Parlamentskorrespondenz Nr. 1232 vom 14.12.2011

EU-Ausschuss des Bundesrats befasst sich mit Finanztransaktionssteuer

Weitere Themen: Soziales, Klimaschutz, territoriale Zusammenarbeit

Wien (PK) – Der EU-Ausschuss des Bundesrats befasste sich heute mit sehr unterschiedlichen Themenbereichen, die von der Finanztransaktionssteuer und den Klimaschutz über das Ziel der Europäischen territorialen Zusammenarbeit bis hin zu den für soziale Belange zuständigen Finanzierungsinstrumenten des Europäischen Globalisierungsfonds und des Europäischen Sozialfonds reichten und auch die Programme der EU für sozialen Wandel und soziale Innovation umfassten.

Finanztransaktionssteuer – ein "vernünftiger" Vorschlag

Der im österreichischen Parlament bestehende Konsens über die Notwendigkeit einer Finanztransaktionssteuer auf EU-Ebene war auch heute im EU-Ausschuss der Länderkammer zu spüren. Ausschussvorsitzender Georg Keuschnigg (V/T) sprach in diesem Zusammenhang auch von einem wichtigen Ziel Österreichs, das aktiv immer wieder in den betreffenden EU-Gremien forciert werde. Bundesrat Stefan Schennach (S/W) betrachtete die Steuer als eine Frage der Fairness, zumal den Banken mit Mitteln nationaler Haushalte geholfen worden sei, obwohl diese einen wesentlichen Anteil an der Instabilität hatten.

Der von der EU-Kommission nun vorliegende Richtlinienentwurf wurde vom Vertreter des Finanzministeriums als "grundrichtig" bezeichnet. Die Steuer sei auch vernünftig, da diejenigen zahlen, die an der Transaktion beteiligt sind.

Die geplante Steuer basiert auf einer breiten Bemessungsgrundlage, sie soll alle Finanzprodukte erfassen und von den Finanzinstituten eingehoben werden. Ausgenommen sollen normale Finanztätigkeiten (z.B.: Kreditgeschäfte, Hypothekardarlehen, Versicherungen) von Privatpersonen und Unternehmen sein, ebenso Transkationen mit der EZB, den Zentralbanken der Mitgliedstaaten, der EFSF, Zentralen Gegenparteien (CCPs) und internationalen Organisationen. Der Steuersatz von 0,1% des Kaufpreises bzw. für Derivate 0,01% vom Nominalbetrag ist nach Aussage des im Ausschuss anwesenden Experten des Finanzressorts sehr moderat. Umgehungen sollen insofern erschwert werden, als die Steuerpflicht dann entsteht, sobald zumindest eine Transaktionspartei in der EU ansässig ist. Ein Ausweichen auf Drittstaaten nütze demnach nichts, da bei entsprechenden Geschäften die Banken in den Drittstaaten steuerpflichtig werden.

Die Steuer sei einfach zu berechnen, da jede Bank bei den Transaktionen die Gebühr mittels eines Computerprogramms ausrechnen kann. Man erwartet sich bei Einführung der Steuer auch keinen Rückgang bei Finanzprodukten, lediglich bei Derivaten bis zirka 85%. Die Finanzierung von Unternehmen werde deshalb nicht verteuert, da der Primärmarkt ausgenommen ist und die Finanztransaktionssteuer nur den Sekundärmarkt betrifft.

Vorläufige Schätzungen der Europäischen Kommission gehen von einem Steuerertrag für die gesamte EU in der Höhe von 57 Mrd. € jährlich aus. Österreichische Banken dürften ersten vorläufigen, groben Schätzungen nach ca. 500 Mio. € jährlich einheben.

Auf Fragen der BundesrätInnen Stefan Schennach (S/W), Cornelia Michalke (F/V) und Franz Perhab (V/St) erläuterte der Vertreter des Finanzministeriums, Großbritannien hebe nur auf alle britischen Emissionen eine Finanztransaktionssteuer von 0,5% ein. Bisher seien keine besonderen Verzerrungen auf dem Kapitalmärkten bekannt geworden. Das gleiche gelte für die sogenannte Stempelabgabe von 0,5% in der Schweiz. Die Isle of Man sei nicht vom Gemeinschaftsgebiet erfasst, merkte er weiters an.

