Parlamentskorrespondenz Nr. 960 vom 19.10.2011

Telekommunikationsgesetz bringt mehr Rechte für KonsumentInnen

Ländliche Regionen besser mit Breitband-Internet versorgen

Wien (PK) – Die mehrheitlich vom Nationalrat verabschiedete Novelle zum Telekommunikationsgesetz bringt Verbesserungen für die KonsumentInnen. Darunter fällt unter anderem die Verpflichtung zur kostenlosen Bereitstellung einer Papierrechnung, was älteren Menschen entgegenkommt. Mit der Novelle werden fünf EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt und Mängel bzw. Regulierungsdefizite im Bereich der Vollziehung beseitigt. Es wird damit nicht nur die Kompetenz zur Entscheidung über Leitungs- und Mitbenutzungsrechte bei der Regulierungsbehörde konzentriert, sondern auch Verfahren aufgrund missbräuchlicher Verwendung von Mehrwertdiensten beschleunigt.

In diesem Zusammenhang wurde auch eine Petition der V-MandatarInnen Karin Hakl, Hermann Gahr, Josef Lettenbichler und Franz Hörl diskutiert, in der auf die noch immer vorhandene Benachteiligung ländlicher Regionen Bezug genommen und die baldige Versorgung mit Breitband-Internet gefordert wird. Konkret mahnen die vier Abgeordneten eine rasche Versteigerung zuletzt frei gewordener Frequenzen (digitale Dividende) ein, wobei die jeweiligen Bestbieter verpflichtet werden sollen, vorrangig die Breitbandversorgung im ländlichen Raum auszubauen.

Der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie hat dazu eine Feststellung getroffen, wonach sich der etwas spätere Zeitpunkt der Vergabe als Resultat aus einer von der Regulierungsbehörde Anfang 2011 durchgeführten Konsultation zur Vergabe der Digitalen Dividende und Liberalisierung der Frequenzbereiche 900 und 1800 MHz sei. Die Regulierungsbehörde denke nunmehr eine gemeinsame Vergabe verschiedener Frequenzbänder an. Der Zeitpunkt ergibt sich demnach einerseits aus der Notwendigkeit umfassender Vorarbeiten und zum

anderen auch aus den im Rahmen der Konsultation eingebrachten Präferenzen. Mit der Vergabe der Digitalen Dividende sollen unter anderem auch die Voraussetzungen für eine bessere Versorgung des ländlichen Raumes mit Breitband-Internet geschaffen werden. Der diesbezügliche Ausschussbericht erhielt nur die Zustimmung von SPÖ und ÖVP.

Abgeordneter Gerhard DEIMEK (F) erkannte in dem vorliegenden Gesetz eine Reihe von Verbesserungen für den Verbraucherschutz, nannte beispielsweise die verpflichtende Papierrechnung oder die Möglichkeit einer Sperre von Diensten, und kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an.

Abgeordneter Kurt GARTLEHNER (S) äußerte sich ebenfalls zustimmend und sah in dieser Novelle einen weiteren Schritt zum Ausbau des Konsumentenschutzes.

Abgeordneter Rainer WIDMANN (B) vermisste hingegen eine gesetzlich verankerte Kostensperre für Handykosten und meinte, für den Konsumentenschutz bringe das Gesetz nichts.

Abgeordnete Karin HAKL (V) widersprach ihrem Vorredner und betonte, diese Novelle lege den Rahmen für eine massive Stärkung des Verbraucherschutzes fest. Sie drängte überdies darauf, 250 Mio. € aus der Vergabe der digitalen Dividende in die Förderung des Breitbandausbaus zu investieren.

Abgeordneter Andreas KARLSBÖCK (F) sah noch einige Defizite, insbesondere beim Datenschutz, bei den Roaming-Gebühren oder hinsichtlich der "Abzocke mit Servicenummern".

Abgeordneter Josef AUER (S) deponierte seine Zufriedenheit mit der Novelle und betonte, dem Verbraucherschutzaspekt werde durch Maßnahmen wie etwa der möglichen Sperre von Diensten Rechnung getragen. 

Bundesministerin Doris BURES zeigte sich überzeugt, dass die geplante Versteigerung von Funkfrequenzen einen Beitrag zur Schließung der noch bestehenden digitalen Kluft leisten werde. Es werde vor allem darum gehen, den größten volkswirtschaftlichen Nutzen aus der Vergabe zu ziehen, deshalb müsse die Qualität vor der Geschwindigkeit stehen, gab sie zu bedenken. Die Novelle zum Telekommunikationsgesetz begrüßte die Ministerin aus Sicht der Verbraucherrechte und der Stärkung des Wettbewerbs.

Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) vertrat hingegen die Ansicht, Konsumentenschutz und Schuldnerschutz würden zu kurz kommen, die Kostenfalle bleibe weiterhin offen. In einem Entschließungsantrag forderte er unter anderem eine verpflichtende Kostensperre bei Handys sowie entsprechende Warn-SMS.

Abgeordneter Hermann GAHR (V) unterstützte die Petition zum Breitbandausbau und meinte, es gelte, die Chancengleichheit der ländlichen Regionen zu wahren und ihre Infrastruktur zu stärken.

Abgeordneter Franz KIRCHGATTERER (S) schloss sich seinem Vorredner an und argumentierte, rasches Internet im ländlichen Raum sei wichtig für den Wirtschaftsstandort und die Arbeitsplätze. 

Abgeordnete Gertrude AUBAUER (V) wertete die Novelle als Schritt in Richtung eines stärkeren Konsumentenschutzes und erinnerte, vor allem für Senioren sei die kostenlose Papierrechnung bedeutend, zumal zwei Drittel der über Sechzigjährigen kein Internet besitzen. 

Abgeordnete Andrea GESSL-RANFTL (S) hob insbesondere die Kontrollinstrumente für KundInnen über ihre Kosten sowie die Verpflichtung zur kostenlosen Ausstellung einer Papierrechnung als positiv hervor. 

Abgeordneter Josef LETTENBICHLER (V) rief dazu auf, die Einnahmen aus der Versteigerung der digitalen Dividende für den Breitbandausbau im ländlichen Raum zu verwenden, und sah dabei dringenden Handlungsbedarf. Die Ausdünnung des ländlichen Raumes beginne mit ihrer schlechten Breitbandinfrastruktur, warnte er.

Abgeordneter Peter MAYER (V) drängte ebenfalls auf den Breitbandausbau im ländlichen Raum, wobei er auf den Zusammenhang zwischen erfolgreichem Wirtschaftsstandort und Telekommunikationsinfrastruktur aufmerksam machte.

Abgeordnete Gabriela MOSER (G) begründete die Ablehnung der Änderung des Telekomgesetzes durch die Grünen mit der Nichtberücksichtigung ihrer Forderungen auf Maßnahmen gegen das "Cold Calling" und gegen gebührenpflichtige Werbeangebote. Moser plädierte für den

Ausbau des Breitbandnetzes und bemängelte auch fehlende Regelungen beim Gesundheitsschutz vor Strahlenbelastung durch Sendemasten.

Abgeordneter Thomas EINWALLNER (V) begrüßte die Novelle hingegen, sah aber europäischen Regelungsbedarf bei der Vergebührung grenzüberschreitender Funkgebühren, um zu verhindern, dass Entgelte in das Ausland abfließen.

Der Gesetzentwurf und der Ausschussbericht betreffend Erledigung der Petition wurden mehrheitlich angenommen, Oppositionsanträge aber abgelehnt.

(Fortsetzung Nationalrat)