Parlamentskorrespondenz Nr. 854 vom 29.09.2011

Vorlagen: Justiz

Notare: Erfordernis der österreichischen Staatsbürgerschaft fällt

Eine von den Abgeordneten Heribert Donnerbauer (V) und Johannes Jarolim (S) beantragte Änderung des Notariatsgesetzes (1660/A(E)) trägt einem Urteil des EuGH Rechnung, der das Abstellen auf die österreichische Staatsbürgerschaft als Voraussetzung für den Zugang zum Beruf des Notars in Österreich als Verstoß gegen das EU-Recht erkannt hatte. Die Initiative der Regierungsparteien stellt nun klar, dass künftig der Beruf des Notars nicht mehr nur österreichischen Staatsbürgern, sondern generell Staatsangehörigen von EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten und der Schweiz offen steht.