Parlamentskorrespondenz Nr. 197 vom 15.03.2012

Fekter will Betrugsbekämpfung ausdehnen

Einstimmigkeit im Finanzausschuss über entsprechenden Bericht

Wien (PK) – Auf positives Echo seitens der Abgeordneten des Finanzausschusses stieß heute ein Bericht von Bundesministerin Maria Fekter betreffend die Evaluierung von Maßnahmen zur Bekämpfung des Abgabenbetrugs bei freien Dienstverträgen, der auf eine Entschließung des Nationalrats vom 18. November 2010 zurückgeht. Das Parlament hatte darin vom Finanzressort die Evaluierung einer Verordnung verlangt, die – nach § 109a des Einkommensteuergesetzes - UnternehmerInnen und Körperschaften verpflichtet, dem Finanzamt die Leistungen mitzuteilen, die Aufsichts- und Verwaltungsräte, Bausparkassen- und Versicherungsvertreter, Stiftungsvorstände, Vortragende, Lehrende und Unterrichtende, Kolporteure und Zeitungszusteller, Privatgeschäftsvermittler oder Funktionäre öffentlich-rechtlicher Körperschaften im Rahmen von versicherungspflichtigen freien Dienstverträgen erbringen.

Als Ergebnis der Evaluierung teilte die Finanzministerin den Abgeordneten mit, dass bereits jetzt ein sehr hoher Anteil an Einkünften und Zahlungen, die in der Vergangenheit an der Steuer vorbei erwirtschaftet wurden, von der Regelung des § 109a EStG erfasst sind. Für eine Ausweitung der Verordnung um zusätzliche Branchen oder Berufsgruppen kämen vor allem Bereiche in Frage, die keiner oder nur einer eingeschränkten Überprüfung durch die Finanzverwaltung unterliegen. Ministerin Fekter nannte dabei nicht unternehmerisch tätige Institutionen, die weder der Umsatzsteuer- noch der Ertragsteuerpflicht unterliegen. Entlohnungen für Dienstleistungen, die für solche Institutionen erbracht werden und die nicht der Besteuerung von Lohnabgaben unterliegen, seien nur beim Zahlungsempfänger überprüfbar, wobei eine vollständige steuerliche Erfassung in sämtlichen Fällen aus Kapazitätsgründen nicht lückenlos gewährleistet werden könne. Vor einer diesbezüglichen Erweiterung der Verordnung zu § 109a EStG seien Sektorenstudien vorgesehen, um festzustellen, ob und in welchem Ausmaß derartige Einkünfte nicht oder nicht vollständig entrichtet werden, teilte die Finanzministerin mit.

Der Bericht wurde in der Debatte von den Abgeordneten Kai Jan Krainer (S), Konrad Steindl (V), Elmar Podgorschek (F), Ruperta Lichtenecker (G) und Rainer Widmannn (B) ausdrücklich begrüßt. Auf Fragen seitens der Grünen kündigte Ministerin Fekter zudem an, sie werde die Betrugsbekämpfung insbesondere auf illegale Beschäftigung durch Subunternehmer ausdehnen, es gelte vor allem auch, "kreative" Gestaltungsmöglichkeiten am Arbeitsmarkt einzudämmen. "Hausaufgaben" forderte sie in diesem Zusammenhang überdies bei prekären Arbeitsverhältnissen im Bundesbereich.

Der Bericht wurde bei der Abstimmung einstimmig zur Kenntnis genommen.

Weiters genehmigte der Ausschuss einstimmig eine Änderung der Gründungskonvention der Weltzollorganisation, die darauf hinausläuft, der Europäischen Union die Mitgliedschaft in der Weltzollunion zu ermöglichen.

Einstimmig vertagt wurde hingegen ein Bericht des Finanzministeriums über die finanzpolitische Jahresvorschau der Europäischen Union. (Schluss)