Parlamentskorrespondenz Nr. 1086 vom 20.12.2012

Neue Obsorgeregelung nun fix

Bundesrat befürwortet Erhöhung der Grundbuchsgebühr

Wien (PK) – Der Justizblock wurde in der heutigen Plenarsitzung des Bundesrats mit der Debatte zur neuen Obsorgeregelung und dem Namensrecht eingeleitet. Das Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz blieb mehrheitlich ohne Einspruch. Die Novelle stellt ausdrücklich auf das Wohl des Kindes ab, das nun auch genauer definiert wird.

Bundesrätin Monika MÜHLWERTH (F/W) ging auf die neuen Regelungen im Kindschafts- und Namensrechtsänderungsgesetz ein. Die Rednerin bewertete die Möglichkeit, dass einerseits Kinder einen Doppelnamen bzw. Eltern und Kinder einen gemeinsamen Doppelnamen tragen können, positiv, weil ihrer Ansicht nach damit dem Wunsch der Mehrheit der ÖsterreicherInnen entsprochen wird. Die wohl noch wichtigere Änderung betreffe aber die Obsorgeregelung, was aber nur zum Teil gut gelöst wurde, urteilte Mühlwerth. Erfreulich sei etwa die Besserstellung nicht verheirateter Paare und die Beschleunigung der Verfahren. Sie bedaure aber, dass die gemeinsame Obsorge nicht generell im Gesetz verankert wurde, weshalb ihre Fraktion das Gesetz auch ablehnen werde.

Bundesrat Klaus FÜRLINGER (V/O) gab eingangs zu bedenken, dass es in der Frage der Obsorge um ein sehr sensibles Thema gehe, da die staatliche Ordnung massiv ins Familienleben eingreife. Durch die vorliegende Gesetzesnovelle habe man daher versucht, Lösungen für emotional sehr schwierige Zeiten für alle Betroffenen anzubieten, wie etwa durch den Ausbau der Familienhilfe, die Betonung des Kindeswohls und die Beschleunigung der Verfahren. Nun müsse man aber in der Praxis aufmerksam beobachten, was aus diesen positiven Ansätzen, die in die richtige Richtung zeigen, gemacht wird, räumte Fürlinger ein.

Bundesrat Marco SCHREUDER (G/W) wiederholte die Bedenken von Seiten der Grünen Fraktion am vorliegenden Gesetz und trat abermals für die Einrichtung einer Schlichtungsstelle nach deutschem Vorbild ein, wo 90 % der Fälle im Vorfeld gelöst werden können. Die Gerichte, die jetzt schon sehr mit Arbeit überlastet sind, sollten seiner Ansicht nach erst dann mit Obsorgefragen befasst werden, wenn wirklich keine Einigung auf anderen Wegen mehr möglich ist. Was die Neuregelungen für eingetragene Partner und Partnerinnen angeht, so räumte Schreuder gewisse Verbesserungen ein, generell wünschte er sich jedoch eine völlige Gleichstellung in diesem Bereich.

Die geänderten Familien- und Beziehungsstrukturen erfordern auch eine Neugestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, was in der vorliegenden Novelle deutlich zum Ausdruck komme, meinte Bundesrätin Inge POSCH-GRUSKA (S/B). Wenn man sich die Statistik anschaue, dann gibt es jährlich etwa 2.000 strittige Scheidungen, wo es zu Problemen für alle Betroffenen komme. Die Rednerin hob sodann die wichtigsten Verbesserungen im Gesetz hervor, wie etwa die absolute Betonung des Kindeswohls, die sechsmonatige "Abkühlphase" und die Beschleunigung der Verfahren. Froh war Posch-Gruska darüber, dass die gemeinsame Obsorge nicht verpflichtend eingeführt wird, weil das ihrer Meinung nach den Familien geschadet hätte.

