Grünen. FPÖ und BZÖ stimmten nur der Einführung einer Transparenzdatenbank, nicht aber der Mindestsicherung in der vorliegenden Fassung, zu.

Gemäß Bund-Länder-Vereinbarung soll die bedarfsorientierte Mindestsicherung im Wesentlichen die bisher je nach Bundesland unterschiedlich hohe Sozialhilfe ersetzen. Sie wird auf Basis des Ausgleichszulagenrichtsatzes für PensionsbezieherInnen abzüglich der Krankenversicherungsbeiträge berechnet und im Jahr 2010 744 € für eine Einzelperson bzw. 1.116 € für Paare betragen. Für Kinder sind Zuschläge von je 134 € bzw. 112 € (ab dem 4. Kind) vorgesehen. Wer eine Mindestsicherung erhält, ist außerdem automatisch krankenversichert. Ausbezahlt wird die Mindestsicherung zwölfmal jährlich, der inkludierte Wohnkostenanteil im Ausmaß von 25 % kann je nach Höhe der tatsächlichen Wohnkosten variieren.

Voraussetzung für den Bezug der Mindestsicherung ist die Arbeitswilligkeit. Ausnahmen gibt es grundsätzlich nur für Personen, die Kinder unter drei Jahren bzw. pflegebedürftige Angehörige betreuen oder noch in Ausbildung stehen. Außerdem darf die/der Betroffene keine eigenen Ersparnisse über eine bestimmte Toleranzgrenze hinaus (derzeit 3.720 €) besitzen. Bei länger als sechsmonatigem Bezug ist überdies vorhandenes Vermögen zu verwerten. Verweigert jemand trotz schriftlicher Ermahnung die Annahme von Arbeit, kann die Mindestsicherung gekürzt und unter besonderen Umständen sogar zur Gänze gestrichen werden.

Eine Pflicht zur Rückzahlung bezogener Leistungen ist ausschließlich in Ausnahmefällen, etwa bei einer namhaften Erbschaft oder bei erschlichenem Bezug, vorgesehen. BezieherInnen der Mindestsicherung werden überdies in die Arbeitsvermittlung durch das AMS einbezogen.

Begleitend zur Bund-Länder-Vereinbarung sind Änderungen im Arbeitslosenversicherungsrecht in Aussicht genommen. Sie bringen insbesondere eine Besserstellung für Notstandshilfe-BezieherInnen, die künftig bei niedriger Versicherungsleistung – ebenso wie BezieherInnen von Arbeitslosengeld – einen Ergänzungsbetrag erhalten. Weiters darf das Haushaltseinkommen durch die Anrechnung des Partnereinkommens in Hinkunft nicht mehr unter den Ausgleichszulagenrichtsatz für Ehepaare sinken.

Der Bund verpflichtet sich darüber hinaus, den Krankenversicherungsträgern jene Zusatzkosten zu ersetzen, die ihnen durch die Einbeziehung der Mindestsicherungs-BezieherInnen in die Krankenversicherung entstehen. Konkret geht es dabei um die Differenz zwischen den von den Ländern für die Betroffenen entrichteten Versicherungsbeiträgen und dem tatsächlichen Leistungsaufwand, wobei der Bund von Kosten in der Höhe von 22 Mio. € ausgeht. Ein entsprechender Abänderungsantrag wurde bei der Abstimmung ebenso mitberücksichtigt wie ein zweiter Abänderungsantrag, der – da Beschlussfassung und Kundmachung erst nach dem 1. Juli 2010 möglich sein werden – Anpassungen hinsichtlich des Geltungsbereichs der neuen Regelungen enthält.

In Kraft treten sollen die Bestimmungen über die bedarfsorientierte Mindestsicherung am 1. September 2010. Voraussetzung ist ein rechtzeitiger Beschluss in den Ländern. Die Vereinbarung ist zudem vorerst bis zum Ende der laufenden Finanzausgleichsperiode 2013 befristet.

