Parlamentskorrespondenz Nr. 1059 vom 11.12.2012

Berlakovich gegen Kürzung der Mittel für ländliche Entwicklung

Landwirtschaftsausschuss diskutiert über die Zukunft der GAP

Wien (PK) – Die ländliche Entwicklung ist das Kernstück der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die diesbezüglichen Mittel müssen erhalten bleiben. Mit diesen Worten steckte Bundesminister Nikolaus Berlakovich heute im Landwirtschaftsausschuss die österreichischen Prioritäten bei der Reform der (GAP) ab. Anlass dazu war eine aktuelle Aussprache, in der der Ressortchef die Abgeordneten über den Stand der Verhandlungen informierte. Weitere Punkte der umfangreichen Tagesordnung waren u.a. Änderungen des AMA-Gesetzes in Bezug auf die Marketingbeiträge der Weinwirtschaft sowie eine Fünf-Parteien-Initiative betreffend Berücksichtigung ökologischer Kriterien bei der Beschaffung von Lebensmitteln in Einrichtungen des Bundes.

GAP-Reform: Regionalmodell bringt Umverteilung

Das ab 2014 geplante neue Regionalmodell, das an die Stelle des alten Prämiensystems tritt, könne erst dann mit Leben erfüllt werden, wenn seitens der EU Klarheit über die Finanzierung besteht, betonte Nikolaus Berlakovich den Abgeordneten gegenüber. Klar sei aber, dass es zu einer Umverteilung und zu Umschichtungen kommt. So werden durch die nunmehr stärkere Wertigkeit der Grünlandflächen die westlichen Bundesländer profitieren und gegenüber dem jetzigen Stand Zuwächse bei den Prämien erhalten. Gekoppelte Prämien werde es, wie Berlakovich in der Debatte auf Fragen des Abgeordneten Kurt Gaßner (S) mitteilte, nicht mehr geben. Österreich wünsche zudem auch, dass nur noch für die tatsächlichen Leistungen bezahlt werde.

Der Minister wies überdies mit Nachdruck auf die Brisanz der laufenden Verhandlungen hin und gab zu bedenken, wenn es zu den Kürzungen nach dem Van Rompuy-Vorschlag komme, dann werde es das Umweltprogramm nicht mehr geben, das "Greening" mit seinen hohen Auflagen werde nicht zu halten sein. Österreich bemühe sich jedenfalls, für den Bereich ländliche Entwicklung in der 2. Säule Partner bei den Verhandlungen zu finden und werde bereits von zehn EU-Ländern unterstützt. Wichtig sei auch eine Weiterführung des Österreichischen Programms für eine umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL), unterstrich Berlakovich und pflichtete in diesem Punkt den Abgeordneten Gerhard Huber (B), Wolfgang Pirklhuber (G) und Franz Eßl (V) bei. Kein Verständnis zeigte Berlakovich dabei für den Standpunkt Brüssels, wonach Österreich aufgrund seiner außergewöhnlich hohen Umweltstandards kein derartiges Programm mehr brauche.

Berlakovich drängte insgesamt auf eine Entscheidung über die Finanzierung in den nächsten Monaten und stellte klar, Österreichs Landwirtschaft brauche das Geld "wie bisher". Der Minister meinte überdies, wenn das Ergebnis der Verhandlungen nicht passt, dann sei Österreich auch bereit, ein Veto gegen das EU-Budget einzulegen, wie dies etwa die Abgeordneten Gerhard Huber (B) und Harald Jannach (F) empfohlen hatten.

Breiten Raum nahm in der Diskussion die Lage der österreichischen Almwirtschaft ein. Die Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber (G),  Maximilian Linder, Rupert Doppler (beide F) und Gerhard Huber (B) wiesen auf Probleme bei der digitalen Feststellung der Almflächen hin und kritisierten den Umstand, dass AlmbetreiberInnen für fehlerhafte Angaben nun Strafe zahlen müssen. Berlakovich appellierte mit Nachdruck an die AlmbesitzerInnen, von sich aus aktiv zu werden und die Flächenangaben zu korrigieren, um so sanktionsfrei zu bleiben. Wer dies nicht tue, "der hat ein Problem", gab der Minister zu bedenken.   

