Parlamentskorrespondenz Nr. 783 vom 16.10.2012

Nationalrat gibt grünes Licht für Transparenzdatenbank

U-Ausschuss, Bundesschatzscheine, IFI-Beiträge und Grenzzollämter

Wien (PK) – Auf der heutigen Tagesordnung des Nationalratsplenums steht nicht nur die Budgetrede der Finanzministerin, vielmehr liegen den Abgeordneten zahlreiche Berichte aus den Ausschüssen zur Diskussion vor. Die Palette reicht von Finanzmaterien über soziale Fragen bis hin Tourismusbericht und internationalen Abkommen, darunter die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Den Schlusspunkt bildet eine Erste Lesung des Antrags der Grünen, die darin die Abwahlmöglichkeit von NationalratspräsidentInnen fordern.

Grüner Antrag zur Fristerstreckung für den U-Ausschuss und Geschäftsordnungsdebatte

Vor Eingang in die Tagesordnung gab Präsidentin Prammer bekannt, dass seitens der Grünen ein Antrag eingebracht wurde, die Frist, die dem zur Prüfung von Korruptionsvorwürfen eingesetzten Untersuchungsausschuss zur Berichterstattung gesetzt wurde, auf 4. Dezember zu erstrecken. Die Kurzdebatte darüber beginnt um 15 Uhr.

Im Rahmen einer Geschäftsordnungsdebatte kritisierte die Klubobfrau der Grünen, Abgeordnete Eva GLAWISCHNIG-PIESCZEK scharf, dass trotz eines einstimmigen Beschlusses im Untersuchungsausschuss keine weitere Sitzung des Ausschusses einberufen wurde, um einen schriftlichen Bericht vorzubereiten. Das sei nicht nur  "Arbeitsverweigerung", sondern man trete damit auch die parlamentarischen Spielregeln und die Kontrollrechte des Parlaments, insbesondere der Opposition, weil diese der Möglichkeit beraubt werden, einen Minderheitenbericht vorzulegen.

Sie forderte Nationalratspräsidentin Barbara PRAMMER auf, diese Vorgangsweise bei der nächsten Präsidiale zu diskutieren, was diese zusagte.

Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Walter ROSENKRANZ, warf den Grünen daraufhin vor, selbst keinen Versuch unternommen zu haben, eine Sitzung einzuberufen. Die Grünen hätten ihrerseits auch keinen Berichtsentwurf vorgelegt, über den man hätte diskutieren können.

Obergrenze für Bundesschatzscheine angehoben

Zunächst stand eine Änderung des Bundesschatzscheingesetzes zur Debatte. Bundesschatzscheine sind festverzinsliche, auf Inhaber lautende Schuldverschreibungen des Bundes mit Laufzeiten von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Durch die vorliegende Gesetzesänderung wird die Möglichkeit, finanzielle Verpflichtungen gegenüber internationalen Finanzinstitutionen durch Begebung von Bundesschatzscheinen zu erfüllen, erweitert, indem die Obergrenze für begebene und noch nicht eingelöste Bundesschatzscheine auf 500 Mill. € (bisher 5 Mrd. Schilling) erhöht und Schillingbeträge auf Euro umgestellt werden. Mit der Ausgabe von Bundesschatzscheinen werden keine Finanzschulden begründet. Die Vorlage passierte das Plenum mit Mehrheit.

Einhellige Zustimmung fand hingegen das " Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz ", das dazu dient, die entsprechende EU-Verordnung wirksam und anwendbar zu machen. Ziel ist es, beim außerbörslichen ("over the counter" - OTC) Handel mit Derivaten mehr Transparenz sicherzustellen und das finanzielle Risiko zu verringern.

Schuldenriese und Reformzwerg

Klubobmann Heinz-Christian STRACHE (F) nahm die Gelegenheit wahr, auf  die Budgetrede der Finanzministerin zu replizieren. In diesem Zusammenhang prangerte er das Ausmaß der Staatsschulden an, die den höchsten Stand in der Zweiten Republik erreicht haben. Diese machten derzeit 285 Mrd. € aus, das seien in Wahrheit über 90 % des BIP, womit praktisch jeder Österreicher und jede Österreicherin mit rund 30.000 € verschuldet sei. Allein während der Budgetrede der Finanzministerin ist laut Strache die Neuverschuldung um 1,4 Mio. € gestiegen. Das lässt für ihn den Schluss zu, dass man im Gegensatz zu den Ausführungen der Finanzministerin weder Mut zu Strukturreformen habe, noch Offensivmaßnahmen setze. Fekter ist daher in den Augen Straches ein "Schuldenriese und Reformzwerg".

Bei der Gesundheitsreform ortete er einen völligen Stillstand, die Wehrpflichtdebatte verläuft ihm zufolge weder plausibel noch transparent. Der Rechnungshof habe zahlreiche Reformvorschläge vorgelegt, erinnerte der Freiheitliche Klubobmann, diese würden aber ignoriert.

Strache kritisierte auch scharf die hohe Belastungsquote von 44 %. Er forderte daher eine Steuerentlastung durch eine Senkung des Eingangssteuersatzes auf 25 %, des mittleren Steuersatzes auf 37 % und eine Anhebung der Höchstbemessungsgrundlage auf 100.000 €. Der Höchststeuersatz sollte nach seinen Vorstellungen ab einem Jahreseinkommen von über 100.000 € greifen. Im Gegensatz dazu wolle aber die SPÖ die Masse treffen, und zwar beim Eigentum. Erschwerend zur Steuerbelastung komme die schleichende Enteignung durch die Inflation hinzu, die Strache als die "ungerechteste Form der Steuern" bezeichnete. Die reale Inflationsrate sei noch höher als die offizielle und vermindere das Sparguthaben aller ÖsterreicherInnen um jährlich 5,7 Mrd. €. Strache übte des weiteren Kritik am "Förderunwesen" sowie an den Belastungen durch den europäischen Stabilitätsmechanismus und kündigte seitens der FPÖ zwei Klagen beim Verfassungsgerichtshof an. In Summe seien andere Maßnahmen notwendig als jene, wie die Finanzministerin angekündigt hat, folgerte Strache abschließend.