Kontroverse Diskussion über Mindestsicherung und Transparenzdatenbank

In der Diskussion bezeichneten die S-Abgeordneten Franz Riepl und Ulrike Königsberger-Ludwig die Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung als wesentlichen Beschluss zur Bekämpfung der Armut in Österreich. Dass man die BezieherInnen gleichzeitig wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren versuche, sei ein besonders wichtiger Schritt, stand für beide Abgeordnete fest. Die Kritik, die einige Parteien an der bedarfsorientierten Mindestsicherung üben, bezeichnete Riepl als unberechtigt, da es sich keineswegs um eine "soziale Hängematte" handle. Solche Formulierungen seien nur dazu angetan, Neid zu schüren und politisches Kleingeld zu wechseln – eine Auffassung, der sich auch Bundesminister Rudolf Hundstorfer anschloss. Vom Einsetzen positiver Effekte durch die bedarfsorientierte Mindestsicherung zeigte sich auch Abgeordneter Johann Hechtl (S) überzeugt.

Kritik an Umsetzung und Konzeption der Mindestsicherung übten FPÖ, BZÖ und Grüne.

G-Abgeordneter Karl Öllinger kündigte zwar die Zustimmung seiner Fraktion an, doch gebe es hinsichtlich der Höhe der Zahlungen einiges zu beanstanden. Er brachte deshalb auch einen Abänderungsantrag betreffend Anhebung des Satzes für Kinder auf 141,12 € ein. Dass die Mindestsicherung keine großen finanziellen Sprünge erlaube, stand auch für seine Fraktionskollegin Birgit Schatz fest. Sie rechnete etwa vor, dass dem BezieherInnenkreis täglich nur 1,47 € für eine Mahlzeit zur Verfügung stehen. Größere Investitionen in die Verteilungspolitik seien jedoch sinnvoll, zumal sie die Prosperität einer Gesellschaft – wie Studien belegten – förderten. Kritik übte Schatz auch an der Tatsache, dass Frauen in Lebensgemeinschaften keinen selbstständigen Anspruch auf bedarfsorientierte Mindestsicherung haben, weil das Partnereinkommen in die Berechnung einbezogen werde – ein Umstand, den auch die FPÖ nicht gut heißt. Abgeordneter Werner Neubauer (F) brachte daher einen entsprechenden Entschließungsantrag (359/A[E] ) seiner Fraktion ein. Abgeordneter Karl Öllinger (G) kritisierte außerdem, dass die Freibetragsgrenzen nicht großzügig genug bemessen wurden, was dem Konzept der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zuwiderlaufe – eine Auffassung, der sich auch B-Abgeordnete Ursula Haubner anschloss.

Die Grünen erkennen aber auch einige Vorteile, die die Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung in der vorliegenden Form mit sich bringt. Für den BezieherInnenkreis sei schließlich jeder Euro von Bedeutung, hielt Öllinger fest. Dass die BezieherInnen der bedarfsorientierten Mindestsicherung außerdem eine E-Card erhielten – eine Punkt, auf dessen Umsetzung die Grünen in einem Entschließungsantrag (626/A[E] ) gepocht hatten – müsse als großer Fortschritt bezeichnet werden.

Auch Gesundheitsminister Alois Stöger zeigte sich erfreut darüber, dass es im Zuge der bedarfsorientierten Mindestsicherung gelungen ist, den Anspruch von SozialhilfeempfängerInnen auf eine gesetzliche Krankenversicherung zu verankern. Die Mehrkosten, die den Krankenkassen dadurch entstehen, werden vom Bund übernommen, sodass hier keine zusätzlichen Belastungen auf die Krankenversicherungsträger zukommen, schloss er.

