Parlamentskorrespondenz Nr. 1194 vom 06.12.2011

Kindesmissbrauch: Schärfere Bestimmungen im Strafgesetzbuch

Justiz-Ombudsstellen werden gesetzlich verankert

Wien (PK) – Das Plenum des Nationalrats setzte heute einen weiteren Schritt zum Schutz Minderjähriger. Mit der Strafgesetznovelle sind Strafverschärfungen bei Gewaltdelikten von Volljährigen gegenüber Unmündigen vorgesehen, es werden neue Strafuntergrenzen bei Verurteilungen eingeführt, das Gesetz greift nun auch bei Zwangsverheiratungen und Genitalverstümmelungen. "Grooming" und Betrachtung pornographischer Darbietungen Minderjähriger werden als zwei neue Straftatbestände aufgenommen.

Unter den heute zur Diskussion stehenden Justizvorlagen befindet sich darüber hinaus die Umsetzung einer EU-Richtlinie, durch die der Grundsatz verankert wird, dass der Strafvollzug fortan in jenem Staat vorgenommen werden soll, der am ehesten geeignet erscheint, der Resozialisierung des Verurteilten zu dienen. Des Weiteren gibt es eine neue Kostenregelung bei Gerichtsverfahren in Sozialrechtssachen, die Justiz-Ombudsstellen werden gesetzlich abgesichert und das Vereinsgesetz novelliert. Schließlich erfolgten noch die Inflationsanpassungen bei der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Karl: Strafrecht ist wichtiges Signal, dass Gesellschaft Kindesmissbrauch nicht akzeptiert

Im Sinne einer Fortschreibung der Maßnahmen des Zweiten Gewaltschutzgesetzes passierte heute eine Strafgesetznovelle das Plenum, die zur Verbesserung des Kinderschutzes beitragen soll. Außerdem können Auslandstaten  - insbesondere im Bereich des Sexualstrafrechts – besser geahndet werden: Neben Strafverschärfungen bei Gewaltdelikten von Volljährigen an Unmündigen werden auch Mindeststrafen bei Verurteilungen neu festgelegt. Darüebr hinaus ist eine Erweiterung der extraterritorialen Gerichtsbarkeit - etwa in Hinblick auf die Ahndung von Zwangsverheiratungen und Genitalverstümmelungen – vorgesehen. Darüber hinaus werden im Strafgesetzbuch "Grooming" und Betrachtung pornographischer Darbietungen Minderjähriger als zwei neue Straftatbestände festgelegt. Die gegenständliche Novelle passierte den Nationalrat in Dritter Lesung einstimmig.

Die ebenfalls zur Debatte stehenden Anträge der FPÖ und des BZÖ erhielten nicht die erforderliche Mehrheit. Die Freiheitlichen sprechen sich in ihren Anträgen für eine wirksamere Bekämpfung von Zwangsehen (89/A), härtere Strafen zum Schutz Unmündiger vor sexuellem Missbrauch (272/A[E] und 273/A[E]), den Ausschluss von Hafterleichterungen für Kinderschänder (542/A[E]) und die Verschärfung sexualstrafrechtlicher Bestimmungen bis hin zur "chemischen Kastration" von Tätern (1054/A[E]) aus.

Das BZÖ plädiert für die Etablierung einer Anzeigepflicht bei Vorliegen eines Missbrauchsverdachts von Minderjährigen (1366/A[E]), die Abschaffung der Verjährung von sexuellen Übergriffen auf Kinder (1709/A[E]), die sofortige Umsetzung seines Kinderschutzpakets (1710/A[E]) und die Abhaltung eines Kinderschutzgipfels (1711/A[E]).

Abgeordneter Heinz-Christian STRACHE (F) kündigte die Zustimmung seiner Partei zur Novelle an, kritisierte aber, dass eine Reihe von Vorschlägen der FPÖ nicht berücksichtig worden seien. Die FPÖ trete für eine unbedingte Anzeigepflicht für alle Angehörige von Berufsgruppen ein, die mit Kindern arbeiten, wenn sie im Zuge ihrer Tätigkeit auf Verdachtsfälle von Missbrauch stoßen. Die FPÖ fordere zudem die chemische Kastration für aufgrund schweren sexuellen Missbrauchs verurteilte Täter und einen Entfall der Verjährungsfristen beim sexuellen Missbrauch von Kindern und Minderjährigen. Eine Forderung seiner Partei sei auch das Verbot vorzeitiger, bedingter Entlassungen nach Verurteilungen wegen Missbrauchs von Minderjährigen. Die elektronische Fußfessel sollte hier keinesfalls ein Ersatz für eine Haftstrafe sein können, sagte Strache. Selbstverständlich fordere die FPÖ auch für wegen Missbrauchs Verurteilte ein Berufsverbot für alle Berufe, in denen sie mit Kindern zu tun haben könnten.

