Thema Zuwanderung, Asyl, Abschiebung - was sagen die Abgeordneten?
Fremdenrechtspaket 2011 nach heftiger Debatte im Plenum beschlossen
Wien (PK) – Nach der Ersten Lesung über den Bundesfinanzrahmen bis 2015 debattierten die Abgeordneten das Fremdenrechtsänderungsgesetz 2011 und verabschiedeten es nach einer kontroversiellen Debatte mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP. Das Gesetz bindet Aufenthaltsgenehmigungen stärker an den Arbeitskräftebedarf. Mit der "Rot-Weiß-Rot-Karte" sollen verstärkt hoch qualifizierte Zuwanderer nach Österreich gelockt werden. Vorgeschrieben werden deutsche Sprachkenntnisse bereits vor dem Zuzug nach Österreich sowie eine bis zu siebentägige Anwesenheitspflicht für AsylwerberInnen in der Erstaufnahmestelle. Die Bestimmungen über Ausweisung und Abschiebung von Fremden, die sich illegal in Österreich aufhalten, werden neu gefasst. Mit S-V-G-Mehrheit wurde die Innenministerin aufgefordert, das Fremdenrecht zu evaluieren und sich für die Anerkennung von im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen einzusetzen. Miterledigt wurde ein Antrag der Grünen für Erleichterungen bei Aufenthaltsgenehmigungen für Familienangehörige von ÖsterreicherInnen (35/A). Korrekturen und Klarstellungen von Bestimmungen im Landarbeitsgesetz für den Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping passierten das Plenum mehrheitlich.
Keine Mehrheit fanden zahlreiche Anträge der Opposition: So forderten die Grünen ein Bleiberecht für gut integrierte Familien (1307/A[E]), das BZÖ wollte straffällige Ausländer sofort abschieben (1360/A[E]) und ein "Ausländercheck-Modell" für die Zuwanderung (1079/A[E]). Die FPÖ drängte auf bessere Deutschkenntnisse für zuwanderunswillige Fremde (253/A), auf Budgetkürzungen im Bereich Asyl- und Fremdenwesen (695/A[E]) und auf verpflichtende Untersuchungen, wenn Zweifel an der behaupteten Minderjährigkeit eines Asylwerbers bestehen (873/A[E]).
Abgeordneter Walter ROSENKRANZ (F) erinnerte eingangs daran, dass der Kärntner Landeshauptmann durch seine persönliche Art wesentlich zur Lösung der Kärntner Ortstafelfrage beigetragen habe, was auch die Regierungsfraktionen anerkennen sollten.
Zur gegenständlichen Debatte merkte der Redner an, es stehe zu befürchten, dass nach der Öffnung des Arbeitsmarktes massive Zuwanderung zu erwarten sei. Die Regierung öffne dieser Belastung des heimischen Sozialsystems Tür und Tor, und das lehne seine Partei ab.
Abgeordneter Günter KÖSSL (V) sah Österreich hingegen mit den vorliegenden Maßnahmen auf dem richtigen Weg. Damit werde Illegalität hintangehalten und eine geregelte, geordnete Zuwanderung ermöglicht. Man stelle konkrete Richtlinien auf, die dafür Sorge tragen würden, dass der österreichische Arbeitsmarkt davon profitieren werde.
Die Interessen Österreichs würden vollinhaltlich gewahrt, die Integration werde durch die Forderung nach entsprechenden Deutschkenntnissen beschleunigt, sodass man von einer Win-Win-Situation sprechen könne. Die Vorlage sei daher zu begrüßen, schloss der Redner.
Abgeordnete Alev KORUN (G) hielt hingegen fest, dass Unrecht Unrecht bleibe, auch wenn es in ein Gesetz hineingeschrieben werde. So sei es beispielsweise skandalös, dass die Daten von Asylwerbern an den Verfolgerstaat übermittelt würden, ohne dass die Berufung des Asylwerbers abgewartet würde. Das bedeute konkret, dass die Familie dieses Asylwerbers in der alten Heimat von massiven Repressionen bedroht sein werde. Es sei dies hier ein Unrechtspaket, das sie auf das Schärfste ablehne.