Diese sozialrechtliche Verbesserung würdigte auch B-Abgeordnete Ursula Haubner, wenngleich sie sich sonst kritisch zur bedarfsorientierten Mindestsicherung äußerte. Ihre Fraktion sehe zu wenig Anreize für die BezieherInnen, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, zumal der Unterschied zum durchschnittlichen Einkommen in weniger qualifizierten Tätigkeiten nicht deutlich genug ausfalle. Wie man Arbeitswilligkeit messbar machen wolle, gehe für sie aus dem Vorliegenden nicht eindeutig hervor. Ihr Fraktionskollege Sigisbert Dolinschek kritisierte außerdem die hohen Mehrkosten, die dem Bund durch die Mindestsicherung entstehen. Auch werde seiner Auffassung nach der Lebenssituation behinderter Menschen damit nicht ausreichend Rechnung getragen. Das BZÖ nehme sich dieses Themas an und habe deshalb einen Entschließungsantrag betreffend adäquate sozialrechtliche Absicherung von behinderten Menschen in Beschäftigungstherapie (1152/A[E] ) eingebracht. Der bedarfsorientierten Mindestsicherung werde man nicht zustimmen.

Kritik an den beiden Vorlagen übten auch Abgeordnete der FPÖ. Armutsprävention sei zwar ein wichtiges Anliegen, doch halte die Mindestsicherung in keiner Weise, was sie verspreche, stand für F-Mandatar Herbert Kickl fest. Wie das BZÖ fordere auch seine Fraktion größere Unterschiede zwischen Mindestlohn und Mindestsicherung, da man andernfalls eine ungerechte Situation gegenüber den "Leistungsträgern" schaffe. Kickl warnte außerdem vor der Öffnung des Arbeitsmarkts für Personen aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten, die ebenfalls Anspruch auf dieses "arbeitsfreie Einkommen" erheben könnten. Die Kontrolle durch das ohnehin schon überlastete AMS sei "zahnlos", das Kriterium der Zumutbarkeit leicht zu umgehen, schloss er. Für seinen Fraktionskollegen Andreas Karlsböck enthält das geplante System außerdem zu wenig Anreize, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, denn: "Wer Geld bekommt, um nicht zu arbeiten, der arbeitet auch nicht". Es gelte eher jene zu unterstützen, die trotz Erwerbstätigkeit von Armut bedroht sind, zeigte sich der Redner überzeugt.

Abgeordneter August Wöginger (V) sprach von einem klaren Bekenntnis der ÖVP zur bedarfsorientierten Mindestsicherung, wenngleich man diese mit der Einführung einer Transparenzdatenbank gekoppelt sehen wolle. Bezahle man 12 Mal 744 € aus, bleibe auch eine klare Differenz zum Erwerbslohn bestehen, die durchaus wichtig sei. Vom Sozialminister wollte er wissen, inwiefern eine Evaluierung in Bezug auf die Anzahl der Menschen, die von der Mindestsicherung wieder in Erwerbstätigkeit gekommen sind, angestrebt werde.

Bundesminister Rudolf Hundstorfer zeigte sich erfreut darüber, dass es im Zuge der Mindestsicherung gelungen ist, einen österreichweit einheitlichen Grundbetrag für die Sozialhilfe zu schaffen. Dem Vorwurf, die Mindestsicherung sei eine "soziale Hängematte", hielt er entgegen, dass es sich nur um eine Vereinheitlichung der Sozialhilfe handle und die Zutrittsschwelle so hoch liege, dass Missbrauch kaum vorkommen werde. Die Zahl der SozialhilfeempfängerInnen liege seit 1990 konstant bei rund 17.000 Personen, wobei diese Menschen nach einer Verbesserung ihrer Situation strebten. Nur weil 1 % Missbrauch betreiben wolle, dürfe man nicht die Gesamtpopulation unter Generalverdacht stellen. Die Höhe der Mindestsicherung sei außerdem so bemessen, dass es deutliche Unterschiede zu den Kollektivvertragslöhnen gebe. Anreize für Zuwanderer sah Hundstorfer nicht. Wäre dies der Fall, hätten Oberösterreich und die Steiermark, die bereits dieses Niveau bei der Sozialhilfe erreicht hatten, deutliche Migrationsbewegungen spüren müssen, schloss er.

