Parlamentskorrespondenz Nr. 24 vom 16.01.2013

Vorlagen: Konsumentenschutz

Wien (PK) - FPÖ-Abgeordneter Harald Jannach weist in einem Entschließungsantrag darauf hin, dass Kalbs- oder Gänseleberwürste aufgrund der geltenden Gesetzeslage nur mindestens 5 % Leber der namengebenden Tierart enthalten müssen. Die meisten wurstverarbeitenden Betriebe Österreichs halten sich auch exakt an diesen Mindestanteil, was zwar einerseits rechtlich legitim sei, andererseits jedoch die Konsumenten täusche, gibt der freiheitliche Mandatar zu bedenken. Aus diesem Grund fordert er die Bundesregierung auf, den Lebensmittelcodex entsprechend zu verändern (2175/A[E]). (Schluss) sue

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