Agrarmarketing: Literbeitrag auch für Eigenbauwein

Änderungen des AMA-Gesetzes und des Weingesetzes (2015 d.B.), die der Ausschuss mit S-V-Mehrheit verabschiedete, betreffen zunächst die Bestimmungen über die Agrarmarketingbeiträge im Zusammenhang mit Wein. Das nunmehr neue System enthält keine Differenzierung beim Flaschenbeitrag zwischen Eigen- und Fremdwein mehr, ein Literbeitrag soll demnach auch auf selbst abgefüllten und vermarkteten Eigenbauwein eingehoben werden. Die Vorlage nimmt zudem auch den Schaumwein in das AMA-Gesetz auf und stellt klar, dass nur Fasswein, der als Wein oder Schaumwein vermarktet wird, beitragspflichtig ist. Weiters ist eine Sollbestimmung vorgesehen, Erntemeldung, Bestandsmeldung und Stammdatenerhebungsblatt online im Wege der beim Landwirtschaftsministerium eingerichteten Weindatenbank einzureichen. Bei den Hektar-Höchstmengen wiederum bringt die Novelle eine flexiblere Regelung und reagiert damit auf die geänderten klimatischen und weinwirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Der Ausschuss berücksichtigte einen von Abgeordnetem Johannes Schmuckenschlager (V) eingebrachten V-S-Abänderungsantrags mit EU-Anpassungen im AMA-Gesetz. Er betrifft die Definition von Kälbern, die Unterscheidung von Glashäusern und Folientunneln, Klarstellungen hinsichtlich der Reform der Bundesverwaltungsgerichtsbarkeit, ergänzende Bestimmungen für Legehennen und verschiebt den Termin des Inkrafttretens auf 1.1.2014. - Ein von Abgeordnetem Wolfgang Pirklhuber (G) vorgelegter Abänderungsantrag zur besonderen Berücksichtigung der agrarischen Qualitätsproduktion sowie der gentechnikfreien und biologischen Produktion blieb bei der Abstimmung in der Minderheit der Opposition.

In der Debatte erläuterten der Präsident des Österreichischen Weinbauverbandes Josef Pleil und der Direktor des Österreichischen Weinbauverbandes Josef Glatt den Abgeordneten, dass die Marketingbeiträge seit 17 Jahren nicht mehr valorisiert wurden und sich die Weinwirtschaft nunmehr einhellig auf ein neues, wesentlich einfacheres und kostengünstigeres Einhebungssystem geeinigt hat, das es erlaube, die Marketingbeiträge unverändert zu lassen, indem Ausnahmen, wie sie bislang für die Sektwirtschaft und Genossenschaften galten, gestrichen werden.

Abgeordnete Anna Höllerer (V) wandte sich gegen eine Erhöhung des Marketingbeitrags, vor allem für kleine Direktvermarkter und sprach die Hoffnung auf entsprechende Änderungen bis zur Behandlung im Plenum aus. Diese ablehnende Position teilte auch SPÖ-Abgeordnete Rosemarie Schönpass.

Abgeordneter Harald Jannach (F) sah keine Möglichkeit, einer Gesetzesänderung zuzustimmen, der auch Abgeordnete der Koalitionsparteien nicht zustimmten, wenn auch einzuräumen sei, dass die Regierungsvorlage Verbesserungen enthalte.  

Abgeordneter Kurt Gaßner (S) sprach seinerseits die Befürchtung aus, dass Änderungen, die zu einer Erhöhung der Marketingbeiträge führen, auch zu einer Erhöhung der Weinpreise führen werden und erkundigte sich, ob die Bereinigung von Ausnahmen ausreiche, um die Beiträge der Weinbauern unverändert zu lassen.  

