Parlamentskorrespondenz Nr. 816 vom 23.10.2012

Vorlagen: Gesundheit

Transplantation, Fiaker, Hospizversorgung, HPV

Höhere Qualitätsstandards im neuen Organtransplantationsgesetz

Um die EU-Richtlinie über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe in nationales Recht umzusetzen, hat die Regierung eine Vorlage ausgearbeitet (1935 d.B.) Diese Richtlinie dient vor allem der Angleichung der derzeit noch unterschiedlichen Standards in diesem Bereich in sämtlichen Staaten der Europäischen Union. Im konkreten besteht nun die Verpflichtung, entsprechende Aufzeichnungen für den Bereich der Lebendspende zu führen und schwerwiegende Zwischenfälle und unerwünschte Reaktionen, die im Rahmen der Entnahme oder Transplantation von Organen auftreten, zu erfassen. Darüber hinaus sind quartalsweise Berichte an die Gesundheit Österreich GmbH zu übermitteln. Schließlich werden Entnahmeeinrichtungen im Rahmen der Nachsorge verpflichtet, LebendspenderInnen innerhalb von drei Monaten nach der Operation einer Nachkontrolle zu unterziehen und diese - in dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Abständen - an die Vornahme einer fachärztlichen Untersuchung zu erinnern.

Im Vorblatt wird zudem darauf hingewiesen, dass im Jahr 2011 lediglich 57 Transplantationen mit Organen von Lebendspenderinnen/Lebendspendern durchgeführt wurden. Es gibt derzeit auch nur fünf Transplantationszentren in Österreich, welche zugleich die Funktion einer Entnahmeeinheit wahrnehmen, wodurch von einer geringen Anzahl von betroffenen Unternehmen auszugehen ist.

Im Zuge der Erlassung des neuen Bundesgesetzes für die Transplantation von menschlichen Organen (Organtransplantationsgesetz – OTPG) werden auch die durch die Richtlinie erforderlichen Anpassungen im Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG), im Arzneimittelgesetz, im Gewebesicherheitsgesetz sowie im Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH vorgenommen.

BZÖ fordert Verordnungsermächtigung für Fiakerpferde im Tierschutzgesetz

Sorgen um die Lebensumstände von Fiakerpferden macht sich Abgeordneter Wolfgang Spadiut, weshalb er in einem Entschließungsantrag die Aufnahme einer entsprechenden Verordnungsermächtigung im Tierschutzgesetz fordert (2091/A[E]). Es gehe dabei nicht nur um den Umstand, dass Fiakerpferde derzeit mindestens jeden zweiten Tag von 9.00 bis 22.00 Uhr - ohne nennenswerte Auflagen oder Beschränkungen eingesetzt werden dürfen, sondern auch um teils sehr stark kritikwürdige Arbeits- und Unterbringungsbedingungen dieser Tiere, gibt der Antragsteller zu bedenken. Fiakerpferde leben nämlich praktisch in Hinterhöfen mitten in Wien und haben ihr gesamtes Leben lang keine Möglichkeit für einen Auslauf oder den Besuch einer Koppel. Die Pferde – eigentlich Fluchttiere – müssen zudem mit Ohrenstöpseln, Scheuklappen und Geschirr zum Ertragen des Lärmes in den Wiener Straßen beruhigt werden; der harte Asphalt, Kälte und Hitze stellen zusätzliche Belastungen dar. Eine eigene Verordnungsermächtigung für Fiakerpferde im Tierschutzgesetz scheint daher dringend geboten, unterstreicht Spadiut.

Grüner Antrag betreffend Umsetzung Hospiz- und Palliativversorgung 2012

Die Grünen legen zum wiederholten Male einen umfangreichen Forderungskatalog betreffend Umsetzung eines ausreichenden Angebots an Hospiz- und Palliativversorgung in ganz Österreich vor (2092/A[E]). Aufgrund jahrelanger Streitereien um Kompetenzen, Zuständigkeiten und Finanzierungsfragen sei es noch immer nicht gewährleistet, dass Schwerkranke, Sterbende und deren Angehörige angemessen betreut und unterstützt werden, kritisiert Abgeordneter Kurt Grünewald (G).

Erfreulicherweise habe kürzlich Sozialminister Hundstorfer vorgeschlagen, die Hospizbetreuung als Teil des Konzepts zur Absicherung von Österreichs Pflegesystem zu integrieren, wobei ein entsprechendes Paket bis Ende 2012 vorliegen soll. Rasche Maßnahmen seien auch dringend geboten, betonen die Grünen, zumal es viel zu wenig Angebot an Hospiz- und Palliativbetten gibt und die Betreuung nur mit Hilfe von über 3.200 ehrenamtlichen Mitarbeitern aufrecht erhalten werden könne.

Der Bundesminister für Gesundheit wird daher aufgefordert, sich verstärkt dafür einzusetzen, dass bis spätestens Dezember 2012 eine Abstimmung der zuständigen Ressorts Gesundheit und Soziales mit dem Hauptverband zustande kommt, um die Regelfinanzierung für alle in diesem Bereich tätigen Einrichtungen sicherstellen zu können. Außerdem soll Stöger gemeinsam mit dem Sozialminister bis spätestens Anfang 2013 einen Gesetzesentwurf vorlegen, der die dringend notwendige Verankerung der Hospiz- und Palliativversorgung im ASVG beinhaltet. Notwendig ist auch die Umsetzung eines Stufenplans mit Etappenzielen schrittweise bis zum Jahr 2015 in den Bundesländern, wobei vorhandene Strukturen einzubeziehen und regionale Gegebenheiten oder Besonderheiten zu berücksichtigen sind.

Kostenreduktion und Implementierung der HPV-Impfung für Mädchen und Jungen

In einem BZÖ-Entschließungsantrag wird der Gesundheitsminister ersucht, gemeinsam mit der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst sowie der pharmazeutischen Industrie eine Initiative zu veranlassen, die eine deutliche Preisreduktion der HPV-Impfung mit sich bringt und welche die Übernahme der Kosten für diese medizinische Maßnahme für Mädchen und Jungen zwischen dem 9. und 15. Lebensjahr im Sozialversicherungssystem vorsieht (2099/A[E]).

Abgeordnete Ursula Haubner (B)  weist in ihrer Initiative darauf hin, dass Humane Papillomaviren (HPV) weit verbreitete Viren sind, mit denen sich sowohl Männer als auch Frauen infizieren können. Mehr als zwei Drittel der Menschen (Männer, Frauen und auch Kinder) infizieren sich im Laufe ihres Lebens mit HPV, ohne dass sie es wissen oder bemerken. Die Übertragung von HPV erfolgt zwar am häufigsten durch sexuelle Kontakte, kann aber auch durch einfache Hautkontakte passieren, gibt die Antragstellerin zu bedenken. Von den existierenden etwa 100 "Typen" tragen die meisten ein geringes Risiko ("low risk") für eine Krebserkrankung, zeigt die Antragstellerin auf. Bestimmte Typen der HP-Viren (in Europa vor allem Typ 16 und 18) sind jedoch mit einem hohen Risiko ("high risk") für eine Krebserkrankung behaftet und können zu Krebsvorstufen und in weiterer Folge zu Gebärmutterhalskrebs oder anderen Krebsarten im Genitalbereich führen.

Eine Impfung scheint daher sinnvoll, so Haubner, und wird möglichst vor Eintritt in das sexuell aktive Alter empfohlen (ab dem 9. Lebensjahr). Sie könne aber bei Frauen und Männern in jedem Alter durchgeführt werden, da die Impfung vor neuen Infektionen unabhängig von der sexuellen Aktivität schützt. Für die oben genannte Altersgruppe biete die Impfung einen maximalen Schutz gegen die vier wichtigsten HPV-Typen (6, 11, 16 und 18) und reduziere somit das Risiko an Gebärmutterhalskrebs zu erkranken um ca. 70% und an Genitalwarzen zu erkranken um 90%. Die Kosten in der Höhe von 624 € für eine komplette Impfung  werden derzeit aber nicht von den Sozialversicherungsträgern übernommen. (Schluss)