Parlamentskorrespondenz Nr. 931 vom 24.11.2010

Erste Sitzung des Koordinationsgremiums Bundesrat - Landtage

Wien (PK) – "Der Vertrag von Lissabon hat neben den erweiterten Kompetenzen des Bundesrats auch eine bessere Koordinierung des Bundesrats mit den Landtagen zur Folge", berichtete Bundesratspräsident Martin Preineder anlässlich der ersten Sitzung des Koordinationsgremiums zwischen Bundesrat und Landtagen heute im Hohen Haus. "Der Vertrag von Lissabon gibt dem Bundesrat die Möglichkeit, bei Verletzungen des Subsidiaritätsprinzips beim Europäischen Gerichtshof eine Klage einzubringen. Zudem können sich die Landtage durch Stellungnahmen an den Bundesrat an der europäischen Gesetzgebung beteiligen. Das erfordert mehr Zusammenarbeit und einen intensiveren Austausch an Informationen zwischen Bundesrat und den Landtagen", so Preineder.

Intensiverer Informationsfluss vom Bundesrat zu den Landtagen

Um die innerösterreichische Abstimmung zu optimieren, wurde ein Koordinationsgremium geschaffen, das sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundesrats und der Landtage zusammensetzt. Den Vorsitz führen abwechselnd der jeweilige Bundesratspräsident und der Vorsitzende der Landtagspräsidentenkonferenz. Weitere Teilnehmer sind die beiden Vizepräsidenten des Bundesrats sowie der Vorgänger und Nachfolger des jeweiligen Vorsitzenden der Landtagspräsidentenkonferenz. Künftig soll das Gremium im Rahmen der Landtagspräsidentenkonferenz zumindest zwei Mal jährlich tagen.

"Schon die erste Sitzung hat gezeigt, dass ein intensiverer Informationsfluss vom Bundesrat zu den Landtagen und eine bessere Koordination untereinander die Arbeit für unsere Regionen verbessert und somit unseren Bürgerinnen und Bürgern zum Vorteil gereicht. Die bessere Vernetzung zwischen Bundesrat und Landtagen belebt damit auch den österreichischen Föderalismus", betonten Bundesratspräsident Martin Preineder und der Vorsitzende der Landtagspräsidentenkonferenz Herwig van Staa unisono.

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