Abgeordneter Strache sprach dann die bekannt gewordenen Missbrauchsfälle im Kinderheim Wilhelminenberg an und kritisierte, dass die jetzt eingesetzte Kommission nur dieses Heim untersuchen werde, obwohl bekannt sei, dass insgesamt 18 Kinderheime der Stadt Wien betroffen seien. Strache vermutete das Bestehen eines "Netzwerks von Tätern und Vertuschern" in Wien, welches die Aufklärung der Fälle verhindern wolle. Schon vor Jahren habe Stadtrat Kurt Scholz Versuche unternommen, bekannt gewordene Missbrauchsvorwürfe aufzuklären, sei darin aber massiv behindert worden. Strache hielt fest, den Opfern gehe es nicht nur um Entschädigungszahlungen, sondern sie verlangten, dass endlich eine umfassende Aufklärung der Missbrauchsfälle erfolge. Dazu sei es notwendig, die Gesetze endlich entsprechend zu optimieren. 

Abgeordneter Heribert DONNERBAUER (V) hielt Abgeordnetem Strache entgegen, es gehe hier nicht um die Erzeugung von Aufregung, sondern um eine sachliche Lösungen für wichtige Probleme. Die Forderungen der FPÖ gingen meist ins Leere, denn Strafmaße und Verjährungsfristen bei Missbrauch von Kindern und Minderjährigen seien bereits wesentlich angehoben worden. Es gebe Berufsverbote und eine Sexualstraftäterdatei. Die Novelle setze nun mit der Einführung einer Strafuntergrenze bei Gewalt gegen Kinder weitere wichtige Schritte. Die Anbahnung von Sexualkontakten mit Minderjährigen über Internet werde, so wie die wissentliche Betrachtung von pornographischen Darstellungen Minderjähriger, unter Strafe gestellt. Eine generelle Anzeigepflicht habe man aber bewusst nicht eingeführt, da sie auch von den betroffenen Berufsgruppen als kontraproduktiv für die Interessen der Kinder eingestuft werde.

Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) erinnerte Abgeordneten Strache daran, dass die FPÖ den Antrag auf Einsetzung einer staatlichen Untersuchungskommission zur umfassenden Untersuchung aller Missbrauchsfälle, der von den Grünen bereits vor eineinhalb Jahren eingebracht wurde, nicht unterstützt habe. Die FPÖ habe das Thema Missbrauch erst vor Kurzem entdeckt und versuche, daraus politisches Kleingeld zu schlagen. Die Grünen würden die zentralen Punkte der Strafrechtsreform begrüßen, meinte Steinhauser, auch wenn sie gegenüber der Strafrahmenerhöhung skeptisch seien. Diese Maßnahme allein schütze noch kein einziges Kind vor Missbrauch. Für eine Abschreckung von Tätern sei letztlich nicht die angedrohte Strafe ausschlaggebend, sondern die Höhe der Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden. Hierbei müsse man ansetzen, denn es gebe eine Dunkelziffer von 90% bei Fällen von Kindesmissbrauch. Kinderschutz müsse daher vor allem bei der Prävention ansetzen.

Abgeordneter Johannes JAROLIM (S) meinte ebenfalls, mit der Erhöhung der Strafen allein sei es nicht getan. Wichtig seien die Prävention und Einrichtungen zum Kinderschutz, etwa Kinderschutzzentren. Die hohe Dunkelziffer bei Straftaten gegen Kinder und Minderjährige müsse ein Alarmsignal sein, stellte Jarolim fest. Es brauche hier mehr Zivilcourage, damit mehr Anzeigen erfolgen. Das österreichische Strafrecht stelle jetzt sicher, dass Personen, die Missbrauch an Kindern und Minderjährigen im Ausland begehen, auch in Österreich strafrechtlich verfolgt werden können. Insgesamt sei es eine wichtige Novelle, bei der es darum gehe, ein deutliches Signal auszusenden, dass der Schutz von Kindern und Minderjährigen einen hohen gesellschaftlichen Stellenwert besitze.

