Parlamentskorrespondenz Nr. 1125 vom 23.11.2011

Pensionen werden 2012 mehrheitlich um 2,7 % erhöht

Sozialausschuss billigt Regierungsvereinbarung mit Seniorenvertretern

Wien (PK) – Die Pensionen werden im Jahr 2012 mehrheitlich um 2,7% erhöht. Lediglich BezieherInnen höherer Pensionen ab 3.300 € müssen mit einer Pensionsanpassung unterhalb der Inflationsrate vorlieb nehmen. Ein entsprechender Beschluss wurde vom Sozialausschuss des Nationalrats mit den Stimmen der Koalitionsparteien gefasst. Die Abgeordneten folgen damit der zwischen der Regierung und den Seniorenvertretern erzielten Vereinbarung. Die Opposition stimmte der Gesetzesänderung nicht zu: Die FPÖ fordert eine Anpassung aller Pensionen gemäß dem Pensionistenpreisindex, den Grünen und dem BZÖ geht die Erhöhung hoher Pensionen zu weit.

Technisch wurde die Pensionserhöhung in Form eines Abänderungsantrags der Koalitionsparteien in das von der Regierung vorgelegte Sozialrechts-Änderungsgesetz 2011 eingebaut. Diesem Antrag zufolge werden alle Pensionen bis 3.300 € sowie alle Pensionsteile, die aufgrund einer freiwilligen Höherversicherung erworben wurden, im kommenden Jahr um 2,7% angehoben. Danach sinkt das Plus sukzessive auf 1,5% ab, wobei dieser Wert für alle Pensionen ab 5.941 € gilt. Teil des zwischen Regierung und Seniorenvertretern vereinbarten Pakets waren auch Verbesserungen für SeniorInnen bei der Geltendmachung des Alleinverdienerabsetzbetrags – dieser Punkt wurde bereits beim vergangene Woche verabschiedeten Budgetbegleitgesetz 2012 berücksichtigt, wobei ein dabei unterlaufener Formalfehler nun im Zuge der Pensionsanpassung mitbehoben wird.

Abseits der Pensionserhöhung werden mit dem Sozialrechts-Änderungsgesetz 2011 zahlreiche Detailänderungen im Sozial- und Arbeitslosenversicherungsrecht vorgenommen. So haben etwa ältere Arbeitslose, die mangels Notlage keine Notstandshilfe erhalten, künftig Anspruch auf Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung. Das so genannte "Übergangsgeld", das gesundheitlich beeinträchtigten ArbeitnehmerInnen gebührt, die im Rahmen des Projekts "Rehabilitation vor Pension" an beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen teilnehmen, wird früher als bisher ausgezahlt.

Weitere Punkte betreffen die sozialversicherungsrechtliche Absicherung auch von Vertragsbediensteten der Länder während des "Papamonats", den Übergang des Pensionsanspruches auf den Bund bei der Unterbringung von Personen in einer therapeutischen Einrichtung aufgrund einer gerichtlichen Weisung und die Erfassung des Migrationshintergrunds arbeitsloser Personen für zielgerichtete Qualifikations- und Integrationsangebote. Die seit 2007 geltende Bestimmung, wonach aus Mitteln der Arbeitsmarktpolitik jährlich 2,5 Mio. € für die Schlechtwetterentschädigung für BauarbeiterInnen bereitgestellt werden, wird bis 2014 verlängert.

Um die durch den Rückgang von BeitragszahlerInnen verursachten Finanznöte des Pensionsinstituts für Verkehr und öffentliche Einrichtungen zu beseitigen, ist vorgesehen, sämtliche Zuschussleistungen und Anwartschaften aus dem "Altsystem" in die Höherversicherung nach § 248 ASVG zu übernehmen. Als Verbindungsstelle Österreichs für den EU-weiten elektronischen Datenaustausch im Sozialversicherungsbereich (EESSI) wird der Hauptverband der Sozialversicherungsträger bestimmt.