Staathaushalt muss in Ordnung gebracht werden

Klubobmann Karlheinz KOPF (V) wies die Ausführungen seines Vorredners zurück und stellte aus seiner Sicht fest, es seien die überbordenden Staatsschulden gewesen, die zu den aktuellen Finanzproblemen geführt haben. Nun müssten einige Staaten, darunter auch Österreich, die Finanzierung jener Länder sicherstellen, die sich in Schwierigkeiten befinden, um damit Stabilität und die Währung nicht zu gefährden. Kopf bezeichnete dies als den richtigen Weg, taugliche Alternativen dazu sah er keine.

Auch Österreich habe über die Verhältnisse gelebt, sagte Kopf, nun müsse man den Staatshaushalt wieder in Ordnung bringen. Er befürwortete daher den Budgetpfad, der mittelfristig ein ausgeglichenes Budget im Jahr 2016 vorsieht, und dazu führt, dass ab 2014 die Staatsschulden wieder sinken. Darüber hinaus sei es gelungen, die Sanierung des Haushalts weitestgehend ausgabenseitig zu bewerkstelligen, zeigte er sich zufrieden. Der ÖVP-Klubobmann wertete dies als einen großen Verdienst der Finanzministerin und als gute Nachricht für die nachkommenden Generationen. Die Abgabenquote mit 44 % liegt auch für Kopf viel zu hoch, weshalb er dafür plädierte, diese mittelfristig unter 40 % zu senken.

Insgesamt stelle die Budgetpolitik Österreichs ein Paradebeispiel dafür dar, dass man sparen kann, ohne das Wirtschaftswachstum zu bremsen und den sozialen Frieden zu gefährden, sagte Kopf. Das Budget für 2013 legt seiner Ansicht nach den Grundstein dafür, diesen Weg erfolgreich fortzusetzen. Das Budget saniere nachhaltig die Staatsfinanzen, führe zu einem ausgeglichenen Haushalt und sichere Wohlstand und Wachstum, fasste Kopf zusammen.

Der V-Klubobmann wies auch darauf hin, dass man mit der Haushaltsreform und einer periodischen und wirkungsorientierten Rechnungslegung ein Vorzeigeprojekt entwickelt habe, das weltweit beachtet werde.

Bankenkrise bremst Zukunftsinvestitionen

Abgeordnete Eva GLAWISCHNIG-PIESCZEK (G) zeigte sich besorgt über die Auswirkungen der heimischen Bankenkrise auf das Budget und stellte fest, die 2,5 Mrd. €, die für die Misswirtschaft im "System Kärnten" ausgegeben werden müssen, fehlten heute für wichtige Zukunftsinvestitionen in die Bereiche Schule, Universitäten oder Kinderbetreuung. Sie führte die Probleme bei der Hypo Alpe-Adria vor allem auf hausgemachte Fehler und auf Versäumnisse der Finanzmarktaufsicht zurück und kritisierte überdies, die Finanzministerin sei auch vier Jahre nach der Lehman-Pleite nicht bereit, die notwendigen Konsequenzen zu ziehen und endlich ein Bankeninsolvenzrecht vorzulegen. Insgesamt forderte Glawischnig einen verantwortungsvolleren Umgang mit den Steuergeldern sowie eine Steuerreform, die vor allem den Faktor Arbeit entlastet und Vermögen stärker besteuert. Das vorliegende Gesetz lehnte sie mit dem Argument ab, dadurch würden Schulden ausgelagert, was wiederum zu einer Verschleierung des Defizits führe.

Mehr soziale Gerechtigkeit im Steuersystem

Abgeordneter Josef CAP (S) wies auf die sozialen Eckdaten Österreichs und dabei insbesondere auf die im internationalen Vergleich niedrige Arbeitslosenrate hin und meinte an die Adresse der Opposition gerichtet, diese Leistungen seien herzeigbar, es gehe nicht an, immer alles schlechtzureden. Zur Budget- und Steuerpolitik stellte der SP-Klubobmann fest, in Zukunft werde man sich stärker mit der sozialen Gerechtigkeit im Steuersystem auseinandersetzen und dabei insbesondere die Themen Vermögensbesteuerung und steuerliche Behandlung der Stiftungen ansprechen müssen.

Was die heimischen Problembanken betrifft, übte Cap heftige Kritik am Management der Kärntner Hypo, machte die FPÖ für diesbezügliche Misswirtschaft verantwortlich und stellte fest, die Haftungen für Kärnten seien heute bereits höher als jene für Griechenland. Irritiert zeigte sich Cap auch über einzelne Passagen aus der Budgetrede Fekters, wobei er pointiert bemerkte, die Finanzministerin tue in Sachen Finanztransaktionssteuer so als ob Herr Tobin ein langjähriges Mitglied der ÖVP gewesen sei.

Hohe Steuer- und Abgabenquote

Abgeordneter Josef BUCHER (B) bezeichnete es in Erwiderung auf seinen Vorredner als "Chuzpe", die Hypo Alpe-Adria immer wieder als Grund für die aktuellen Budgetprobleme hinzustellen. Es gehe nicht darum, bei der Hypo irgendetwas zu verteidigen, man dürfe aber nicht vergessen, dass die Kommunalkredit dem österreichischen Steuerzahler dreimal so viel gekostet hat wie die Hypo, wandte Bucher ein.

Heftige Kritik übte er an der Steuerpolitik der Bundesregierung. Fekter habe in ihrer Budgetrede weder echte Reformen noch Offensivmaßnahmen präsentiert, um Österreich als Wirtschaftsstandort attraktiver zu machen. Bucher wies in diesem Zusammenhang vor allem auf die hohe Steuer- und Abgabenquote hin und machte die Regierung für das Abrutschen des Landes im internationalen Ranking der Wettbewerbsfähigkeit verantwortlich.

Schieder: Sparen alleine ist zu wenig

Staatssekretär Andreas SCHIEDER gab zu bedenken, die notwendige Finanzmarktregulierung sei mit dem vorliegenden Gesetz noch lange nicht abgeschlossen, es fehle vor allem noch an einer Bankenunion auf europäischer Ebene sowie an einem eigenen Bankeninsolvenzrecht. Zum Budget hielt er fest, Sparen allein sei zu wenig, es bedürfe vor allem auch klarer Offensivmaßnahmen in Richtung Wachstum und Beschäftigung. Schieder begrüßte vor allem die Steigerung der Mittel für die Universitäten, für die Nachmittagsbetreuung an den Schulen, für thermische Sanierung, Pflegefonds und Gründeroffensive und erkannte überdies in den Steuern auf Finanzmärkte, Banken und Spekulationen mit Immobilien und Aktien die Handschrift der SPÖ.

