Parlamentskorrespondenz Nr. 583 vom 14.06.2011

Antikorruptionsgesetz: Prammer für Parlamentarische Enquete

Wien (PK) – Der Präsident des Europäischen Parlaments, Jerzy Buzek, wird am 8. Juli am Hauptausschuss des Nationalrats teilnehmen und dort auch das Wort ergreifen. Das kündigte Nationalratspräsidentin Barbara Prammer heute im Rahmen eines Pressegesprächs im Vorfeld der kommenden Plenartage an. Der Hauptausschuss tritt an diesem Tag um 8.30 Uhr zusammen und wird im Sitzungssaal des Nationalrats stattfinden. Es werden alle Abgeordneten zum Nationalrat, BundesrätInnen und österreichischen Mitglieder im Europäischen Parlament dazu eingeladen.

Der Hauptausschuss in Angelegenheit der Europäischen Union ist öffentlich, Bild- und Tonaufnahmen sind zulässig. Seitens der Parlamentsdirektion wird eine Simultanübersetzung deutsch-polnisch zur Verfügung gestellt. Die Plenarsitzung beginnt an diesem Tag daher erst um 11 Uhr.

Im Zentrum des Pressegesprächs standen datenschutzrechtliche Fragen in Zusammenhang mit schriftlichen Anfragen. Wie die Präsidentin mitteilte, machen schriftliche Anfragen zunehmend Probleme, da darin oft Personen namentlich genannt sind, die sich dadurch in ihren Grundrechten verletzt fühlen. Aufgrund einer Beschwerde habe der Verfassungsgerichtshof festgestellt, dass es in diesem Bereich einen rechtsfreien Raum gebe, weshalb eine Änderung des B-VG und der Geschäftsordnung notwendig sein werde. Aufgrund einer Empfehlung des Rechts- Legislativ- und Wissenschaftlichen Dienstes habe sie nun den Mitgliedern der Präsidialkonferenz eine Unterlage übermittelt, in der empfohlen wird, ein politisches oder unabhängiges Kontrollorgan einzurichten, etwa in Form einer Nachbildung der Datenschutzkommission.

Eine Lösung dieses komplexen und sensiblen Problems sei dringend geboten, unterstrich die Präsidentin, denn die derzeitige - mangels klarer Kriterien – vorgenommene Pauschalanonymisierung von Namen, sobald sich jemand beschwert, sei ein unbefriedigender Zustand. Zu den 3183 schriftlichen Anfragen im Jahr 2010 habe es 25 Einsprüche gegeben, sie gehe davon aus, dass die Zahl weiter steigen werde. Es sei hier eine schwierige Gratwanderung vorzunehmen, denn einerseits dürfe das Recht der Abgeordneten auf umfassende Auskunftserteilung nicht geschmälert werde, bekräftigte Prammer, es sei aber verständlich, dass Privatpersonen ihr Recht auf Datenschutz gewahrt wissen wollen. Daher gelte es, einen für beide Seiten gangbaren Weg zu finden, etwa indem man klare Kriterien formuliert und dann nur mehr in ganz begründeten Fällen anonymisiert. Das sei keine Trendumkehr, versicherte Prammer, die Instrumente der Abgeordneten würden in keiner Weise eingeschränkt.

Die Änderung des Immunitätsrechts stehe knapp bevor, informierte Prammer, es werde derzeit an einem endgültigen Text gefeilt und dann fehle nur mehr die "politische Absegnung".

Intensiv werde auch am EU-Informationsgesetz gearbeitet, stellte die Nationalratspräsidentin fest, Diskussionspunkt sei vor allem auch hier noch die Frage des Datenschutzes, da die EU verschiedene Vertraulichkeitsstufen für ihre Dokumente vorgibt.

Prammer drängte weiters auf eine baldige Einigung über das Antikorruptionsgesetz und plädierte für die Abhaltung einer Parlamentarischen Enquete zu diesem Thema. Sie habe dazu auch keine gegenteilige Meinung innerhalb der Präsidiale vernommen und gehe davon aus, dass eine solche Enquete im Herbst stattfinden könnte. Es sei notwendig , die Meinungen aller Beteiligten einzuholen, sagte sie, eine Lösung der Frage sei auch im Interesse all jener Lobbyisten notwendig, die ihre Arbeit verantwortungsvoll erledigten.

Was die Offenlegung von Politikereinkünften betrifft, so zeigte die Präsidentin große Präferenz für das deutsche Modell, in dem sie eine "echte Handlungsanleitung" sah. Dieses gibt verschiedene Stufen vor, innerhalb derer Abgeordnete ihre Zusatzeinkünfte bekannt geben müssen. Prammer hielt eine offensive Vorgangsweise für sinnvoller als eine defensive. Es gehe in keiner Weise darum, die Neidgesellschaft zu schüren, merkte sie an, sondern um eine "Fährtensuche auf mögliche Korruption". Ein eigenes Kapitel seien die Parteispenden, sagte Prammer, die keinen Hehl daraus machte, dass sie für möglichst große Transparenz eintritt. Ihrer Auffassung nach sollten daher auch die Länderorganisationen miteinbezogen werden. Die Vorfeldorganisationen könne man jedoch nicht verpflichten, ihre Spenden gegenüber der Partei offenzulegen. (Schluss)    

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