Parlamentskorrespondenz Nr. 718 vom 08.07.2011

Keiner soll bei Operationen gleicher sein

Nationalrat will bessere Lebensmittelkontrolle

Wien (PK) – Der nächste Block, der heute im Nationalrat zur Diskussion stand, umfasste 31 Materien des Gesundheitsausschusses. Neben zahlreichen Anträgen der Opposition, von denen einige angenommen wurden, wurde der Weg für transparente Wartelisten für Operationen sowie für organisatorische Änderungen im Bereich des Obersten Sanitätsrats geebnet. Darüber hinaus sprachen sich die Abgeordneten für die Erstellung von nationalen Rahmen-Gesundheitszielen aus, außerdem soll die Möglichkeit geprüft werden, die klinisch-psychologische Behandlung in das ASVG aufzunehmen. Die Abgeordneten plädierten weiters für eine Reform der Lebensmittelkontrolle, für die Zulassung von Süßstoffen aus der Pflanze Stevia sowie für die Einschränkung von Nanosilber in Konsumgütern und mahnten ein nationales Suizidpräventionsprogramm ein.

Transparente Wartelisten für Operationen sollen für mehr Gerechtigkeit sorgen

Für planbare Operationen in den Sonderfächern Augenheilkunde und Optometrie, Neurochirurgie sowie Orthopädie und orthopädische Chirurgie wird es zukünftig transparente Wartelisten geben. Eine diesbezügliche Novelle des Bundesgesetzes über Kranken- und Kuranstalten, mit der die Landesgesetzgeber zur Umsetzung eines entsprechenden Wartelistenregimes verpflichtet werden, passierte den  Nationalrat einstimmig.

Die Gesetzesinitiative sieht außerdem die Aufnahme eines SeniorInnenvertreters in die Ethikkommission, den Entfall des Entschädigungs- und Kostenbeitrags für die Anstaltspflege von OrganspenderInnen und die Etablierung einer Opferschutzgruppe für volljährige Betroffene häuslicher Gewalt vor.

Der Gesundheitsausschuss hatte in einer einstimmig angenommenen Ausschussfeststellung darüber hinaus festgehalten, dass den erhöhten Schutzbedürfnissen von behinderten Menschen in Kinder- und Opferschutzgruppen Rechnung zu tragen und der barrierefreie (kommunikative) Zugang zu ihnen zu gewährleisten sei.

Gemeinsam mit dem Gesetz standen auch drei Anträge der Opposition zur Debatte. Der Antrag des BZÖ betreffend Abschaffung des Krankenhauskostenbeitrags für OrganspenderInnen ist durch den oben genannten Gesetzesbeschluss obsolet geworden und wurde daher abgelehnt (1370/A[E]). Die Anträge der FPÖ und der Grünen, die auf die Einführung eines zentral geführten und auswertbaren Hüftendoprothesen-Registers abzielen (1541/A[E] und 1562/A[E]), hatten im Ausschuss zwar ebenso keine Zustimmung erhalten, sie veranlassten die Regierungsfraktionen aber zur Einbringung eines Entschließungsantrags, in dem Gesundheitsminister Stöger ersucht wird, die bestehenden Rechtsvorschriften betreffend Hüftendoprothesen-Register unter den Gesichtspunkten der Medizinproduktevigilanz und der Ergebnisqualitätsmessung zu evaluieren und die notwendigen Voraussetzungen für seine flächendeckende Umsetzung zu schaffen. In diesem Zusammenhang solle auch die Möglichkeit der Integration anderer Endoprothesen – insbesondere im Kniebereich – überprüft werden. Dieser Antrag wurde schließlich vom Nationalratsplenum einstimmig unterstützt.

Abgeordneter Andreas KARLSBÖCK (F) machte auf Privilegien jener PatientInnen aufmerksam, die rascher zu einem Operationstermin kommen, weil sie jemanden kennen oder eine Zusatzversicherung besitzen. Der Abgeordnete begrüßte mehr Transparenz auf den Operations-Wartelisten der Spitäler und befürwortete auch die Verbesserung der Information über die Qualität von Hüftprothesen. Der Redner regte eine Diskussion über ethische Fragen in der Reproduktionsmedizin an und verwahrte sich gegen parteipolitische Tendenzen in der Bioethikkommission.

