Parlamentskorrespondenz Nr. 308 vom 18.04.2012

Sicherheitsbehörden-Neustrukturierungs-Gesetz passiert Innenausschuss

Debatte um Diplomatenpässe geht in die nächste Runde

Wien (PK) – In seiner heutigen Sitzung beriet der Innenausschuss des Nationalrats das Sicherheitsbehörden-Neustrukturierungs-Gesetz (SNG), das in der Folge auch die Zustimmung aller Fraktionen mit Ausnahme der Grünen fand. Dieselbe Mehrheit konnte für das Sicherheits-Neustrukturierungs-BVG gefunden werden. Die Beratungen des Ausschusses über eine Neuregelung der Diplomatenpässe wurden hingegen vertagt.

Eines der Kernprojekte der "INNEN.SICHER 2010-Strategie" des Innenministeriums ist die Weiterentwicklung der sicherheitsbehördlichen Strukturen. Dabei soll durch eine Neuorganisation der Strukturen auf Ebene der nachgeordneten Sicherheitsbehörden und des Wachkörpers der in den letzten Jahren beschrittene Weg konsequent weiter verfolgt werden. Gleichzeitig gelte es, der Einrichtung einer neuen Behördenstruktur im Fremden- und Asylwesen sowie der Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle Rechnung zu tragen.

Der von der Regierung vorgelegte und nun vom Innenausschuss gebilligte Gesetzentwurf dient der Schaffung der organisatorischen Voraussetzungen für die Zusammenführung der acht Sicherheitsdirektionen, vierzehn Bundespolizeidirektionen und neun Landespolizeikommandos zu insgesamt neun Landespolizeidirektionen. Dazu sind korrespondierende Maßnahmen zur Etablierung der für die Umsetzung des Vorhabens erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen Gegenstand gesonderter Regelungen (1726 d.B.).

Regelt obiges Gesetz die genauen Details, so hat die Regierung zusätzlich ein Bundesverfassungsgesetz mit den erforderlichen verfassungsgesetzlichen Rahmenbedingungen vorgelegt (1679 d.B.).

Abgeordneter Peter Westenthaler (B) äußerte sich in der diesbezüglichen Debatte positiv zu den gegenständlichen Vorlagen und erinnerte daran, dass seine Fraktion diese Vorhaben schon 2004 unterstützt habe. Damals sei ein solcher Versuch an der Haltung der Sozialdemokratie gescheitert, jetzt beschreite man den richtigen Weg, seine Fraktion sage Ja zu dieser Strukturreform und begrüße deren Inhalte.

Abgeordneter Günter Kößl (V) sprach von einer der größten Verwaltungsreformen der jüngeren Vergangenheit, mit der es gelinge, die Strukturen der Zeit anzupassen, um den aktuellen Herausforderungen begegnen zu können. Abgeordneter Hannes Fazekas (S) ortete in dem Entwurf die konsequente Fortschreibung der unumgänglich notwendigen Umsetzung der Sicherheitsstrategie. Die Strukturreform diene den BürgerInnen, schaffe mehr Effizienz und trage zur besseren Zusammenarbeit bei, sie sei daher die richtige Entscheidung.

Abgeordneter Herbert Werner (F) goutierte gleichfalls die Reform. Die Verschlankung führe zu mehr Rechtssicherheit, zu Synergieeffekten und sei die richtige Reaktion auf die Herausforderungen der Zukunft.

Abgeordneter Peter Pilz (G) anerkannte, dass die Reform im Kern zu begrüßen sei, schränkte allerdings ein, dass dadurch die Gefahr zügel- und hemmungsloser Parteipolitik bestehe. Daher werde seine Fraktion nicht zustimmen. Pilz forderte ein Gesetz gegen Postenbesetzungen mittels Parteibuch und meinte, wenn das Parteibuch der Grund für die Wahl eines Bewerbers war, sollte dies ein Fall für die Strafgerichte sein. Ohne ausreichende Garantien gegen diese Misswirtschaft könne man nicht zustimmen. Sein Fraktionskollege Albert Steinhauser verwies zudem darauf, dass künftighin die Landespolizeidirektionen sowohl erstinstanzlich zuständig als auch Berufungsinstanz sein würden, was er für verfassungsrechtlich bedenklich halte.