Die von den Koalitionsparteien parallel zur Mindestsicherung erzielte Einigung über die Einrichtung einer "Transparenzdatenbank" fand ihren Ausdruck in einer vom Sozialausschuss gefassten Entschließung. Demnach werde die Datenbank, die sämtliche Sozialtransfers und andere öffentliche Subventionen umfassen soll, bis Anfang 2011 umgesetzt.

Die Transparenzdatenbank wurde von allen Fraktionen mit Ausnahme der Grünen begrüßt, die sie als nicht zielführend bewerteten. Abgeordneter Karl Öllinger (G) bemängelte etwa, dass das geplante Internet-Portal nicht die richtige Zielgruppe anspreche.

Für V-Abgeordneten August Wöginger stand hingegen fest, dass es einer solchen Datenbank bedürfe, wolle man Fairness gegenüber jenen, die die "Steuertöpfe füllen", erreichen. Dass man einen Überblick über alle öffentlichen Leistungen erhalte, bringe außerdem einen Prozess der Bewusstseinsbildung in Gang, zeigte er sich überzeugt.

Abgeordnete Ursula Haubner (B) bezeichnete die Junktimierung von Mindestsicherung und Transparenzdatenbank als nicht günstig, doch tue man mit der Forderung nach mehr Transparenz einen Schritt in die richtige Richtung, weshalb sich das BZÖ der Entschließung von SPÖ und ÖVP anschließen werde. Ähnlich argumentierte auch F-Abgeordneter Herbert Kickl, für den feststand, dass es eines solchen Steuerungsinstruments dringend bedürfe. Geht es nach ihm, sollten aber auch Parteispenden transparent und die Bezüge von Zuwanderern in der Datenbank erkennbar gemacht werden.

Das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2010 (628 d.B. ) wurde unter Berücksichtigung des erwähnten S-V-Abänderungsantrags und eines Zusatzantrags teils einstimmig, teils mit wechselnden Mehrheiten angenommen. Der zu dieser Vorlage eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Leistungstransparenz von staatlichen Leistungen wurde mit S-V-F-B-Mehrheit angenommen.

Mitverhandelt mit den beiden Regierungsvorlagen wurde aber auch eine Reihe von Oppositionsanträgen. Im Konkreten ging es dabei etwa um die Forderung der Grünen nach einer existenzsichernden Grundsicherung und einem gesetzlichen Mindestlohn sowie andere Maßnahmen gegen Armut und soziale Ausgrenzung (982/A[E] ). Außerdem drängen die Grünen auf eine Anhebung des Arbeitslosengeldes durch eine höhere Nettoersatzrate und durch eine Valorisierung der Leistungsbezüge (11/A , 12/A , 812/A[E] ) sowie auf höhere Freigrenzen gemäß Notstandshilfeverordnung (625/A[E] ). Diese Anträge wurden - mit Ausnahme des Antrags 12/A , der abgelehnt, und des Antrags 626/A[E] , der mit der Regierungsvorlage 677 d.B. mitbehandelt wurde – vertagt.

Die FPÖ trat in ihren Initiativen für eine Bevorzugung von Eltern am Arbeitsmarkt (1103/A[E] ), die Wiedereinführung des Entgeltfortzahlungs-Fonds (445/A[E] ), eine bessere Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei der Pensionsbemessung (130/A[E] ), eine jährliche Indexanpassung des Pflegegelds (99/A[E] ) und Änderungen bei der Anrechnung des Partnereinkommens im Bereich der Notstandshilfe (359/A[E] )ein. Ihre Anträge wurden jedoch ebenfalls vertagt.

Die Forderung des BZÖ nach einer besseren arbeits- und sozialrechtlichen Absicherung von Pflegeeltern (1134/A[E] ) wurde abgelehnt, der Antrag betreffend eine adäquate sozialversicherungsrechtliche Absicherung von behinderten Menschen in Beschäftigungstherapie (1152/A[E] ) vertagt. (Fortsetzung)


Themen