Abgeordneter Sabine OBERHAUSER (S) erinnerte demgegenüber an gute Diskussionen über die Präimplantationsdiagnostik in der Bioethikkommission. Transparentere Operationswartelisten begrüßte die Abgeordnete ebenfalls und berichtete erfreut von der Reduzierung der Wartezeiten bei Operationen in Wiener Spitälern. Mehr Schutz erhalten künftig Opfer von Gewalttaten in den Krankenanstalten, wobei die Rednerin darauf hinwies, dass Frauen oft zu Opfern häuslicher Gewalt werden. Ein zentrales Implantatregister, wie es das BZÖ fordere, bestehe bereits, sagte Oberhauser und wertete die Einführung der Ergebnisqualitätsmessung bei Transplantationen als einen Fortschritt. Mit dem vorliegenden Gesetz sei Minister Stöger ein großer Wurf gelungen.

Auch Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) stimmte der Gesetzesänderung zu und begrüßte Parteigrenzen überschreitende Initiativen im Gesundheitsausschuss. Die Einführung transparenter Wartelisten bei Operationen habe lange auf sich warten lassen, sagte der Abgeordnete, der sich dafür aussprach, die Wartelisten bundeseinheitlich zu führen. Die Erweiterung des Opferschutzes auf ältere und behinderte Menschen sei ausdrücklich zu begrüßen. Grünewald unterstrich auch die Notwendigkeit, die Qualitätssicherung bei Hüftprothesen weiter zu verbessern.

Abgeordneter Erwin RASINGER (V) sprach von kleinen, aber wichtigen Schritten und hielt es für bemerkenswert, dass Transparenz bei den Operationswartelisten auch zur Verkürzung der Wartezeiten führt. Qualitätssicherung bei den Hüftprothesen unterstrich auch Rasinger, der die Gesundheitsreform als einen permanenten Prozess darstellte. Für ihn sei es wichtig, den Faktor Spital klein zu halten, weil er teuer sei, die ambulante Versorgung und das Primärarztsystem auszubauen und der Prävention mehr Augenmerk zu schenken.

Abgeordneter Wolfgang SPADIUT (B) bezweifelte, dass es möglich sein werde, die Zwei-Klassen-Medizin zu unterbinden, solange es private Krankenversicherungen gibt. Mit transparenten Wartelisten allein werde man das Problem der Zwei-Klassen-Medizin nicht in den Griff bekommen, meinte er.

Bundesminister Alois STÖGER sprach die Erwartung aus, dass transparentere Wartelisten bei Operationen zu größerer Gerechtigkeit für die PatientInnen führen werden und unterstrich, dass öffentliche Gelder in Österreich für alle Menschen gleich verwendet werden sollen. In den Spitälern müssen nun Opferschutzgruppen eingerichtet werden, wobei auch Frauen bei Bedarf eine besondere Behandlung erhalten können. In die Ethikkommission werden auch SeniorInnen-Vertreter einbezogen, teilte der Minister mit.

Abgeordnete Anna HÖLLERER (V) wandte sich gegen die Sonderstellung bestimmter PatientInnen, die rascher zu einem Operationstermin kommen als andere, und begrüßte die Einführung transparenter, per Internet abrufbarer Operations-Wartelisten. Die PatientInnen sollten mitverfolgen können, wie sich die Warteliste entwickelt. Das Gesundheitssystem werde dadurch gerechter, sagte Anna Höllerer, die auch die Einrichtung von Opferschutzgruppen begrüßte. Abschließend plädierte die Rednerin dafür, Unterschiede in der Gesundheitsversorgung in den Städten und im ländlichen Raum abzubauen.

