Parlamentskorrespondenz Nr. 627 vom 20.06.2011

Vorlagen: Gesundheit

Oberster Sanitätsrat soll modernisiert werden

Mit einer Novelle der rechtlichen Grundlage für den Obersten Sanitätsrat (1226 d.B.) will die Bundesregierung der Modernisierung dieses Beratungsgremiums Vorschub leisten. Die geltenden Bestimmungen betreffend Organisation des öffentlichen Sanitätsdienstes seien schließlich überholt und nicht mehr zeitgemäß. Der gegenständliche Gesetzesentwurf sieht daher die verpflichtende Einrichtung des Obersten Sanitätsrats als Kommission gemäß Bundesministeriengesetz vor. Festgeschrieben wird außerdem eine Frauenquote von mindestens 40% seiner Mitglieder. Das mit Beginn 2011 neu konstituierte Gremium stehe mit den diesbezüglichen Bestimmungen im Einklang, die finanziellen Auswirkungen der Novelle werden in der Regierungsvorlage mit 7.000 € jährlich beziffert. Die erforderlichen Mittel sind durch das Budget des Gesundheitsministerium bedeckt.

Qualitätsstandards bei Kontrolle der Neuverblisterung sicherstellen

Zur Sicherstellung einheitlicher Qualitätsstandards bei der Überwachung der Neuverblisterung (d.h. der individuellen Neuverpackung von Arzneimitteln für PatientInnen) legt die Bundesregierung nunmehr eine Novelle des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes (1227 d.B.) vor. In dieser wird klargestellt, dass es (sofern nach apothekenrechtlichen Regelungen vorgesehen) zu den Aufgaben des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen zählt, den Bezirksverwaltungsbehörden Bedienstete für die diesbezügliche Sachverständigentätigkeit zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus enthält der Entwurf Regelungen zum Dienstabzeichen der Kontrollorgane, zur Vorschreibung von Gebühren für Tätigkeiten anlässlich einer amtswegigen Kontrolle im Zuge eines Verwaltungsverfahrens sowie zur Parteistellung einschließlich Rechtsmittelbefugnis des Bundesamtes im Verfahren vor den Bezirksverwaltungsbehörden und UVS. Die jährlichen Mehrkosten, die bei gleichbleibender Anzahl von Apothekenüberprüfungen zu erwarten sind, belaufen sich auf 4.320 €.