Als wahrscheinlich bezeichnete er die Einführung der Finanztransaktionssteuer im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit von einzelnen Mitgliedsstaaten. Die Steuer wird nämlich von Großbritannien, Schweden und der Tschechischen Republik abgelehnt. Zu den Befürwortern zählen neben Österreich auch Frankreich, Deutschland, Spanien, Belgien und Finnland.

Klimaschutz – Berichtspflichten sollen ausgeweitet werden

Die EU-Kommission will die Berichtspflichten im Hinblick auf die Umsetzung des EU-Klima- und Energiepakets 2020 ausweiten. Das sieht ein Verordnungsvorschlag vor, der dem EU-Ausschuss des Bundesrats ebenfalls vorlag. Die Berichterstattung an die Europäische Kommission wird in Österreich durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wahrgenommen. Die Daten basieren dabei in wichtigen Teilen auf Arbeiten des Umweltbundesamtes.

In Zukunft sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, kohlenstoffarme Strategien zu entwickeln, selbst beabsichtigt die Kommission, eine jährliche Tiefenprüfungen der Treibhausgasemissionsinventuren der einzelnen Mitgliedstaaten durchzuführen und verlangt darüber hinaus erweiterte Dokumentationsanforderungen für die Emissionsinventuren der Mitgliedsländer. Die Kommission will die einzelnen Staaten ferner zur Erstellung von Nahzeitprognosen, zum Aufbau eines nationalen Systems zur Berichterstattung über Politiken und Maßnahmen verpflichten und ausgeweitete Vorschriften betreffend Analyse, Bewertung und Beschreibung der nationalen Maßnahmen sowie zu entsprechender Berichterstattung erlassen. Auch die Berechnung und Berichterstattung von Emissionsprognosen in Bezug auf Treibhausgase soll erweitert werden. Die Mitgliedsländer werden angehalten, auch hinsichtlich der Anpassung an den Klimawandel sowie über finanzielle und technologische Unterstützung von Entwicklungsländern und über die Verwendung von Versteigerungserlösen aus dem Emissionshandel zu berichten.

Die Ausweitung dieser Berichtspflichten gehe darauf zurück, dass nicht nur die Mitgliedstaaten Vertragspartner der Klimakonvention sind, sondern auch die EU selbst, erläuterte der Vertreter des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umweltschutz und Wasserwirtschaft (BMLFUW). In den letzten Jahren seien aufgrund dieser Konvention immer genauere Berichte gefordert worden, weshalb die EU von ihren Mitgliedern tiefergreifende Informationen benötigt. Außerdem sei das Klima- und Energiepaket verabschiedet worden, das in Österreich mit der Änderung des Emissionszertifikategesetzes umgesetzt wurde. Der Verordnungsvorschlag sei sehr jung und werde von der Kommission erst nächste Woche dem Rat präsentiert.

Bundesrat Stefan Schennach (S/W) vermutete hinter dieser Initiative unter anderem auch einen indirekten Druck auf die Mitgliedstaaten, die Gefahrenzahlen detaillierter auf den Tisch zu legen, worauf seitens des Umweltressorts betont wurde, es gebe bereits jetzt sehr umfassende Prüfsysteme. Die Kommission wolle aber in Zukunft zeitnäher informiert werden.

Gegenüber Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (G/N) bestätigte der Vertreter des BMLFUW, dass Österreich eine entsprechende CO2-Strategie erst erarbeiten müsse. Jedenfalls werde der Waldzuwachs, wie er in Österreich besteht, gegengerechnet. Bundesrätin Kerschbaum äußerte ebenso wie Bundesrat Ferdinand Tiefnig (V/O) insofern Bedenken, als in der EU die Nuklearenergie als CO2-arm klassifiziert wird. Die Befürchtung, dass aufgrund hoher Klimaschutzstandards die Wirtschaft aus Europa abwandern könnte, wurde seitens des Umweltressorts insofern nicht geteilt, als man dieser Gefahr etwa in Österreich durch Ausnahmen für bestimmte Industriezweige im Emissionshandel Rechnung getragen habe.