Abgeordnete Gertrude AUBAUER (V) zeigte sich über die Aufnahme von Senioren-VertreterInnen in die Bioethikkommission zufrieden. Das werde das Vertrauen der älteren Generation in die klinische Forschung verstärken. Privilegien betuchter PatientInnen bei Operationen seien abzuschaffen, sagte die Rednerin und begrüßte transparente Operations-Wartelisten.

Oberster Sanitätsrat wird organisatorisch modernisiert

Die Neuorganisation des Obersten Sanitätsrates wurde nach getrennten Abstimmung in Zweiter Lesung, in Dritter Lesung schließlich einstimmig angenommen. Der Oberste Sanitätsrat soll demnach zukünftig als Kommission im Sinne des Bundesministeriengesetzes eingerichtet werden. In Hinblick auf seine Zusammensetzung schreibt man außerdem eine Frauenquote von 40% fest.

Gleichfalls einstimmig passierte ein S-V-Antrag das Plenum, der auf eine Erweiterung des Zuständigkeitsbereichs der Apothekerkammer abzielt: Diese soll nunmehr auch für Meldeverfahren für ApothekerInnen, die vorübergehend oder gelegentlich als Erbringer von Dienstleistungen in Österreich tätig sein wollen, verantwortlich zeichnen.

Ein weiterer einstimmig angenommener Antrag, das Arzneiwareneinfuhrgesetz betreffend, macht Aufwandsentschädigungen für Blutspenden zulässig. Dabei darf es sich allerdings nur um einen Ersatz des dem Spender tatsächlich entstandenen Aufwands (z. B. Anfahrtskosten) handeln, nicht aber um einen Pauschalsatz. Ausgeschlossen bleibt weiterhin der Abgleich der Spende in Form von Bargeld oder anderen entsprechenden Leistungen.

Des Weiteren standen eine Reihe von Oppositionsanträgen auf der Tagesordnung, in denen sich Abgeordnete für die Ausweitung von Impfprogrammen aussprechen. So setzt sich die Freiheitliche Fraktion für eine Erweiterung des Kinderimpfprogramms um Hepatitis A-Impfungen (185/A[E]), kostenlose FMSE-Impfungen für alle Kinder und Jugendlichen (621/A[E]) sowie kostenfreie Tuberkulose- und Tetanus-Impfungen für PolizistInnen (1158/A[E]) ein. Das BZÖ fordert die Aufnahme einer Hebammenberatung und –betreuung in den Mutter-Kind-Pass (165/A[E]) und die Kostenfreistellung notwendiger Impfungen für Mitarbeiter der Freiwilligen Feuerwehren (1539/A[E]). Die Anträge erhielten nicht die erforderliche Mehrheit.

Auch Abgeordneter Andreas KARLSBÖCK (F) begrüßte die positive Diskussionsentwicklung im Gesundheitsausschuss und sah durch Änderungen am Entwurf zur Änderung des Gesetzes über den Obersten Sanitätsrat demokratiepolitische Bedenken seiner Fraktion ausgeräumt. Fortschritte wünscht sich der Abgeordnete aber auch bei der Übernahme von Impfkosten bei Jugendlichen, wie dies ExpertInnen vorschlagen. Auskunft vom Minister erbat der Redner über aktuelle Daten zu Investitionen in den Spitälern.

Abgeordnete Renate CSÖRGITS (S) sah keinen Bedarf, Hepatitisimpfungen in das Kinder-Impfprogramm aufzunehmen, weil diese Krankheit in Österreich kaum in Erscheinung trete, sondern zumeist eingeschleppt werde. Die Forderung des BZÖ, die Hebammenberatung in den Mutter-Kind-Pass aufzunehmen, falle laut Csörgits in den Zuständigkeitsbereich des Familienressorts. Der Oberste Sanitätsrat sei ein sehr wichtiges Gremium, eine Modernisierung des diesbezüglichen Gesetzes sei notwendig, wobei Csörgits die neue Frauenquote im Sanitätsrat besonders begrüßte.

Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zum Gesetz über den Obersten Sanitätsrat an. Die Grünen würden sich weitere Änderungen wünschen, sagte Grünewald und legte dazu einen Abänderungsantrag vor, der unter anderem darauf abzielte, den Kreis der interdisziplinär zugezogenen ExpertInnen zu erweitern. Dieser wurden bei der Abstimmung jedoch abgelehnt. Kritik übte der Abgeordnete an der restriktiven Haltung des Ressorts gegenüber berechtigten Anträgen zur Verbesserung des Impfschutzes.

Abgeordnete Claudia DURCHSCHLAG (V) bekannte sich zur Aufwertung des Obersten Sanitätsrats, der sich schon in der Vergangenheit hohes Ansehen als gesundheitspolitisches Beratungsorgan erworben hat. Der Sanitätsrat soll mit ExpertInnen aus allen medizinischen Bereichen ausgerüstet werden. Auf die umfassende Tätigkeit des Sanitätsrats soll bei der Bestellung seiner Mitglieder Rücksicht genommen werden, sagte die Rednerin und begrüßte ebenfalls die neue Frauenquote im Sanitätsrat. 

Abgeordneter Wolfgang SPADIUT (B) brach eine Lanze für die Freiwilligen Feuerwehren, die unverzichtbare Leistungen für die Menschen bringen und plädierte für kostenlose Impfungen für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren. Sein Antrag im Ausschuss sei aus Kostengründen abgelehnt worden, obwohl klar sei, dass jede Investition in die Gesundheitsprävention auch wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Haltung von Rot, Grün und Schwarz sei beschämend, merkte er an.

Gesundheitsminister Alois STÖGER erläuterte die Vorlage des Gesetzesentwurfs zur Modernisierung des Obersten Sanitätsrates, der es dem Ressort ermögliche, ExpertInnen zu ernennen, und eine 40%-Frauenquote festschreibt. Ein Mitglied aus den gehobenen Pflegediensten sei bereits in den Obersten Sanitätsrat aufgenommen worden, teilte der Minister Abgeordneter Durchschlag mit und ließ Abgeordneten Karlsböck wissen, dass die von ihm verlangten Daten über Krankenhäuser bereits per Internet abrufbar sind.

Abgeordneter Werner HERBERT (F) machte auf das besondere Risiko von PolizistInnen aufmerksam, sich beim Kampf gegen die Drogenkriminalität sowie im Fremden- und Asylbereich Infektionskrankheiten zuzuziehen. Der Abgeordnete verlangte Rahmenbedingungen für die ExekutivbeamtInnen, durch die solche Gefahren so gering wie möglich gehalten werden.

Die Abgeordneten Claudia DURCHSCHLAG (V), Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) und Wolfgang SPADIUT (B) begrüßten die Verwaltungsvereinfachung und Demokratisierung im Bereich des Apothekerkammergesetzes und die Erleichterungen sowie die erhöhte Sicherheit bei der Einfuhr von Arzneiwaren. Bei der Versorgung mit Spenderblut gebühre dem Roten Kreuz Dank für die Abwicklung unentgeltlicher Blutspenden, merkte Abgeordnete DURCHSCHLAG an.

Lebensmittelkontrolle soll reformiert werden

Der Nationalrat war sich auch weitgehend einig, dass es einer grundlegenden Reform der österreichischen Lebensmittelkontrolle bedarf. Ein entsprechender Vier-Parteien-Entschließungsantrag, in dem Bundesminister Alois Stöger ersucht wird, ein Reorganisationskonzept für effiziente, transparente, risikobasierte und bundesweit einheitliche Kontrollen entlang der Lebensmittelkette vorzulegen und dem Nationalrat einen diesbezüglichen Gesetzesvorschlags bis Ende Mai 2012 zuzweisen, wurde mit Mehrheit angenommen.

Darüber hinaus stimmte der Nationalrat der Änderung des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes einstimmig zu.

Einhellig passierte das Plenum ein Antrag des BZÖ (1322/A[E]), der auf die Zulassung von Süßstoffen aus der Pflanze Stevia abzielt. Ein ähnlich lautender Entschließungsantrag der FPÖ (623/A[E]) wurde von den Koalitionsparteien und den Grünen hingegen abgelehnt.

