Innenausschuss gibt grünes Licht für Fremdenrechtspaket 2011
Abänderungsantrag betrifft eine Reihe von Detailbestimmungen
Wien (PK) – Der Innenausschuss des Nationalrats hat heute grünes Licht für das Fremdenrechtsänderungsgesetz 2011 gegeben. SPÖ und ÖVP stimmten für das von der Regierung vorgelegte Gesetzespaket. In einzelnen Bereichen wurden noch Adaptierungen vorgenommen, an den zentralen Punkten der umfangreichen Gesetzesnovelle ändert sich dadurch jedoch nichts. An Innenministerin Maria Fekter richten die Abgeordneten das Ersuchen, bis Mitte September "objektives Zahlenmaterial" über die bisherige Vollzugspraxis im Bereich des Fremdenrechts vorzulegen, zudem sprechen sie sich in einer zweiten Entschließung für eine raschere und einfachere Anerkennung von im Ausland erworbenen Ausbildungen aus, um die Integration von MigrantInnen zu erleichtern.
Die Opposition blieb bei ihrer bereits im Rahmen des Hearings geäußerten Kritik (siehe PK-Nr. 350/2011 und 351/2011 ). So bemängelte Abgeordnete Alev Korun (G) unter anderem die verschärften Sprachhürden für Zuwanderer und die neue Anwesenheitspflicht für AsylwerberInnen. Sie vermisst außerdem in Anlehnung an ein EuGH-Urteil ein automatisches Aufenthaltsrecht für Ehepartner binationaler Ehen, deren minderjährige Kinder die österreichische Staatsbürgerschaft haben und in Österreich leben, konnte sich mit ihrer Forderung, die Regierungsvorlage zurückzuziehen und in überarbeiteter Form neu einzubringen, jedoch nicht durchsetzen. Innenministerin Maria Fekter erklärte, das EuGH-Urteil habe für Österreich aufgrund anderer Rahmenbedingungen keine Bedeutung.
Die Kritik von FPÖ und BZÖ konzentrierte sich auf die neue Rot-Weiß-Rot-Karte. Sowohl Abgeordneter Peter Westenthaler (B) als auch Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) fürchten einen ungeregelten Zuzug von Arbeitskräften nach Österreich. Westenthaler sprach von einem "Billigpunktesystem", Rosenkranz warnte vor einer missbräuchlichen Ausnutzung der neuen Zuwanderungsbestimmungen. Voll hinter das Gesetzespaket stellte sich die ÖVP, seitens der SPÖ will Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig noch geklärt wissen, ob für ausreichende Deutschkurs-Angebote für MigrantInnen in Österreich gesorgt ist.
Ziel des Fremdenrechtsänderungsgesetzes 2011 ist es unter anderem, die Zuwanderung nach Österreich besser zu steuern und die Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen stärker als bisher am bestehenden Arbeitskräftebedarf zu orientieren. So will man etwa mit der "Rot-Weiß-Rot-Karte", der "Blauen Karte EU" sowie der "Rot-Weiß-Rot-Karte plus" für Familienangehörige verstärkt hoch qualifizierte Zuwanderer nach Österreich locken. Vorgeschrieben werden auch der Erwerb deutscher Sprachkenntnisse bereits vor dem Zuzug nach Österreich und eine bis zu siebentägige Anwesenheitspflicht für AsylwerberInnen in der Erstaufnahmestelle. In Anlehnung an EU-Vorgaben werden die gesetzlichen Bestimmungen über die Ausweisung illegal in Österreich aufhältiger Fremder neu gefasst. Davon betroffen sind auch die Schubhaftregelungen.
Mit Abänderungsantrag werden auch zwei VfGH-Erkenntnisse umgesetzt
Der von den Koalitionsparteien eingebrachte Abänderungsantrag betrifft eine Reihe von Detailbestimmungen. So wird etwa die Mindeststrafe für die Verletzung behördlich auferlegter Meldepflichten bzw. Bewegungseinschränkungen für AsylwerberInnen und andere Fremde deutlich herabgesetzt und ausdrücklich festgeschrieben, dass das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens bei sämtlichen Amtshandlungen der Fremdenpolizei besonders zu beachten ist. Wieder zurückgenommen wurde die ursprünglich geplant gewesene Befugnis der Polizei, jede Wohnung ohne Hausdurchsuchungsbefehl zu betreten, wenn sie Grund zur Annahme hat, dass sich darin ein illegaler Fremder aufhält. Es muss sich wie bisher um eine größere Personengruppe handeln, im Unterschied zur jetzigen Rechtslage darf aber auch in Kästen und anderen möglichen Verstecken gesucht werden.
