Parlamentskorrespondenz Nr. 935 vom 14.10.2011

Vorlagen: Umwelt

Regierungsvorlage zur Änderung des Chemikaliengesetzes

Die Entwicklung des Chemikalienrechts der Europäischen Union in den letzten Jahren macht es notwendig, gesetzliche Begleitvorschriften für die Anwendung direkt geltender EU-Verordnungen, insbesondere von REACH (Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien) zu schaffen und Klarstellungen für das Übergangsregime zur "CLP-Verordnung" über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zu treffen. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung einen Entwurf für eine Novelle zum Chemikaliengesetz (1468 d.B.) vorgelegt. Bewährte Instrumente des österreichischen Chemikalienrechtes und bestehende Kooperationen bleiben aufrecht. Konkret geht es um die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe und zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur.

Die REACH-Verordnung sieht vor, chemische Stoffe, die in einer Menge von jährlich einer Tonne oder mehr in der EU hergestellt oder aus Drittstaaten eingeführt werden, bei der in Helsinki eingerichteten Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu registrieren. Die Registrierungsverpflichtung liegt bei Herstellern und Importeuren. REACH regelt weiters die Organisation der ECHA, enthält Berichts- und Informationsverpflichtungen und benennt die zuständigen Behörden sowie die vorgesehene Kommunikation mit der Öffentlichkeit.

Die vorgeschlagenen Regelungen bringen keine nennenswerten neuen, kostenwirksamen Aufgaben für die öffentliche Hand und es entstehen auch keine zusätzlichen Aufwendungen für Unternehmen, liest man in den Erläuterungen.