Abgeordneter Harald Vilimsky (F) riet dazu, die Verwaltungsreform nicht mit Postenschacher zu vermengen. Die Reform als solche sei zu begrüßen, alles andere müsse separat betrachtet werden.

Abgeordneter Wolfgang Gerstl (V) verwies darauf, dass in Wien seit jeher Bundespolizeidirektion und Sicherheitsdirektion erste und zweite Instanz seien, dieses Modell wolle man nun überall zur Anwendung bringen. Abgeordnete Gisela Wurm (S) ergänzte, dass es sich hierbei ohnehin nur um ein Provisorium handle, da ab 2014 eigene Gerichte die zweite Instanz bilden würden. Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F) sprach sich gleichfalls dafür aus, die Verwaltungsreform nicht mit Personalbesetzungen zu vermengen. Dies umso mehr, als das jetzige Modell evident schlechter sei und gleichfalls parteipolitische Postenbesetzungen ermögliche.

Bundesministerin Johanna Mikl-Leitner dankte für die konstruktive Zusammenarbeit und auch für den Beitrag der Opposition im Vorfeld der Reform, eine Reform, auf die man stolz sein könne. Aus 31 Behördeneinrichtungen würden neun, man habe damit einen schlankeren und effizienteren Apparat. Schon bislang habe es viele Reformen gegeben, diese sei nun der nächste logische Schritt.

Die Bedenken der Grünen seien unbegründet, da man das Modell Wien nur auf ganz Österreich übertrage. Überdies sei die Sicherheitsdirektion nur solange zweite Instanz, bis am 1. Januar 2014 die Landesverwaltungsgerichtshöfe ihre Arbeit aufnähmen. Die Ministerin erläuterte Inhalte und Zielsetzungen der Reform und erklärte, man sei äußerst sensibel vorgegangen und werde auch weiterhin jede Rechtsstaatlichkeit wahren, was selbstverständlich auch bei Postenausschreibungen gelte.

Beide Materien wurden mit den Stimmen von S, V, F und B mehrheitlich angenommen, wobei das Sicherheitsbehörden-Neustrukturierungs-Gesetz in Form zweier koalitionärer Abänderungsanträge den Ausschuss passierte, von denen einer redaktionelle Berichtigungen zum Inhalt hatte, während der andere ein Anhörungsrecht der jeweiligen Landeshauptleute bei der Bestellung von stellvertretenden Landespolizeidirektoren vorsieht.

Diplomatenpässe: Innenausschuss vertagt Beratungen

Einstimmig vom Innenausschuss vertagt wurden die Beratungen über eine Änderung des Passgesetzes , mit der die Vergabe von Diplomatenpässen eingeschränkt werden soll. Zuvor hatten die Oppositionsparteien massiv gegen die neuen Bestimmungen protestiert und einen von den Koalitionsparteien zur Regierungsvorlage vorgelegten Abänderungsantrag als unzureichend bewertet. So wird ihrer Meinung nach das Parlament gegenüber der Regierung erheblich benachteiligt. Da die Passgesetz-Novelle nur mit Zweidrittelmehrheit auf die Tagesordnung der morgigen Nationalratssitzung gesetzt werden hätte können, stimmten SPÖ und ÖVP schließlich einer Vertagung zu.