Karl: Zusätzliche Planstellen für Familienangelegenheiten

Bundesministerin Beatrix KARL erläuterte nochmals die wichtigsten Eckpunkte des umfassenden Kindschafts- und Namensrechtsänderungsgesetzes, das eine ganz große Priorität ihres Ressorts gewesen sei. Da meistens die Kinder die Leidtragenden seien, wenn sich die Eltern nicht einigen können, war es ihr ein besonderes Anliegen, in diesem Bereich Abhilfe zu schaffen. Sie sei der Auffassung, dass es sich um einen großen Wurf handle, bei dem es vor allem darum ging, das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt zu stellen. Sodann wies sie auf die zahlreichen Neuerungen hin, wie z.B. die ausführliche Definition des Kindeswohls, die Beschleunigung der Verfahren, den Ausbau der Familiengerichtshilfe, die Einführung von Besuchsmittlern, die Wahrung der Kontinuität für die Kinder in Bezug auf die Obsorge und das Kontaktrecht, die sechsmonatige Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung, die Antragsmöglichkeit von unehelichen Vätern auf gemeinsame Obsorge oder die zusätzliche Kompetenz der FamilienrichterInnen, verpflichtende Erstgespräche mit MediatorInnen anordnen zu können. Für diese Agenden werden auch zusätzliche Planstellen geschaffen, gab Karl bekannt. Was die Frage der Schlichtungsstelle betrifft, so gab Karl zu bedenken, dass im Rahmen der Familiengerichtshilfe schon jetzt keine RichterInnen Entscheidungen treffen, sondern sehr gut ausgebildete PsychologInnen, SozialarbeiterInnen und PädagogInnen beratend tätig sind und dabei versuchen, im Sinne aller Betroffenen rasch eine Einigung zwischen den Eltern zu erzielen. Schließlich ging die Justizministerin noch auf die Änderungen im Namensrecht ein, das mehr Flexibilität bringt.

Bundesrat Efgani DÖNMEZ (G/O) bemängelte, dass die Justizministerin eine Frage seines Kollegen Schreuder bezüglich des Namensrechts bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften nicht beantwortet hat. Weiters wollte er wissen, ob die FamilienrichterInnen, die in einem sehr sensiblen Feld tätig sind, auch eine Mediationsausbildung haben.

Bundesministerin Beatrix KARL wies gegenüber ihrem Vorredner darauf hin, dass nur namensrechtliche Änderungen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch Gegenstand der vorliegenden Novelle seien. Was die FamilienrichterInnen anbelangt, so sei nun vorgesehen, dass sie auch Erstgespräche mit MediatorInnen anordnen können. Man werde natürlich beobachten, wie sehr das in Anspruch genommen und wie sich das entwickeln wird, versicherte die Ministerin.

Fußfessel für Sexualstraftäter nur nach strenger Prüfung

Die Bundesrätinnen und Bundesräte stimmten mehrheitlich auch dafür, dass der elektronisch überwachte Hausarrest, die sogenannte Fußfessel für Sexualstraftäter in Zukunft nur bei Vorliegen zusätzlicher und strengerer Kriterien bewilligt wird.

Bundesrätin Cornelia MICHALKE (V/F) konzentrierte sich in ihrer Wortmeldung auf die Novelle zum Strafvollzugsgesetz. Auch wenn es zu gewissen Nachbesserungen bei Hafterleichterungen für Sexualstraftäter und der Gewährung von Fußfesseln gekommen ist, lehne sie den Entwurf dezidiert ab. Kritik übte sie vor allem an der Tatsache, dass unter bestimmten Bedingungen Sexualstraftätern, die ein sehr hohes Rückfallpotential aufweisen, weiterhin die Möglichkeit eingeräumt wird, auf freiem Fuß zu leben. Im Sinne der Opfer dürfe in solchen Fällen die Gefängnisstrafe keinesfalls durch Fußfesseln ersetzt werden, forderte Michalke mit Nachdruck, Opferschutz müsse vor Täterschutz stehen. 

Bundesrat Franz WENGER (V/S) hielt seiner Vorrednerin entgegen, mit der vorliegenden Gesetzesnovelle würden die Bestimmungen zur Gewährung des elektronisch überwachten Hausarrestes nun verschärft. Wesentlich ist für Weniger, dass bei der Ausarbeitung sämtlicher Änderungen in der Gesetzesvorlage, die unter anderem auch den flexibleren Einsatz der Bewährungshilfe und die Videoüberwachung in Justizanstalten betreffen, auf Bedenken umfassend eingegangen und reagiert worden sei. Die Regierungsvorlage trägt für den Bundesrat somit neuen Entwicklungen im Strafvollzug Rechnung, Weniger gab allerdings zu bedenken, dass nicht alle gesellschaftlichen Probleme über das Strafrecht gelöst werden könnten. 