Abgeordneter Peter WESTENTHALER (B) wandte sich vehement gegen die Ansicht der Grünen, strengere Strafen würden bei Sexualdelikten nichts bringen. "Jeder Tag, den ein Sexualtäter länger hinter Schloss und Riegel sitzt, ist ein Tag, an dem die Kinder vor ihm geschützt sind" sagte der Redner und wies darauf hin, dass Sexualtäter nicht therapierbar seien. Eine "zweite Chance" komme für diese Straftäter nicht in Betracht, weil auch die Opfer von Sexualstraftätern in ihrem Leben keine zweite Chance haben.

Der Justizministerin sprach Westenthaler seinen Respekt für die Fortschritte und die Verschärfungen im Sexualstrafrecht aus und kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an. Westenthaler bedauerte aber die Weigerung der Koalitionsparteien, vernünftigen Oppositionsanträgen zuzustimmen. Daher sei die heutige Novelle für ihn nur ein erster kleiner Schritt. Nach wie vor unverständlich sei es für ihn, beim sexuellen Missbrauch von Kindern zwischen leichtem und schwerem Missbrauch zu unterscheiden. Westenthaler qualifizierte sexuellen Missbrauch von Kindern in jedem Fall als ein schweres Delikt. Völlig unverständlich sei es auch, dass Täter, die Kinder oder Behinderte zu Tode quälen, nur mit einer Höchststrafe von zehn Jahren rechnen müssen. In solchen Fällen kann nur eine lebenslange Haftstrafe in Frage kommen, sagte der Abgeordnete. Weitere Vorschläge des Abgeordneten galten der Verlängerung der Verjährungsfristen, der Einführung einer Anzeigepflicht und der Abhaltung eines Kinderschutzgipfels. Sexualstraftäter sind lebenslang zu kontrollieren und von der Gesellschaft wegzusperren, so Westenthaler. 

Justizministerin Beatrix KARL bekannte sich nachdrücklich zu dem Ziel der Strafgesetznovelle 2011, Kinder noch besser vor Gewalt und Missbrauch zu schützen und dabei bestehende Lücken zu schließen. Sie bekenne sich zu ihrer Verantwortung für den Schutz der Schwächsten unserer Gesellschaft, sagte die Ministerin, die festhielt, dass das Strafrecht nicht alle Probleme lösen könne, aber ein nachdrückliches Signal sei, dass die Gesellschaft Gewalt gegen Kinder und den Missbrauch von Kindern nicht akzeptiert. Körperliche Gewalt wird von den meisten Menschen als Erziehungsmittel abgelehnt. Da viele Kinder aber immer noch mit Gewalt in der Erziehung konfrontiert werden, sei es notwendig, abschreckende Strafen vorzusehen. Beim sexuellen Missbrauch sei die Dunkelziffer sehr hoch und daher Maßnahmen zu setzen, die den strafrechtlichen Schutz der Kinder verbessern und sie vor der dieser Gefahr schützen. "Es darf keine Toleranz bei Gewalt gegen Kinder geben", sagte die Ministerin. Daher werden Mindeststrafen eingeführt, wo solche noch nicht bestehen und Mindeststrafen angehoben, wo es sie bereits gibt. Bei der Anwendung der Höchststrafe und bei Entscheidungen über das Strafausmaß stehe das Wohl des Kindes immer im Vordergrund, sagte die Ministerin, die beim Thema "Klapps auf den Hintern" klarstellte, dass es dabei nicht um ein Gewaltdelikt, sondern um eine Misshandlung gehe. 

Für wichtig hielt die Justizministerin Maßnahmen insbesondere auch gegen Gefahren, die den Kindern im Internet drohen. Erwachsene suchten über dieses Medium Kontakt mit Kindern und vereinbaren Treffen, bei denen es oft zu sexuellen Übergriffen kommt. Daher werde die Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen ("Grooming") unter Strafe gestellt. Dazu komme, dass die Möglichkeit des Strafverfahrens auf sämtliche Sexualstrafdelikte, die von Österreichern an Minderjährigen im Ausland begangen werden, ausgedehnt werden. Das gelte auch für Zwangsverheiratung und Genitalverstümmelung, sagte die Justizministerin.

Abgeordnete Anna FRANZ (V) unterstützte die Verschärfung von Strafen für Menschen, die Minderjährigen Gewalt antun und begrüßte die Aufnahme des Tatbestandes "Grooming" in das Strafgesetzbuch. Es darf keine Toleranz bei Gewalt gegen Kinder und Missbrauch von Kindern geben. Gewalt zerstört Leben und münde oft in einem Teufelskreis, weil Menschen, die als Kinder Opfer von Gewalttaten wurden, als Erwachsene selbst zu Gewalttätern werden.