Es sei umso skandalöser, als es im Lande Lobbyisten und Ex-Politiker gebe, deren Taten nach wie vor ungeahndet blieben, was die Frage aufwerfe, auf wessen Seite das Recht in diesem Staate stehe. Die Rednerin ging schließlich noch auf ihr Anliegen ein, wonach Kinder nicht ins Gefängnis kommen dürften, denn auch diese Möglichkeit gebe es nach wie vor. Auch die siebentägige Lagerhaft für Erstankömmlinge sei in aller Schärfe zu kritisieren. An die Adresse des neuen Integrationsstaatssekretärs gerichtet meinte die Rednerin, dieser müsse, nehme er sein Amt ernst, gegen dieses Paket auftreten – was auch für die Mandatare im Plenum gelte. Diese sollten ihrem Gewissen folgen und das vorliegende Paket ablehnen.
Abgeordneter Otto PENDL (S) widersprach seiner Vorrednerin im Hinblick auf die Anwesenheitspflicht für Asylwerber. Hier von Lagerhaft zu sprechen sei unstatthaft. Vielmehr stelle man mit dem vorliegenden Paket sicher, dass all jene, die Asyl verdienten, es auch erhielten, wohingegen Missbrauch effizient verhindert werde. Hier sei rechtsstaatlich alles sauber und korrekt, das solle auch die Opposition anerkennen. Die Anwesenheitspflicht sei schließlich auch im Interesse des Asylsuchenden selbst, denn so würden die Behörden in die Lage versetzt, die erforderlichen Verfahren zügig und rasch abzuschließen.
Im übrigen gebe es keine Kinder in Gefängnissen, diese Kritik werde auch durch ihre Wiederholung nicht richtiger. Österreich folge mit diesem Entwurf den allgemeinen europäischen Rechtsstandards, es sei mithin gelungen, bestmögliche Rahmenbedingungen für alle Beteiligten zu schaffen.
Abgeordneter Peter WESTENTHALER (B) sprach von einer vertanen Chance. Dieses "Flickwerk" müsse völlig neu aufgestellt werden. Hier habe die neue Ministerin eine große Chance vergeben, denn sie vollziehe nur, was ihr von ihrer Vorgängerin hinterlassen wurde, anstatt die Gelegenheit zu ergreifen, dieses wichtige Gesetz neu auszurichten und neu zu kodifizieren, wobei die betroffenen Stellen in den Verhandlungsprozess eingebunden werden sollten.
Doch um die sozialdemokratische Fraktion stehe es nicht besser, konstatierte der Redner. Diese Partei sei völlig linienlos und in diesen wichtigen Fragen vollkommen abgemeldet. Vor allem das "feige Verhalten" des Abgeordneten Maier sei entschieden zurückzuweisen. Real habe die Regierung in der Ausländerpolitik total versagt. Der Redner erinnerte daran, dass die Freiheitlichen bereits 1993 die zentralen Punkte dieser Vorlage gefordert hätten. Mittlerweile seien fast alle Forderungen von damals realisiert, doch versäume es die Regierung, die formulierten Regelungen auch konkret umzusetzen. Die Vorlage sei mithin kein ordentliches Fremdenrecht, seine Fraktion lehne sie daher ab. Nach wie vor sei es sehr wohl möglich, dass Kinder in Haft kämen, widersprach der Mandatar seinem Vorredner.
In Wien nehme die Kriminalität rasant zu, weshalb die Innenministerin zumindest temporär die Schengen-Regelung aufheben sollte. Es sei nötig, die Grenzen zu sichern, denn nur so könne verhindert werden, dass sich die Sicherheitslage des Landes noch weiter verschlechtere.
Für Bundesministerin Johanna MIKL-LEITNER stand hingegen fest, dass das vorliegende Gesetz Klarheit schaffe. Damit werde geregelt, wer im Lande bleiben dürfe und wer nicht. Man habe es hier mit einem guten Gesetz zu tun, das die Handschrift der ÖVP trage, wofür sie vor allem ihrer Vorgängerin, aber auch den beteiligten Beamten und dem Regierungspartner Dank aussprechen wolle.
