Parlamentskorrespondenz Nr. 243 vom 29.03.2012

Datenschutz und Grundrechte - Plenardebatte über Justizthemen

Beatrix Karl: Justiz ist bei EDV-Nutzung international federführend

Wien (PK) – In weiterer Folge wandte sich der Nationalrat einer Reihe von Vorlagen aus dem Justizausschuss zu, an deren Spitze ein einhellig verabschiedetes Versicherungsrechts-Änderungsgesetzes 2012 (1632 d.B.) stand, das den Datenschutz bei der Erhebung von Gesundheitsdaten durch private Versicherungen verbessert. Auch der Auffassung des Justizausschusses, dass die Diskriminierung behinderter Menschen durch private Versicherungsgesellschaften abzustellen sei, schloss sich das Plenum einstimmig an.

Abgeordneter Heribert DONNERBAUER (V) wies darauf hin, dass es im Zusammenhang mit privaten Krankenversicherungen zu zwei Änderungen kommt. Einerseits werden die Voraussetzungen für den Austausch von Gesundheitsdaten zwischen Krankenanstalten und Versicherungen geregelt, andererseits wird die gesetzliche Basis für die elektronische Kommunikation in der Vertragsversicherung insgesamt geschaffen.

Über 23.000 Beschwerden und Anfragen gab es im Jahr 2011 bei den Arbeiterkammern und dem Verein für Konsumenteninformation über Versicherungsfälle, erklärte eingangs Abgeordneter Johann MAIER (S). Mit den heutigen Novellierungen wird es zu einer absoluten Verbesserung für die Versicherten kommen, zeigte sich der Redner erfreut. In Zukunft wird es etwa möglich sein, dass Konsumenten von einem Versicherungsvertrag, den sie vielleicht irrtümlich unterschrieben haben, innerhalb von einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten können. Dies sei ein Meilenstein in der österreichischen Konsumentenpolitik, war Maier überzeugt. Sehr positiv bewertete er auch die datenschutzrechtlichen Klarstellungen. Bestimmte Diagnosedaten dürfen nun nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Patienten übermittelt werden. Außerdem dürfen bei der Direktverrechnung Anamnesedaten oder die ganze Krankengeschichte nicht mehr weitergeleitet werden. Schließlich wünschte sich Maier noch, dass das verbliebene Schlupfloch in den Bundesländer-Regelungen noch geschlossen wird.

Auch Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) kündigte die Zustimmung zu den Novellen an, die mehr Schutz für die Patienten hinsichtlich des Umgangs mit sensiblen Gesundheitsdaten bringen. Auch das Rücktrittsrecht sei ein konsumentenpolitischer Quantensprung. Man müsse jedoch sicher beobachten, ob in Zukunft noch Nachbesserungen erforderlich sind, meinte er.

Abgeordneter Gerald GROSZ (B) meinte, die Richtung des Gesetzes stimme zwar grundsätzlich, es bleibe aber noch sehr viel zu tun, um die Gesundheitsdaten von Patienten tatsächlich effektiv zu schützen. Vor allem müssten dabei die Länder einbezogen werden, da die meisten Krankenhäuser in deren Zuständigkeit lägen.

Bundesministerin Beatrix KARL zeigte sich erfreut über die vielen positiven Wortmeldungen. Dem Gesetzesentwurf sei eine lange Diskussion vorausgegangen. Erst im Gespräch mit allen Beteiligten war es gelungen, einen für alle akzeptablen Kompromiss zu finden. Nunmehr werden klare gesetzliche Grundlagen für die elektronische Kommunikation zwischen Versicherungen und Versicherten geschaffen. Es wurden auch die Anforderungen für die Zustimmung des Versicherungsnehmers zur Weitergabe seiner Daten verschärft und die Datenarten, die ermittelt werden dürfen, eingeschränkt. Es werden daher nur Daten übermittelt, die für eine Abrechnung notwendig sind. Dazu wird ein allgemeines Rücktrittsrecht der Versicherten verankert. Auch die finanziellen Verluste von Vertragsnehmern bei vorzeitiger Auflösung von Lebensversicherungen werden begrenzt. Insgesamt ergeben sich durch die Neuregelungen eine Reihe von Vorteilen für Versicherungsnehmer, sagte die Ministerin.