Abgeordneter Peter FICHTENBAUER (F) sah die vorliegende Novelle als einen Zwischenschritt und begrüßte es, dass die noch gar nicht so lange zurückliegenden Zeiten überwunden sind, als der sexuelle Missbrauch von Kindern verharmlost oder vor Gericht mit einem Achselzucken abgetan wurde. Für unverständlich hielt es der Abgeordnete, wenn Fragen der Strafgesetzgebung mit solchen der Strafverfolgung vermengen werden und behauptet wird, strengere Strafen würden die Strafverfolgung beeinträchtigen. Es gehe darum, bestimmte Taten gesellschaftlich zu ächten und mit einer entsprechenden Sanktion zu versehen, sagte er. In diesem Sinn begrüßte Fichtenbauer die neuen Tatbestände des "Groomings" und des "wissentlichen Betrachtens pornografischer Darstellungen mit Minderjährigen". Er hielt es auch für sehr wichtig, die gerichtliche Strafverfolgung territorial auf Sextourismus, Zwangsverheiratung und Genitalverstümmelung auszudehnen. All dies sei aber nur als ein Zwischenschritt, nicht aber als der Endpunkt der Strafrechtsreform im Bereich der Sexualdelikte zu sehen. Es gelte laut Fichtenbauer auch der Erkenntnis Rechnung zu tragen, dass Sexualstraftäter nicht resozialisierbar seien, daher sei über die Einführung der chemischen Kastration zu diskutieren.

Abgeordnete Sonja STESSL-MÜHLBACHER (S) warnte beim Thema Sexualstrafrecht vor Populismus und qualifizierte das vorliegende Gesetzespaktes als einen ersten wichtigen Schritt, dem weitere gesellschaftspolitische Maßnahmen folgen sollen, wobei sie insbesondere auf die Notwendigkeit der Prävention und der Ausstattung der Kinderschutzzentren hinwies. Das Instrument der chemischen Kastration komme deswegen nicht in Betracht, weil es die Zustimmung des Täters voraussetze. Es handle sich dabei also nicht um einen seriösen Vorschlag, sagte Steßl-Mühlbacher und hielt überdies fest, dass bei Tötungsdelikten lebenslange Freiheitsstrafen vorgesehen seien. Für rückfällige Sexualstraftäter schlug die Abgeordnete die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher vor.

Abgeordnete Daniela MUSIOL (G) plädierte für ein Kinderschutzpaket, das sich nicht alleine auf Verschärfungen im Strafgesetzbuch stütze. Der Schwerpunkt sollte auf der Prävention liegen, meinte die Rednerin und hielt die Idee eines Kinderschutzgipfels und eine Diskussion über Verjährungsfristen für gut, warnte zugleich aber davor, die Opfer von Sexualdelikten in Prozesse zu schicken, die sie nicht gewinnen können. Die Redner von FPÖ und BZÖ erinnerte Musiol daran, dass sich Sexualstraftäter erfahrungsgemäß von höheren Strafen nicht abhalten lassen. "Befassen wir uns mit dem Schutz der Kinder, verzichten wir auf Populismus und konzentrieren wir uns auf die Prävention", schloss Abgeordnete Musiol.

Abgeordnete Anna HÖLLERER (V) wies in ihren Ausführungen darauf hin, dass Gewalttaten gegen Kinder sehr oft im familiären und sonstigen Lebensumfeld der Kinder verübt werden. Da das Wohl der Kinder bei allen Maßnahmen im Mittelpunkt stehen müsse, seien Experten ernst zu nehmen, die sagen, das eine Anzeigepflicht problematisch sei, weil viele Kinder Angst haben, Familienmitglieder anzuzeigen und überdies die Gefahr bestehe, Opfer zu Tätern zu machen. Es gehe darum, den Opfern von Gewalttaten und sexuellem Missbrauch Mut zu machen, die Täter anzuzeigen und auch Hilfe in Anspruch zu nehmen. "Null Toleranz für Gewalt gegen Kinder", lautete der Schlusssatz von Anna Höllerer.

Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) sprach von einem wichtigen Schritt in die richtige Richtung, der aber nicht der letzte bleiben dürfe. Auch Abgeordneter Scheibner bedauerte die Ablehnung vernünftiger Oppositionsanträge, unterstrich die Notwendigkeit, über eine Verlängerung der Verjährungsfristen bei Sexualdelikten zu sprechen, um den Tätern zu signalisieren, dass es keine Chance für sie gibt, in die Verjährung zu flüchten. Auch Scheibner trat für den Kinderschutzgipfel ein und zeigte sich überzeugt, dass Täter, die sich an Unschuldigen vergreifen, die volle Härte des Gesetzes treffen soll. Scheibner zeigte sich überzeugt davon, dass Sexualstraftäter nicht therapierbar sind und schlug vor, sie auch nach der Verbüßung ihrer Haftstrafe unter gesellschaftliche Beobachtung zu stellen. Die Blockade der Bundesländer gegen ein bundeseinheitliches Jugendwohlfahrtsgesetz sei von einer Zweidrittelmehrheit dieses Hauses zu brechen, forderte Scheibner.