Einstimmig beschlossen wurden ferner zwei weitere Entschließungsanträge, nämlich jene der FPÖ, die auf ein Verbot von Bisphenol A in Babyflaschen (806/A[E]) sowie auf die Einschränkung von Nanosilber in Konsumgütern (1535/A[E]) abzielen.

Die anderen in diesem Tagesordnungsblock zur Debatte stehenden Oppositionsanträge blieben in der Minderheit. Die FPÖ hatte insbesondere die finanzielle Absicherung der AGES durch den Bund (1537/A[E]) und eine Ampel-Kennzeichnung von Lebensmitteln (1060/A[E]) gefordert, Anliegen der Grünen sind eine konsequente Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln (363/A[E]) und der gesetzliche Schutz der Bezeichnungen "vegetarisch" und "vegan" (1394/A[E]). Die Freiheitlichen sprechen sich außerdem für ein Pestizid-Verbot in Lebensmitteln (1255/A[E]) aus. Die Grünen traten für ein Verbot von Bisphenol A in Gebrauchsgegenständen für Kinder von 0-3 Jahren (1209/A[E]), die Verhinderung der Erhöhung der zulässigen Höchstwerte für Nitrat in Lebensmitteln (1396/A[E]), den Schutz der Bevölkerung vor radioaktiv belasteten japanischen Lebensmitteln (1499/A[E]) und die Förderung eines Klima schonenden Ernährungsstils (927/A[E]) ein.

Abgeordnete Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) zeigte sich positiv überrascht darüber, wie im letzten Gesundheitsausschuss mit den Anträgen der Opposition umgegangen wurde. Besonders erfreut sei sie aber über die Annahme des Antrags betreffend Verbot von Bisphenol A in Babyfläschchen – eine Forderung, die ihr als Mutter besonders am Herzen liege. Was die Initiative des BZÖ, Stevia zuzulassen, anbelange, wolle man ihr ebenfalls zustimmen, wenngleich man bedauere, dass der F-Antrag, diese Pflanze als Nahrungsmittel zuzulassen, die erforderliche Mehrheit im Ausschuss verfehlt habe.

S-Mandatar Erwin SPINDELBERGER meinte, um Lebensmittelsicherheit herzustellen, reiche es nicht aus, den Handel zu überwachen. Schließlich seien häufig Zusätze in Futtermitteln, die in den Zuständigkeitsbereich des Landwirtschaftsministeriums fielen, schuld an Defiziten im Lebensmittelbereich. Spindelberger hielt daher die Forderung des heute zu verabschiedenden Antrags, die Lebensmittelkontrollen entlang der gesamten Lebensmittelkette neuzuordnen, für berechtigt.

Abgeordneter Wolfgang PIRKLHUBER (G) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zur Novelle des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes, zum Antrag betreffend Neustrukturierung der Lebensmittelkontrolle sowie zur Zulassung von Stevia an. Nicht nähertreten wolle man hingegen dem F-Antrag betreffend 100%ige öffentliche Finanzierung der AGES: Den Vorschlag des Bundesministers, einen finanziellen Beitrag nach dem Verursacherprinzip einzuheben, halte man für begrüßenswerter. Dass im letzten Gesundheitsausschuss einige Oppositionsanträge angenommen wurden, hielt Pirklhuber für ein positives Signal.

Ein klares "Ja" zur Lebensmittelsicherheit, sprach V-Abgeordneter Peter HAUBNER aus: Das derzeit zu ihrer Absicherung bestehende Kontrollsystem sei jedoch voller Doppelgleisigkeiten, die es zu beseitigen gelte. Außerdem müssen die Überwachung "vom Stall bis zum Teller" gewährleistet sein und Synergiepotentiale besser ausgeschöpft werden, zeigte sich Haubner überzeugt. Daher gelte es das gesamte System auf eine Ebene zu bringen, ohne dass zusätzliche Belastungen auf die Wirtschaft und den Agrarsektor zukämen.