Mitverhandelt mit dem Sozialrechts-Änderungsgesetz 2011 wurden ein Antrag der Grünen und ein Entschließungsantrag der FPÖ. Die FPÖ fordert die Anhebung aller Pensionen nach dem Pensionistenpreisindex und argumentiert unter anderem, dass die Preise der für PensionistInnen relevanten Produkte und Leistungen zuletzt überproportional gestiegen seien. Die Grünen drängen in Bezug auf die mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 abgeschaffte Bestimmung, wonach eine Witwe mit vier Kindern nach Vollendung ihres 55. Lebensjahrs eine Invaliditätspension in Anspruch nehmen kann, auf eine Übergangsregelung für die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1961.

In der Debatte hielt Abgeordneter Karl Öllinger (G) fest, es sei ihm angesichts der Debatte über die Schuldenbremse völlig unverständlich, warum auch hohe Pensionen über 5.941 € um 1,5% erhöht werden. Er sprach sich stattdessen für die Einziehung eines Deckels von 86,76 € aus und brachte in diesem Sinn einen Abänderungsantrag ein. Auch die Frage des Alleinverdienerabsetzbetrags hätte man nach Ansicht von Öllinger besser lösen und BezieherInnen niedriger Pensionen in einer anderen Form begünstigen können. Schließlich könnten nicht alle BezieherInnen niedriger Pensionen den erhöhten Pensionistenabsetzbetrag nutzen, gab er zu bedenken.

Ein zweiter von Öllinger zum Sozialrechts-Änderungsgesetz eingebrachter Abänderungsantrag betraf die vorgesehene Erhebung von MigrantInnen-Daten durch das AMS. Die Grünen fordern, diesen Passus gänzlich aus dem Gesetz zu streichen. Öllinger zufolge geht es nicht an, ein "migrantisches Register" zu erstellen, vielmehr solle man sich bemühen, Defizite von Arbeitssuchenden insgesamt zu beheben, unabhängig davon, ob sie einen Migrationshintergrund haben oder nicht.

Seitens der FPÖ warb Abgeordneter Werner Neubauer für die Anhebung aller Pensionen nach dem Pensionistenpreisindex, wobei er von seinem Fraktionskollegen Bernhard Vock (F) tatkräftige Unterstützung erhielt. Durch eine entsprechende automatische Pensionsanpassung könnte man sich das jährliche "Herumlizitieren" ersparen, meinten sie und wandten sich gleichzeitig dagegen, jene, die für eine adäquate Erhöhung der Pensionen eintreten, der "Abzockerei" zu bezichtigen. Was den Alleinverdienerabsetzbetrag betrifft, strebt die FPÖ Neubauer zufolge eine einheitliche Regelung für alle Pensionen unter 2.200 € an. Dringenden Handlungsbedarf sieht er in Bezug auf die Verluste schreibenden Pensionskassen.

Auch Neubauers Fraktionskollege Herbert Kickl (F) befasste sich mit den Pensionskassen und übte scharfe Kritik daran, dass man in Hinblick auf die Veranlagungsgeschäfte von Sozialversicherungsträgern und Pensionskassen vom Prinzip der Mündelsicherheit abgegangen sei und damit den Kauf von Staatsanleihen aus dem EWR-Raum ermöglicht habe. Eine solche Praxis könne vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung der Finanzmärkte niemals sicher sein, stand für ihn außer Frage.

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) hielt zur Pensionserhöhung fest, er hätte sich erwartet, dass etwas mehr Geld von den höheren Pensionen zu den niedrigen Pensionen umgeschichtet werde. Darüber hinaus drängte er auf eine bessere Pensionsanrechnung von Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten für Angehörige sowie auf eine raschere Harmonisierung der unterschiedlichen Pensionssysteme in Österreich. Die Einführung eines eigenen Pensionistenpreisindex lehnte er hingegen ab. Positiv beurteilte Dolinschek Bemühungen, InvaliditätspensionistInnen wieder in den Arbeitsmarkt zurück zu bringen, er gab aber zu bedenken, dass auch Rehabilitationsmaßnahmen etwas kosteten.

Abgeordneter August Wöginger (V) wies die Kritik der Opposition an der vereinbarten Pensionserhöhung zurück und sprach von einem "ausgewogenen Paket". Er erinnerte daran, dass im vergangenen Jahr nur Pensionen unter 2.300 € erhöht worden seien, und es das Jahr davor lediglich einen Fixbetrag für die PensionistInnen gegeben habe. BezieherInnen höherer Pensionen würden zudem einen Pensionssicherungsbeitrag leisten, skizzierte er.