Abgeordneter Hannes FAZEKAS (S) zeigte sich überzeugt, dass Sexualstraftäter sich durch eine schärfte Pönalisierung nicht von ihren Taten abhalten lassen. Er stimme den Verschärfungen zu, merke aber an, dass damit allein das Problem nicht gelöst werde. Die Maßnahmen gegen die Zwangsheirat, auch wenn das Delikt im Ausland begangen wird, begrüßte der Redner und unterstrich den Handlungsbedarf beim Jugendwohlfahrtsgesetz.

Abgeordneter Christian LAUSCH (F) erinnerte an die jüngste, wie er sagte, Fehlentscheidung der Vollzugsbehörde, einen Sexualstraftäter mit einer Fußfessel vorzeitig aus der Haft zu entlassen und forderte die Ressortleiterin auf, dazu eine eindeutige Stellungnahme abzugeben.

Abgeordneter Otto PENDL (S) sah die Strafgesetzgebung mit dem heutigen Paket auf einem richtigen Weg, forderte darüber hinaus aber auch deutliche gesellschaftspolitische Signale gegen unmenschliche Gewalt- und Missbrauchshandlungen gegen Kinder und Jugendliche. Pendl wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Strafen gegen Leib und Leben nach wie vor weniger bestraft werden als Delikte gegen das Eigentum. Als ein Instrument bei der Behandlung von Sexualstraftätern schlug Abgeordneter Pendl den Maßnahmenvollzug vor.

Abgeordnete Tanja WINDBÜCHLER-SOUSCHILL (G) meinte, es nütze nichts, zur Verhinderung von Sexualstraftaten und Gewalt gegen Kindern den Strafrahmen zu erhöhen, weil dies dazu führe, dass noch weniger Verurteilungen ausgesprochen werden. Die Abgeordnete berichtete aus ihrer beruflichen Erfahrung als Sozialarbeiterin und Prozessbegleiterin und plädierte von daher für Maßnahmen der Diversion als wirksamen Schutz für Kinder vor Sexualtätern. Es brauche klare Maßnahmen für Sexualstraftäter unter nahen Angehörigen. Sie einfach wegzusperren nütze nichts, es gelte, die Täter einer Therapie zuzuführen, sagte die Abgeordnete.

Abgeordneter Ewald STADLER (B) warf den Grünen "Sozialromantik" vor. Eine "Diversion für Kinderschänder" sei unerträglich und ein falsches Signal an die Täter, bekräftigte er. Er plädierte dem gegenüber generell für eine Anzeigepflicht bei Verdacht auf Kindesmisshandlung und Kindesmissbrauch. Damit würden SozialarbeiterInnen und andere Personen zum Hinschauen und zum Handeln verpflichtet. Stadler will Sexualstraftäter überdies lebenslang unter Beobachtung stellen.

In Zusammenhang mit der Causa Kampusch übte Stadler massive Kritik am Justizministerium. Er ist überzeugt, dass es mehrere Täter gegeben hat, und kündigte die Vorlage von Tonbandaufnahmen an. Stadler zufolge ist es auch nachweisbar, dass die Behörde "keine Lust gehabt hat", zu ermitteln.

Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) kündigte die Zustimmung der FPÖ zum vorliegenden Gesetzentwurf an, da dieser, wie sie meinte, zumindest ein kleiner Schritt in die richtige Richtung sei. Dem Justizministerium warf sie vor, den Staatsanwälten in der Causa Kampusch "die Mauer" zu machen, obwohl viele Fragen noch ungeklärt seien. Für Belakowitsch-Jenewein liegt es auf dem Tisch, dass es zahlreiche Versäumnisse bei den Ermittlungen gegeben hat.

Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) führte aus, in Wien renne man immer wieder gegen "Gummiwände", wenn es um die Aufklärung von Kindesmisshandlung gehe. Er verwies in diesem Zusammenhang nicht nur auf die Causa Kampusch, sondern auch auf die Gewaltopfer in Kinderheimen. Allgemein forderte Rosenkranz einen unterschiedlichen Strafrahmen für die Vergewaltigung bzw. den sexuellen Missbrauch von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.