Territoriale Zusammenarbeit soll in EU gestärkt werden

Dem Ziel "Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ)" will man in Zukunft mehr Beachtung schenken. Aus diesem Grund hat die EU-Kommission am 5. Oktober 2011 die Entwürfe zum Rechtsrahmen für die EU-Kohäsionspolitik 2014-2020 verabschiedet, das auch einen eigenen Vorschlag zu diesem speziellen Thema enthält.

Der Fonds ist ein Teil des genannten Gesamtpakets, das eine allgemeine Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen für die betreffenden Fonds, weiters die EFRE-Verordnung (Europäischer Regionalfonds), die ESF-Verordnung (Europäischer Sozialfonds), die Kohäsionsfonds-Verordnung und die ETZ-Verordnung (Europäische Territoriale Zusammenarbeit) umfasst.

Auch hier stehe man am Anfang der Verhandlungen, man strebe aber an, das Paket Ende 2012 zu verabschieden, um die Programme rechtzeitig für die Umsetzung ab Beginn 2014 vorbereiten zu können, informierte der Vertreter der Fachabteilung der Regionalpolitik im Bundeskanzleramt. Der ETZ sei budgetär eine kleine Schiene, erfuhr man in weiterer Folge, der Anteil betrage zirka 3,5%, das sei gegenüber dem jetzigen Stand von 2,5% eine Steigerung. Die Kommission beabsichtige mit ihren Vorschlägen, auf dem gesamten Sektor konzentrierter, ergebnisorientierter und vereinfachter zu arbeiten. Das Spezifische der Programme bestehe darin, dass für diese mehrere Mitgliedstaaten verantwortlich sind und der bestehende legistische Rahmen dafür nicht ausreicht. Inhaltlich sei der Fonds auf grenzübergreifende, transnationale und interregionale Programme ausgerichtet. Die Verordnung präzisiere daher die Verantwortlichkeiten der Programmbehörden und stärke den gemeinsamen Ansatz im Hinblick auf die Regeln für die Förderfähigkeit, auf die Organisation von Finanzkontrollen und Prüfaufgaben und gemeinsame Projektauswahlkriterien.

Seitens der Bundesräte und Bundesrätinnen wurde immer wieder der hohe bürokratische Aufwand bei der Antragsstellung kritisch angesprochen. Sie äußerten Zweifel, ob das Ziel einer Vereinfachung tatsächlich gelingen wird.

Was die derzeit in Österreich sieben laufenden grenzüberschreitenden Programme betrifft, die von den Bundesräten Stefan Schennach (S/W) und Edgar Mayer (V/V) angesprochen worden waren, so rechnet man seitens des Bundeskanzleramts mit keinen gravierenden Änderungen der Programme. Allgemein divergiere die Größe der Projekte je nach Thema und Aktivitäten, erläuterte er gegenüber Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (G/N), die Mehrzahl betreffe jedoch kleinere und mittlere Projekte. Es gebe bereits heute schon ein Monitoring bezüglich der Indikatoren, man erachte aber eine weitere Verstärkung der Ergebnisorientierung für notwendig. Die Kontrollmöglichkeiten im Hinblick auf die Durchführung seien gut ausdifferenziert, antwortete der Experte Bundesrätin Cornelia Michalke (F/V), da aber die Finanzverantwortung bei den Mitgliedsstaaten liege, sei diese bei Kooperationsprojekten schwer zu prüfen.

Bundesrat Edgar Mayer (V/V) thematisierte auch die Donauraumstrategie. Diese betreffe aber nicht nur die Kohäsionspolitik, erfuhr er vom Bundeskanzleramt, sondern einige andere Politikbereiche auch. Man werde daher eine Diskussion über die Schnittstellen zu transnationalen Projekten führen müssen.