Weiters trägt der Abänderungsantrag zwei aktuellen Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofs Rechnung: zum einen wird bei den Strafbestimmungen zwischen einer rechtswidrigen Einreise – etwa ohne Reisepass – und einem rechtswidrigen Aufenthalt unterschieden, zum anderen wird ein Bleiberechtsverfahren künftig nicht mehr automatisch eingestellt, wenn der Betroffene bereits abgeschoben wurde. Als Berufungsinstanz für "Rückkehrentscheidungen" werden die Unabhängigen Verwaltungssenate der Länder festgelegt. Um ein Untertauchen zu erschweren, ist eine Adaptierung der bestehenden umfassenden Informationspflichten über einen Abschiebungstermin geplant.
Mit der Regierungsvorlage im Ausschuss mitverhandelt wurden zahlreiche Anträge der Opposition, die jedoch keine Mehrheit fanden. Zu den Forderungen der Grünen gehören unter anderem ein Bleiberecht für gut integrierte Familien (1307/A[E] ) und Erleichterungen bei der Beantragung von Aufenthaltsgenehmigungen für Familienangehörige von ÖsterreicherInnen (35/A ). Das BZÖ spricht sich für eine mögliche Sofort-Abschiebung straffällig gewordener Ausländer aus (1360/A[E] ) und hat eigene Vorschläge für eine gesteuerte Zuwanderung nach Österreich ("Ausländercheck-Modell") vorgelegt (1079/A[E] ). Die FPÖ drängt auf noch bessere Deutschkenntnisse für zuwanderunswillige Fremde (253/A ), will das Budget für den Bereich Asyl- und Fremdenwesen kürzen (695/A[E] ) und tritt für eine verpflichtende radiologische Untersuchung ein, wenn Zweifel an der behaupteten Minderjährigkeit eines Asylwerbers bestehen (873/A[E] ).
Diskussion: Opposition bleibt bei ihrer Kritik
Eingeleitet wurde die Diskussion durch Abgeordnete Alev Korun (G). Sie erinnerte an die beim Hearing zum Fremdenrechtspaket geäußerte Expertenkritik und bemängelte, dass die meisten Verschärfungen vom Abänderungsantrag nicht berührt würden. Das Fremdenrecht sei nach wie vor ein Flickwerk, die Texte nicht einmal mehr für Fachleute verständlich, klagte sie. Positiv ist für Korun lediglich die Umsetzung der beiden VfGH-Erkenntnisse, damit sei es in Zukunft nicht mehr möglich, ein Verfahren zur Erteilung eines humanitären Bleiberechts deshalb einzustellen, weil die betroffene Person abgeschoben wurde.
Was die einzelnen Punkte des Gesetzespakets betrifft, nannte es Korun als "unerträglich und inakzeptabel", dass minderjährige Kinder auch in Zukunft in Schubhaft genommen werden könnten, wenn eine familiengerechte Unterbringung gewährleistet ist. Sie befürchtet außerdem, dass die meisten MigrantInnen über die verschärften Deutschhürden "stolpern" werden. Damit werde kein einziges Integrationsproblem gelöst, sagte Korun. Wer eine schwierige Deutschprüfung nicht bestehe, habe weder eine Chance auf einen unbegrenzten Aufenthalt noch auf die österreichische Staatsbürgerschaft und sei damit dauerhaft von Abschiebung bedroht. Die Anwesenheitspflicht für AsylwerberInnen bezeichnete Korun als "Lagerhaft bei offenen Türen". Für sie ist es auch nicht einsichtig, dass künftig mit der Aufforderung, das Land zu verlassen, ein automatisches Aufenthaltsverbot verknüpft ist.