Abgeordneter Gerhard Huber (B), warnte vor einer Verordnung, mit der die AMA ermächtigt werde, Marketingbeiträge selbständig anzupassen. Viele Nebenerwerbsbauern, die ihren Wein selbst vermarkten, würden vom AMA-Marketing nicht profitieren, meinte Huber.

Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) räumte ein, dass Kleinbetriebe auch weiterhin vom Marketingbeitrag ausgenommen bleiben, hielt es aber für notwendig, offene Fragen bei jenen Gesetzesänderungen zu klären, die nicht die Weinwirtschaft betreffen.

Abgeordnete Elisabeth Kaufmann-Bruckberger (T) hielt es nicht für angebracht, Produzenten zu belasten, die dank eigener Marketingleistungen höher Erlöse pro Flasche Wein erzielten.

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (V) verteidigte die vorgeschlagenen Änderungen, indem er auf die Ausnahmebestimmungen für kleine Betriebe aufmerksam machte und es im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung zweckmäßig nannte, bei der Berechnung der Marketingbeiträge bestehende Meldungen zu verwenden. Die neue mengenbezogene Berechnung führe dazu, dass höchsten Beiträge von Betrieben mit großer Wertschöpfung geleistet werden müssen, das sei gerechter als die bisherige flächenbezogene Berechnung. Dies diene der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Weinwirtschaft und dem Inlandsabsatz, der auch vom internationalen Renommee des österreichischen Weins profitiere.

Die Experten wiesen darauf hin, dass die langjährige Nichtvalorisierung der Beiträge zu einer Entwertung der Beiträge um 33 % geführt habe. Das neue System sei besser, einfacher und gerechter, Kleinbetriebe und Traubenverkäufer zahlten weniger, große Betriebe, die mehr vom Marketing profitierten, bezahlen mehr Beiträge.

Die Frage des Abgeordneten Kurt Gaßner (S) nach dem Beitrag des Ressorts zum Weinmarketing beantwortete der Bundesminister, sei bei der Budgetkonsolidierung bemüht gewesen, die Bauern nicht zu belasten, sondern Einsparungen bei den Organisationen zu erreichen. Das österreichische Weinmarketing sei international hervorragend unterwegs, wovon alle Weinbauern profitierten, weil der Weinexport auch den Inlandsabsatz entlaste.

Grüne Vorstellungen für die GAP

Ökologisierung, stärkere Bedachtnahme auf die Herausforderungen des Klimaschutzes, gerechtere Verteilung der Direktzahlungen, Sicherung der Mittel für die ländliche Entwicklung sind einige der zentralen Punkte von Anträgen der Grünen (2037/A(E), 820/A(E)), in denen Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber die Vorstellungen seiner Fraktion für die Reform der GAP zum Ausdruck brachte. Darüber hinaus drängte Pirklhuber auch auf eine gesetzliche Verankerung des Programms Ländliche Entwicklung 2007-2013 (140/A(E)).  

Die drei Anträge der Grünen wurden mit S-V-Mehrheit vertagt, nachdem Abgeordneter Franz Windisch (V) die Bedeutung der Direktzahlungen für die Bauern betonte und das System der Modulation erläuterte, das die Degression der Betriebskosten mit der Betriebsgröße berücksichtige. Windisch unterstützte die Eiweißfuttermittelinitiative, hielt aber nichts von einem "verpflichtenden" Anbau und wies darauf hin, dass viele Veredelungsbetriebe auf einen hohen Maisanteil ihrer Ackerproduktion angewiesen sind, um Futterzukäufe zu vermeiden.

Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) betonte die Notwendigkeit einen europäischen Eiweißplans sowie mehr Rechtssicherheit für die Bäuerinnen zu schaffen und unterstrich einmal mehr das Ziel, im Parlament eine gemeinsame Position zur GAP erarbeiten. Ausschussobmann Jakob Auer lobte Pirklhuber in diesem Zusammenhang ausdrücklich für dessen Bemühen, Ausschusstermine zu vereinbaren.  

