Parlamentskorrespondenz Nr. 961 vom 30.11.2010

Strengere Regeln für Bankmanager-Boni

Neuerungen bei grenzüberschreitendem Zahlungsverkehr mit E-Geld

Wien (PK) - Als eine Lehre aus der Krise sind die EU-Anpassungen im Bankwesengesetz zu sehen. BankmitarbeiterInnen sollen künftig nicht für kurzfristige Gewinne durch riskante Geschäfte, sondern für nachhaltige Leistungen im langfristigen Interesse der Institute belohnt werden. Die Vorlage wurde in der heutigen Sitzung einstimmig beschlossen.

Auf der Tagesordnung stand auch ein neues E-Geld-Gesetz 2010, das den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr mit elektronischem Geld, die Aufsicht der E-Geld-Institute durch die FMA und den Schutz der Kunden regelt. Es wurde mehrheitlich angenommen. Ebenfalls mehrheitlich passierten ein Beitrag Österreichs zur Stärkung der Liquidität des IWF und eine neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Bulgarien das Nationalratsplenum.

Abgeordneter Wolfgang ZANGER (F) erklärte, seine Partei stünde einem Gesetz, mit dem man einheitliche Regeln für die Vergütungspolitik der Banken schafft, grundsätzlich positiv gegenüber. Er begrüßte die Ausrichtung auf längerfristigen Erfolg, was seiner Meinung nach auch zur Bewusstseinsbildung beim Ausverhandeln der Verträge führen wird. Als Schwachpunkt des Gesetzes sieht er die vorgeschriebene "Fachkenntnis" für die Mitglieder des Vergütungsausschusses, der eingesetzt werden soll. Die geforderten Erfahrungen in der Praxis sind nicht festgelegt, bemängelte er.

Die Regierungsvorlage zum E-Geld hingegen hielt Zanger für "unausgegoren". Seiner Meinung nach wird dieses Gesetz "zu nichts führen". Aufgrund des engen Marktes würden weiterhin nur Geschäftsbanken und ausländische Institute "zum Zug kommen".

V-Mandatar Günter STUMMVOLL nahm Bezug auf die internationale Finanzkrise und meinte, dass eine "globale Lösung" am besten wäre, dass aber auch eine Regelung auf EU-Ebene einen Fortschritt darstellt. Es könne nicht sein, dass die Banken die Boni bei positiver wirtschaftlicher Entwicklung kassieren, dass bei negativen Entwicklungen aber der Steuerzahler "zur Kasse gebeten" wird, meinte Stummvoll. Dem müsse ein Riegel vorgeschoben werden. Die Übernahme der EU-Richtlinie stellt seiner Meinung nach auch einen Beitrag zur Budgetkonsolidierung dar. Mit Bezug auf die Situation in Irland war Stummvoll der Ansicht, dass nicht böse Spekulanten die Zinsen in die Höhe treiben, sondern dass die Finanzinstitute derzeit die Glaubwürdigkeit der Politik testen.

Abgeordneter Robert LUGAR (B) brachte einen Entschließungsantrag seiner Fraktion ein. In diesem forderte er die Schaffung eines Kerneuropa. Er sagte, dass Österreich bereits 600 Mio. Euro an Griechenland überwiesen habe und dass "wir unser Geld nie wiedersehen" werden. Dass Geld nach Griechenland überwiesen werde, kann einer Mutter, die jetzt weniger Geld für ihre Kinder hat, nicht verständlich gemacht werden, meinte Lugar. Seine Forderung: "Hören wir auf mit dieser Transferunion! Was wir brauchen ist ein Kerneuropa." Dazu sollten seiner Meinung nach nur Staaten gehören, die ihr Budget in Ordnung halten und deren Wirtschaftsleistung mit anderen Staaten mithalten kann. Alles andere könne in einer Partnerschaft oder einer "Europäische Union light" seinen Platz finden. Er forderte außerdem ein Abgehen vom "Retten um jeden Preis".

S-Abgeordnete Petra BAYR hielt die höheren Beiträge zur Unterstützung der Entwicklungsbanken und internationalen Finanzinstitutionen zwar für positiv, diese könnten aber kein Ausgleich für die Kürzungen der Ausgaben im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit im bilateralen Rahmen sein, meinte sie. Der Internationale Währungsfonds habe schnell auf die Wirtschaftskrise reagiert, sei in diesem Rahmen aber auch stark in Anspruch genommen worden. Um Liquiditätsengpässe zu vermeiden, hat sich die Staatengemeinschaft darauf verständigt, den Rahmen für neue Kreditvereinbarungen zu erhöhen, so Bayr. Heute werde der österreichische Beitrag dazu beschlossen. Abschließend sprach sie die Notwendigkeit an, die Rahmenbedingungen internationaler Finanzinstitutionen zu verändern. Diese seien zu modernisieren und den neuen Ansprüchen anzupassen.

Abgeordneter Alois GRADAUER (F) erwiderte Petra Bayr, dass "man nur schenken kann, wenn man etwas zu verschenken hat". Der Staat könne sich weitere Aufwendungen in Richtung Entwicklungszusammenarbeit "sicher nicht leisten". Zum IWF sagte er, die FPÖ sei gegen die Aufstockung der Kreditlinie, weil die Haftungen und Unterstützungen "ein Fass ohne Boden" seien. Aus seiner Sicht zeichnet sich eine "Horrorentwicklung" ab. Er befürchtet, dass auch Portugal, Spanien und vielleicht Italien noch Unterstützung brauchen könnten.

Hilfsprojekte könnten seiner Meinung nach Marktverzerrungen nicht beseitigen, sondern sie bestenfalls verzögern. Daraus folgerte er, dass Staaten, die auf die Hilfe anderer angewiesen sind, den europäischen Währungsraum verlassen sollten.

Was das Doppelbesteuerungsabkommen mit Bulgarien betrifft, meinte Gradauer, dass die FPÖ grundsätzlich dahinter stehe, diesen Gesetzesantrag jedoch ablehnen werde, weil er zu Lasten des Bankgeheimnisses gehe.

G-Mandatar Werner KOGLER rief in Erinnerung, dass die Grünen schon Mitte der 90er Jahre gegen die gleichzeitige Einführung der Einheitswährung gewesen sind. Zentral sei aber, dass es nicht hinzunehmen ist, dass die, die Geld haben, investieren und wegen des hohen Risikos hohe Zinsen kassieren, bei Eintreten dieses Risikos dann aber die europäischen SteuerzahlerInnen zahlen lassen. Er forderte eine "Gläubigerbeteiligung" oder ein "Konkursverfahren für Staaten". Würde man solche Möglichkeiten nur vorsehen, würden sich die Marktteilnehmer anders verhalten, zeigte er sich überzeugt.

Im Moment hält Kogler die Situation für bewältigbar und warnte vor Hysterie.

Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Beschränkung der Managerboni bezeichnete Kogler als sinnvolle Einschränkung, die ungerechtfertigte Bereicherung verhindert und einen Anreiz bringt, nicht nur auf das nächste Jahr hin zu schielen. Abschließend forderte er nach dem Beispiel Deutschlands eine Beschränkung der Boni für Manager, deren Banken staatliche Hilfe in Anspruch genommen haben. Die entsprechenden Anträge hätten die Grünen eingebracht. Sie seien im Ausschuss zu behandeln.

Staatssekretär Andreas SCHIEDER stellte klar, dass alle Doppelbesteuerungsabkommen im OECD-Rahmen abgeschlossen werden und keine Aufweichung des Bankgeheimnisses darstellen. Eine geregelte Besteuerung sei Voraussetzung für "vernünftige Geschäftsbeziehungen"

Die Aufstockung der Kreditlinien gegenüber dem IWF stehe nicht im Zusammenhang mit Irland oder Griechenland. Vielmehr haben sich der Internationale Währungsfonds und die Weltbank als hilfreiches und gutes Instrument zur Bekämpfung der Krise herausgestellt. Sie konnten wieder an ihre ursprüngliche Bedeutung anknüpfen.

Weiters stellte Schieder mit Nachdruck fest, dass es keine Krise des Euro gebe. Was es gibt, sind Haushaltsschwierigkeiten einzelnen Staaten, sagte er. Das Eingreifen sei notwendig, bekräftigte er. Auch Schieder sagte, dass die Beteiligung Privater bei Insolvenz eines Staates ein richtiges Instrument wäre. Diese könne im Rahmen der Eurozone nicht beschlossen werden.

Die Umsetzung der EU-Richtlinie betreffend die Managerboni hält er für eine "fundamentale Kehrtwende", die zu einer gerechteren und nachhaltigeren Entlohnung führen werde. Das kurzfristige Schielen auf Aktienkurse trete in den Hintergrund. Diese Lehre sei aus der Krise zu ziehen.

Abgeordneter Wilhelm MOLTERER (V) untermauerte, die Aufstockung des Kreditvergaberahmens für die österreichische Wirtschaft sei notwendig. Außerdem handle es sich dabei nicht um Budgetgeld, sondern um eine Möglichkeit für die Notenbank. Der IWF sei auch an der Rettung Irlands und Griechenlands beteiligt. Wesentlich finanzierten diese Aufstockung darüber hinaus Brasilien, Indien, China und Russland. Auch dessen müssten sich die Europäer bewusst sein.

Die Einschätzung der Stärke des Euro nach seinem Verhältnis zum Dollar ist wirtschaftlicher Unsinn, sagte Molterer. Der Rettungsschirm sei eine Notwendigkeit, aber kein Ersatz für weitere Maßnahmen, z.B. die private Beteiligung an den Schulden und die Verschärfung des Wachstums- und Stabilitätspakts. Seiner Ansicht nach hätten die Strukturreformen in Griechenland und Irland freiwillig erfolgen müssen.

S-Mandatar Erwin KAIPEL wies darauf hin, dass gängige Vergütungspraktiken mit einem effizienten Risikomanagement nicht vereinbar sind und zu Verlusten geführt haben. Die Vergütungsbestimmungen würden stärker auf Nachhaltigkeit und Langfristigkeit ausgerichtet werden und Risikofreudigkeit und kurzfristige Erfolgsorientierung verringern.

Zum E-Geld-Gesetz meinte Kaipel, dass dieses den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr mit elektronischem Geld der Aufsicht der Finanzmarktaufsicht unterstellt und im Sinne des Konsumentenschutzes zu begrüßen ist. Eine EU-weite Tätigkeit und auch das Erbringen sonstiger Zahlungsdienste werde dadurch möglich. Diese Ausweitung des Tätigkeitsfeldes fördere die Schaffung neuer Arbeitsplätze und leiste einen Beitrag zur Finanzmarktstabilität und zum Konsumentenschutz, so Kaipel. Der Rahmen für Kreditvereinbarungen des IWF solle erhöht werden, weil dieser in der Krise zur Stabilisierung beigetragen habe und mehr Stabilität bringe.

V-Mandatar Peter Michael IKRATH schickte voraus, dass er die Zielsetzung der EU-Richtlinie teile und dass es notwendig sei, Boniexzesse einzudämmen. Er bedauerte es aber, dass durch den Gesetzentwurf auch Banken, die die Unternehmen und die Realwirtschaft in der Krise finanziert haben, völlig unnötig belastet werden. Bei der Umsetzung einer Richtlinie hätte der nationale Gesetzgeber die Aufgabe, Rücksicht auf die Strukturen der eigenen Kreditwirtschaft zu nehmen und die Richtlinie fachgerecht umzusetzen. Österreich nehme auf seine Strukturen nur sehr bedingt Rücksicht, meinte Ikrath. Seiner Ansicht nach hätten Banken von einer Bilanzsumme von weniger als einer Milliarde Euro von der Pflicht, dieses Gesetz umzusetzen, entbunden werden müssen, meinte er. In diesem Punkt habe man sich gegen den Koalitionspartner nicht durchsetzen können. Die Belastungen, die sich daraus ergeben, seien massiv und nicht zu rechtfertigen.

Abgeordnete Marianne HAGENHOFER (S) betonte, dass durch das E-Geld-Gesetz ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Ausgabe von E-Geld unterstützt werde. Neu ist, dass die Ausgabe von E-Geld zwingenden Bedingungen unterworfen ist: Transparenz im Zusammenhang mit Information, Ausgabe, Rücktausch und entsprechenden Entgelten. Das ergebe Transparenz und Vergleichbarkeit für die KundInnen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Emittenten. Dadurch werde der Wettbewerb belebt. Es setze aber auch eine "entsprechende Wachsamkeit" voraus, auch im Bereich des Konsumentenschutzes. Das Vertrauen der KonsumentInnen stellt laut Hagenhofer eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Funktionsfähigkeit der Finanzinstitutionen dar, schloss sie.

Abgeordneter Hubert KUZDAS (S) entgegnete Ikrath, in manchen Fällen sei es gut, wenn sich Lobbyisten nicht durchsetzen. Ein Kerneuropa mit zwei Geschwindigkeiten hielt er für eine "wirtschaftspolitische Geisterfahrt". In diesem Zusammenhang wies er auf die Exportvorteile hin, die ein geschwächter Euro mit sich bringt. Diese Krise habe aber Schwächen der Euro-Zone gezeigt, sagte Kuzdas. Diese besteht seiner Meinung nach nicht nur aus unterschiedlichen Volkswirtschaften, es herrsche auch Steuerwettbewerb innerhalb der Euroländer. Die Körperschaftssätze seien in anderen Ländern geringer als in Österreich. Dabei handle es sich hauptsächlich um Nettoempfänger. Kuzdas meinte, dass "wir mehr und nicht weniger Europa" und vor allem abgestimmte Politik in Steuer- und Wirtschaftsfragen brauchen. Er regte an, private Kreditgeber in Zukunft stärker einzubinden und über eine internationale Finanztransaktionssteuer nachzudenken.

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage, mit der das Bankwesengesetz geändert wird, einstimmig angenommen.

Die Vorlagen zu den Gesetzen über das E-Geld, über die Aufstockung der Kreditvereinbarungen mit dem IWF und zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Bulgarien wurden jeweils mit Mehrheit angenommen.


Der  Entschließungsantrag des BZÖ blieb in der Minderheit und wurde abgelehnt.

(Fortsetzung Nationalrat)