Abgeordnete Gabriele TAMANDL (V) mahnte, es gelte zunächst, den Staatshaushalt zu sichern, um danach Spielräume für die Umsetzung der Reformen zu haben. Das Ziel bleibe ein Steuerreformpaket nach dem Motto "fairer, weniger und leistungsgerechter", stand für Tamandl fest. Der Opposition warf die Rednerin vor, immer nur Negatives herauszustreichen, dabei aber auf die zahlreichen positiven Eckdaten Österreichs, wie etwa die im europäischen Vergleich niedrigste Arbeitslosenrate, zu vergessen.

Abgeordneter Bernhard THEMESSL (F) konterte mit der Bemerkung, die Finanzministerin "trickse" bei der Arbeitslosenrate. Zahlreiche Menschen würden in Schulungen "versteckt", auch werde über den Umstand hinweggetäuscht, dass Österreich die jüngsten Pensionisten und die ältesten Studienabgänger habe. Als nicht der Wirklichkeit entsprechend qualifizierte Themessl ferner die Angaben der Regierung über die Inflationsrate, denen er die hohen Preissteigerungen beim sogenannten Wocheneinkauf entgegenhielt. Insgesamt übte der F-Mandatar scharfe Kritik an den Sparpaketen der Bundesregierung, beklagte zahlreiche Belastungen für die Bevölkerung und kam zu dem Schluss, Österreich habe die Krise nicht wegen, sondern vielmehr trotz dieser Bundesregierung relativ gut gemeistert.

Abgeordneter Kai Jan KRAINER (S) sah im vorliegenden Gesetz einen weiteren Schritt zur Regulierung der Finanzmärkte und wies die von der Opposition geäußerte Kritik, die Regierung sei in diesem Bereich säumig, mit Nachdruck zurück. Die Frage nach der Handschrift der SPÖ im Budget beantwortete Krainer mit dem Hinweis auf den Umstand, dass Österreich in der EU die niedrigste Arbeitslosenrate aufweise. Was die Budgetpolitik betrifft, versicherte der Redner, die SPÖ werde weiterhin den Weg in Richtung von mehr Steuergerechtigkeit gehen. Er sprach sich in diesem Zusammenhang vor allem für eine Senkung der Steuern und Abgaben auf Arbeitseinkommen bei gleichzeitiger höherer Belastung von Einkommen aus Kapital und Vermögen aus.

Abgeordneter Werner KOGLER (G) rief zu einem sorgsamen Umgang mit Steuergeldern auf und fasste die Forderungen seiner Fraktion mit den Schlagworten "sinnvoll Sparen, nachhaltig Investieren, ökologisch und sozial nachhaltig und fair Besteuern" zusammen. Mit Nachdruck begrüßte er die Einigung der elf EU-Staaten auf eine Finanztransaktionssteuer und zollte Ministerin Fekter seine Anerkennung für deren Handhabung dieses Themas auf EU-Ebene. Kritik übte er hingegen am Steuerabkommen mit der Schweiz. In der Schweiz würden Milliarden an Vermögen von griechischen Steuerhinterziehern liegen, gerade deshalb wäre es wichtig, im internationalen Vergleich klarere Schritte zu setzen, argumentierte er. Zur Bankenrettung betonte er, diese dürfe nicht auf dem Rücken der Steuerzahler stattfinden. Die heimische Bankenkrise wiederum führte Kogler auch auf schlechtes Management der Finanzministerin zurück, wobei er insbesondere von mangelhafter Aufsicht sprach und eine Aufarbeitung des diesbezüglichen Rechnungshofberichts in einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses forderte.

Als überaus wesentlich bezeichnete Abgeordneter Peter Michael IKRATH (V) den vorliegenden Gesetzesentwurf, reguliere er doch den Handel mit jenen Derivaten, die zu einem Gutteil für die derzeitige Finanzkrise verantwortlich gewesen seien. Er hoffe auch, dass diese Form der Regulierung bei sämtlichen spekulativen Finanzprodukten ohne realwirtschaftlichen Nutzen in Zukunft eingeführt werde, so der V-Mandatar. Ikrath hielt allerdings fest, dass die Staatsverschuldung Österreichs nicht in der Unterstützung der heimischen Banken begründet liege. Durch die schnelle und kluge Bankenhilfe im Jahr 2008 seien vielmehr Spareinlagen gesichert und die Wirtschaft gut durch die Krise gebracht worden. Ikrath erklärte die hohe Staatsverschuldung damit, dass die Republik seit den 1970er Jahren über ihre Verhältnisse gelebt habe und wichtige Reformen bei Kostenträgern wie etwa Pensionen, Gesundheits- und Verwaltungswesen oder der ÖBB nicht durchgeführt worden seien. Österreich sei ein Hochsteuerland, führte der Abgeordnete weiter aus und erklärte, mit einem Höchststeuersatz von 50 %, der bereits bei 60.000 Euro beginne, besitze Österreich bereits die oftmals geforderte "Reichensteuer". Die Finanzministerin wähle daher mit Ausgabensenkungen und einer Schuldengrenze den richtigen Weg zur Budgetkonsolidierung, bei der genügend Geld für Wachstum und Innovation zur Verfügung stehe, meinte Ikrath.

Die Aussage Ikraths, Österreich habe "über die Verhältnisse gelebt", stoße die Bevölkerung vor den Kopf, befand Abgeordneter Peter WESTENTHALER (B). Immerhin seien die BürgerInnen jahrelang durch immer neue Steuern, Gebühren und Abgaben belastet worden. Auch jetzt sah der B-Mandatar zusätzliche Steuern auf die ÖsterreicherInnen zukommen, da die Finanzministerin die Obergrenze für zu begebende Bundesschatzscheine auf 500 Mio. €  anheben wolle. Unter diesen Voraussetzung sei das Erreichen des Null-Defizits bis 2016 unmöglich, kritisierte Westenthaler und plädierte für eine Steuersenkung im Sinne eines gerechten Steuersystems. Zudem sollte im Rahmen einer EU-weiten Finanzmarktreform die Trennung der Banken in Spekulationsinstitute und Geschäftsbanken erfolgen. Zuletzt verlangte der Abgeordnete Auskunft von Finanzministerin Fekter, ob sie bereits eine Rückabwicklungsklage zur laut Westenthaler irrigerweise erfolgten Verstaatlichung der Hypo Alpe-Adria Bank in die Wege geleitet habe, da die Frist dafür diesen Dezember auslaufe.