Kein Verständnis äußerte Korun darüber hinaus für die Argumentation von Innenministerin Fekter, wonach das EuGH-Urteil zum Fall Zambrano für Österreich nicht anwendbar sei. Im Urteil werde klar festgehalten, dass minderjährige EU-BürgerInnen das Recht hätten, mit beiden Elternteilen aufzuwachsen und dem drittstaatsangehörigen Elternteil sowohl ein Aufenthaltsrecht als auch eine Arbeitsbewilligung zu gewähren sei, damit er seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen könne.
Abgeordneter Peter Westenthaler (B) bedauerte gleichfalls, dass das Expertenhearing keinen Einfluss auf den Abänderungsantrag gehabt habe. Seiner Ansicht nach hat man die Chance vertan, das Fremdenrecht einfacher und lesbarer zu machen und eine einzige zuständige Behörde zur Vollziehung des Gesetzes vorzusehen.
Durch die neue Rot-Weiß-Rot-Karte sei dem Zuzug von Arbeitskräften nach Österreich Tür und Tor geöffnet, warnte Westenthaler und sprach von einem "Billigpunkte-System". So könnten FacharbeiterInnen in Mangelberufen etwa ohne Deutschkenntnisse nach Österreich kommen, rechnete er vor. Damit würde das prinzipiell begrüßenswerte Ziel "Deutsch vor Zuwanderung" unterlaufen. Westenthaler vermisst überdies einen "Sicherheitsgurt", der für einen raschen Zuwanderungsstopp sorgen soll, wenn in einem festgelegten Mangelberuf plötzlich Tausende FacharbeiterInnen nach Österreich strömen. Nach den geltenden Bestimmungen ist ihm zufolge nur einmal im Jahr eine Korrektur der Mangelberufsliste möglich.
In Bezug auf das Asylgesetz fragte sich Westenthaler, warum es in Österreich nach wie vor eine derart hohe Zahl von AsylwerberInnen gibt, obwohl Österreich de facto von lauter EU-Staaten umgeben sei. Das Dublin-Abkommen, das die Zuständigkeit des Ersteinreiselands für AsylwerberInnen festschreibe, werde offenbar nicht exekutiert, kritisierte er. Westenthaler sprach sich auch dafür aus, Folgeanträge nach einem letztinstanzlich abgelehnten Asylantrag zu verbieten.
Namens der SPÖ hielt Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig den Grünen und dem BZÖ entgegen, dass einige von den ExpertInnen im Hearing geäußerte Bedenken sehr wohl im Abänderungsantrag berücksichtigt worden seien. Als Beispiel nannte sie die Festschreibung der Zuständigkeit der Unabhängigen Verwaltungssenate der Länder für Berufungen gegen Rückkehrentscheidungen. Noch zu klären ist ihr zufolge, ob es ein ausreichendes Kursangebot für MigrantInnen in Österreich gibt, um sie in die Lage zu versetzen, die verschärften Sprachanforderungen zu erfüllen.
Ausdrücklich zustimmend zum vorliegenden Gesetzespaket äußerten sich Abgeordneter Michael Hammer (V) und sein Fraktionskollege Günter Kößl. Es sei ein stimmiges Paket, mit dem wichtige Schwerpunkte gesetzt würden, das habe auch das Expertenhearing bestätigt, sagte Hammer. Die ÖVP stehe, so Kößl, voll hinter der Gesetzesnovelle.
Die neue Anwesenheitspflicht für AsylwerberInnen ist Kößl zufolge auch im Interesse der Betroffenen, schließlich komme es dadurch zu einer Verfahrensbeschleunigung und einer schnelleren Rechtssicherheit. Er begrüßte auch die strengeren Sprachanforderungen und betonte, die deutsche Sprache sei ein wichtiger Bestandteil, um sich rasch und schnell zu integrieren. Es brauche auch adäquate Bestimmungen, um Missbrauch zu bekämpfen.
Abgeordnete Angela Lueger (S) legte zwei Entschließungsanträge der Koalitionsparteien vor. Zum einen geht es im Hinblick auf die geplante Einrichtung des Bundesamts für Asyl und Migration um die Bereitstellung von umfassendem Zahlenmaterial zur Vollziehung des Fremdenrechts durch Innenministerin Fekter. Zum anderen drängen SPÖ und ÖVP auf die raschere und einfachere Anerkennung von Bildungsabschlüssen im Ausland, um die Integration von MigrantInnen nicht unnötig zu erschweren.