Abgeordneter Kurt Gaßner (S) hielt es für notwendig, zunächst innerhalb der Koalition zu einem gemeinsamen Antrag zur GAP zu gelangen und darauf aufbauend einen nationalen Konsens beim Thema GAP zu erreichen.

Abgeordneter Maximilian Linder (F) verlangte vernünftige Grenzen bei den Agrarsubventionen, die berücksichtigen, dass die Betriebskosten pro Produktionseinheit ab 50 ha nachweisbar seien. Außerdem verlangte Linder Verwaltungsvereinfachungen für die Bauern.

Abgeordneter Gerhard Huber (B) warf der ÖVP vor, zwar AMA-Beiträge zwingend vorzuschreiben, beim Eiweißplan aber Probleme mit verpflichtenden Anbauquoten geltend zu machen.

Beim Thema Obergrenzen für Agrarsubventionen plädierte Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) für eine faire Diskussion auf betriebswirtschaftlichen Grundlagen, während Abgeordneter Harald Jannach (F) darauf aufmerksam machte, dass Bauern, die unterhalb der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage wirtschaften, gegenüber Großbetrieben, die jenseits dieser Grenze Subventionen erhielten, benachteiligt seien.

Bio-Lebensmittel für öffentliche Einrichtungen

Konsens herrschte in Bezug auf die Anregung, ökologische Kriterien bei der Beschaffung von Lebensmitteln in öffentlichen Einrichtungen des Bundes zu berücksichtigen. Ein diesbezüglicher Fünf-Parteien-Entschließungsantrag (2170/A(E)), der den Bund vor allem zum Einkauf von Produkten des regionalen Bio-Landbaus aufruft, wurde einstimmig angenommen. Ein entsprechender Vorstoß der Grünen (470/A(E)) bildete dazu den Ausgangspunkt und galt durch den konsensualen Beschluss als miterledigt.

Ausschussobmann Jakob Auer leitete die Debatte mit der Feststellung ein, dass die Initiative zur Fünf-Parteien-Einigung von Abgeordnetem Wolfgang Pirklhuber (G) ausgegangen sei. Die Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber (G), Walter Schopf (S), Kurt Gaßner (S), Jakob Auer (V), Christiane Brunner (G), Gerhard Huber (B) und Franz Eßl (V)  unterstrichen übereinstimmend ihr Anliegen, regionale Produkte bei öffentlichen Beschaffungen zu berücksichtigen und befassten sich in der Diskussion mit Umsetzungsfragen im Hinblick auf das EU-Wettbewerbsrecht.

Bienensterben: Grünen fordern Verbot von Maisbeizmitteln

Ein Antrag der Grünen (2081/A(E)) betreffend Maßnahmen zum Schutz der Bienen im Rahmen des Maisanbaus wurde auf Antrag der Abgeordneten Franz Eßl (V) und Rosemarie Schönpass (S) mit S-V-Mehrheit dem bestehenden Unterausschuss zum Thema "Bienensterben" zugewiesen. Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber drängte darin auf ein Verbot von Maisbeizmitteln bei Saatgut aus der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide ab 2013 und berief sich dabei auf eine Studie des Forschungsprogramms MELISSA, die auf einen möglichen Zusammenhang zwischen dem Bienensterben und bestimmten Maisbeizmitteln hingewiesen hatte. Gemeinsam mit diesem Punkt behandelte der Ausschuss auch einen weiteren Antrag der Grünen, der die Forderung nach einem Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutzmittel (1415/A(E)) enthält und u.a. eine Reduzierung des Pestizid-Einsatzes innerhalb von fünf Jahren um 30 % vorsieht.

Agrartreibstoffe: Opposition bleibt skeptisch

Die skeptische bis ablehnende Haltung der Opposition zum Thema Agrartreibstoffe fand in zwei Anträgen ihren Niederschlag, die beide vertagt wurden. Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) verlangte in seiner Initiative (471/A(E)) eine deutliche Herabsetzung der Beimischungsziele, während Abgeordneter Gerhard Huber (B) mit der Forderung "Keine Nahrungsmittel in den Tank" (1885/A(E)) den Standpunkt seiner Fraktion in der Frage auf den Punkt brachte.