Abgeordneter Bernd SCHÖNEGGER (V) sah im Versicherungsrechts-Änderungsgesetz den Modellfall einer gelungenen Regierungsvorlage und gratulierte zur erfolgreichen Umsetzung. Die Arbeit, die dem vorausgegangen sei, müsse angemessen gewürdigt werden.

Abgeordnete Karin HAKL (V) meinte, es gehe in der Frage der Datenübermittlung von Versicherungsnehmern um eine sensible Materie, die in der Debatte bisher nur oberflächlich betrachtet worden sei. Die Diskussion werde sicher noch weitergehen müssen, vor allem in Zusammenhang mit dem bevorstehenden Gesetz zur elektronischen Gesundheitsakte ELGA. Bei dieser gebe es einige ungelöste Schwachstellen, etwa was die Übermittlung von Daten zur Abrechnung an die Versicherungen angehe. Probleme schafften dabei die veralteten Abrechnungsmodi der Ärzte, durch welche Versicherungen zu für die Versicherten nachteiligen Fehlschlüssen gelangen könnten. Mit dieser komplexen Materie müsse man sich noch intensiver auseinandersetzen, hielt Hakl fest.

Abgeordneter Franz-Josef HUAINIGG (V) meinte, es liege ein gutes Gesetz vor, zu dem er gratuliere. Er wolle aber an die Ausschussfeststellung erinnern, in der festgehalten wurde, dass die Kommunikation zwischen Versicherungen und Versicherungsnehmern auch für Behinderte barrierefrei sein müsse. Es gebe zudem eine Diskriminierung von chronisch kranken und behinderten Menschen beim Abschluss von privaten Versicherungen. Es komme vor, dass Versicherungsunternehmen Behinderten nur Verträge mit willkürlich eingeschränkten Leistungen anbieten. An einer Lösung, um diese Diskriminierung zu beenden, müssten die Versicherungen auch selber aktiv mitarbeiten und entsprechende Vorschläge anbieten, forderte er.

Bei der Abstimmung wurde das Versicherungsrechts-Änderungsgesetz in Zweiter und Dritter Lesung einstimmig angenommen.     

"Hacking" wird strafrechtlicher Tatbestand

Ein Übereinkommen (1645 d. B.) des Europarats über Computerkriminalität unterstreicht die Bedeutung der konsequenten strafrechtlichen Verfolgung und enthält Straftatbestände wie den unbefugten Zugang zu einem Computersystem ("Hacking"), die Fälschung von Computerdaten, Kinderpornographie und Urheberrechtsverstöße sowie Verfahrensvorschriften. Die Zustimmung erfolgte mehrheitlich.

Abgeordneter Johannes HÜBNER (F) hielt fest, dass das vorliegende Abkommen bereits 2001 ratifiziert wurde, und wies darauf hin, dass mit 1. April die Vorratsdatenregelung in Kraft treten werde. Es sei sicher richtig, wenn man die Computerkriminalität bekämpfen wolle, es sei aber zu bezweifeln, ob die Vorratsdatenspeicherung der richtige Weg dazu sei. Er befürchte einen Rückschritt in Zustände der Zensur und Überwachung, wie es sie zuletzt im 18. Jahrhundert gegeben habe. Zudem könnten Hacker sich Zugriff zu den gespeicherten Daten verschaffen. Das internationale Übereinkommen enthalte zudem eine Reihe von Verpflichtungen, etwa wenn es darum gehe, Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen. Hier sehe er eine Reihe von Problemen auf Österreich zukommen.