B-Mandatar Wolfgang SPADIUT kam auf den Nutzen der Zulassung der Pflanze Stevia zu sprechen. Über die breite Zustimmung, auf die sein diesbezüglicher Antrag im Gesundheitsausschuss gestoßen sei, zeigte er sich überaus erfreut.

Gesundheitsminister Alois STÖGER meinte, mit der Novelle des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes beschließe der Nationalrat heute eine "Verwaltungsreform im Kleinen". Der Antrag betreffend Neustrukturierung und Reform der Lebensmittelkontrolle sichere zudem Qualität "vom Feld bis auf den Teller".

Abgeordneter Johann HECHTL (S) hielt die Anträge betreffend Zulassung von Stevia, Verbot von Bisphenol A in Babyfläschchen und Einsatz von Nanosilber für wichtig und verwies auf die hierzu geleisteten Vorarbeiten.

Den neuen politischen Stil, der im letzten Gesundheitsausschuss eingekehrt sei, hielt F-Mandatar Bernhard VOCK für äußerst begrüßenswert. Es wäre schließlich gelungen, dass Oppositionsanträge auch von den Regierungsfraktionen mitgetragen werden konnten. Bedauern äußerte der Redner allerdings über die Ablehnung des Antrags seiner Fraktion betreffend finanzielle Absicherung der AGES. Es gehe schließlich nicht an, dass man die Kosten für Kontrollen auf Unternehmen und Betriebe abwälze, schloss Vock.

Einen neuen politischen Stil konnte Abgeordneter Oswald KLIKOVITS (V) nicht erkennen, schließlich hätten sich die Regierungsfraktionen immer um eine sachliche Diskussion von Oppositionsanträgen bemüht. Was die Forderung nach Zulassung von Stevia anbelange, zeigte sich der V-Mandatar überzeugt, dass man mit dem heute zu verabschiedenden Antrag den richtigen Weg beschreite. Vor allem DiabetikerInnen – wie er selbst - profitierten von dieser Neuregelung.

V-Mandatar Johannes SCHMUCKENSCHLAGER informierte Abgeordneten Spindelberger über die hohen Qualitätsstandards, die im österreichischen Weinbau bestünden und versicherte, dass kein Winzer mehr Spritzmittel zum Einsatz bringe als tatsächlich erforderlich. Was die Verschärfung der Standards für die Haltung von Schweinen anbelange, die Gesundheitsminister Stöger anvisiere, bringe sie die heimische Landwirtschaft in Gefahr. Das werde der Österreichische Bauernbund nicht hinnehmen, stellte Schmuckenschlager fest.

Abgeordnete mahnen nationales Suizidpräventionsprogramm ein

Der Nationalrat fasste zum Abschluss einhellig mehrere Entschließungen. In diesen wird Gesundheitsminister Alois Stöger ersucht, die Möglichkeiten, den Nutzen und die Kosten für eine Aufnahme der klinisch-psychologischen Behandlung in die Sozialversicherungsgesetze sowie für die verstärkte Einbindung von PsychologInnen im Rahmen der betrieblichen Betreuung zu prüfen. Grundlage dafür bot der Antrag des BZÖ betreffend Aufnahme der klinisch-psychologischen Behandlung in das ASVG (1582/A[E]).

Des weiteren sprachen sich die Abgeordneten für die Ausarbeitung nationaler Gesundheitsziele bis zum Sommer 2012 aus. Für die Erarbeitung der Gesundheitsziele werden dabei sechs Themenfelder – gesunde Lebensbedingungen, gesundes Verhalten, gesundheitliche Chancengleichheit, Gestaltung des Versorgungssystems, spezielle Zielgruppen, Volkskrankheiten – als zentral erachtet. Diese Entschließung basiert auf dem Antrag der Grünen, die die Erarbeitung nationaler Gesundheitsziele unter Einbeziehung von sozialen Determinanten (1433/A[E]) gefordert hatten.

Weiters wurde der Entschließungsantrag der Grünen betreffend Suizidprävention (1561/A[E]) in unveränderter Form angenommen.