Abgeordnete Anna Höllerer (V) untermauerte ihren Vertagungsantrag mit dem Hinweis auf offene Fragen beim Einsatz von Biotreibstoffen nach dem Aussetzen des 10 %-Beimischungsziels durch die EU. Höllerer hielt mit Bezug auf aktuelle Studien jedoch fest, dass Biotreibstoffe um 60 bis 70 % weniger zum Klimawandel beitragen als fossile Treibstoffe. Überdies erlaube die Produktion von Ethanol die Herstellung von wertvollem Futtermittel als Nebenprodukt.

Abgeordneter Rosemarie Schönpass (S) sprach sich gegen die "Verspritung von Lebensmitteln" aus. Landwirtschaftsminister Berlakovich informierte über die Absicht der EU-Kommission, die Beimischungsrichtlinie zu ändern und eine unterschiedliche Bewertung der verschiedenen Biotreibstoffe vorzunehmen. In diese Diskussion werde sich Österreich engagiert einbringen, kündigte der Minister an.

Für Einheitwerte ist die Finanzministerin zuständig

Mit S-V-Mehrheit abgelehnt wurde ein Antrag des Abgeordneten Wolfgang Spadiut (B) betreffend Wahrnehmung der Koordinierungsfunktion des Landwirtschaftsministers in der Einheitswertfrage (1064/A(E)).   

Während Abgeordneter Harald Jannach (F) den Antrag Spadiuts unterstützte, begründete Abgeordneter Michael Schickhofer (S) seine Ablehnung einerseits mit bereits gesetzten Maßnahmen, andererseits mit der Zuständigkeit der Finanzministerin für die Einheitswerteberechnung. Abgeordneter Jakob Auer (V) erinnerte daran, die Neufestsetzung der Einheitswerteberechnung entspreche Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofs.

Die von Antragsteller Gerhard Huber vehement vertretene Forderung des BZÖ auf sofortige Beendigung der Rückforderungen zu Lasten der Bauern aufgrund von Almflächen-Neuberechnungen (1920/A(E)) veranlasste Abgeordneten Maximilian Linder (F) zur Frage nach der Möglichkeit, die Berechnung der Almförderung von der Flächen- auf Großvieheinheitenbasis umzustellen.

Abgeordneter Franz Windisch (V) plädierte für Vereinfachungen sowie dafür, jede Verschwendung von Steuergeld zu vermeiden und setzte sich dafür ein, eine Lösung im Sinne der Verhältnismäßigkeit und des Hausverstandes herbeizuführen. Daher begrüßte er die Möglichkeit einer Nachmeldung und einer sanktionslosen Korrektur und begründete seinen – bei der Abstimmung erfolgreichen - Vertagungsantrag mit der notwendigen Zeit, die es brauche, um eine EU-konforme Lösung des Problems herbeizuführen. Abgeordneter Harald Jannach (F) hielt es demgegenüber für hoch an der Zeit, das Problem der Almflächenberechnung endlich im Interesse jener Bauern zu lösen, die ohne eigenes Verschulden zum Handkuss kommen.

Vorerst nicht durchsetzen konnte sich Abgeordneter Harald Jannach (F) schließlich mit seiner Initiative zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, die GVO enthalten (1506/A(E)). Abgeordneter Josef Muchitsch (S) hielt eine Vertagung dieses Antrags für zweckmäßig, weil er auf der Basis geltenden EU-Rechts nicht durchsetzbar sei. Muchitsch bekannte sich dazu, sich für die bislang freiwillige Kennzeichnung gentechnikfreier Produkte auf EU-Ebene einzusetzen. Abgeordnete Wolfgang Pirklhuber (G) unterstützte den FPÖ-Antrag und lehnte es ab, dass das AMA-Gütesiegel gleichermaßen Bioprodukte, Produkte aus konventioneller Landwirtschaft sowie auch solche kennzeichne, die mit gentechnisch veränderten Rohstoffen hergestellt werden. (Schluss)