Parlamentskorrespondenz Nr. 982 vom 25.10.2011

Vorlagen Justiz

BZÖ und Grüne fordern besseren Schutz vor sexuellem Missbrauch

Grüne: Sexualdelikte unterschiedslos ahnden

Geht es nach den G-Abgeordneten Helene Jarmer und Tanja Windbüchler-Souschill, soll die Justizministerin für eine Novellierung des Strafgesetzbuches sorgen, die für die Tat der Vergewaltigung einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person unter Ausnützung ihrer mangelnden Diskretions- und Dispositionsfähigkeit die gleichen Strafrahmen vorsieht, wie sie für die Tatbestände der Vergewaltigung (§ 201 Abs 1 StGB) und der qualifizierten Vergewaltigung (§ 201 Abs 2 StGB) definiert sind. Laut bislang maßgeblicher Bestimmung (§ 205 StGB) ist dafür nur ein Strafausmaß von maximal 5 Jahren vorgesehen, womit man unzulässiger Weise zwischen Opfern mit Behinderung und Opfern ohne Behinderung differenziere, monieren die G-Mandatarinnen in einem Entschließungsantrag (1704/A[E]).

BZÖ: Keine Verjährung von sexuellen Übergriffen auf Minderjährige…

Das BZÖ spricht sich in einem Entschließungsantrag (1709/A[E]) für die Abschaffung der Verjährungsfrist bei strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung von Minderjährigen aus. Ziel müsse es schließlich sein, eine dauerhafte und ausreichende Verfolgbarkeit sicherzustellen, zeigen sich die B-MandatarInnen Josef Bucher, Ewald Stadler, Herbert Scheibner, Peter Westenthaler und Ursula Haubner überzeugt. Da Mord nie verjähre, dürfe es auch "Mord an der Seele von Kindern" nicht tun, steht für sie außer Frage. Die Bundesregierung sei deshalb aufgefordert, dem Nationalrat einen diesbezüglichen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Abschaffung der Verjährungsfristen in Form einer Verfassungsbestimmung regelt.

… Sofortige Umsetzung des BZÖ-Kinderschutzpakets

In einem weiteren Entschließungsantrag (1710/A[E]) spricht sich das BZÖ für die Umsetzung der Maßnahmen seines Kinderschutzpakets aus. Dazu zählen die Verabschiedung eines Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes, die Aufstockung der finanziellen und personellen Ressourcen der zuständigen Behörden, die Etablierung eines Eltern-Jugend-Passes zur Prävention, die Verankerung einer generellen Anzeigepflicht bei Verdacht auf Missbrauch und Misshandlung, die Festschreibung einer lebenslangen Freiheitsstrafe für Personen, die Kinder zu Tode gequält haben, und die Abschaffung der Verjährungsfristen von Sexualverbrechen an Minderjährigen. Des Weiteren fordert das BZÖ die Verdoppelung der Strafrahmen für Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung bzw. das Quälen von Kindern, härtere Strafen für sexuellen Missbrauch an Unmündigen, einen konsequenten Strafvollzug und verstärkte lebenslange Kontrollmaßnahmen für Personen, die Sexualstraftaten gegen Minderjährige begangen haben und aus der Haft entlassen wurden. Der Tatbestand des "Cyper-Grooming" – die Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen über das Internet – müsse außerdem Eingang ins Strafgesetzbuch finden, zeigen sich die B-MandatarInnen Josef Bucher, Ewald Stadler und Ursula Haubner überzeugt.

… und Abhaltung eines Kinderschutzgipfels

Des Weiteren spricht sich das BZÖ für die Abhaltung eines Kinderschutzgipfels mit dem Ziel der Erarbeitung eines "Nationalen Aktionsplans für mehr Kinderschutz" und der Beseitigung bestehender Schutzlücken aus. Dabei gelte es Länder, Parteien und ExpertInnen einzubeziehen, fordern die B-Abgeordneten Josef Bucher, Ewald Stadler und Ursula Haubner in einem Entschließungsantrag (1711/A[E]).