Abgeordneter Otto Pendl (S) äußerte sich in einer zweiten Wortmeldung skeptisch zu den Vorwürfen von FPÖ und BZÖ. Nach seinem Dafürhalten sei Österreich ein Rechtsstaat, Gerichtsentscheidungen sollten respektiert werden, erklärte er. Pendl erinnerte außerdem daran, dass im Ständigen Unterausschuss des Innenausschusses vereinbart worden sei, die Causa Kampusch ohne begleitendes "politisches Schauspiel" lückenlos aufzuarbeiten.

Der Wortmeldung von Pendl hielten Abgeordneter Ewald STADLER (B) und Abgeordneter Walter ROSENKRANZ (F) in Tatsächlichen Berichtigungen entgegen, dass die Untersuchung der Ermittlungspannen im Fall Kampusch nicht durch ein Gericht, sondern durch die Staatsanwaltschaft Innsbruck durchgeführt wurde.

Abgeordneter Johannes JAROLIM (S) meldete sich ebenfalls ein zweites Mal zu Wort und hielt fest, er habe noch nie eine "derartig gehässige und beschämende" Debatte gehört. Niemand habe eine "Diversion für Kinderschänder" gefordert, vielmehr sei es um die Sanktionierung von Misshandlungen wie der so genannten "gesunden Watsche" gegangen. Zur Causa Kampusch merkte er an, im Zuge der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Innsbruck habe ein Richter ein dreiviertel Jahr recherchiert und zig Zeugen befragt.

FPÖ-Klubobmann Heinz-Christian Strache äußerte sich darüber erfreut, dass der Fall Kampusch noch nicht endgültig abgeschlossen sei und im Parlament weitere Untersuchungen durchgeführt würden. Seiner Ansicht nach waren die zahlreichen Ermittlungspannen kein Zufall, sondern durch Weisungen hochrangiger Beamter bedingt. "Hier stinkt es bis zum Himmel", ist Strache überzeugt.

Abgeordneter Ewald STADLER (B) blieb in einer zweiten Wortmeldung bei seinen Vorhaltungen und sprach von einer "roten Klüngel", die kein Interesse an der Aufklärung des Falles Kampusch habe. Besondere Kritik übte er dabei an Staatsanwalt Werner Pleischl und "der BSA-Partie" im Justizressort. Das BZÖ beharre darauf, dass dieser Fall restlos aufgeklärt werde.

Dritter Nationalratspräsident Martin GRAF erteilte Abgeordnetem Johannes Jarolim für den Zwischenruf "Sie sind wohl komplett verblödet" in Richtung FPÖ-Klubobmann Strache einen Ordnungsruf.

Bei der Abstimmung wurde die Strafgesetznovelle 2011 in Dritter Lesung einstimmig verabschiedet. Zuvor hatten die neuen Gesetzesbestimmungen in Zweiter Lesung teils mehrheitliche, teils einstimmige Zustimmung erhalten. Die dem Ausschussbericht angeschlossene Entschließung betreffend Evaluierung wurde ebenfalls einstimmig angenommen.

Mit Stimmenmehrheit nahm der Nationalrat die ablehnenden Berichte des Justizausschusses über die Anträge der FPÖ und des BZÖ zur Kenntnis.

Neues Voranmeldesystem für Gerichtstage an Orten, wo es keine Gerichte gibt

Ferner beschloss das Nationalratsplenum einstimmig eine Novelle zum Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, die im Wesentlichen den EU-Rahmenbeschluss über die gegenseitige Anerkennung von Urteilen in Strafsachen, durch die eine freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme begründet wird, umsetzt. Das Gesetz basiert dabei auf dem Grundsatz, dass der Strafvollzug fortan in jenem Staat vorgenommen werden soll, der am ehesten geeignet erscheint, der Resozialisierung des Verurteilten zu dienen.

Eine Änderung des Arbeits- und Sozialgerichtsgesetzes, die eine neue Kostenersatzregelung vorsieht, wurde mehrheitlich unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags angenommen. Grundsätzlich sind die bei den ordentlichen Gerichten im Rahmen von Tätigkeiten in sozialgerichtlichen Verfahren erwachsenden Kosten von den Trägern der Sozialversicherung zu übernehmen, wenn ein solcher Träger Parteistellung einnimmt. Nachdem dieser Verpflichtung bisher durch Bezahlung eines jährlichen Pauschalbetrags nachgekommen wurde, sollen nunmehr ab 2013 die tatsächlich angefallenen Kosten ersetzt werden, zumal die Pauschalsumme nicht mehr ausreiche.