Bundesrat Efgani DÖNMEZ (G/O) warnte davor, dass Sexualstraftäter vor dem Hintergrund der jetzigen Regelung, gemäß der Sexualdelinquenten jedenfalls die Hälfte der Freiheitsstrafe, mindestens jedoch drei Monate im Gefängnis verbüßen müssen und für die es eine günstige Prognose zu geben hat, dass sie nicht rückfällig werden, eine Verweigerung der Fußfessel vor dem Verfassungsgerichtshof wegen Missachtung des Gleichheitsgrundsatzes anfechten könnten. Er stimme daher dieser "hastigen Änderung" des Sexualstrafrechts nicht zu, so Dönmez, da sie nicht zur Verbesserung der Lage beitrage.

Bundesrätin Inge POSCH-GRUSKA (S/B) räumte zwar ein, dass die neuen Bestimmungen im Sexualstrafrecht "Anlassgesetzgebung" seien, doch sah sie die Novelle als richtigen Schritt im Sinne des Opferschutzes. So hielt sie es für wichtig, dass Opfer nun ein Äußerungsrecht bei der Gewährung von Fußfesseln haben und ihnen auch eine kostenlose Prozessbegleitung zur Verfügung gestellt wird. Posch-Gruska bekrittelte allerdings, dass der derzeit bereits bestehende Strafrahmen für Sexualstraftäter häufig nicht vollständig ausgenutzt werde, was einer Verharmlosung von Sexualdelikten gleichkomme.

Justizministerin Beatrix KARL kündigte daraufhin für kommendes Jahr eine Reform des Strafgesetzbuches an, mit der die Strafuntergrenzen bei verschiedenen Sexualdelikten erhöht werden sollen. In diesem Zusammenhang sei auch angedacht, den sexuellen Missbrauch Wehrloser wie Vergewaltigungen zu behandeln und dafür eine Freiheitsstrafe von 1 bis 10 Jahren vorzusehen. Zur Frage der Strafrelation zwischen Vermögensdelikten und Delikten gegen Leib und Leben sagte Karl, eine ExpertInnengruppe werde sich 2013 näher damit beschäftigen, um eine ausgewogene Lösung zu finden.

Bis 2015 wolle ihr Ressort eine Modernisierung des Strafgesetzbuches fertiggestellt haben, führte Karl weiter aus, da dies nach dem 40jährigen Bestehen des derzeitigen StGB höchst an der Zeit sei. Bezugnehmend auf den Vorschlag der FPÖ, Sexualstraftätern generell keine Möglichkeit zum Hausarrest mit Fußfessel zu geben, unterstrich die Justizministerin, diese Art des Strafvollzugs gewährleiste eine viel bessere Kontrolle der Täter als es beim Abbüßen der gesamten Haftstrafe im Gefängnis möglich sei. Auch würde mit der elektronischen Überwachung die Erfüllung der Auflagen, wie etwa das Absolvieren einer Therapie, sichergestellt. Der Opferschutz sei in der Neuregelung ebenso gestärkt worden, da Opfer sich nun dazu äußern können, ob Sexualstraftätern Fußfesseln gewährt werden sollen und weil sie eine psychosoziale Prozessbegleitung erhalten. Insgesamt, betonte Karl, habe man in den letzten zwei Jahren gute Erfahrungen mit der Praxis der Fußfessel gemacht, mit der entsprechenden Regierungsvorlage werde das Gesetz jetzt noch verbessert.  

Neue Regelungen für Energieversorger und KFZ-Betriebe

Durch eine Änderung des Kartellgesetzes und des Wettbewerbsgesetzes soll die Aufsicht über marktbeherrschende Unternehmen durch die Übernahme des Konzepts der gemeinsamen Marktbeherrschung verschärft werden. Zudem enthält die Vorlage eine Sonderbestimmung über den Missbrauch der Marktmacht von Energieversorgungsunternehmen. In einer getrennten Abstimmung zur Debatte sprach sich die Mehrheit des Bundesrats für die Novelle des Wettbewerbsrechts aus, währen die Neuerung im Kraftfahrzeugsektor-Schutzgesetz einhellig befürwortet wurde. Darin werden unter anderem zwingende Vertragsbestimmungen zugunsten von gebundenen Unternehmen vorgeschlagen, so etwa das Erfordernis der Schriftlichkeit für die Kündigung von Vertriebsverträgen und eine zweijährige Kündigungsfrist.

Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N) kritisierte an der Änderung im Kartell- und Wettbewerbsrechtsgesetz, dass die in der Ausarbeitung angedachte Sonderregelung für Energieversorgungsunternehmen, beweisen zu müssen, dass höhere Preise sachlich gerechtfertigt sind, gestrichen worden ist. Da Österreich nicht über viele Energieversorger verfüge, sei in diesem Bereich "Marktmissbrauch" allzu leicht möglich. Weiters befand Kerschbaum, die personelle und finanzielle Ausstattung der Bundeswettbewerbsbehörde reiche nicht für strenge Überwachungen aus, und sie folgerte, ihre Fraktion könne die Novelle daher nicht befürworten.

Bundesrat Franz PERHAB (V/St) verwehrte sich dagegen, Österreich "mafiöse Strukturen" zuzuschreiben. Tatsächlich gelte es gerade im Energieversorgungssektor, trotz der Liberalisierung am europäischen Markt relativ stabile Strompreise im Land abzusichern. Die vorliegende Novelle verbessere in diesem Zusammenhang das Wettbewerbsrecht, da sie sich gegen Kartellabsprachen richte und die Bundeswettbewerbsbehörde stärke, so Perhab.

Auch Bundesrat Maurice ANDROSCH (S/N) begrüßte die Stärkung des Kartellgesetzes im Sinne der EU-weiten Regelung und die verbesserten Befugnisse der Bundeswettbewerbsbehörde, die nun auch ein Verwaltungsstrafverfahren auslösen könne. Da die Bundeswettbewerbsbehörde in Zukunft ihre Beschlüsse zu veröffentlichen hat, werde außerdem die Transparenz ihrer Entscheidungen gesteigert, fügte der S-Mandatar an. Er betonte zudem, die neuen Bestimmungen gälten auch für Energieversorgungsunternehmen. Abschließend drückte er noch seine Zustimmung zum ebenfalls vorliegenden neuen Kraftfahrzeugsektor-Schutzgesetz aus, da es Unklarheiten in diesem Feld bereinige.

Bundesrat Magnus BRUNNER (V/V) machte darauf aufmerksam, dass seit 2000 eine Liberalisierung am Strommarkt Österreichs in Kraft sei, wodurch es "dramatische Veränderungen" im Bereich der Energieversorgung gegeben habe. Eine Beweislastumkehr im Zusammenhang mit der Energiepreisgestaltungen erachtete Brunner aus diesem Grund als völlig unangebracht.

Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM merkte in einer kurzen Erwiderung an, trotz Liberalisierung gebe es immer noch wenig Auswahlmöglichkeiten bei den Stromversorgern.

Grundbuchsgebühr wird nach Verkehrswert bemessen

Mehrheitlich grünes Licht gab heute die Länderkammer auch für die Neubemessung der Grundbuchsgebühr. Für sie soll in Hinkunft der Verkehrswert anstelle des bisher relevanten Einheitswertes der Liegenschaft herangezogen werden. Es gibt jedoch Ausnahmen für Übertragungen im erweiterten Familienbereich sowie für bestimmte gesellschaftsrechtliche Vorgänge zur Änderung der Unternehmensstruktur.

Bundesrat Hermann BRÜCKL (F/O) bekrittelte an der Grundbuchsgebührennovelle, dass die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer durch einen Rechtsanwalt oder Notar damit abgeschafft wird. Das werde höhere Kosten und längere Verfahrensdauern verursachen. Auch hielt es Brückl für fraglich, ob Kostenbeamte, wie in der Regierungsvorlage vorgesehen, tatsächlich die Qualifikationen hätten, die Plausibilität von Liegenschaftswerten zu prüfen. Letztendlich ziele die Gesetzesnovelle, die auch der Verfassungsgerichtshof bemängelt habe, auf eine Erhöhung der Gebühr, die in Wirklichkeit eine neue Steuer darstelle, ab, monierte Brückl.