Die Aussagen Westenthalers zur Hypobank waren der Ausgangspunkt für eine kurze Auseinandersetzung zwischen den Abgeordneten Christoph MATZNETTER (S), Stefan PETZNER (B), Herbert SCHEIBNER (B) und dem Zweiten Nationalratspräsidenten Fritz NEUGEBAUER. Matznetter richtete nämlich seinem Vorredner Westenthaler aus, der diskutierte Gesetzesentwurf helfe nicht gegen einen Gesetzesverstoß, wie er 2004 von der Hypo Alpe-Adria Bank mit einer gefälschten Bilanz verübt worden sei. Der S-Mandatar wies außerdem darauf hin, dass aus seiner Sicht ein Defizit unter der Maastricht-Grenze von 3% ohne der Hilfszahlungen an die Hypo 2012 möglich gewesen wäre. In der Verantwortung des verstorbenen Kärntner Landeshauptmannes Jörg Haider, der die Bank zur Finanzierung seiner "Eventkultur" missbraucht habe, sei die Hypo Alpe-Adria jedoch in die Pleite geschlittert.

In einer tatsächlichen Berichtigung dazu meinte Abgeordneter Petzner, es sei falsch zu sagen, die Hypo habe 2004 einen gefälschten Jahresabschluss vorgelegt. Wirtschaftsprüfungsunternehmen hätten die Bilanz als positiv testiert. Zu den Haftungskosten für die Bank erklärte Petzner, es handle sich dabei um Ausfallshaftungen, wodurch zunächst die Bayrische Landesbank, dann der Freistaat Bayern und erst in weiterer Folge die Republik Österreich zur Kasse gebeten würden. Da Präsident Neugebauer dem Abgeordneten Matzenetter die Möglichkeit zu einer Erwiderung auf Petzners Aussage einräumte und Mandatar Scheibner bezugnehmend auf die Geschäftsordnung des Nationalrates dagegen Einspruch erhob, entschied man sich, die Frage der gesetzlich korrekten Rednerabfolge in der Präsidialsitzung zu klären.

Abgeordneter Elmar PODGORSCHEK (F) ging wiederum auf die Budgetrede der Finanzministerin ein. Zwar sei es berechtigt, im Bundesschatzscheingesetz nach 10 Jahren die Beitragswährung von Schilling in Euro zu ändern. Und auch der Reduktion außerbehördlich genehmigter Derivate erteile er seine Zustimmung, bemerkte der F-Abgeordnete. Doch sehe er auf Grund der Banken eine neue Gefahr für das österreichische Budget, warnte Podgorschek und berief sich dabei auf die Kritik des Rechnungshofes über die staatliche Vorgehensweise zur Rettung von Kommunalkredit und Hypo Alpe Adria. Podgorschek forderte deswegen erneut eine Trennung des Bankensystems in Investmentbanken und Geschäftsbanken. Bei Verlusten ersterer sollten die Spekulanten verantwortlich gemacht werden, während bei letzteren tatsächlich eine Einlagensicherung erfolgen müsse. Es gelte für die Politik, so der F-Mandatar, die Unabhängigkeit von den Finanzmärkten zurückzuerlangen.

Abgeordneter Franz WINDISCH (V) begrüßte zunächst die Anhebung der Deckelung für begebene und noch nicht eingelöste Bundesschatzscheine auf 500 Mio. Euro. Damit werde nämlich dem erhöhten Geldbedarf internationaler Finanzinstitute bei der Entwicklungszusammenarbeit Rechnung getragen. Das helfe zum einem dem Erreichen der Millenniumsziele, neben dieser moralischen Begründung biete Hilfe für Entwicklungsstaaten dem Exportland Österreich auch handfeste wirtschaftliche Vorteile. Windisch bezog sich weiters auf die "Erfolgsgeschichte" der Bundesschatzscheine, die von Privatpersonen online als vom Staat abgesicherte Geldanlage erworben werden könnten. Bundesschatzscheine als Basis für die Finanzierung von Entwicklungsprojekten zu sehen, mit denen gerade technischer Fortschritt auch in den ärmsten Gegenden der Welt Einzug halte, sei für ihn jedoch der eigentliche Grund, das vorliegende Gesetz zu unterstützen, untermauerte Windisch.

Zur heimischen Arbeitsplatzsituation äußerte sich Abgeordneter Bruno ROSSMANN (G) eingangs mit der Bemerkung, trotz einer international guten Position Österreichs bei Arbeitsmarktzahlen dürfe nicht vergessen werden, dass es im Land seit Beginn der Krise um 50.000 Arbeitslose mehr gebe. Vor diesem Hintergrund schnitt er das Budgetdefizit 2012 und 2013 an, das trotz guter Konjunkturdaten heuer bzw. einer besseren Ausgangsposition im Folgejahr höher als im Finanzrahmen geplant ausfallen werde. Die Ursache dieser Entwicklung sah Rossmann bei den "Problembanken" Hypo Alpe-Adria und Kommunalkredit. 2013 werde allein die Hypo 700 Mio. Euro benötigen, dazu kämen noch 200 Mio. für Garantien, monierte Rossmann und prophezeite, zusammen mit Hilfen für die Kommunalkredit und andere Banken müsse der Staat mit einer Nettosumme von 6 Milliarden Euro aufkommen. Der Abgeordnete sprach sich daher für ein Bankeninsolvenzrecht aus, bei dem die Eigentümer und Gläubiger einer zahlungsunfähigen Bank in die Pflicht genommen werden. Ein weiterer Kritikpunkt des G-Mandatars war das Steuerabkommen Österreichs mit der Schweiz. Damit werde Steuerflucht unterstützt. Die Vereinbarung sei ein Hohn gegenüber allen BürgerInnen, die ehrlich Steuer zahlen, so Rossmann. Er prangerte außerdem das Fehlen von Erbschafts- und Schenkungssteuer in Österreich sowie die Austeritäts-Politik der EU als Reaktion auf die Krise an.

Abgeordneter Johann HECHTL (S) befasste sich in seiner Wortmeldung mit den Anpassungen im Bereich der Bundesschatzscheine, die eine sichere und stabile Finanzanlage darstellen, weil dadurch wesentliche Mittel lukriert werden können. Was das aktuelle Budget betrifft, so trage dieses eine starke sozialdemokratische Handschrift, wie etwa bei den Maßnahmenpaketen zur Jugendbeschäftigung, hob der SPÖ-Mandatar hervor.

Abgeordneter Gerald GROSZ (B) war hinsichtlich der Regelung für die Bundesschatzscheine ganz anderer Meinung als sein Vorredner, weil dadurch nur wieder mehr Schulden, und zwar außerhalb des Budgets, gemacht würden. Verantwortungslos sei zudem, dass am Höhepunkt einer Wirtschafts- und Beschäftigungskrise abermals die Steuern- und Abgabenquote erhöht (um 0,5 %) und eine weitere Verschuldung in Kauf genommen werde, merkte er in Richtung der ÖVP – der ehemaligen Anti-Steuerpartei - kritisch an. Er glaube auch, dass sehr viele Bürgerinnen und Bürger die Aussage der Finanzministerin, wonach die Kaufkraft erhalten werden konnte, als glatten Hohn und Beleidigung empfinden. Im Stich gelassen wurden nach Auffassung von Grosz auch die kleinen und mittelständischen Betriebe, die aufgrund des Steuer- und Abgabendschungels in Österreich gar nicht mehr ordentlich wirtschaften können. Schließlich präsentierte er noch Einsparungsvorschläge des BZÖ (z.B. in der Verwaltung der Sozialversicherungen), wodurch man Steuererhöhungen vermeiden könne.

Der Budgetsprecher der freiheitlichen Partei, Abgeordneter Alois GRADAUER (F), warf der Finanzministerin Themenverfehlung vor. Es könne nämlich keine Rede davon sein, dass das angepeilte Ziel - stabile Finanzen durch Reformen – erreicht werde. Heuer werde etwa ein Defizit von 11,2 Mrd. € erzielt und im nächsten Jahr seien es noch immer 6,7 Mrd. €. Der Schuldenstand (inklusive ÖBB, ASFINAG, BIG), der sich auf 285 Mrd. € beläuft, werde im Jahr 2016 sogar auf 295 Mrd. € anwachsen. Ein Beispiel sollte man sich etwa an der Schweiz nehmen, schlug Gradauer vor, das eine Verschuldungsquote von nur 30 % aufweist (in Österreich fast 90 %). Kritik übte der F-Mandatar zudem daran, dass in Österreich fast keine Reformen geplant seien, weil sich offensichtlich niemand traue, in den schwarz-roten Verwaltungsspeck hineinzuschneiden. Schließlich äußerte er noch sein ausdrückliches Bedauern darüber, dass die Regierungsparteien den Untersuchungsausschuss "abgedreht" haben, obwohl eine lückenlose Aufklärung der zu untersuchenden Vorgänge versprochen wurde.

Auch Abgeordneter Rainer WIDMANN (B) schloss sich der Meinung seines Fraktionskollegen Westenthaler an, wonach das Bundesschatzscheingesetz dazu beitragen werde, die Staatsschulden weiter in die Höhe zu treiben. Bei den Derivaten mache man einen kleinen Schritt in die richtige Richtung, räumte er ein, allerdings müsse das europäische Finanzsystem generell besser reguliert werden, fordert Widmann. Wenig Zustimmung äußerte er zur Budgetrede der Finanzministerin, da sie nur dazu gedient habe, schlechte Fakten und Zahlen möglichst gut darzustellen. In der Beilage zum Budget stehe auch ganz klar drinnen, dass sowohl die Arbeitslosenzahlen, als auch die Steuern und Abgaben sowie die Verschuldungsquote in den nächsten Jahren kontinuierlich steigen würden. Zudem komme es trotz eines hohen Reformbedarfs in vielen Bereichen weder zu Verwaltungsvereinfachungen für die Betriebe noch zu einer Durchforstung des Förderungsdschungels im Agrarressort, bedauerte Widmann.

Die ÖVP könne die Verantwortung für die Schuldenpolitik in den letzten 40 Jahren nicht von sich weisen, da sie über 26 Jahre in diversen Regierungskonstellationen vertreten war, erinnerte Abgeordneter Wolfgang ZANGER (F). Insbesondere in den 80er und 90er Jahren ist die Schuldenkurve steil nach oben gegangen, woran sich viele Abgeordnete, die heute noch im Parlament sitzen, eigentlich erinnern sollten. Sodann befasste sich Zanger mit der allgemeinen Finanzkrise, die seiner Meinung nach vor allem durch den Handel mit intransparenten und hochkomplexen Finanzinstrumenten wie den Derivaten ausgelöst wurde. Daher begrüße er natürlich die zur Debatte stehende Verordnung, die u.a. nicht nur eine grundsätzliche Clearingpflicht für gewisse als geeignet eingestufte Derivate sowie ein Risikomanagementverfahren mit sich bringt. Allerdings dürfe man bei diesem Punkt nicht stehen bleiben, mahnte er, sondern müsse in Zukunft noch weitere Schritte setzen.

Auch Abgeordneter Robert LUGAR (A) war der Meinung, dass der Handel mit Derivaten, die ohne Kontrolle von Bank zu Bank gehandelt werden,  die größte Finanzkatastrophe nach dem Zweiten Weltkrieg ausgelöst hat. Eine Reform in diesem Bereich sei daher sehr zu begrüßen, erklärte er. Was die heutige Vorlage angeht, so wies Lugar darauf hin, dass die darin enthaltenen Regelungen erst ab einer Milliarde greifen, obwohl die meisten OTC-Derivate niedriger ausfallen. Es stelle sich daher die Frage, was mit jenen Derivaten passiert, die noch nicht erfasst sind. Man gehe davon aus, dass diese einen Handelswert von unglaublichen 700 Billionen Dollar haben, also mehr als in zehn Jahren auf der ganzen Welt erwirtschaftet wird. Es müsse daher gemeinsam in der EU Druck gemacht werden, dass solche Finanzinstrumente gänzlich verboten werden, forderte er.

Transparenzdatenbank kann mit Ländern umgesetzt werden

Nach langem Ringen und kontrovers geführten Diskussionen gab heute der Nationalrat mit den Stimmen der beiden Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP auch grünes Licht für die Schaffung eines Transparenzdatenbankgesetzes. Die Zustimmung erfolgte unter Berücksichtigung eines S-V-Abänderungsantrags, der datenschutzrechtliche Details betrifft.

Mittels einer Transparenzdatenbank und eines öffentlich zugänglichen Transparenzportals soll es in Zukunft der öffentlichen Hand erleichtert werden, ihre Leistungsangebote besser aufeinander abzustimmen und effizienter gestalten zu können.

Konkret werden in der Transparenzdatenbank Sozialversicherungsleistungen, Ruhe- und Versorgungsbezüge, ertragsteuerliche Ersparnisse, Förderungen, Transferzahlungen, Ersparnisse aus begünstigten Haftungsentgelten und begünstigtem Fremdkapital sowie Sachleistungen erfasst. Die Speicherung der Daten fällt dabei in den Aufgabenbereich der Bundesrechenzentrum GmbH, die als datenschutzrechtliche Dienstleisterin des Finanzministeriums tätig wird.

Abgeordneter Maximilian LINDER (F) hielt Transparenz für eine der wichtigsten Ziele in der öffentlichen Verwaltung. Jeder sollte wissen, wer welche Förderungen erhält, um Doppelzahlungen ausschließen zu können. Leider entspreche das heute zu beschließende Gesetz über eine Transparenzdatenbank nicht den Vorstellungen seiner Partei, da nur der Leistungsbezieher selbst Einblick in die Daten nehmen kann. Dies führt aber dazu, dass die auszahlenden Stellen wiederum nicht überprüfen können, ob jemand schon Förderungen aus anderen Quellen bezieht. Man schaffe mit diesem Gesetz daher nur mehr Verwaltungsaufwand, kritisierte Linder, seine Fraktion werde den Entwurf ablehnen.

Abgeordneter Günter STUMMVOLL (V) sprach von einer konsequenten Fortsetzung eines Weges, der bereits mit dem Transparenzdatenbankgesetz 2010 eingeschlagen wurde. Die Weiterentwicklung dieses Gesetzes sei deshalb notwendig geworden, weil nunmehr auch die Länder mit ins Boot geholt wurden. Für ihn stellen die Regelungen jedenfalls eine Win-Win-Situation dar, da einerseits der einzelne Bürger ein viel besseres Service erhält und im Transparenzportal nachsehen kann, welche Förderungen, Transferleistungen etc. ihm unter welchen Voraussetzungen zustehen. Andererseits komme es zu Vollzugserleichterungen für die öffentliche Hand, zumal durchaus auch Mehrfachförderungen aufgezeigt werden können.

Abgeordneter Karl ÖLLINGER (G) bezeichnete das Transparenzdatenbankgesetz als einen "Witz", da von echter Transparenz keine Rede sein könne. In Zukunft könne etwa Herr Alfons Mensdorff-Pouilly ganz einfach über das Portal erfahren, welche potentiellen Förderungen er beanspruchen könnte. Er glaube hingegen, dass vielmehr die Öffentlichkeit ein Recht darauf hätte, zu erfahren, welche Subventionen ein Herr Mensdorff-Pouilly in den letzten Jahren erhalten hat. Da wäre wirklich mehr Transparenz erforderlich, unterstrich Öllinger, denn alle Menschen sollten erfahren, welche Gaunereien manche Personen betreiben, um an öffentliche Förderungen heranzukommen.

Fekter: Transparenzportal zu allen Förderungen von Bund und Ländern

Finanzministerin Maria FEKTER beleuchtete die Hintergründe für die Weiterentwicklung des Transparenzdatenbankgesetzes und verwies in diesem Zusammenhang auf die 15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern. Durch das im Gesetz vorgesehene Transparenzportal werde die Möglichkeit geschaffen, im Internet alle öffentlichen Förderungen sowohl des Bundes als auch der Länder (und in späterer Folge auch der Kommunen) abzurufen. In der Transparenzdatenbank wiederum, dem zweiten wichtigen Teil des Gesetzes, sind alle ausbezahlten Leistungen des Bundes ab 2013, insbesondere Förderungen, personenbezogen erfasst, erläuterte die Finanzministerin. Dem Abgeordneten Öllinger gegenüber merkte sie an, dass es nicht ihr Wunsch gewesen sei, dass nur der Leistungsbezieher selbst Einblick in die Daten nehmen kann. Allerdings sei es aus rechtlichen Gründen nicht möglich, personenbezogene Daten für jedermann zugänglich zu machen. Fekter erinnerte noch einmal daran, dass das gesamte Projekt einen Preis für das innovativste e-Government-Instrument gewonnen hat.

Abgeordneter Hubert KUZDAS (S) brachte am Anfang seiner Wortmeldung einen Abänderungsantrag zur Bereinigung von Redaktionsversehen ein und erläuterte, die Transparenzdatenbank erfülle eine langjährige Forderung des Parlaments. Mit ihr werde es möglich, Doppelförderungen aufzudecken und Fördermissbrauch zu verhindern. Die notwendigen 15a-Vereinbarungen dazu seien bereits abgeschlossen. Der Gesetzesentwurf enthalte auch bürokratische Vereinbarungen für die BürgerInnen, sagte Kuzdas.

Abgeordneter Peter WESTENTHALER (B) sah hingegen in der Transparenzdatenbank keinen Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit und zu Bürokratieabbau. Sie existiere nämlich schlichtweg nicht, und es sei daher absurd, das betreffende Gesetz bereits wieder abzuändern. Bereits im Vorfeld habe es scharfe Kritik aus den Bundesländern am hohen Verwaltungsaufwand, den die Datenbank erfordern würde, gegeben. Die Datenbank werde daher nicht umgesetzt werden können, sagte Westenthaler voraus.

Beiträge zu internationalen Finanzinstitutionen erhöht

Der Nationalrat befasste sich in weiterer Folge mit österreichischen Beiträgen zu internationalen Entwicklungsfonds, zum Internationalen Währungsfonds sowie zur Europäischen Entwicklungsbank. Die Beiträge zum Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung, zu denen Österreich 16 Mio. € beisteuert, und zum Asiatischen Entwicklungsfonds, den Österreich mit 32 Mio. € unterstützt, dienen der Millenniumsentwicklungsziele der UNO, insbesondere der Halbierung der Armut in der Welt. Langfristig sollen dadurch aber auch die Geberländer profitieren, als die Gelder auch zum Aufbau künftiger Exportmärkte in Entwicklungs- und Transitionsländern beitragen. Der Regierungsvorschlag wurde mehrheitlich gebilligt.

Zustimmung gab es ferner zur Quotenerhöhung von 237 Mrd. Sonderziehungsrechten (SZR) auf 476 Mrd. SZR beim Internationalen Währungsfonds (IWF), was mit der dynamischen Entwicklung der Weltwirtschaft begründet wird. Die österreichische IWF-Quote soll von 2,1139 Mrd. SZR auf 3,932 Mrd. SZR steigen, das Bundesbudget wird infolge verringerter Gewinnabfuhr der Nationalbank – die OeNB ist für die höheren IWF-Beiträge zuständig - pro Jahr um maximal 15,1 Mio. € belastet.  

Schließlich passierte die Satzungsänderung für die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) den Nationalrat mit Mehrheit. Demnach können nunmehr auch Länder des südlichen und östlichen Mittelmeerraums (SEMED) finanziert werden, sofern sie sich zu Demokratie und Marktwirtschaft bekennen.

Abgeordneter Elmar PODGORSCHEK (F) legte dar, dass seine Partei gegen die Erhöhung der Quote Österreichs beim IWF sei. Der IWF spiele "eine undurchsichtige Rolle" und agiere offenbar mehr im Sinne der Finanzwirtschaft als im Sinne der BürgerInnen von Krisenstaaten. Im Falle Griechenlands seien ein geordneter Konkurs und der Euro-Austritt auf längere Sicht die einzige Lösung, wenn das Land wieder wettbewerbsfähig werden wolle. Das Land müsse "in den Wartesaal". Zahlungen an den ESM oder andere Finanzinstitutionen sollten daher nach Meinung von Podgorschek nicht geleistet werden. 

Abgeordneter Martin BARTENSTEIN (V) meinte, die Position der FPÖ zu Griechenland sei nichts Neues, neu sei aber ihre unvernünftige Haltung, auch Zahlungen an den IWF blockieren zu wollen. Der IWF leiste seit Jahrzehnten unverzichtbare Arbeit. Zudem handle es sich um die erste Kapitalerhöhung seit 1998, diese sei damit völlig gerechtfertigt. Der ESM stelle eine Art von europäischem Währungsfonds dar und sei als solcher unabdingbar, meinte Bartenstein. Zu den österreichischen Beiträgen an internationale Finanzinstitutionen, also an den Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung und den Asiatischen Entwicklungsfonds, stellte der Abgeordnete fest, Österreich erfülle damit Zusagen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit (EZA).       

Abgeordneter Bruno ROSSMANN (G) hielt fest, die Grünen seien nicht prinzipiell gegen die Erhöhung der österreichischen Quote beim IWF, sie seien jedoch nicht zufrieden mit der Erklärung der Finanzministerin, wie diese erfolgen solle. Daher werde seine Fraktion hier nicht zustimmen. Einen Euro-Austritt Griechenlands vorauszusagen hielt Rossmann für eine gefährliche Self-Fulfilling Prophecy. Das wäre ein Szenario mit unabsehbaren Folgen, warnte er. Der Beteiligung Österreichs an den internationalen Finanzinstitutionen stimmte Rossmann hingegen zu, da Österreich damit einen Beitrag zur Erfüllung seiner EZA-Ziele leiste.       

Abgeordnete Petra BAYR (S) begrüßte die Beiträge Österreichs zu den internationalen Finanzinstitutionen und die Erweiterung des Programms der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) auf Länder des arabischen Raums und die Mongolei. Damit würden private Initiativen unterstützt und ein Beitrag zur demokratischen Entwicklung geleistet. Was das EZA-Budget betreffe, so hoffe die Abgeordnete, dass mit 2013 die Talsohle der Entwicklung erreicht worden sei und ab 2014 die Mittel wieder ansteigen. Eine ernstzunehmende Entwicklungszusammenarbeit brauche auch eine entsprechende finanzielle Ausstattung. Die SPÖ sei bereit, in diesem Punkt über den Bundesfinanzrahmen nachzudenken.       

Abgeordneter Peter WESTENTHALER (B) verwies auf zunehmende Skepsis auch von Seiten von NGOs, was große Finanzinstitutionen in der Entwicklungszusammenarbeit angehe. Es sei nicht sicher, ob das Geld dort ankomme, wo man es wolle. Es wäre daher vermutlich sinnvoller, sich finanziell im Rahmen bilateraler Abkommen zu engagieren. Kritisch stand der Abgeordnete auch der Erhöhung der Quote beim IWF gegenüber. Es sei nicht zielführend, bei Pleiteländern immer neues Geld nachzuschießen. Auch das Engagement der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung in arabischen Ländern und der Mongolei bloß auf der Basis eines unverbindlichen Bekenntnisses zu Pluralismus und Marktwirtschaft hielt Westenthaler für "absurd".    

Abgeordneter Franz GLASER (V) sieht die Beiträge an internationale Finanzinstitutionen als Teil der EZA und meinte, Österreich erfülle im multilateralen Bereich seine Aufgaben sehr gut. Über den Ausbau anderer Bereich der EZA könne man sicher noch diskutieren. Das Wissen über die erwähnten Institutionen sei leider viel zu gering ausgeprägt, auch im Hohen Haus, bedauerte Glaser. Er plädierte dafür, das Wissen über EZA-Projekte auch in der Privatwirtschaft zu erhöhen, da es hier zugleich um wichtige Wirtschaftsfragen gehe.    

Abgeordneter Erwin KAIPEL (S) wies ebenfalls darauf hin, dass Österreich mit seinem Beitrag zu internationalen Finanzinstitutionen internationale Verpflichtungen im Rahmen der Millennium-Entwicklungsziele zur Bekämpfung der Armut erfülle. Die Fonds dienten vor allem der Förderung von Kleinprojekten. Auch die Erhöhung der IWF-Mittel und die Änderung des Abkommens der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung seien Beiträge zur internationalen Solidarität, betonte Kaipel. Es würden sich damit auch Chancen für österreichische Unternehmen eröffnen, stellte er fest.  

Staatssekretär Andreas SCHIEDER erläuterte, es gehe einerseits darum, die gesetzlichen Voraussetzungen  zu schaffen, damit die OeNB ihre Anteile beim IWF erhöhen könne. Das sei ein Beitrag dazu, dass der IWF seine positive Arbeit fortsetzen könne. Schieder wandte sich dagegen, multilaterale Finanzhilfe gegen bilaterale EZA auszuspielen. Die Fonds, um die es gehe, hätten in den letzten fünf Jahren Millionen Menschen in ländlichen Gebieten in Asien Zugang zu Schulbildung, Sozialeinrichtungen, sauberem Trinkwasser und Stromversorgung ermöglicht. Was die Programme der Europäischen Entwicklungsbank betreffe, so würden diese nur auf Länder ausgeweitet, welche die Voraussetzungen bereits erfüllen. Es sei damit keine Ausweitung österreichischer Zahlungen verbunden.

Grenzüberschreitende Kooperationen bei Zollämtern und Schwarzarbeit

Die letzten Punkte des Finanzblocks betrafen internationale Vereinbarungen. Darunter fällt das Abkommen mit Deutschland über die Nutzung ehemaliger gemeinschaftlicher Zollämter für ein wirtschaftsfreundliches Zoll-Dienstleistungsangebot in Grenznähe, das einhellige Zustimmung fand. Ebenso einstimmig wurde der Vertrag mit Deutschland, der die Kooperation bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit vertieft, genehmigt.

Die bestehende Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mit Georgien, Hongkong, Schweiz und Zypern werden nach den neuen Grundsätzen der Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) revidiert. Diesmal erfolgte die Zustimmung aber nur mit Mehrheit.  

Abgeordneter Roman HAIDER (F) hielt fest, dass seine Fraktion den beiden Abkommen mit Deutschland zustimmen werde. Die sinnvolle Nutzung der ehemaligen Grenzzollämter und die Bekämpfung von Schwarzarbeit seien wichtige Anliegen. Gegen die Doppelbesteuerungsabkommen wende man sich hingegen prinzipiell, da diese mit der Aushöhlung des österreichischen Bankgeheimnisses verbunden seien.

   

Abgeordneter Gabriel OBERNOSTERER (V) signalisierte ebenfalls seine Zustimmung zu den Abkommen mit Deutschland. Es gehe darum, Immobilien sinnvoll zu nutzen und mit Bekämpfung der Schwarzarbeit Wettbewerbsverzerrungen entgegenzuwirken. Auch die Doppelbesteuerungsabkommen seien für österreichische BürgerInnen und Firmen, die im Ausland tätig sind, und für die österreichische Exportwirtschaft wichtig, um klare Rahmenbedingungen zu schaffen.   

Abgeordneter Peter WESTENTHALER (B) sprach sich ebenfalls für die Abkommen mit Deutschland aus. Die Doppelbesteuerungsabkommen lehnte er ab, da das österreichische Bankgeheimnis nicht weiter aufgeweicht werden dürfe.  

Abgeordneter Wilhelm HABERZETTL (S) ging näher auf die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Schwarzarbeit bzw. illegalen Leiharbeit ein. Der Schaden aus Sozialbetrug betrage jährlich mehr als 2 Mrd. €, ein Teil des Schadens entstehe sicher auch aus grenzüberschreitender Schwarzarbeit. Die Abkommen würden zwar noch nicht in allen Punkten den Forderungen entsprechen, seien aber ein guter Beginn.   

Abgeordneter Ernest WINDHOLZ (B) sprach sich für eine stärkere Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität insgesamt aus. Kupferdiebstahl mache unterdessen nicht einmal vor Friedhöfen halt. Es sei daher notwendig und sinnvoll, in grenznahen Gebieten eine entsprechende Kontrolldichte herzustellen, sagte Windholz.  

Abgeordneter Bruno ROSSMANN (G) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an, merkte aber kritisch an, das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz lasse Hintertüren offen, die man im Sinne einer aufrichtigeren Politik beim Kampf gegen internationale Steuerhinterziehung schließen sollte. 

Abgeordneter Christoph HAGEN (o.F.) kündigte seine Zustimmung zur Nachnutzung von Zollgebäuden an der deutsch-österreichischen Grenze an, weil dies im Interesse der Exportwirtschaft liege, wie der Abgeordnete anhand von Beispielen aus Vorarlberg erläuterte. Das Steuerabkommen mit der Schweiz sei abzulehnen, weil es Menschen treffe, unter ihnen auch ältere MitbürgerInnen, die Gelder in der Schweiz erwirtschaftet und dort als Notgroschen veranlagt haben. Es sei zu hoffen, dass die Schweizer dieses Abkommen ablehnen, sagte Hagen.

Abgeordneter Franz KIRCHGATTERER (S) unterstrich ebenfalls die Bedeutung des Abkommens mit Deutschland über die Nutzung grenznaher Zollgebäude und unterstützte nachdrücklich auch das gemeinsame Vorgehen mit Deutschland gegen grenzüberschreitende Schwarzarbeit.

Staatssekretär Andreas SCHIEDER merkte ergänzend an, die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Schwarzarbeit gemeinsam mit Deutschland werde es erleichtern, den Abgaben- und Sozialbetrug in Österreich wirksamer zu bekämpfen. "Das ist ein Fortschritt", sagte der Staatssekretär und kündigte an, solche Abkommen auch mit den anderen Nachbarländern Österreichs abzuschließen. Positiv besprach der Staatssekretär auch die Nutzung grenznaher Zollgebäude im Wirtschaftsverkehr mit Deutschland.

Schließlich klärte der Staatssekretär darüber auf, dass Vermögen in der Schweiz nur dann nachträglich besteuert werden, wenn Geld in der Schweiz veranlagt wurde, um sich eine Besteuerung in Österreich zu "ersparen". (Fortsetzung Nationalrat)