Schließlich sind ab nun die Justiz-Ombudsstellen gesetzlich festgeschrieben und abgesichert. Außerdem wird ein neues Voranmeldesystem für Gerichtstage eingeführt, es betrifft Orte, wo es keine Gerichte gibt. Die entsprechende Novelle zum Gerichtsorganisationsgesetz fand die Unterstützung der Mehrheit der Abgeordneten.

Abgeordneter Peter FICHTENBAUER (F) nahm zur Änderung des Bundesgesetzes über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Stellung und kündigte an, die FPÖ werde dem Gesetzentwurf anders als noch im Justizausschuss ihre Zustimmung geben. Er machte in diesem Zusammenhang geltend, dass die Justiz ohne den Strafvollzug kostendeckend arbeiten würde und es daher sinnvoll sei, wenn straffällige EU-BürgerInnen ihre Strafe im Heimatland verbüßen.

Abgeordneter Franz GLASER (V) brachte einen Abänderungsantrag zur Novellierung des Arbeits- und Sozialgerichtsgesetzes ein. Damit wird klargestellt werden, dass die von den Sozialversicherungsträgern für bestimmte Sozialrechtsverfahren zu leistende Pauschalgebühr erst ab dem Jahr 2013 durch eine kostendeckende Gebührenverrechnung ersetzt wird. Vom Umstand, dass EU-BürgerInnen künftig ihre Strafe vermehrt in ihrem Heimatland verbüßen sollen, erwartet sich Glaser eine Kostensenkung für Österreich.

Auch Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) begrüßte die vorgesehenen neuen Bestimmungen in Bezug auf die Strafvollstreckung. Man müsse aber darauf achten, dass die Strafhaft im Heimatland auch wirklich verbüßt werde und die Täter nicht bevorzugt behandelt würden, sagte er. Abgelehnt wird vom BZÖ Scheibner zufolge die Änderung des Arbeits- und Sozialgerichtsgesetzes und die Änderung des  Gerichtsorganisationsgesetzes. Das BZÖ hätte sich statt der künftig vorgesehenen Einzelabrechnung eine Erhöhung der Pauschalgebühr gewünscht, skizzierte er. Durch das neue Voranmeldesystem für Gerichtstage fürchtet er Erschwernisse für die BürgerInnen.

Abgeordneter Johann MAIER (S) brachte zur Frage des wechselseitigen Strafvollzugs auf EU-Ebene einen Entschließungsantrag der Koalitionsparteien ein. Justizministerin Beatrix Karl wird darin ersucht, dem Nationalrat innerhalb von Jahren zu berichten, wie sich die neuen gesetzlichen Bestimmungen ausgewirkt haben und wie oft sie angewendet wurden. Er selbst erwartet sich davon nicht nur eine Entlastung des österreichischen Strafvollzugs sondern auch eine bessere Resozialisierung der Straftäter.

Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) hielt fest, die Grünen würden allen drei vorliegenden Gesetzesänderungen zustimmen. Seiner Meinung nach ist der Entfall von Gerichtstagen zumutbar, sollte sich niemand dafür angemeldet haben. Gedanken machen solle man sich darüber, dass über die Gerichtsgebühren teilweise schon mehr Geld eingenommen würde, als Kosten anfallen, mahnte Steinhauser.

Justizministerin Beatrix KARL wies darauf hin, dass ein Strafvollzug im Heimatland des Straftäters bereits jetzt möglich sei. Neu sei allerdings, dass es künftig in der Regel nicht mehr der Zustimmung des Vollstreckungsstaates und des Verurteilten bedürfe. Die Haftkosten müssten von demjenigen EU-Staat getragen werden, in dem die Vollstreckung erfolgt. Derzeit seien mehr EU-BürgerInnen in Österreich inhaftiert als Österreicher im EU-Ausland, erklärte sie.

Zur Änderung des Arbeits- und Sozialgerichtsgesetzes merkte Karl an, derzeit zahlten die Sozialversicherungsträger für Sozialrechtsverfahren eine jährliche Pauschalsumme von 41 Mio. €, während zuletzt tatsächliche Kosten von 53 Mio. € angefallen seien. Dass die neuen Bestimmungen erst im Jahr 2013 in Kraft treten werden, begründete sie damit, dass man sonst das Bundesfinanzrahmengesetz hätte ändern müssen.