Abgeordneter Albert Steinhauser (G) sprach von einer weiteren Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit im Fremdenrechtsbereich. Er setzte sich insbesondere kritisch mit der Frage der Rechtsberatung für AsylwerberInnen und von Abschiebung bedrohten Fremder auseinander und meinte, die EU-Vorgaben seien "höchst unbefriedigend" umgesetzt worden. Das Objektivitätsgebot für RechtsberaterInnen birgt seiner Ansicht nach die Gefahr in sich, dass nicht die subjektiven Rechte der Betroffenen, sondern die Interessen des Innenministeriums im Mittelpunkt stehen. Durch die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit würde überdies verhindert, dass problematische Fälle an die Öffentlichkeit gelangten. Die vorgenommene teilweise Rücknahme der erweiterten Befugnisse der Polizei beim Betreten von Wohnungen, begrüßte Steinhauser zwar, an der Gesamtproblematik ändert sich dadurch aus seiner Sicht jedoch nichts.
Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) hielt fest, die neuen Zuwanderungsbestimmungen würden "eine verdeckte Einwanderung durch die Hintertür" ermöglichen. Die FPÖ verstehe die Intention der Rot-Weiß-Rot-Karte, erklärte er, seiner Auffassung nach laden die Bestimmungen aber zu Missbrauch ein. Rosenkranz sprach sich etwa dafür aus, das Aufenthaltsrecht und die Arbeitserlaubnis für Familienangehörige dauerhaft daran zu knüpfen, ob der hoch qualifizierte Zuwanderer weiter einen adäquaten Arbeitsplatz in Österreich hat. Was die Rechtsberatung anlangt, fragte sich Rosenkranz, wer für eine schlechte oder falsche Auskunft der RechtsberaterInnen haftet.
Abgeordneter Stefan Petzner (B) warb für das Anliegen des BZÖ, kriminell gewordene Ausländer sofort aus Österreich abzuschieben. Dieser Punkt ist seiner Darstellung nach einer der wenigen, die vom Anti-Ausländer-Volksbegehren der FPÖ "Österreich zuerst" noch offen sind.
Innenministerin Maria Fekter wies die Bedenken von Abgeordnetem Westenthaler zurück und meinte, ein ungezügelter Zuzug von FacharbeiterInnen in Mangelberufen sei nicht zu befürchten, da der Zuzug mit dem Nachweis eines Arbeitsplatzes verbunden sei. Bei den Überstellungen von AsylwerberInnen in das Ersteinreiseland gibt es ihr zufolge eine positive Entwicklung. Demnach hat sich die Rückführungsquote von 13% der AsylwerberInnen im Jahr 2005 auf 52% im Jahr 2010 erhöht. Sie kämpfe auf EU-Ebene darum, dass das Dublin-Abkommen nicht außer Kraft gesetzt werde, sagte Fekter.
Wem es nicht gelinge, die geforderten Deutschkenntnisse innerhalb von zwei Jahren nachzuweisen, dann könne eine Nachfrist gesetzt werden, erklärte Fekter gegenüber Abgeordneter Königsberger-Ludwig. Danach sei eine Ausweisung möglich, wobei der Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Schutz des Privat- und Familienlebens) zu beachten sei.
Bedauert wurde von Fekter, dass die ursprünglich geplanten erweiterten Polizeibefugnisse in Bezug auf das Betreten von Wohnungen durch den Abänderungsantrag wieder zurückgenommen wurden. Sie appellierte an die Abgeordneten, diesen Schritt nochmals zu überdenken. Ihrer Ansicht nach braucht die Polizei die Möglichkeit, illegal in Österreich aufhältige Fremde, die nicht freiwillig ausreisten, aus ihrer Wohnung abzuholen.
Das von Abgeordneter Korun angesprochene EuGH-Urteil hält Fekter für in Österreich nicht anwendbar. Sie sieht daher auch keinen Handlungsbedarf für eine Gesetzesänderung. Fekter zufolge hat Österreich vollkommen andere Staatsbürgerschaftsbestimmungen als Belgien, aus dem Urteil lasse sich überdies nicht ableiten, dass anders gelagerte Sachverhalte gleich zu behandeln seien. Ein automatisches Aufenthaltsrecht für drittstaatsangehörige Elternteile österreichischer Kinder lehne sie ab, bekräftigte die Innenministerin.