Vier zentrale Punkte – Anwesenheitsverpflichtung, Rot-Weiß-Rot-Card, Deutsch vor Zuzug und Umsetzung der Rückführungsrichtline – sorgten dafür, dass die Vorlage zu mehr Sicherheit und sozialem Frieden führe und die geforderte Integration schneller vorantreiben werde. Aus diesen Gründen sei die Vorlage begrüßenswert, denn sie stelle das Fremdenrecht auf eine neue Grundlage, die den gegenwärtigen Erfordernissen entspreche. Man mache also, resümierte die Ministerin, mit dem Gesetz, bei dem die Chancen und Vorteile evident seien, einen wichtigen Schritt zu mehr Sicherheit.
Abgeordneter Erwin HORNEK (V) setzte bei seiner Vorrednerin an und wiederholte deren Argumente. Die Vorlage biete klare Regeln und sei im Interesse aller Beteiligter. Sodann dankte der Redner der gewesenen Innenministerin für ihr verdienstvolles Wirken und wünschte der neuen Innenministerin viel Erfolg bei ihrer Tätigkeit.
Abgeordneter Leopold MAYERHOFER (F) befürchtete Lohndumping, Teuerung und Inflation. Die Armut werde ebenso zunehmen wie die Kriminalität. Hier werde eine Politik am Volk vorbei gemacht, kritisierte der Redner. So werde nicht im Interesse Österreichs gehandelt, hielt er fest.
Abgeordnete Angela LUEGER (S) meinte, das Gesetz habe ursprünglich ganz anders ausgesehen, und sei nach Hearing und Ausschussdebatten stark verändert worden. Beispiele hierfür seien die Regelung der Schubhaft, vor der immer das gelindere Mittel anzuwenden wäre. Die Rechtsberatung im Asylverfahren wurde als unabhängig und weisungsfrei konzipiert. Die Artikel 2, 3 und 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention seien nun im Gesetz durchwegs berücksichtigt. Bei überlangen Verfahren ist die Entscheidung zugunsten des Antragsstellers zu treffen, außerdem vereinfache man die Bürokratie und beseitige Schnittstellenprobleme. Zum Thema Deutsch vor Zuzug sei eine Verordnung der Ministerin zu erwarten. Die Regelung dieser Frage sei besonders wichtig, um Menschen, die freiwillig nach Österreich kommen und sich niederlassen wollen, die Möglichkeit zu geben, am Erwerbsleben teilnehmen.
Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) meinte, mit diesem Paket gebe man nur vor, Integration und Zuwanderung zu regeln. Tatsächlich schaffe man neue Hürden. Es ginge darum, AsylwerberInnen aus dem Straßenbild zu entfernen und ihre Freiheit zu beschneiden. Das Gesetz sei reiner "Zynismus", denn es setze die Deutschkenntnisse als Waffe gegen MigrantInnen ein. Die Anforderungen für den Spracherwerb wurden erhöht, gleichzeitig die Zeit dafür verkürzt und finanzielle Mittel zur Sprachförderung gestrichen. Das Gesetz sei also nicht nur skurril, sondern schlicht menschenrechtswidrig. Der Abgeordnete zitierte einen Experten, der in Zweifel zog, dass die geforderten Niveaus erreicht werden können. So gesehen stelle er sich die Frage, ob die Deutschkenntnisse mancher Abgeordneter ausreichend wären, um die Voraussetzungen der Integrationsvereinbarung erfüllen, sagte Steinhauser und forderte die Rückverweisung des Gesetz an den Ausschuss.
Abgeordnete Gabriele TAMANDL (V) bezeichnete die Argumentation ihres Vorredner als untergriffig. Es sei AsylwerberInnen durchaus zuzumuten, die Gründe für ihre Flucht innerhalb weniger Tage glaubhaft zu machen. Hierbei von Lagerhaft zu sprechen, sei der Situation nicht angemessen. Mit ihrer Vermischung der Themen Zuwanderung und Asyl sowie ihrer Wortwahl leiste die Grüne Fraktion Asylwerbenden keinen guten Dienst, stellte Tamandl fest. Man müsse sich mit Fragen der Integration intensiv auseinandersetzen, vor allem in Wien bestünden, was diese Thema anbelangt, viele Defizite.