Beim geplanten Voranmeldesystem für Gerichtstage geht es laut Karl nicht um die Amtstage an Gerichtsstandorten, sondern um die Gerichtstage an Orten, wo es keine Gerichte gebe. Durch das Voranmeldesystem würde nicht nur eine unnötige Anreise von RichterInnen vermieden, sondern auch ein besseres Bürgerservice durch geringere Wartezeiten geboten, skizzierte sie.

Überdies ist ihr zufolge nunmehr vorgesehen, die Justiz-Ombudsstellen gesetzlich zu verankern und der Vereinigung österreichischer Richterinnen und Richter ein Anhörungs- und Beratungsrecht bei für RichterInnen wesentlichen Gesetzesänderungen einzuräumen. Die Ombudsstellen würden von den BürgerInnen gut angenommen, sagte Karl, die Anfragen könnten im Durchschnitt in zwei Wochen erledigt werden. Unter anderem hätten die BürgerInnen Bedarf an der Erläuterung von Gerichtsurteilen.

Schließlich sprach sich auch Abgeordnete Ruth BECHER (S) für die Annahme der in Rede stehenden Vorlagen aus.

Die Novelle zur justiziellen Zusammenarbeit wurde einstimmig angenommen. Eine ebensolche Mehrheit fand auch der diesbezügliche S-V-Entschließungsantrag.

Die Novelle zum Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz wurde in der Fassung des V-S-Abänderungsantrages mehrheitlich angenommen. Die Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes passierte schließlich gleichfalls mehrheitlich das Plenum.

Vereinsfunktionäre müssen nicht mehr unbegrenzt haften

Aufgrund eines einstimmigen Beschlusses der Novelle zum Vereinsgesetz, wird nunmehr die Haftung unentgeltlich handelnder Organwalter insofern beschränkt, als es den FunktionärInnen künftig möglich sein soll, bei direkter Inanspruchnahme durch Dritte einen Rückersatzanspruch gegen den Verein geltend zu machen. Die FunktionärInnen werden demnach dem Verein gegenüber nur dann für den verursachten Schaden verantwortlich sein, wenn dieser auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zurückzuführen ist.

Abgeordneter Heribert DONNERBAUER (V) erklärte, Österreich sei ein Land der Vereine, durch die eine beachtliche ehrenamtliche Leistung erbracht würde, wovon das Land entsprechend profitiere. Durch die vorliegende Novelle würden die Rahmenbedingungen für die Vereine verbessert, und das sei zu begrüßen.

Abgeordnete Elisabeth HAKEL (S) erinnerte daran, dass das gegenwärtige Jahr von der EU zum Jahr des Ehrenamts ausgerufen worden sei, und in dieser Hinsicht sei Österreich Weltmeister. Ohne Freiwillige wäre vieles in Österreich nicht machbar, sie müssten daher entsprechend unterstützt werden, wozu auch diese Novelle diene.

Abgeordneter Harald STEFAN (F) hielt die geplanten Änderungen für sinnvoll, weshalb seine Fraktion ihnen zustimmen werde.

Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) sprach von einer Konsensmaterie, die auch seine Fraktion unterstütze.

Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) signalisierte im Namen seiner Fraktion gleichfalls Zustimmung zum gegenständlichen Entwurf.

Bundesministerin Beatrix KARL erläuterte die Inhalte der Vorlage und zeigte sich erfreut über die zu erwartende breite Zustimmung zum in Rede stehenden Dokument, würden hier doch wieder wichtige Maßnahmen gesetzt, um das Ehrenamt zu stärken.

Gleichfalls die Annahme empfahlen die V-Abgeordneten Peter HAUBNER und Erwin HORNEK.

Kfz-Haftpflichtversicherung: Mindestversicherungssumme wird an Inflationsrate angepasst

Mehrheitlich sprach sich das Plenum schließlich für eine Novelle zum Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz aus, das in Maßgabe einer EU-Richtlinie nun die Mindestversicherungssummen an die Inflationsrate anpasst.

Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) befürchtete durch die Umsetzung dieser Vorlage eine Erhöhung der Versicherungsprämien, was gerade jetzt kontraproduktiv sei, weshalb seine Fraktion den Entwurf ablehnen werde.

Abgeordneter Bernd SCHÖNEGGER (V) sprach von einer Umsetzung einer EU-Richtlinie und zeigte sich mit der Vorlage zufrieden. Sie würde einen besseren Schutz bedeuten, während mit Prämienerhöhungen nicht zu rechnen sei, weshalb er sich für die Annahme des Verhandlungsgegenstandes ausspreche.

Bundesministerin Beatrix KARL erläuterte sodann den Hintergrund des vorliegenden Entwurfs. (Fortsetzung Nationalrat)