Parlamentskorrespondenz Nr. 528 vom 21.06.2012

Befristete Mittelkürzung beim Künstler-Sozialversicherungsfonds

Weiters: Salzburger Festspiele, Filmförderung, deutsche Sprache

Wien (PK) – Auf der Tagesordnung des heutigen Kulturausschusses stand nach der umfangreichen Aktuellen Aussprache auch ein S-V-Antrag auf Änderung des Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes und des Kunstförderungsbeitragsgesetzes, der neben Verbesserungen im Pensionsbereich auch eine Mittelreduktion beim Künstler-Sozialversicherungsfonds mit sich brachte. Bundesministerin Claudia Schmied verteidigte diese auf fünf Jahre befristete Maßnahme, da es die Liquidität des Fonds erlaube und auch niemandem etwas weggenommen werde. Weiters befassten sich die MandatarInnen mit – mehrheitlich abgelehnten - Anträgen der Opposition, die die Salzburger Festspiele, den Schutz und Erhalt der deutschen Sprache sowie das "Heroon von Trysa" zum Inhalt hatten. Der BZÖ-Entschließungsantrag auf Erhöhung der Subventionen für das Österreichische Filminstitut wurde mehrheitlich vertagt.

Kontroverse Debatte um Künstler-Sozialversicherungsfonds

Kontrovers wurden die Änderungen zum Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz gesehen. Der Antrag der Koalition sieht nämlich eine auf fünf Jahre befristete Reduktion der Abgaben der Betreiber von Kabelrundfunkanlagen (von 0,25 € auf 0,20 €) und Satellitenreceivern (von 8,72 € auf 6 €) vor, aus denen der Fonds seine Mittel bezieht. G-Mandatar Wolfgang Zinggl übte massive Kritik an dieser Maßnahme, die gerade bei jener Personengruppe den Sparstift ansetze, die es am dringendsten brauche. Er sei auch deshalb fassungslos, weil dadurch notwendige Maßnahmen, wie etwa die Ausweitung des BezieherInnenkreises, die Abschaffung der unteren Einkommensgrenze oder die Schaffung einer Mindestabsicherung für KünstlerInnen, verhindert werden.

Der von den Abgeordneten Sonja Ablinger (S) und Silvia Fuhrmann (V) eingebrachte Initiativantrag zielt weiters darauf ab, KünstlerInnen auch dann noch Anspruch auf Zuschüsse aus dem Künstler-Sozialversicherungsfonds zu gewähren, auch wenn sie bereits Anspruch auf Alterspension haben oder eine solche Pension beziehen und weiterhin künstlerisch tätig sind. Es wird auch klargestellt, dass im Fall des Bezugs von Invaliditäts-, Witwen- und Waisenpensionen eine weitere Bezuschussung der Sozialversicherungsbeiträge zulässig ist.  Dieser Punkt wurde nur von den Freiheitlichen nicht unterstützt, weil es damit zu einer Bevorzugung der KünstlerInnen gegenüber den gewerblichen PensionistInnen kommt, argumentierte Abgeordneter Josef Jury (F).

Zum selben Thema lag dem Ausschuss auch ein Entschließungsantrag des Abgeordneten Wolfgang Zinggl (G) vor, der bei der Abstimmung als miterledigt galt. Im Rahmen der getrennten Abstimmung wurde der S-V-Antrag – mit wechselnden Mehrheiten – mehrheitlich angenommen.

Bundesministerin Claudia Schmied erinnerte an die Entstehungsgeschichte des Künstler-Sozialversicherungsfonds, der immer als Zuschussinstrument, also basierend auf einem bestehenden Einkommen, konzipiert war. Bisher seien insgesamt 50 Mio. € aufgewendet worden, informierte sie. Den vorliegenden Antrag verstand sie als Kompromisslösung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Gleichzeitig unterstrich sie, dass die Maßnahme nur auf fünf Jahre befristet ist und niemandem etwas weggenommen wird. Positiv beurteilte sie auch die Verbesserungen im Pensionsbereich, weil dadurch Härtefälle vermieden werden können.

Der Geschäftsführer des Künstler-Sozialversicherungsfonds, Othmar Stoss, verwies zunächst auf die positive finanzielle Entwicklung des Fonds in den letzten Jahren, wodurch 28 Mio. € aufgebaut werden konnten. Seiner Meinung nach handelt es sich um eine ausgewogene Lösung. 

Grüne fordern Evaluierung des Salzburger Festspielfondsgesetzes

Thema der heutigen Debatte im Kulturausschuss waren auch die Salzburger Festspiele. Grundlage dafür boten zwei - mit S-V-F-Mehrheit abgelehnte - Anträge des Abgeordneten Wolfgang Zinggl. Dieser fordert einerseits eine rechtliche Evaluierung der Festspiele nach dem Vorbild der Evaluation des Bundestheaterkonzerns (1828/A[E]) sowie eine Reform der Unternehmensstrukturen der Salzburger Festspiele (987/A[E]). Aufgrund der massiven Kritik durch den Rechnungshof in dieser Materie sehe er einen dringenden Handlungsbedarf.