Auch Sozialminister Rudolf Hundstorfer verteidigte die Pensionsanpassung 2012 und machte darauf aufmerksam, dass höhere Pensionen in den letzten Jahren überhaupt nicht angepasst worden seien. Dieses Mal würden hohe Pensionen ebenfalls nur mit einem niedrigeren Prozentsatz erhöht. Ein "klares Nein" sagte Hundstorfer zum Pensionistenpreisindex, er warnte vor einer Präzedenzwirkung.

Zum Projekt "Rehabilitation vor Pension" hielt Hundstorfer fest, bisher habe man betroffenen Personen befristet für 3 bis 4 Monate eine Invaliditätspension zuerkannt. Nunmehr erhielten sie Übergangsgeld und müssten sich gleichzeitig einer Rehabilitation unterziehen. Ziel sei es, die Zahl der Invaliditätspensionen zu reduzieren.

Was die MigrantInnen-Daten anbelangt, stellte Sozialminister Hundstorfer klar, dass es nicht um die Erhebung neuer Daten, sondern lediglich um die Erlaubnis gehe, bereits vorhandene Daten miteinander zu verknüpfen. Man habe diesen Zugang gewählt, weil für die Erhebung durch Befragung schlichtweg die rechtliche Ermächtigung fehle. Es müsse auch niemand befürchten, dass mit der Datenerhebung etwas Negatives intendiert werde, versicherten Hundstorfer und Abgeordneter Wöginger übereinstimmend. Ziel sei es vielmehr, bestimmten Personengruppen zielgerichtete Programme zur Arbeitsmarkt-Integration anzubieten. Die von Abgeordnetem Kickl befürwortete Auswertung der Daten nach Nationen wird es laut Hundstorfer jedenfalls nicht geben.

Zum Pensionsinstitut für Verkehr und öffentliche Einrichtungen merkte Hundstorfer an, mit dem Beschluss des Sozialrechts-Änderungsgesetzes würden "113 Jahre Geschichte zu Grabe getragen". Das Wiener Pensionsinstitut sei die erste staatliche Pensionskasse gewesen. Laut Hundstorfer werden nunmehr 50 Mio. € an Rücklagen des Instituts in das ASVG übertragen, dafür übernehme die Sozialversicherung Ausfallshaftungen in der Höhe von 27,5 Mio. € aufgeteilt auf 50 Jahre.

Abgeordneter Karl Öllinger (G) und Herbert Kickl (F) sprachen in Zusammenhang mit dem Pensionsinstitut von einem "System sozialer Ungerechtigkeit". Schließlich hätten insbesondere Personen mit Einkommen über der Höchstbeitragsgrundlage und frühem Pensionsantritt Leistungen bezogen, die deutlich höher gewesen seien, als die von ihnen geleisteten Beiträge. Aktive hätte man außerdem zur Abtretung höherer Beiträge als für ihren zukünftigen Bezug notwendig verpflichtet.

Das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2011 wurde unter Berücksichtigung des S-V-Abänderungsantrags mit den Stimmen der Regierungsfraktionen angenommen. Die beiden Abänderungsanträge der Grünen blieben in der Minderheit. Die Novellierung des Einkommensteuergesetzes, mit der ein Formalfehler behoben wird, fand ebenfalls die Zustimmung von SPÖ und ÖVP.

In Form einer einstimmig angenommenen Entschließung ersucht der Sozialausschuss den Nationalrat, die von den Architekten und Ingenieurskonsulenten angestrebte Überführung der Wohlfahrtseinrichtungen der Ziviltechniker in das Sozialversicherungssystem der freiberuflich selbständig Erwerbstätigen zu prüfen. Damit würde ein weiterer Schritt in Richtung Harmonisierung des Pensionssystems gesetzt, heißt es in der Begründung.

Keine Mehrheit fanden hingegen der Antrag der Grünen und der Entschließungsantrag der FPÖ, wobei Grün-Abgeordneter Öllinger zuvor zu seinem Antrag noch legistische Korrekturen vorgelegt hatte. (Schluss)


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