Parlamentskorrespondenz Nr. 624 vom 20.06.2011

Vorlagen: Finanzen

Investmentfondsgesetz 2011 – Neue Regeln für Binnenmarkt-Fonds

Das in den letzten Jahren oftmals novellierte Investmentfondsgesetz aus dem Jahr 1993 soll neu gefasst werden. Einen Entwurf dazu samt Rechtsanpassungen in anderen Gesetzen hat die Bundesregierung dem Nationalrat unter dem Titel "Investmentfondsgesetz 2011" (1254 d.B.) vorgelegt. Mit dem umfangreichen Gesetzeswerk sollen auch mehrere EU-Richtlinien und Verordnungen in Österreich realisiert werden. Das stetig wachsende Angebot an EU-rechtlich harmonisierten Investmentfonds-Anteilen auf dem europäischen Binnenmarkt braucht einen zeitgemäßen europäischen Rechtsrahmen. Dazu gehören Vorschriften für die effiziente Verwaltung und die grenzüberschreitende Verschmelzung von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) und für ein einheitliches Kundeninformationsdokument. Dem Anlegerschutz dienen erweiterte Wohlverhaltensregeln (bestmögliche Handelsentscheidungen, Regeln für Provisionen, detaillierte Anforderungen für die Organisation von Verwaltungsgesellschaften). Die Einrichtung Europäischer Aufsichtsbehörden für Banken, Versicherungen und Wertpapiere sowie eines Europäischen Ausschusses für Systemische Risiken erfordert zusätzliche Rechtsanpassungen, um die reibungslose Zusammenarbeit der Finanzmarktaufsichtsbehörden im Rahmen des neuen EU-Finanzmarktaufsichtsregimes sicherstellen.

Liegenschaftsverkauf in Rio de Janeiro

Nach der Schließung des Generalkonsulats in Rio de Janeiro soll die dort nicht mehr benötigte bundeseigene Liegenschaft veräußert werden. Die diesbezügliche Verwertungsermächtigung erteilt der Nationalrat der Finanzministerin üblicherweise in Form eines eigenen Bundesgesetzes (1214 d.B.)

FPÖ gegen Verkauf von Goldreserven der Nationalbank

Angesichts der enormen Währungsrisiken, die von der Budgetkrise Griechenlands ausgehen, weist die FPÖ auf die Bedeutung der Goldreserven der Oesterreichischen Nationalbank hin, warnt vor weiteren Goldverkäufen und schlägt einen gesetzlichen Verkaufsstopp für die Edelmetallreserven der Notenbank vor (1597/A(E)).