Während die Vertreter des BZÖ das Anliegen der Grünen unterstützten, lehnte F-Mandatarin Heidemarie Unterreiner eine weitere Überprüfung der Causa ab, da der Rechnungshof bereits umfassend geprüft habe und eine weitere Evaluierung nur sehr hohe Kosten verursachen würde. Abgeordneter Ewald Sacher (S) wies ebenso wie Silvia Fuhrmann (V) darauf hin, dass sich ein Großteil der Empfehlungen des Rechnungshofs bereits in Umsetzung befindet. Auch Bundesministerin Claudia Schmied sah keine Notwendigkeit für eine zusätzliche Prüfung; außerdem sehe der Bund keinen Handlungsbedarf, was das Festspielfondsgesetz betrifft, bekräftigte sie.

Freiheitliche sehen die deutsche Sprache gefährdet

Zwei Initiativen zum Schutz und Erhalt der deutschen Sprache hat die FPÖ gesetzt. So lag dem Ausschuss ein Antrag des ehemaligen Abgeordneten Gerhard Kurzmann vor, in dem dieser ein diesbezügliches Bundesgesetz fordert. Konkret sollen damit Mindestquoten für deutschsprachige Musik und Filme im Rundfunk festgelegt werden und darüber hinaus deutsche Werbung und Aufschriften im öffentlichen Raum verpflichtend sein. Schließlich ist es der FPÖ auch um staatliche Fördermaßnahmen im Bereich der Bildung, der Volkskultur und der Unterhaltungsindustrie im genannten Sinne zu tun. Abgeordnete Heidemarie Unterreiner wiederum drängt in ihrem Antrag auf einen "nationalen Aktionsplan zum Schutz und Erhalt der deutschen Sprache". Statt der allgemeinen Unterwürfigkeit würde sie sich mehr Selbstbewusstsein gegenüber der eigenen Sprache wie etwa in Frankreich, wo es ein eigenes Sprachschutzgesetz gibt, wünschen.

Auch diese Forderungen fanden keine ausreichende Zustimmung des Ausschusses und wurden von allen anderen Fraktionen abgelehnt.

Abgeordnete Elisabeth Hakel (S) gab zunächst zu bedenken, dass die deutsche Sprache in diversen Gesetzes bereits verankert ist. Außerdem halte sie einige Forderungen für ziemlich unrealistisch. Wie wolle man etwa garantieren, dass 40 % der im Radio gespielten Musik nur in deutscher Sprache ist, zumal viele österreichische MusikerInnen auch in anderen Sprachen singen. Müsse man in Zukunft zur Homepage Heimseite sagen, fragte sie in Richtung der Antragstellerin. Auch die V-Mandatarin Katharina Cortolezis-Schlager hielt Unterrainer entgegen, dass die Sprache etwas Lebendiges sei und sehr viel mit Kunst, Kultur sowie dem Alltag der Menschen zu tun habe. Außerdem seien einige im Antrag angeführte Beispiele schon im Duden verankert. Abgeordnete Silvia Fuhrmann (V) trat dafür ein, dass nicht nur auf Ö1, sondern auch auf anderen Sendern, die Selbstverpflichtung, zumindest 30 % heimische Musiker zu spielen, eingehalten wird.

Diskussion um "Heroon von Trysa"

Abgeordnete Heidemarie Unterreiner (F) schlug vor, das weltweit einzigartige Relieffries "Heroon von Trysa", das sie kunsthistorisch mit dem Pergamonaltar oder dem Ishtar-Tor vergleicht, öffentlich auszustellen (1800/A[E]).

Abgeordnete Sonja Ablinger (S) lehnte das Ansinnen der FPÖ ab, da es den Museen überlassen sein müsse, darüber zu entscheiden, was sie präsentieren und was nicht. Dieser Meinung schloss sich auch Abgeordnete Silvia Fuhrmann (V) an. Da es sich um sehr großes Ausstellungsstück handle, überlege das zuständige Museum noch, ob und wo es genau für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden könne. Der Antrag wurde schließlich mehrheitlich abgelehnt.

BZÖ setzt sich für ausreichende Dotierung der Filmförderung ein

Am Schluss der heutigen Sitzung des Kulturausschusses stand die Filmförderung im Mittelpunkt der Diskussion. BZÖ-Abgeordneter Stefan Markowitz kritisiert die im internationalen Vergleich niedrigen Mittel zur Filmförderung und tritt in einem Entschließungsantrag für eine Erhöhung der Subventionen für das Österreichische Filminstitut (ÖFI) auf 20 Mio. € ein.

Bundesministerin Claudia Schmied legte ein klares Bekenntnis dazu ab, die im Regierungsprogramm vorgesehenen Mittel in der Höhe von 20 Mio. € auch bereitzustellen. Sie werde alles daran setzen, dass im Rahmen der Budgetverhandlungen im Herbst dieses Ziel auch erreicht werden kann, betonte sie. Der Antrag wurde schließlich mehrheitlich vertagt. (Schluss Kulturausschuss)