Parlamentskorrespondenz Nr. 977 vom 24.10.2011

Vorlagen: Budget

Budgetentwurf, Budgetbegleitgesetz und Änderung des BFG 2011

Budgetbegleitgesetz 2012

 

Begleitend zum Budgetentwurf für 2012 (1405 d.B., siehe PK-Meldungen Nr. 955/2011 und Nr. 969/2011) hat die Bundesregierung dem Nationalrat unter dem Titel "Budgetbegleitgesetz 2012" Vorschläge zu teilweise budgetwirksamen Änderungen in zahlreichen Bundesgesetzen sowie Entwürfe neuer Gesetze vorgelegt (1494 d.B.).

Ein EU-Vollstreckungsamtshilfegesetz bringt Anpassungen an die neue EU-Beitreibungsrichtlinie. Die Vollstreckungsamtshilfe soll damit ausweitet und effizienter ausgestaltet und zugleich dem technischen Fortschritt Rechnung getragen werden. Konkret wird der Informationsaustausch erleichtert sowie die Verfahren vereinfacht und die gegenseitige Unterstützung bei der Vollstreckung von Abgabenansprüchen verbessert. Anpassungen an die neue EU-Beitreibungsrichtlinie werden auch in der Bundesabgabenordnung und im Zollrechts-Durchführungsgesetz vorgenommen.   

Eine Änderung des Einkommensteuergesetzes trägt einem Urteil des EuGH Rechnung und macht nicht nur Spenden an in Österreich ansässige Forschungs- und Lehraufgaben steuerlich abzugsfähig. Unter anderem wird auch die Internationale Anti-Korruptions-Akademie (IACA) in den Kreis begünstigter Spendenempfänger aufgenommen.

Im neuen Kapitalertragssteuersystem wird der verpflichtende Verlustausgleich depotführender Stellen verankert. Die bislang zeitlich beschränkte Berücksichtigung abzugsfähiger Spenden beim Lohnsteuerabzug durch Pensionsversicherungen gilt künftig ohne zeitliche Beschränkung.

Im Körperschaftsteuergesetzes wird die beschränkte Steuerpflicht der zweiten Art auch auf nicht verbriefte Derivate und andere, nicht dem besonderen Steuersatz unterliegende Einkünfte aus Kapitalvermögen ausgedehnt.

Eine Änderung des Umgründungssteuergesetzes setzt ein VfGH-Erkenntnis um: Die Anrechnung der Mindestkörperschaftsteuer bei natürlichen Personen setzt künftig ein Betriebserfordernis voraus. Bei Erweiterung des österreichischen Besteuerungsanspruchs auf den Anteil an der Personengesellschaft ist künftig an Stelle der Aufwertung auf den gemeinen Wert ein Steuersatz von 25 % bei der späteren Realisierung vorgesehen.

Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz und im Stiftungseingangssteuergesetz setzen eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes um. Stiftungen, die Grundstücke erwerben, zahlen künftig Grunderwerbsteuer. Im Falle einer Gegenleistung unter dem halben Wert soll ein zusätzlicher Steuersatz von 2,5 % zur Anwendung kommen.

Änderungen im Investmentfondsgesetz und im Immobilien-Investmentfondsgesetz stehen im Zusammenhang mit einer EuGH-Entscheidung über die unionsrechtskonforme Ausgestaltung der Meldung ausschüttungsgleicher Erträge.

Eine Änderung des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes dient der finanziellen Absicherung der AGES: Die Basiszuwendung wird von derzeit 54,5046 Mio. € um 15,8 Mio. € und ab 2013 um 19,8 Mio. € erhöht.

Eine Änderung des Bundesmuseen-Gesetzes sieht eine Erhöhung der jährlichen Basisabgeltung für die Bundesmuseen und die Österreichische Nationalbibliothek ab 1. Jänner 2012 auf 107,653 Mio. € vor. 84,625 Mio. € erhalten die Bundesmuseen und 23,028 Mio. € die Österreichische Nationalbibliothek. Das Pathologisch-anatomische Bundesmuseum wird in das Naturhistorische Museum eingegliedert.

Im Gerichtsgebührengesetz werden die Gebührensätze für Ablichtungen angepasst und Rundungsbestimmungen modifiziert. Redaktionelle und terminologische Korrekturen werden im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes, im Fremdenpolizeigesetz und im Außenhandelsgesetz vorgenommen. Im Datenschutzgesetz wird das Inkrafttretensdatum beim DVR-Online-Zugang über das Unternehmensserviceportal verschoben. Im Wasserstraßengesetz werden die Bestimmungen betreffend Fruchtnießung und haushaltrechtliche Verpflichtungen präzisiert.

Eine Änderung des Bundesgesetzes über das Österreichische Forschungs- und Prüfzentrum Arsenal enthält Klarstellungen im Hinblick auf die operative und strategische Zusammenführung der Österreichisches Forschungs- und Prüfzentrum Arsenal Gesellschaft mit dem Forschungszentrum Seibersdorf.

Eine Änderung des Austria Wirtschaftsservice-Gesetzes führt ausdrücklich Zuwendungen des Bundes zur Abdeckung der Verwaltungs- und Abwicklungskosten an, die der Gesellschaft bei der Erfüllung gesetzlichen Aufgaben entstehen und stellt die Gleichbehandlung der Gesellschaft mit der Forschungsförderungsgesellschaft bei der Umsatzsteuerbefreiung sicher.

Ein Bundesgesetz zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel für den Wärme- und Kälteleitungsausbau dient der Überweisung des von der Energie-Control Austria verwalteten Sondervermögens von 25 Mio. € an den Bund. Diese Mittel sollen ausschließlich zur Förderung es Wärme- und Kälteleitungsausbaus reserviert werden.

In den Erläuterungen erfährt der Leser, dass die abgabenrechtlichen Neuerungen den Ländern im Wege des Finanzausgleichs Mindereinnahmen von 1,1 Mio. €, den Gemeinden aber Mehreinnahmen von 4,2 Mio. € jährlich bringen werden. Die geplante Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988 bedingt für Kreditinstitute zusätzliche Verwaltungskosten von 340.000 Euro, erspart aber den BürgerInnen eine Reduktion der Verwaltungskosten.

Änderung des Bundesfinanzgesetzes 2011

 

Formale budgettechnische Anpassungen im Bundesfinanzgesetz 2011 stehen im Zusammenhang mit Änderungen bei der Rückführung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge und dienen der ordnungsgemäßen Verrechnung des Zweckzuschusses des Bundes für den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen (1495 d.B.). (Schluss)