Parlamentskorrespondenz Nr. 580 vom 10.06.2011

Vorlagen: Soziales

Regierung setzt weiteren Schritt gegen Sozialbetrug

Mit einer Änderung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes und damit in Zusammenhang stehender Gesetzesänderungen will die Regierung Sozialbetrug am Bau weiter bekämpfen und Baufirmen, die sich durch Lohn- und Sozialdumping Wettbewerbsvorteile verschaffen, einen Riegel vorschieben (1221 d.B.).

In Aussicht genommen sind unter anderem der Ausbau der Einsichts- und Kontrollbefugnisse der BUAK sowie die Einrichtung einer Baustellendatenbank. Ebenso werden gesetzliche Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit des Arbeitsinspektorats mit Arbeitsaufsichtsbehörden anderer EU-Länder geschaffen. Mit der Klarstellung der Definition "Spezialbetrieb" will man eine ungerechtfertigte "Flucht" aus dem BUAG unterbinden. ArbeitnehmerInnen ist es in Hinkunft untersagt, ihre Ansprüche aus dem BUAG an den Arbeitgeber abzutreten. Die Regierung erwartet sich von diesen Maßnahmen eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von seriösen Baufirmen.

Im Bereich der Organisation sieht der Gesetzentwurf unter anderem eine Angleichung der Veranlagungsvorschriften der BUAK an jene der Sozialversicherungsträger und Vereinheitlichungen im Verfahrensrecht vor. Ab 2014 sollen alle dem BUAG unterliegenden Unternehmen beim Abrufen von Urlaubsentgelten und ähnlichen Vorgängen die Webanwendungen der BUAK nutzen müssen.