Globalisierungsfonds – eine wichtige europäische Notfallmedizin

Der Vertreter des Sozialministeriums bezeichnete den Globalisierungsfonds (EGF) als eine "europäische Notfallmedizin", die nun verlängert und deren Förderkreis auf LeiharbeiterInnen, Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen, Selbstständige (KMU) und damit auch LandwirtInnen ausgeweitet werden soll. Für die Periode 2014 bis 2020 seien 3 Mrd. € vorgesehen, 2,5 Mrd. für den Landwirtschaftssektor und 500 Mio. für ArbeitnehmerInnen, was jährlich einen Betrag von 71,5 Mio. € für diese Gruppe in ganz Europa bedeute. Damit werden die Mittel ArbeitnehmerInnen gekürzt, denn für diese stehen derzeit noch 500 Mio. € jährlich zur Verfügung. Es sollen auch die Kofinanzierungsquoten neu geregelt werden, sodass Staaten, denen es gut geht, 50% beitragen, die anderen nur 35%.

Der EGF ist ein Finanzinstrument der EU zur einmaligen, zeitlich begrenzten Unterstützung von ArbeitnehmerInnen in Regionen und Branchen, die aufgrund weit reichender Strukturveränderungen im Zuge der Globalisierung arbeitslos geworden sind. Es werden damit Maßnahmen finanziert, die bei der Arbeitssuche unterstützen, ferner individuell angepasste Weiterbildungsmaßnahmen, Schritte in die Selbständigkeit und Unternehmensgründungen, Mobilitätsbeihilfen, Beihilfen für benachteiligte oder ältere ArbeitnehmerInnen, damit diese weiter bzw. wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen sowie andere vorübergehende "Ergänzungszahlungen". Der Fonds ergänzt die Europäischen Sozialfonds (ESF) und das von 2007 bis 2013 laufende PROGRESS-Programm der EU.

Bundesrat Stefan Schennach (S/W) zeigte sich "fassungslos", dass man die Globalisierung nun auf die Landwirtschaft fokussiert. Bundesrat Georg Keuschnigg (V/T) warf ein, dass man mit den Geldern für die Landwirtschaft im Globalisierungsfonds etwaige Härten, die durch "Mercosur", den gemeinsamen Markt Südamerikas, entstehen, kompensieren möchte. Es bestehe zum Beispiel die Gefahr, dass Europa mit südamerikanischem Rindfleisch überschwemmt wird. Die Kürzungen für die ArbeitnehmerInnen könnten eventuell durch die ins Auge gefassten Erhöhungen im Sozialfonds ausgeglichen werden. Die Arbeiterkammer wiederum, die ebenfalls durch eine Expertin im Ausschuss vertreten war, wandte sich entschieden gegen die Aufnahme der Landwirtschaft in den Förderkreis des EGF und kritisierte allgemein die Strategie der EU, Kosten für die Landwirtschaft in den Sozialbereich zu verlagern. Sie verwies auch auf den im EU-Unterausschuss des Nationalrats einstimmig angenommenen Antrag, in dem sich die Abgeordneten gegen die Mittelkürzung im EGF aussprechen.

Europäischer Sozialfonds soll finanziell aufgestockt werden

Mit der vorgeschlagenen Verordnung soll der Europäische Sozialfonds ESF als Teil der Strukturfondspolitik der EU in den Jahren 2014-2020 fortgeführt werden. Damit will die Kommission die Strukturfondspolitik, sowie den Fonds für die Ländliche Entwicklung und den Fischereifonds für die kommende Finanzperiode unter ein gemeinsames Dach, dem sogenannten Gemeinsamen Strategischen Rahmen für jeden Mitgliedstaat, bringen. Die Mittel der Strukturfonds sollen für die Erreichung der EU 2020 Ziele eingesetzt werden.

Der Sozialfonds soll laut Vorschlag der EU-Kommission von 75 Mrd. € auf 84 Mrd. € aufgestockt werden und sich in Hinkunft stärker auf vier Ziele konzentrieren und so stärker ergebnisorientiert arbeiten. Die vier "thematische Ziele" umfassen die Förderung der Beschäftigung und der Mobilität der Arbeitskräfte, die Investitionen in Bildung, Kompetenzen und lebenslanges Lernen, die Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut und schließlich die Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und effizientere öffentliche Verwaltung. Mit dem Ziel der stärkeren Fokussierung und Schwerpunktsetzung sollen Mitgliedstaaten zukünftig im ESF 80% der Mittel auf vier Interventionsprioritäten festlegen, d.h. die Umsetzung der oben genannten thematischen Zielsetzungen wird auf wenige Maßnahmenfelder konzentriert. 20% der Mittel sind für die Armutsbekämpfung vorgesehen.