Der Antrag der Grünen betreffend die Verbesserung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung (1432/A[E]) fand nicht die erforderliche Mehrheit.

Abgeordnete Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) zeigte sich erfreut darüber, dass die Regierungsfraktionen dem G-Antrag betreffend Aufbau eines nationalen Suizidpräventionsprogramms ihre Zustimmung erteilt haben. Das Thema sei schließlich ein ernstes und wichtiges, stellte die F-Mandatarin fest. Augenmerk gelte es dabei auch der Tatsache zu schenken, dass Suizid die häufigste Todesursache bei Kindern und Jugendlichen sei. Insgesamt mahnte Belakowitsch-Jenewein die Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung und die Beseitigung der in diesem Bereich bestehenden Zwei-Klassen-Medizin ein. Die Freiheitliche Fraktion werde deshalb allen zur Diskussion stehenden Anträge die Zustimmung erteilen, kündigte die Mandatarin an.

S-Abgeordneter Wilhelm HABERZETTL sah eine Notwendigkeit zur Definition nationaler Gesundheitsziele gegeben. Sie sollen einen wesentlichen Beitrag zur Gesundheitsstrategie leisten, informierte der Mandatar.

Dass das von ihm eingeforderte nationale Suizidpräventionsprogramm von allen Fraktionen unterstützt werde, erfülle ihn mit Freude, meinte Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G). Das Thema Selbstmord sei kein einfaches, aber eines das man dringend angehen müsse – das wisse er als Mediziner nur allzu genau. Was die Versorgung mit Psychotherapie anbelange, müsse die Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen forciert werden, zeigte sich der Abgeordnete überzeugt.

V-Mandatar Erwin RASINGER meinte, die Bundesregierung bekenne sich zum nationalen Suizidpräventionsprogramm, das man heute beschließe. In Österreich kämen schließlich doppelt so viele Menschen durch die eigene Hand zu Tode als bei Verkehrsunfällen.

Für die Aufnahme der klinisch-psychologischen Behandlung ins das ASVG plädierte Abgeordneter Wolfgang SPADIUT (B). Ihm zufolge könnten durch gezielte Prävention schließlich hohe Folgekosten für das Gesundheitssystem verhindert werden. Neben der Diagnostik gelte es aber auch die Behandlung ins ASVG aufzunehmen, um der Entstehung einer Zwei-Klassen-Medizin im Bereich Psychotherapie entgegenzuwirken, schloss Spadiut.

S-Abgeordneter Erwin KAIPEL unterstrich die Bedeutung der Erstellung nationaler Gesundheitsziele und äußerte sich positiv zur Etablierung eines Suizidpräventionsprogramms. Was letztere Forderung anbelange, wolle man vor allem auch der Situation von Kindern und Jugendlichen Rechnung tragen.

Tagung des Nationalrats 2010/2011 endet mit 11. Juli 2011

Der S-V-F-G-Antrag, den Bundespräsidenten zu ersuchen, die Tagung mit Ablauf des 11.Juli für beendet zu erklären, wurde mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Antrag des BZÖ betreffend Fortsetzung der Ausschussarbeit während der tagungsfreien Zeit verfehlte hingegen das erforderliche Quorum.

Abschließend nutzte Nationalratspräsidentin Barbara Prammer die Gelegenheit, ihren Kolleginnen und Kollegen, den MitarbeiterInnen der Parlamentsdirektion, den Klubsekretariaten und den parlamentarischen MitarbeiterInnen ihren Dank auszusprechen. Gerade die letzten Tagen hätten gezeigt, wie funktionierender Parlamentarismus aussehen könne. Gegenüber der letzten Tagung habe man sich außerdem 25 Stunden länger mit Gesetzesmaterien befasst. Die Arbeit, die hier im Dienste Österreichs geleistet werde, gelte es den Bürgerinnen und Bürgern aber auch entsprechend zu kommunizieren, stellte Prammer abschließend fest.

Die 115. Sitzung des  Nationalrats diente nur den in der Geschäftsordnung vorgesehenen Mitteilungen.

(Schluss Nationalrat)