Dem entgegnete Bundesrat Klaus FÜHRLINGER (V/O) die Novelle entspreche insofern der Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, als dass nun kein Unterschied zwischen dem entgeltlichen und unentgeltlichen Übertrag einer Liegenschaft innerhalb einer Familie mehr bestehe. Als Rechtsanwalt schilderte Führlinger allerdings aus eigener Erfahrung, wie viele zusätzliche Kosten auf Grund verschiedener Gebühren KäuferInnen von Liegenschaften in Österreich derzeit zu tragen hätten und warnte davor, den Erwerb von Wohnraum weiter zu verteuern. Er regte daher an, sich vielleicht einen anderen Ansatzpunkt als den Einheitswert für die Bemessung des Werts von Liegenschaften zu überlegen.

Bundesrat Gerald KLUG (S/St) beleuchtete die Details der Grundbuchsgebührennovelle, die nunmehr den Verkehrswert einer Liegenschaft als einheitliche Bemessungsgrundlage für die Höhe der Grundbuchseintragungsgebühr setzt. Die vorliegende Fassung der Regierungsvorlage, erweitert durch Ausnahmebestimmungen für Liegenschaftsübertragungen in Familien, sei vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes als verfassungskonform bestätigt worden, hob Klub hervor und unterstich zudem, die Möglichkeit eines begünstigten Erwerbs im erweiterten Familienkreis sichere als sozial verträgliche Regelung auch die politische Akzeptanz der Novelle.

Justizministerin Beatrix KARL merkte an, wäre der Gesetzgeber bis Ende des Jahre untätig geblieben, hätte man durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ab nächstem Jahr beim Liegenschaftsübertrag den Verkehrswert als Bemessungsgrundlage heranziehen müssen, auch wenn ein Haus oder ein Unternehmen innerhalb einer Familie übertragen wird. Zur sachlichen Rechtfertigung der in der Novelle festgelegten Ausnahme, die den erweiterten Familienkreis begünstigt, war es daher noch heuer notwendig, im Gesetz genau zu beschreiben, welche Personen zu den Begünstigten zählen.

Zur Plausibilitätsprüfung eines Liegenschaftswertes könnten die Kostenbeamten durchaus auch Immobilienspiegel nutzen, richtete die Ministerin sich konkret an Bundesrat Brückl. Zusätzlich gebe es in der Gesetzesvorlage eine Verordnungsermächtigung der Bundesministerin, die Art der Preisüberprüfung durch die BeamtInnen festzulegen, die Bediensteten würden also bei ihrer Arbeit nicht alleine gelassen, hielt Karl fest.

Gleiche Versicherungsprämien für Männer und Frauen

Durch das Versicherungsrechts-Änderungsgesetz werden in Zukunft Männer und Frauen gleiche Leistungen bei gleichen Prämien erhalten. Weiters bringt die Novelle ein ausdrückliches Verbot von Diskriminierungen Behinderter bei Versicherungsverträgen. Dieser Gesetzesentwurf wurde einhellig unterstützt.

Bundesrat Josef STEINKOGLER (V/O) wies darauf hin, dass Österreich spätestens mit dem morgigen Tag verpflichtet sei, eine EU-Richtlinie umzusetzen. In Hinkunft dürfe es für Männer und Frauen keine unterschiedlichen Versicherungsprämien mehr geben, betonte er. Verbesserungen bringt die vorliegende Novelle ihm zufolge aber auch für Behinderte. Zudem werde ausdrücklich klargestellt, dass Zahlscheingebühren verboten sind.

Bundesrätin Monika KEMPERLE (S/W) wertete die vorliegende Novelle als längst überfällig. Die SPÖ werde daher zustimmen, sagte sie. Kemperle hofft, dass sich die Prämien für Frauen durch die Unisex-Regel nicht erhöhen, sondern stattdessen die Prämien für Männer sinken werden. Neu ist Kemperle zufolge auch eine Klagsbefugnis des Behindertenanwalts. (Fortsetzung Bundesrat)





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