Wie beim Globalisierungsfonds stehe man aber erst am Beginn der Verhandlungen, informierte der Vertreter des Sozialministeriums, daher könne man noch nicht fix von den bisher auf dem Tisch liegenden Zahlen ausgehen. Österreich habe bislang 18,6 Mio. € aus dem Fonds lukrieren können, damit habe man rund 1.300 Personen aus den Bereichen der Autozulieferer Stahl, Transport und nun auch jenen von der Austria Tabak geholfen. Trotz der Fokussierung auf Schwerpunkte werde es weiter möglich sein, Menschen mit Behinderungen sowie arbeitsmarktferne Personen zu unterstützen. 20% der Gelder seien jedenfalls zur Bekämpfung der Armut vorgesehen, was einen großen Fortschritt darstelle. Der Ministeriumsexperte ging dabei auf Wortmeldungen der BundesrätInnen Angelika Winzig (V/O), Josef Steinkogler (V/O), Stefan Schennach (S/W), Edgar Mayer (V/V) und Inge Posch-Gruska (S/N) ein.

Programm für sozialen Wandel und soziale Innovation

Die Umsetzung der Europa 2020 Strategie spielt auch für das von der EU-Kommission vorgeschlagene Programm für sozialen Wandel und soziale Innovation eine Rolle, das mittels einer Verordnung zur Erreichung der Kernziele der Strategie beitragen soll.

Die allgemeinen Zielsetzungen des Programms umfassen die Förderung der geografischen Mobilität der Arbeitskräfte, die Weiterentwicklung der Sozialschutzsysteme und Arbeitsmärkte durch die Förderung von Good Governance, dem Voneinander-Lernen und der sozialen Innovation. Die Modernisierung und die Gewährleistung der wirksamen Anwendung des Unionsrechts im Bereich der Arbeitsbedingungen sollen unterstützt werden.

Das Programm besteht aus drei komplementären Unterprogrammen: "Progress" unterstützt die Entwicklung, Umsetzung, Überwachung und Evaluierung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik der Union sowie der Rechtsetzung im Bereich der Arbeitsbedingungen. Neu ist bei diesem Unterprogramm die Förderung evidenzbasierter Politik und sozialer Innovation; "Eures" fördert durch den Austausch und die Verbreitung von Informationen die geografische Mobilität der Arbeitskräfte und "Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum" gibt vor allem arbeitsmarktfernen UnternehmerInnen Zugang zu Finanzierungen. Neu ist die Förderung der Entwicklung von Sozialunternehmen.

Die verschiedenen Programme sollen nun zusammengeführt und teilweise erweitert werden, erfuhren die BundesrätInnen seitens des Sozialministeriums. Nicht-Diskriminierungsfragen sollen zu einer Querschnittsmaterie werden. Die Ressortexpertin erläuterte weiters, dass im Rahmen des Unterprogramms Progress in Österreich derzeit 53 Projekte laufen, die großteils vollständig von der EU finanziert werden. Als arbeitsmarktferne Personen bezeichne man jene, die jung sind und keine Anfangskredite bekommen. In Österreich laufe in diesem Zusammenhang ein sehr erfolgreiches Mikrokreditprogramm. Was die grenzüberschreitenden Partnerschaften betrifft, so habe Österreich gute Erfahrungen mit den Netzwerken gemacht. Die Befürchtung von Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (G/N), dass ArbeitnehmerInnen eines Tages zur Mobilität gezwungen werden könnten, teilte die Beamtin des Sozialministerium nicht.

Am Beginn der Sitzung teilte Bundesrat Georg Keuschnigg (V/T) mit, dass er den EU-Ausschuss zum letzten Mal leiten werde. Er wolle sich in Zukunft mehr der Regionalpolitik widmen. Für seine Nachfolge im Vorsitz des Ausschusses sei Bundesrat Edgar Mayer (V/V) vorgeschlagen. (Schluss)


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