Bei der Abstimmung wurde das Fremdenrechtsänderungsgesetz 2011 unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags mit den Stimmen der SPÖ und der ÖVP gebilligt. Einer im Zuge der Ausschussberatungen von den Koalitionsparteien eingebrachten Novelle zum Landarbeitsgesetz stimmten auch die Grünen zu. Damit soll ein Versehen bei der Beschlussfassung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes beseitigt und klargestellt werden, dass die Bestimmungen auch für land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit Sitz in Österreich gelten. Ebenso mit S-V-G-Mehrheit fassten die Abgeordneten die an Innenministerin Maria Fekter gerichtete Entschließung betreffend Evaluierung der geltenden Bestimmungen des Fremdenrechts sowie die Entschließung betreffend Anerkennung von im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen. Der Entschließungsantrag der Grünen betreffend Umsetzung des EuGH-Urteils zum Fall Zambrano blieb in der Minderheit.
Abgelehnt wurden auch die mit der Regierungsvorlage mitverhandelten Oppositionsanträge. Der G-Antrag 35/A gilt als miterledigt.
In Zusammenhang mit der Einführung der Rot-Weiß-Rot-Karte sind auch umfangreiche Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz erforderlich, die der Nationalrat bereits Ende März beschlossen hat.
Innenausschuss billigt zwei internationale Abkommen
Abseits des Fremdenrechtspakets genehmigte der Innenausschuss in seiner heutigen Sitzung zwei internationale Abkommen. Zum einen geht es um eine Konvention zur verstärkten polizeilichen Zusammenarbeit in Südosteuropa (Zustimmung mit S-V-F-B-Mehrheit), zum anderen um ein einstimmig verabschiedetes Abkommen zwischen Österreich und Slowenien , mit dem der exakte Verlauf der Staatsgrenze zwischen den beiden Staaten auf Basis neuer Grenzdokumente neu bestimmt wird.
Abgeordneter Werner Herbert (F) hielt es für sinnvoll, beim Kampf gegen die international organisierte Kriminalität mit Polizeibehörden in Südosteuropa zusammenzuarbeiten, sah aber Nachholbedarf bei der Präzisierung der Form dieser Zusammenarbeit. Werners Wunsch an die Innenministerin lautete an dieser Stelle, eine Verordnung herauszugeben. Bei gemeinsamen Streifen an der Ostgrenze gelte es etwa, Sprachbarrieren zwischen den BeamtInnen abzubauen.
Ein Entschließungsantrag der FPÖ zum Sicherheitsbericht wurde auf Antrag des Abgeordneten Rudolf Plessl (S) mit S-V-Mehrheit vertagt. Die FPÖ verlangt die Vorlage des jährlichen Sicherheitsberichts bis spätestens September des Folgejahres. Die Innenministerin habe bereits eine entsprechende Zusage gemacht, lautete Plessls Begründung zur Vertagung. (Fortsetzung Innenausschuss)
Themen
Links
- 1307/A(E) - Stopp der Haft von Kindern, Schaffung eines Bleiberechts
- 1078 d.B. - Fremdenrechtsänderungsgesetz 2011 - FrÄG 2011
- 1079/A(E) - gesteuerter Zuwanderungs- und Integrationspolitik nach dem BZÖ-Ausländercheck-Modell
- 695/A(E) - Einsparungen im Asyl- und Fremdenwesen
- 1223/A(E) - rechtzeitige Vorlage des Sicherheitsberichts
- 895 d.B. - Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über den Verlauf der Staatsgrenze in den Grenzabschnitten VIII bis XV und XXII bis XXVII
- 1360/A(E) - sofortige Abschiebung als Rechtsfolge bei strafrechtlichen Verurteilungen
- 1/A-IA - Ausschuss für innere Angelegenheiten
- 253/A - Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz - NAG
- 873/A(E) - Verpflichtende radiologische Untersuchung bei behaupteter, jedoch zweifelhafter Minderjährigkeit im Fremdenrecht
- 35/A - Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
- 915 d.B. - Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa