Parlamentskorrespondenz Nr. 898 vom 12.11.2012

Vorlagen: Soziales

Arbeitnehmerschutz, neues Pensionsrecht für ZiviltechnikerInnen

Burnout: Regierung setzt verstärkt auf Prävention

Wien (PK) - Um Frühpensionierungen durch psychische Beeinträchtigungen und Erkrankungen vorzubeugen, setzt die Regierung verstärkt auf Prävention und schlägt dem Nationalrat eine entsprechende Änderung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes vor (1983 d.B.). Ziel ist es, durch ergänzende gesetzliche Bestimmungen den Einsatz von Arbeits- und OrganisationspsychologInnen zu forcieren und so Gefahren am Arbeitsplatz wie Isolation, Arbeitsmonotonie oder systematische Überforderungen durch widersprüchliche Arbeitsaufgaben, unangemessene Zeit- und Terminvorgaben und ständige Erreichbarkeit vorzeitig zu erkennen und gezielte Gegenmaßnahmen in die Wege zu leiten.

Darüber hinaus sieht die Gesetzesnovelle vor, den Strafrahmen für die Nichtbefolgung von Auflagen der Arbeitsinspektion um 15 % zu erhöhen. Unternehmen, die sich nicht an bescheidmäßige Vorschreibungen halten, droht demnach künftig im Wiederholungsfall eine Verwaltungsstrafe von bis zu 16.659 €. Im Gegenzug sind die Unternehmen künftig von der Verpflichtung befreit, Kran- und StaplerfahrerInnen in die Liste besonders gefährdeter ArbeitnehmerInnen aufzunehmen. Die Bestimmungen über gefährliche Arbeitsstoffe werden an die neue CLP-Verordnung der EU angelehnt. Schließlich enthält die Gesetzesvorlage zahlreiche redaktionelle Bereinigungen und Aktualisierungen in Detailbereichen.

Für ZiviltechnikerInnen gilt künftig neues Pensionsrecht

Mit einem dem Nationalrat vorgelegten Pensionsfonds-Überleitungsgesetz will die Regierung einen weiteren Schritt zur Harmonisierung des Pensionsrechts in Österreich setzen (1992 d.B.). Konkret ist vorgesehen, die ZiviltechnikerInnen ab 2013 in das Pensionsversicherungssystem der freiberuflich selbständig Erwerbstätigen überzuführen und im Zuge dessen das Vermögen des Pensionsfonds der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurskonsulenten an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft zu übertragen sowie den Sterbekassenfonds aufzulösen. Laut Erläuterungen wird das Bundesbudget dadurch einmalig um rund 215 Mio. € entlastet, mittel- und langfristig kommt es aufgrund einer Finanzlücke im Pensionsfonds der ArchitektInnen und IngenieurskonsulentInnen aber zu finanziellen Belastungen für den Bundeshaushalt.

Eine gleichzeitige Änderung im Ziviltechnikergesetz zielt darauf ab, auch eingetragene PartnerInnen von ZiviltechnikerInnen als Familienangehörige zu werten. (Schluss)