Parlamentskorrespondenz Nr. 56 vom 26.01.2012

Vorlagen: Bildung

Neue Oberstufe, Neue Mittelschule ersetzt Hauptschule

Rechtliche Rahmenbedingungen für die "neue Oberstufe" geschaffen

Das geltende Schulrecht berücksichtige zwar schon bisher in vielerlei Hinsicht die besondere Situation von Schülerinnen und Schülern mit Lernschwierigkeiten oder speziellen Fähigkeiten, heißt es im Vorblatt einer Regierungsvorlage (1617 d.B.), sehe jedoch vergleichsweise wenige konkrete Unterstützungsmaßnahmen vor, die eine negative Beurteilung tatsächlich verhindern, eine effektive Lernunterstützung bieten oder Begabungen umfassend fördern. Aus diesem Grund wurde vom Unterrichtsressort ein Konzept für eine "neue Oberstufe" (ab der 10. Schulstufe von zumindest dreijährigen mittleren und höheren Schulen) entwickelt, das seit dem Jahr 2002 in Form von Schulversuchen erprobt wird.

Durch ein Paket an Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung der SchülerInnen soll unter anderem gewährleistet werden, die Schullaufbahn so kurz wie möglich zu gestalten. Im konkreten sollen durch diverse Maßnahmen die Unterschiedlichkeiten der jungen Menschen in ihren individuellen Lernsituationen aufgegriffen und starke Akzente auf die persönliche Förderung, insbesondere von Begabungen, gesetzt werden (Früherkennung, Lernbegleitung, Vertiefung etc.). Um die Motivation der Schülerinnen und Schüler zu steigern, soll die Wiederholung von Schulstufen möglichst vermieden werden; unter bestimmten Umständen ist daher sogar ein Aufsteigen mit drei "Nicht Genügend" möglich.

Im Zuge der Novellierung einiger Gesetze aus dem Schulbereich kommt es auch zu einer gesetzlichen Verankerung des integrativen Unterrichts (gemeinsamer Schulbesuch von behinderten und nicht behinderten Schülern) in der Polytechnischen Schule und in der alternativ zu besuchenden Haushaltungsschule. Für Schulen für Berufstätige wurde mit der Novelle zum Schulunterrichtsgesetz im Jahr 2010 ein neues modulares System eingeführt, das den Studienbedürfnissen erwachsener Studierender eher entspricht. Dieses modulare System soll nunmehr auch für alle anderen Sonderformen von Schulen gelten.

Die Neue Mittelschule wird ab 2018 die Hauptschule ersetzen

Das primäre Ziel einer weiteren umfangreichen Novellierung von mehreren Schulgesetzen - allen voran das

Schulorganisationsgesetz (SchOG) und das Schulunterrichtsgesetz (SchUG) - ist die Überführung der so genannten Neuen Mittelschule ins Regelschulwesen. Diese neue Schulform, die seit 2008/09 als Modellversuch geführt wird, soll schrittweise ab 2012/13 bis zu Beginn des Schuljahres 2018/19 an die Stelle der Hauptschule treten. Die Neue Mittelschule schließt als vierjähriger Bildungsgang an die 4. Stufe der Volksschule an und bietet eine breite Palette an individuellen Fördermöglichkeiten, wie etwa den Einsatz von Förder- und Leistungskursen, Maßnahmen der Individualisierung und Förderung (z.B. auch Begabungs- und Begabtenförderung), die temporäre Bildung von Schülergruppen und Teamteaching. Jede Schule hat die Möglichkeit, autonom zu entscheiden, welche organisatorische Differenzierungsmaßnahme am angemessensten erscheint, heißt es in den Erläuterungen.

Im konkreten enthält die SchOG-Novelle die organisationsrechtliche Verankerung der Neuen Mittelschule sowie Übertrittsbestimmungen in andere Schularten. Die für die Neue Mittelschule spezifischen Bestimmungen zu Unterricht, Leistungsfeststellung und -beurteilung, Zeugnis, Differenzierung usw. werden im SchUG geregelt. Weitere vorwiegend redaktionelle Änderungen finden sich im Schulpflichtgesetz, im Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, im Schulzeitgesetz 1985, im Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetz, im Bildungsdokumentationsgesetz, in den Minderheitenschulgesetzen für das Burgenland und für Kärnten, im Privatschulgesetz und im Religionsunterrichtsgesetz (1631 d.B.).


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