Abgeordneter Christoph HAGEN (B) sprach von "Pfusch" im Gesetz, weshalb die Kritik daran berechtigt sei. Er finde es "mutig" von der Innenministerin, es zu verteidigen, obwohl sie an seinem Entstehungsprozess nicht beteiligt war. Es handle sich hier bereits um die sechste Fremdenrechtsnovelle seit dem Jahr 2000, wodurch das Gesetz völlig unlesbar geworden ist. Die Novelle sei von einem jungen Beamten verfasst worden, der die Auswirkungen auf andere Bereiche nicht berücksichtigt habe. Beispiele dafür seien die Regelung des Sichtvermerks oder der Aufenthaltsverfestigung. Verurteilte Straftäter könnten nun nicht mehr abgeschoben werden. Das BZÖ fordere einen "Ausländer-Check", wonach beispielsweise Familienleistungen an Deutschkenntnisse gebunden werden sollen. Das sei der einzig gangbare Weg, schloss Hagen.
Abgeordneter Hannes FAZEKAS (S) widersprach der Kritik des Grünen Justizsprechers. Die Sprachkenntnisse seien im Gesetz in einer zumutbaren Weise geregelt. Die SPÖ habe viele wichtige Abänderungsanträge eingebracht, die im Gesetz berücksichtigt wurden. Darunter falle auch die schnellere Anerkennung von Qualifikationen. Die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Mitwirkungspflicht im Asylverfahren habe ergeben, dass hier kein Problem bestehe. Menschen, die nach Österreich flüchten, müssten bald erfahren, ob sie bleiben können. Schubhaft dürfe dabei nur das letzte Mittel sein. Es sei zudem explizit ausgeschlossen, Kinder in Schubhaft zu nehmen, stellte Fazekas fest.
Abgeordneter Johannes HÜBNER (F) meinte, seine Fraktion sehe keinen Grund, dem Gesetz zuzustimmen. Es sei Tatsache, dass man in Österreich mit dem "Asylschmäh" leicht zuwandern können. Das Gesetz verbessere nur den "Rechtsschutz für Asylbetrug". Die Grünen verträten die Interessen der Schlepper. Zu fordern, dass alle ohne Beschränkungen zuwandern können, sei nicht Aufgabe eines Vertreters des österreichischen Volkes. Es sei Österreich nicht vorzuwerfen, wenn es nur einen kleinen Teil der Asylanträge positiv erledige. In den sicheren Drittstaaten, wie Griechenland, Italien oder Spanien, die die Asylverfahren eigentlich zu führen hätten, werde nur ein sehr geringer Prozentsatz der Verfahren positiv erledigt. Dem "Asylbetrug" müsse man durch klare Regelungen wehren, unter dem "Mantel des Asyls" dürfe keine Masseneinwanderung stattfinden, forderte der Freiheitliche Abgeordnete.
Adelheid Irina FÜRNTRATH-MORETTI (V) stellte fest, es werde international anerkannt, dass Österreich mit der Rot-Weiß-Rot-Card ein gutes Modell geschaffen habe, um in der "Konkurrenz um die besten Köpfe" an der Spitze zu bleiben. Ohne Zuwanderung würde die Zahl der Erwerbstätigen schließlich schrumpfen. Österreich leide unter einem Fachkräftemangel, etwa im Tourismusbereich. Die Rot-Weiß-Rot-Card regle die Zuwanderung aus Drittstaaten in einer nachvollziehbaren Weise, was dem Arbeitsmarkt zugute komme, erläuterte sie.
