Parlamentskorrespondenz Nr. 751 vom 08.10.2010

Vorlagen: Verkehr

Lenkerberechtigungen bei Feuerwehren und Rettungsorganisationen

Die Bundesregierung plant ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird. Die 13. FSG-Novelle (900 d.B.) schafft eine Sonderbestimmung für den Umfang der Lenkerberechtigungsklasse B. Sie reagiert damit auf die Tatsache, dass bei Feuerwehren und Rettungsorganisationen, im Krankentransport und im öffentlichen Sicherheitsdienst Fahrzeuge im Einsatz sind, die aufgrund ihrer Sonderausstattung ein geringfügig höheres Gewicht als 3500 kg aufweisen und daher mit Lenkerberechtigung für die Klasse B nicht mehr zu lenken sind. Es werden nun Regelungen zugunsten ehrenamtlicher MitarbeiterInnen bei Feuerwehren und Rettungsorganisationen getroffen, damit diese den Aufwand des Erwerbs einer zusätzlichen Lenkerberechtigungsprüfung vermeiden können. Analog dazu wird eine Sonderbestimmung für das Lenken von Fahrzeuge im öffentlichen Sicherheitsdienst geschaffen, bei denen aufgrund der Panzerung ebenfalls ein Gewichtsproblem auftritt. (Schluss)