Laut Gesetzentwurf soll künftig nur noch ein kleiner, taxativ aufgezählter, Personenkreis, etwa diplomatisches Personal und deren Familienangehörige sowie SpitzenpolitikerInnen, einen Diplomatenpass erhalten. Dazu kommen Personen, die temporär von der Republik Österreich in diplomatischer oder konsularischer Funktion im Ausland eingesetzt werden. Die in der Regierungsvorlage noch enthaltenen Bestimmungen, wonach auch den PräsidentInnen der Höchstgerichte und des Rechnungshofs, den Mitgliedern der Volksanwaltschaft und EhegattInnen von Regierungsmitgliedern ein Diplomatenpass zustehen soll, sollen mit einem von Abgeordnetem Günter Kößl (V) vorgelegten Abänderungsantrag gestrichen werden.

Im Passgesetz verankern wollen die Abgeordneten darüber hinaus auch, dass der Anspruch auf einen Diplomatenpass künftig mit der Beendigung der maßgeblichen Funktion erlischt. Bereits ausgestellte Diplomatenpässe sollen innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes ihre Gültigkeit verlieren, wenn die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen. Wer seinen Diplomatenpass entgegen den neuen gesetzlichen Bestimmungen nicht abgibt, dem drohen eine Geldstrafe bis zu 2.180 € bzw. eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen.

Im Rahmen der Diskussion erklärte Abgeordneter Harald Vilimsky (F), seine Fraktion werde der Gesetzesnovelle in der vorliegenden Form nicht zustimmen, da die gewählte Vorgangsweise vollkommen inakzeptabel sei. Angesichts der Tatsache, dass in der Vergangenheit über 3.000 Diplomatenpässe vergeben wurden, hätte man entweder mit einer radikalen Variante, wonach nur noch jene Personen, die tatsächlich diplomatisch tätig sind, ein solches Dokument bekommen, reagieren können oder aber die Möglichkeit nutzen, auch jene Personen mit einem Diplomatenpass auszustatten, die von parlamentarischer Seite diplomatisch tätig sind, etwa die Mitglieder des Außenpolitischen Ausschusses oder Abgeordnete, die Wahlbeobachtungen durchführen. Diese Möglichkeit wurde nicht genutzt, die Vorlage bevorzuge alleine die Regierung und deren Staatssekretäre, während das Parlament "einen Fußtritt" bekomme.

Ins selbe Horn stieß auch Abgeordneter Peter Westenthaler (B), der die Vorlage als "Unverfrorenheit" und als eine Einzementierung der Privilegien der Regierung bezeichnete. So bekämen Personen, die nie mit diplomatischen Missionen betraut werden, ein derartiges Dokument. Zudem halte sich die Regierung auch weiterhin das Schlupfloch offen, jede Person mit einem Diplomatenpass auszustatten, die sie mit einem diplomatischen Auftrag zu betrauen gedenke. Die Regierung wolle hier dem Parlament vorschreiben, was es zu beschließen habe, das Parlament sei aber verpflichtet, eine Lösung im Interesse der Sache zu finden, weshalb er den Antrag auf Vertagung stelle. Man müsse bei den Verhandlungen "zurück an den Start".

Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F) schloss sich Abgeordnetem Westenthaler vollinhaltlich an. Er sprach wörtlich von einer "unglaublichen Arroganz des Ballhausplatzes", bei der einem "die Galle hochkommt". Es sei nicht hinzunehmen, dass das Parlament hier einen "Eselstritt" erhalte. Fichtenbauer appellierte an die Koalitionsabgeordneten, sich das nicht gefallen zu lassen und trat dem Vertagungsantrag bei.

Abgeordneter Peter Pilz (G) meinte, ein Diplomatenpass spiele eine wichtige Rolle bei politischen Aktivitäten im Ausland, diese solle man nicht leichtfertig weggeben. Die Vorlage sei unausgegoren und widersprüchlich, daher sollte man noch einmal darüber reden, weshalb auch er sich dem Antrag auf Vertagung anschließe. Man müsse sich wirklich zusammensetzen und ein klares Signal gegenüber der Regierung, aber auch gegenüber dem Boulevard aussenden, sagte Pilz.