Tanja WINDBÜCHLER-SOUSCHILL (G) meinte hingegen, man könne dieses Gesetz nicht "schönreden", wie es die Koalition versuche. Das angeblich "gelindere Mittel" kommen nur noch für Minderjährige bis zum 16. Lebensjahr in Frage, ab diesem Alter könnten sie sehr wohl in Schubhaft genommen werden. Die Mindeststandards der UN-Kinderrechtskonvention würden aber bis zum 18. Lebensjahr gelten. Die Kinderrechte, die man sonst gerne im Munde führe, spielten plötzlich keine Rolle mehr, kritisierte die Abgeordnete. Das Wohl des Kindes stehe in Österreich unter einem Gesetzesvorbehalt und das Fremdenrecht über dem Kinderrecht. Wolle man jugendpolitische Akzente setzen, dürfe es keine Schubhaft für Kinder geben.
Staatssekretär Sebastian KURZ (V) stellte fest, dass das Fremdenrechtspaket viele Materien regle, was aber nicht die Vermischung von Themen rechtfertige, die in der Debatte stattfinde. Deutschkenntnisse seien ein wichtiger Schlüssel zur Integration. Die festgeschriebenen Sprachniveaus seien dazu ein erster und richtiger Schritt.
Abgeordnete Ulrike KÖNIGSBERGER-LUDWIG (S) meinte, das Gesetz leiste einen wichtigen Beitrag zur klaren Regelung von Zuwanderung und Asylverfahren. Die Änderungen, mit denen man den Artikeln 2,3 und 8 der EMRK Rechnung trage, habe die SPÖ ins Gesetz eingebracht. Für Berufungen gegen Rückkehrentscheidungen seien nicht mehr die Sicherheitsdirektionen, sondern der Unabhängige Verwaltungssenat zuständig. Mit der Rot-Weiß-Rot-Card und der Blauen Karte EU regle man den Zugang zum Arbeitsmarkt für Drittstaatsangehörige. Menschen, die in Österreich arbeiten und ins Sozialsystem einzahlen, müssten dabei auch ein Recht auf Familienleben haben, unterstrich die Rednerin. Der Spracherwerb sei ein wichtiger Punkt. Damit das Gesetz tatsächlich Integration fördere, müsse man aber auch das entsprechende Angebot an Sprachkursen schaffen.
Abgeordneter Stefan PETZNER (B) warf dem neuen Staatssekretär Unkenntnis seines Fachgebiets vor. Er betone die Wichtigkeit von Deutsch vor Zuzug, doch seien Deutschkenntnisse keine zwingende Voraussetzung für den Erwerb einer Rot-Weiß-Rot-Card. Man könne in Fragen der Integration nicht weitere dreißig, vierzig Jahre warten. Man hätte die Forderungen, welche das BZÖ erhebe, schon vor zwanzig Jahren umsetzen müssen. Statt des Flickwerks, das dieses Gesetz darstelle, solle man einen völligen Neubeginn erwägen. Er brachte in diesem Zusammenhang einen Entschließungsantrag ein, der eine Verschärfung des Meldegesetzes fordert, um den ständigen Ortswechsel von AsylwerberInnen zu unterbinden. Seine Fraktion kritisiere außerdem nicht das Alter des Staatssekretärs, stelle aber dessen Qualifikation in Zweifel, betonte Petzner.
Abgeordneter Nikolaus PRINZ (V) stellte fest, das vorliegende Gesetz beinhalte viele notwendige Regelungen. So werde etwa die Rechtsberatung neu geregelt. Wichtig sei ihm vor allem das Thema Deutsch vor Zuzug. Sprachkenntnisse seien nämlich wichtig, damit kein Zuzug ins Sozialsystem erfolge, sondern der Zugang zum Arbeitsmarkt für Zuwanderer im Vordergrund stehe. Dass die Grünen diese Forderung nicht unterstützen, können er nicht nachvollziehen.
Abgeordneter Rudolf PLESSL (S) unterstrich nochmals, dass das Gesetz umfassend überarbeitet worden ist. Er hob in diesem Zusammenhang die verpflichtende Rechtsberatung und die Regelung der Nachschau in Wohnungen hervor. Die Mitwirkungspflicht zur Abklärung des Asylanspruchs sei jedenfalls notwendig. Die Einrichtung eines eigenen Bundesamts für Asyl und Migration bleibe eine zentrale Forderung der SPÖ. Die Kritik von BZÖ und FPÖ bezeichnete Plessl als nicht gerechtfertigt. Es sei wichtig, in Fragen der Zuwanderung die Tatsachen richtig zu benennen und nicht mit falschen Zahlen zu operieren.