Abgeordnete Karin HAKL (V) hielt ihrem Vorredner entgegen, er führe die Debatte unter falschen Voraussetzungen, wenn er glauben mache, sensible Daten seien nicht schon bisher gespeichert worden. Die Vorratsdatenspeicherung werden hier eine Verbesserung bringen, denn damit müssen Daten, die zudem auch nicht physisch ausgetauscht werden, nach einem halben Jahr obligatorisch gelöscht werden. Es sei zudem ein Irrtum zu meinen, dass E-Mails abgespeichert würden. Es sei zwar auch schon problematisch, wie jede Form der Überwachung, wenn nur ersichtlich sei, wer an wen ein Email geschrieben habe. Aber man brauche Instrumente gegen die organisierte Kriminalität und können nicht gänzlich auf sie verzichten. Bei Urheberrechtsverletzungen müsse man sicher ebenfalls aufmerksam für mögliche Probleme sein. Insgesamt handle es sich aber um ein gutes Abkommen, dem sie gerne zustimmen werde.

Abgeordneter Wolfgang ZINGGL (G) meinte, nicht das Übereinkommen an sich sei das Problem, sondern dessen überschießende Umsetzung. Beim Urheberrecht müsse es Veränderungen gebe. Es gebe einerseits große Rechtsunsicherheit und Unkenntnis bei Jugendlichen, was erlaubt sei und was nicht. Die technischen Verbreitungsmöglichkeiten für Werke seien völlig andere geworden, und außerdem sei das Urheberrecht, wie es jetzt gehandhabt werde, für das Internet sehr kreativitätsfeindlich. Es sollte daher eher bei der Verbesserung des Urhebervertragsrechtes angesetzt werden. Zinggl brachte in diesem Zusammenhang einen Entschließungsantrag betreffend Schaffung eines neuen Urheberrechts unter Verzicht auf die Cessio legis-Regelung ein.

Abgeordnete Sonja STESSL-MÜHLBACHER (S) stellte klar, dass es im vorliegenden Abkommen nicht um Vorratsdatenspeicherung oder ACTA gehe, sondern um die Bekämpfung der Computerkriminalität und um harmonisierte Regelungen, um die Rechtshilfe zu erleichtern. Sie sprach sich ebenfalls für ein zeitgemäßes Urheberrecht aus, das einen Ausgleich zwischen verschiedenen Interessensgruppen schaffe. Es sei das ein Schritt, der nicht über das Straf-, sondern über das Zivilrecht gesetzt werden müsse. Es sei auch wichtig, europaweit eine Lösung für die Berechtigung zu privaten Downloads zu finden.

Albert STEINHAUSER (G) meinte gegenüber Abgeordneter Hakl, in der Frage der Vorratsdatenspeicherung müsse man richtig argumentieren. Sicher würden keine Inhalte etwa von E-Mails gespeichert, aber auch die Aufzeichnung, wer mit wem, wann und wo kommuniziere, sei ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre. Die Vorratsdatenspeicherung bringe auch nachweislich keine höhere Aufklärungsquote. Sie sei als Eingriff in das Recht auf Privatleben nicht verhältnismäßig und deshalb abzulehnen.

Abgeordneter Gerald GROSZ (B) sagte, es sei sicher richtig, wenn man gewisse Tatbestände wie Kinderpornographie bekämpfen wolle. Das Problem sei aber die Umsetzung. Die Vorratsdatenspeicherung sei beschlossen wurden mit dem Argument, Terrorismus und organisierte Kriminalität bekämpfen zu wollen. Unter diesem Vorwand habe man aber in Grund- und Menschenrechte unbescholtener Personen eingegriffen. Es sehe hier einen "Sündenfall der Demokratie" und einen schweren Verstoß gegen die Freiheit der BürgerInnen. Das BZÖ habe kein Vertrauen mehr, dass die Umsetzung durch ÖVP-dominierte Ministerien angemessen erfolgen werde, und werde dem Übereinkommen im Plenum daher nicht zustimmen.

Die Genehmigung des Übereinkommens erfolgte mehrheitlich. Der G-Entschließungsantrag auf Änderung des Urheberrechts durch Abschaffung der Cessio legis blieb in der Minderheit.

EDV-Einsatz im Grundbuchsverfahren wird erweitert 

Einstimmig verabschiedete der Nationalrat eine Grundbuchs-Novelle 2012 (1675 d.B.), die den IT-Einsatz im Grundbuchsverfahren erweitert und verfahrensrechtliche Klarstellungen trifft. Einhellig verabschiedet wurde auch eine Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (1676 d.B.), mit der der Nationalrat auf wiederholte Bedrohungen und Angriffe gegen Organe der Gerichtsbarkeit reagiert. Sicherheitsrelevante Vorfälle werden künftig einheitlich und systematisch dokumentiert. Außerdem wird der elektronische Rechtsverkehr vereinfacht und die Sozialversicherungsträger einbezogen. Abänderungsanträge der Koalitionsparteien fanden Berücksichtigung.

Abgeordneter Franz GLASER (V) sah die Gemeinsamkeit der zu behandelnden Justizmaterien darin, dass es um Anpassungen im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung durch Einsatz neuer Technologien gehe. Deutlich ersichtlich sei das beim Grundbuch. Im Fall des Gerichtsorganisationsgesetzes gehe es zudem auch um präventive Sicherheitsmaßnahmen. Er brachte dabei einen S-V-Abänderungsantrag zum Gerichtsorganisationsgesetz ein, der vor allem terminliche Präzisierungen für das Inkrafttreten einzelner Teile des Gesetzes betraf.

Abgeordneter Otto PENDL (S) meinte, komplexe Materien könnten lebhaft diskutiert werden, er verwahre sich gleichzeitig aber gegen Pauschalverurteilungen der Justiz und Polizei. Pendl brachte einen S-V-Zusatzantrag zum Gerichtsorganisationsgesetz ein, der eine Präzisierung enthielt, welche Gewaltakte gegen welche Personengruppen zu dokumentieren sind. Damit berücksichtige das Gesetz nun alle im Bereich der Gerichte und der Justizanstalten beschäftigten Personen, erläuterte Pendl.

Abgeordneter Peter FICHTENBAUER (F) zeigte sich erfreut, dass es gelungen sei, eine Reihe von Problemen bei Eintragungen ins Grundbuch zu lösen. Seine Fraktion werde diesem Gesetz daher zustimmen. Allerdings sei absehbar, dass die Bestimmung, wonach nur einscanbare Urkunden für Eintragungen ins Grundbuch herangezogen werden können, zu Problemen führen, da es viele ausländische Dokumente mit anderen Formaten als A4 gebe. Es sei zu hoffen, dass hier noch Verbesserungen stattfinden werden.

Auch Abgeordneter Gerald GROSZ (B) erklärte, dass seine Fraktion den beiden Vorlagen zwar prinzipiell zustimme. Er äußerte aber auch sein Befremden darüber, dass es offenbar nicht möglich war, berechtigte Kritik, die in den Begutachtungsverfahren an beiden Gesetzen vorgebracht wurde, noch einzuarbeiten. Es werde daher unumgänglich sein, beide Gesetze bald wieder zu reparieren, meinte Grosz.

Bundesministerin Beatrix KARL wies darauf hin, dass beide Gesetze auf die Nutzung der modernen Technologien durch die Österreichische Justiz abzielten. Österreich sei in diesem Bereich international federführend. Die Novelle des Grundbuchs gebe dem Gesetz den letzten Feinschliff, damit der Umstieg auf die neue Grundstücksdatenbank reibungslos erfolgen könne. Nun können beispielsweise auch Personennamen mit diakritischen Zeichen korrekt eingetragen werden. Die Vorlage des Gerichtsorganisationsgesetzes bringe eine Reihe von Verbesserungen im elektronischen Rechtsverkehr. Es sei auch notwendig geworden, die Angriffe auf Organe der Justiz, die immer mehr zunehmen, zu dokumentieren, um die Erfordernisse der Sicherheitskontrollen objektiv beurteilen zu können.

Die Grundbuchsnovelle 2012 wurde in Zweiter und Dritter Lesung einstimmig angenommen. Die Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes sowie die dazu eingebrachten Zusatz- bzw. Abänderungsanträge wurden in Zweiter und Dritter Lesung einstimmig angenommen.

Über Beschlagnahme von Unterlagen entscheiden weiterhin Richter

Die Novelle der Strafprozessordnung (1677 d.B.) ermöglicht den Jugendämtern künftig, bei einem konkreten Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls über eine bestimmte Person unbeschränkte Auskunft aus dem Strafregister zu erhalten. Beschleunigt wird zudem der strafrechtliche Informationsaustausch zwischen den nationalen Strafregistern in der EU. Über die Beschlagnahme von Unterlagen bei JournalistInnen oder RechtsanwältInnen entscheidet nach einem Einspruch des Betroffenen auch künftig das Gericht. Die Betroffenen haben zudem die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Staatsanwalt die Unterlagen zu sichten. Die Zustimmung erfolgte mit S-V-F-G-Mehrheit.

Abgeordneter Gerald GROSZ (B) meldete grundsätzlich schwere Bedenken gegen die Macht der Staatsanwälte im Vorverfahren an und meinte, es gehe nicht an, dass Freimaurerlogen und parteipolitische Vorfeldorganisationen anstelle von ordentlichen Untersuchungsrichtern über Recht und Unrecht entscheiden. Er kritisierte weiters den Gesetzwerdungsprozess der Novelle und die ursprüngliche Version der Vorlage, bezichtigte Justizministerin Karl des Anschlags auf das Berufsgeheimnis von Journalisten und Rechtsanwälten und äußerte auch seinen Unmut über die nunmehr getroffene Kompromisslösung. In der Praxis werde der Anwalt aus rein wirtschaftlichen Gründen gezwungen sein, den Staatsanwalt zur Einschau in sein Büro zu lassen, warnte er. Scharf ging er überdies mit der ÖVP ins Gericht, der er vorwarf, aufgrund der für sie unangenehmen Vorfälle in den eigenen Reihen nun Diversion für Korruption zu schaffen und Zeugenlisten im Untersuchungsausschuss zu blockieren.

Abgeordneter Heribert DONNERBAUER (V) erinnerte, ursprüngliche Intention der Novelle sei die Verfahrensbeschleunigung gewesen, räumte jedoch ein, es habe dabei Fehleinschätzungen gegeben. Die nun getroffene Vier-Parteien-Lösung lasse die Verschwiegenheitspflichten verschiedener Berufsgruppen weiterhin unangetastet, eröffne aber gleichzeitig eine Alternative, um zu einer beschleunigten Klärung von Unterlagen zu kommen. Der Obmann des Justizausschusses bedauerte in diesem Zusammenhang, dass das BZÖ von den Verhandlungen ferngeblieben ist. Ein von Donnerbauer eingebrachter V-S-Abänderungsantrag hatte weitere Klarstellungen zum Inhalt.

Abgeordneter Hannes FAZEKAS (S) begrüßte die Vier-Parteien-Lösung und zeigte keinerlei Verständnis für die ablehnende Haltung des BZÖ. Positiv nahm er zudem zur Änderung der Bestimmungen betreffend das Strafregister Stellung, die nun, wie er betonte, den Jugendämtern die Möglichkeit bieten, bei Missbrauchsverdacht wichtige Auskünfte zu erhalten.

Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) warf der Ministerin vor, nach der Begutachtungsphase noch Änderungen getroffen zu haben und dabei von einer krassen Fehleinschätzung ausgegangen zu sein, unterstützte aber ebenfalls den Kompromiss. Nun werde die alte Rechtslage wieder hergestellt, das Berufsgeheimnis sei damit abgesichert, brachte er den Grund für die Zustimmung seiner Fraktion auf den Punkt. Im Unterschied zum BZÖ hätten die Grünen an den Verhandlungen mit der Justizministerin teilgenommen und damit zur Reparatur der Novelle beigetragen, meinte er an die Adresse des Abgeordneten Grosz gerichtet.

Justizministerin Beatrix KARL hob zunächst den Austausch von Informationen aus dem Strafregister innerhalb der EU und die unbeschränkte Abfragemöglichkeit der Jugendämter über potentielle Straftäter bei Missbrauchsverdacht als die aus ihrer Sicht wesentlichen Punkte der Novelle hervor. Was die Sicherstellung von Unterlagen betrifft, unterstrich sie, ihr Ziel sei es gewesen, die immer wieder von den Betroffenen als zu lange beklagten Verfahren zu beschleunigen. Nach der anfänglichen Kritik habe man eine gute Lösung getroffen, die den ursprünglichen Intentionen Rechnung trägt und gleichzeitig das Berufsgeheimnis umfänglich schützt, stellte Karl klar. 

Abgeordneter Peter Michael IKRATH (V) begrüßte die Änderungen gegenüber der ursprünglichen Version der Novelle als Ausdruck des Parlamentarismus und sprach von einer guten Lösung im Sinne der Verschwiegenheitsrechte von Anwälten und Journalisten. 

Abgeordneter Peter WITTMANN (S) reagierte irritiert auf den Gesetzwerdungsprozess der Novelle und warf der Ministerin eine falsche Grundhaltung vor, die seiner Einschätzung nach darin besteht, Gesellschaftspolitik ausschließlich über das Strafrecht zu betreiben.

Abgeordnete Anna FRANZ (V) befasste sich mit den Passagen der Novelle, die das Strafregister betreffen, und kam zu dem Schluss, die Abfragemöglichkeit für die Jugendämter zeige, dass man die Lehren aus dem Fall Cain und ähnlichen Missbrauchsdelikten gezogen habe. Ein von der Rednerin eingebrachter Abänderungsantrag der Regierungsparteien zielte auf redaktionelle Änderungen ab.

Abgeordneter Johannes JAROLIM (S) bekannte sich ebenfalls zur Novelle, wies aber auf den Mangel an Personal bei den Staatsanwaltschaften hin, den er auf die Politik des ehemaligen Justizministers Böhmdorfer zurückführte, und appellierte an Karl, dafür zu sorgen, dass nun mehr Staatsanwälte eingestellt werden.

Abgeordneter Peter FICHTENBAUER (F) unterstützte den Kompromiss als gute Lösung, gab allerdings zu bedenken, der Zugriff auf Berufsgeheimnisse der Rechtsanwälte sei ein täglicher Wunsch der Strafverfolgungsbehörden. Er sah den Rechtsstaat deshalb permanent aufgerufen, die Verschwiegenheitspflichten der Anwälte zu schützen.

Bei der Abstimmung wurde die Vorlage in Fassung der beiden Abänderungsanträge mit S-V-F-G-Mehrheit angenommen.

EU-Regelung für Gebäude-Energieausweise

Ein Energieausweis-Vorlage-Gesetz (1650 d.B.) setzt die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden um. Geregelt werden Vorlage und Aushändigung des Energieausweises sowie die Erstinformation zur energetischen Qualität von Gebäuden in Immobilieninseraten. Das Gesetz wurde mit Mehrheit angenommen.

Abgeordneter Harald STEFAN (F) lehnte das Gesetz als, wie er sagte, typisches Beispiel für unnötige Bevormundung der Bürger seitens der EU unter Komplizenschaft von SPÖ und ÖVP ab. Die verpflichtende Erstellung eines Gutachtens mache die Immobilie nicht besser, bringe nichts für den Umweltschutz, sondern verursache bloß Kosten für die Bürger, fasste er seine Kritik zusammen.

Abgeordnete Ridi STEIBL (V) verteidigte das Gesetz mit dem Hinweis auf Umweltschutz und Energiekosten und argumentierte, die Interessenten würden damit nun klare Auskünfte über die Höhe der zu erwartenden Heizkosten erhalten. 

Abgeordneter Gerald GROSZ (B) beklagte hingegen Entmündigung der Bürger und Erhöhung der Verwaltungskosten als Folge dieses Gesetzes, sprach von Nachtwächterpolitik und kündigte an, seine Fraktion werde die Vorlage im Interesse des Eigentums der Hausbesitzer ablehnen.

Abgeordnete Ruth BECHER (S) zeigt sich skeptisch hinsichtlich der Aussagekraft des Ausweises und der Kosten für die Bürger, wünschte ein öffentliches Register ähnlich dem Grundbuch und appellierte an die Ministerin, in Zukunft bei solchen Vorlagen zunächst das Gespräch mit den Betroffenen zu suchen.

Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) bezeichnete den Energieausweis von Immobilien als sinnvolles Instrument, um die Energieeffizienz eines Hauses klar aufzuschlüsseln. Sowohl MieterInnen und KäuferInnen als auch VermieterInnenen und VerkäuferInnen würden davon profitieren. Jedoch wäre es laut dem G-Mandatar dringend notwendig, die derzeitige Mietzinsbildung mit Hinblick auf die thermische Sanierung zu überarbeiten. Steinhauser schlug vor, den thermischen Zustand eines Gebäudes in die Mietzinsbildung einfließen zu lassen und, falls eine Immobilie den vorgeschriebenen thermischen Standards nicht entspräche, entsprechende Abschläge bei der Miete vorzunehmen. Damit würden etwa VermieterInnen motiviert, eine thermische Sanierung zu finanzieren, wodurch sich wiederum die Heizkosten für die MieterInnen reduzieren würden; andernfalls wäre die Miete deutlich billiger, skizzierte Steinhauser seinen Denkanstoß zur Energiereduktion bei Gebäuden.

Als Beispiel für die große Bedeutung energieeffizienten Planens und Bauens führte Abgeordneter Gerhard KÖFER (S) die Kärntner Stadtgemeinde Spittal an, die mit dem europäischen Zentrum für Energie erfolgreich zusammenarbeite. Man habe in Spittal etwa sämtliche Gebäude energietechnisch durchleuchtet, berichtete Köfer, und auch der Bau eines Biomassekraftwerks stehe dort bevor. Da Effizienz in der Energienutzung nicht nur die Versorgung sichere, sondern auch die Feinstaubbilanz positiv beeinflusse, begrüßte er generell die Umsetzung der EU-Richtlinie, durch die der Energieausweis in Österreich eingeführt wird. Als Wermutstropfen nannte der Abgeordnete allerdings den finanziellen Mehraufwand, der den Gemeinden dadurch entstehen werde.

Justizministerin Beatrix KARL umriss in ihrer abschließenden Wortmeldung am Ende der Debatte nochmals die EU-Richtlinie, in der die Vorlage eines Energieausweises beim Verkauf einer Immobilie ab 1. Dezember 2012 verpflichtend vorgesehen ist. Eine bundesweit einheitliche Informationspflicht der ImmobilienbesitzerInnen müsse damit den Heizwärmebedarf und die gesamte Energieeffizienz eines Gebäudes verdeutlichen. Würde die Aushändigung des Energieausweises beim Verkauf unterlassen, könne der Ausweis vom Käufer oder von der Käuferin gerichtlich eingefordert oder auf Kosten der VerkäuferIn erstanden werden.

Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 wurde mehrheitlich angenommen. (Schluss Justizthemen/Fortsetzung Bürgerinitiativen und Petitionen).