Den Einwand von Abgeordneter Gisela Wurm (S) wonach das von Abgeordnetem Westenthaler angesprochene Schlupfloch die Möglichkeit biete, im Anlassfall, etwa bei Wahlbeobachtungsmissionen, auch Abgeordnete mit einem Diplomatenpass auszustatten, ließ die Opposition nicht gelten. So machte Abgeordneter Pilz geltend, dass von der Regierung unabhängige parlamentarische Diplomatie wichtig sei und es wohl zu diplomatischen Verwicklungen führen würde, würden Abgeordnete einen Diplomatenpass mit dem Argument beantragen, dass sie eine Demokratiebewegung oder gefährdete Personen in Diktaturen unterstützen wollten. Abgeordneter Vilimsky hob hervor, etliche seiner bisherigen Reisetätigkeiten als Parlamentarier seien nicht im Auftrag der Regierung gewesen.

Abgeordneter Hannes Fazekas (S) bekräftigte demgegenüber, es sei nicht Absicht der Novelle, die internationalen Aktivitäten des Parlaments einzuschränken. Vielmehr sollten nur noch Personen einen Diplomatenpass erhalten, die ihn tatsächlich für ihre Arbeit benötigten. Schließlich seien mit einem solchen Pass viele Privilegien und Schutzmechanismen verbunden. Er verstehe die grundsätzliche Aufregung nicht, sagte Fazekas, auch Abgeordnete könnten für wichtige Tätigkeiten im Ausland mit einem Diplomatenpass ausgestattet werden.

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner gab zu bedenken, dass das Thema Diplomatenpässe eine hohe Sensibilität habe. Die Kritik der Opposition wollte sie mit dem Hinweis, dass eine Ausstellung von Diplomatenpässen im Interesse der Republik auch anlassfallbezogen möglich ist, nicht teilen. Eine vollständige Liste der derzeitigen InhaberInnen von Diplomatenpässen zu veröffentlichen, ist laut Mikl-Leitner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Grenze zwischen Tschechien und Österreich wird geringfügig geändert

Einstimmig genehmigte der Innenausschuss ein Abkommen zwischen Österreich und Tschechien über eine Änderung des Grenzverlaufs an der gemeinsamen Staatsgrenze. Die beiden Nachbarstaaten wollen damit gewährleisten, dass die Staatsgrenze auch künftig in der Flussmitte der Thaya verläuft, nachdem sich der Flusslauf durch die Errichtung des Thayadamms geringfügig verändert hat.

Vorerst keine Kostenersatz für selbstverschuldete Polizeieinsätze

Auf der Tagesordnung des Innenausschusses standen darüber hinaus eine Reihe von Oppositionsanträgen. Konkret diskutierten die Abgeordneten über Belastungszulagen für Exekutivbeamte (FPÖ-Antrag 692/A[E] ), mehr Polizei für Krems (FPÖ-Antrag 1633/A[E] ), die Leistung von Kostenersatz für Polizeieinsätze bei schuldhaftem Handeln (BZÖ-Antrag 1405/A[E] ), eine adäquate Entlohnung für Gedenkdiener im Ausland (G-Antrag 1898/A[E] ) und die Einrichtung von Notwohnungen für zwangsverheiratete Frauen (G-Antrag 1593/A[E] ).

In der Diskussion machte Abgeordneter Herbert Werner (F) geltend, dass die Forderungen der FPÖ nach einem eigenen Exekutivdienstgesetz und nach Belastungszulagen für Exekutivbeamte in besonders belasteten Polizeidienststellen aktueller denn je seien. Exekutivbeamte erfüllten einen harten, oft undankbaren Job, meinte er. Dem schloss sich auch Abgeordneter Christoph Hagen (B) an. Der Antrag der FPÖ blieb bei der Abstimmung allerdings in der Minderheit, Abgeordneter Hannes Fazekas (S) argumentierte unter anderem damit, dass es ganz unterschiedliche Belastungen für ExekutivbeamtInnen gebe, die nicht einfach zu bewerten seien.

Auch für den Antrag des BZÖ, bei einem schuldhaft verursachten Polizeieinsatz Kostenersatz zu verlangen, wenn Alkohol oder Drogen im Spiel sind, zeigte Abgeordneter Fazekas kein Verständnis. Seiner Meinung nach ist es ein Grundauftrag der Polizei, für die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit zu sorgen und Gefahren abzuwehren. Auch bei Bierzeltschlägereien oder bei Familienstreitigkeiten sei oft Alkohol im Spiel.

Abgeordneter Christoph Hagen (B) zeigte sich demgegenüber überzeugt, dass eine drohende Kostenvorschreibung in vielen Fällen abschreckend wirken würde und damit sinnlose Polizeieinsätze vermieden werden könnten. Als Beispiel nannte er den Fall eines Betrunkenen, der mehrmals die Polizei gerufen habe, weil er nicht in eine Diskothek hineingelassen wurde. Überdies verwies er darauf, dass bereits jetzt bei einer Auslösung von Alarmanlagen durch eigenes Verschulden oder der Anforderung von Polizei bei Verkehrsunfällen mit Blechschaden ein Kostenersatz zu leisten sei. Dieser Argumentation schloss sich auch Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F) an, er sprach von einem "grundvernünftigen Ansatz".

Seitens der ÖVP wies Abgeordneter Günter Kößl darauf hin, dass eine Untersuchung in Auftrag gegeben worden sei, um zu prüfen, inwieweit ein Kostenersatz sinnvoll wäre. Er gab allerdings zu bedenken, dass viele BesitzerInnen von Alarmanlagen diese wegen drohender Gebühren bei Fehlalarm abschalten und dadurch die Kriminalität steige.

Der Antrag des BZÖ wurde ebenso vertagt wie der Antrag der FPÖ betreffend Aufstockung der Polizei in Krems. Abgeordneter Wolfgang Gerstl (V) sprach sich dafür aus, die Situation in Krems laufend zu beobachten, seiner Meinung nach hat sich das Vandalismus-Problem in der Innenstadt mittlerweile aber entschärft.  BZÖ und Grüne unterstützten den Antrag hingegen, wobei sich Abgeordneter Hagen zuversichtlich zeigte, dass das Problem künftig Niederösterreich-intern geregelt werden kann.

Vom Innenausschuss vertagt wurden schließlich auch die beiden Anträge der Grünen. Kritik von Abgeordneter Tanja Windbüchler-Souschill an den Mittelkürzungen für ausländische Gedenkdiener hielt Abgeordneter Gerstl entgegen, dass der Gedenkdienst auch der ÖVP ein wichtiges Anliegen sei. Er wisse, was etwa an der Gedenkstätte Yad Vashem geleistet werden, sagte er. Man wolle auch künftig beträchtliche Mittel zur Verfügung stellen und werde im Gespräch bleiben. Zuvor hatte Abgeordnete Windbüchler-Souschill darauf verwiesen, dass die jungen Gedenkdiener nicht zuletzt als wichtige Botschafter Österreichs fungierten.

Was die Einrichtung einer Notwohnung für Zwangsverheiratete betrifft, äußerte sich Innenministerin Johanna  Mikl-Leitner zuversichtlich, dass es bald zu einer Lösung kommen wird. Man sei derzeit auf Wohnungssuche, erklärte sie. Laut Abgeordneter Gisela Wurm (S) ist auch die Finanzierungsfrage bereits geklärt.

Die Grünen blieben dennoch skeptisch und verwiesen darauf, dass eine derartige Wohnung seit drei Jahren versprochen werde. Abgeordnete Windbüchler-Souschill hob hervor, dass Zwangsverheiratung eine massive Form von Gewalt sei und bedrohte und betroffene Frauen dringend einen anonymen Schutzraum bräuchten. Auch die Abgeordneten Alev Korun (G) und Fichtenbauer drängten auf die rasche Einrichtung einer Notwohnung. (Schluss)