Abgeordneter Peter WESTENTHALER (B) warf Kurz vor, das Parlament hinsichtlich des Kriteriums der deutschen Sprachkenntnisse wissentlich falsch informiert zu haben, und erwiderte, diese Voraussetzung gelte für Schlüsselqualifikationen nicht.
Abgeordneter Michael HAMMER (V) erwartete sich vom neuen Fremdenrecht eine Vereinfachung und Beschleunigung der Asylverfahren, eine bessere Integration nach dem Motto "Deutsch vor Zuzug" sowie eine geordnete Zuwanderungspolitik im Gefolge der Rot-Weiß-Rot-Card.
Die Vorlage wurde nach Ablehnung des Rückverweisungsantrages in Dritter Lesung in namentlicher Abstimmung mit 101 Ja gegen 70 Nein-Stimmen angenommen. Die Entschließungen betreffend Asylamt und Anerkennung von im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen wurden mehrheitlich angenommen. Ebenfalls mehrheitlich passierte die Änderung des Landarbeitsgesetz das Plenum. Die negativen Ausschussberichte betreffend die gemeinsam mit dem Fremdenrecht verhandelten Anträge der Oppositionsparteien wurden mehrheitlich angenommen.
Polizeikooperation in Südosteuropa, Grenzabkommen mit Slowenien
Dann stimmte der Nationalrat einer internationalen Konvention für die verstärkte polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa (S-V-F-B-Mehrheit) und einem Abkommen mit Slowenien zur Neubestimmung der Staatsgrenze (einstimmig) zu.
Abgeordneter Peter PILZ (G) lehnte die Konvention ab und argumentierte, die Voraussetzungen für die Weitergabe von Daten an Vertragsstaaten seien nicht klar geregelt und würden der Exekutive einen Freibrief für missbräuchliche Verwendung ausstellen. Weiters vermisste der Redner ein Verbot der Weitergabe von Daten an Drittstaaten.
Abgeordneter Nikolaus PRINZ (V) sah in der Konvention einen wichtigen Schritt in Richtung einer erfolgreichen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden. Als positives Beispiel in diesem Bereich präsentierte der Redner das Diensthundeausbildungszentrum in Bad Kreuzen.
Abgeordnete Sonja STESSL-MÜHLBACHER (S) erwartete sich von der Konvention eine wirksame Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität und kündigte die Zustimmung der SPÖ an.
Abgeordneter Werner HERBERT (F) äußerte sich ebenfalls zustimmend, betrachtete die internationale Zusammenarbeit gegen grenzüberschreitende Kriminalität als unbedingte Notwendigkeit und drückte seine Hoffnung aus, dass dieser Vertrag nun tatsächlich mit Leben erfüllt werde.
Abgeordneter Christoph HAGEN (B) begrüßte die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Polizeibehörden in Südosteuropa als Umsetzung einer alten Forderung des BZÖ. (Fortsetzung Nationalrat)
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Links
- 873/A(E) - Verpflichtende radiologische Untersuchung bei behaupteter, jedoch zweifelhafter Minderjährigkeit im Fremdenrecht
- 1078 d.B. - Fremdenrechtsänderungsgesetz 2011 - FrÄG 2011
- 1079/A(E) - gesteuerter Zuwanderungs- und Integrationspolitik nach dem BZÖ-Ausländercheck-Modell
- 1360/A(E) - sofortige Abschiebung als Rechtsfolge bei strafrechtlichen Verurteilungen
- 1307/A(E) - Stopp der Haft von Kindern, Schaffung eines Bleiberechts
- 895 d.B. - Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über den Verlauf der Staatsgrenze in den Grenzabschnitten VIII bis XV und XXII bis XXVII
- 253/A - Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz - NAG
- 35/A - Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
- 695/A(E) - Einsparungen im Asyl- und Fremdenwesen
- 915 d.B. - Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa