Parlamentskorrespondenz Nr. 70 vom 21.01.2011

Vorlagen: Wissenschaft

Regierung für bessere Planung des Studienbeginns an Universitäten

Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Bundesgesetz vorgelegt, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002–UG) geändert wird (1054 d.B.).

Ziel der Änderungen ist es, den Universitäten eine bessere Planung des Einsatzes ihrer Ressourcen zu ermöglichen. Das soll einerseits durch ein eigenes Anmeldesystem für Studienwerberinnen und Studienwerber von Bachelor-, Master- und Diplomstudien und eine entsprechende Festlegung der Zulassungsfristen gefördert werden. Die Studieneingangs- und Orientierungsphase soll verbindlicher gestaltet werden. Innerhalb der Studieneingangs- und Orientierungsphase müssen mindestens zwei Prüfungen vorgesehen werden, für die im Semester mindestens zwei Prüfungstermine anzusetzen sind. Diese Prüfungen dürfen nur einmal wiederholt werden und sind Voraussetzung für die Berechtigung, das Studium weiterzuführen.

Außerdem sollen StudienwerberInnen anlässlich der erstmaligen Zulassung zum Studium künftig nachweisen müssen, dass sie eine Studienberatung in Anspruch genommen haben.


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