Parlamentskorrespondenz Nr. 235 vom 20.03.2013

Gewichtigere Vorzugsstimmen und umstrittenes Asylpaket

Nationalrat diskutiert Wahlordnung, Asylfragen und Korruption

Wien (PK) – Die Debatte zur Nationalrats-Wahlordnung wurde heute im Nationalrat in zwei Teilen abgehalten. Dazwischen lag die hoch emotionale dreistündige Diskussion über die Dringliche Anfrage des BZÖ an Finanzministerin Fekter zum vermeintlichen Mordversuch an Sparefroh. Weitere innere Angelegenheiten beschäftigten die Abgeordneten bis zum späten Abend: Mit dem FNG-Anpassungsgesetz sind die Abnahme von Fingerabdrücken bei Grenzkontrollen möglich und die Suche nach Familienangehörigen unbegleiteter Minderjähriger geregelt. Erweitert werden die Kompetenzen des Bundesamts zur Korruptionsbekämpfung (BAK).

Mehr Gewicht für Vorzugsstimmen bei Nationalratswahl

Als ersten Teil des angekündigten Demokratiepakets beschloss das Plenum mit den Stimmen der Regierungsfraktionen sowie FPÖ und BZÖ eine Änderung der Nationalrats-Wahlordnung, durch die die Vorzugsstimmen mehr Gewicht erhalten sollen. Die Regelung ermöglicht es, künftig auch auf Bundesebene Vorzugsstimmen zu vergeben und sieht zudem vor, dass KandidatInnen, die 7 % der Stimmen ihrer Partei erhalten, vorgereiht werden müssen. Für Regionalwahlkreise wiederum wird dieser Vorzugsstimmen-Schwellenwert auf 14 % der Parteistimmen herabgesetzt, im Landeswahlkreis beträgt er nunmehr 10 %.

Die Opposition sei nicht in die Ausarbeitung des vorliegenden SPÖ-ÖVP-Initiativantrags zur Wahlrechtsreform eingebunden worden, kritisierte Abgeordneter Dieter BROSZ (G) und auch an dem Gesetzesentwurf selbst ließ er kein gutes Haar. Ungleiche Vorzugsstimmen-Schwellenwerte auf Regional-, Landes- und Bundesebene und uneinheitliche Angabemodalitäten für Vorzugsstimmen sowie deren Auswirkung auf die Parteiwahl trügen nicht zur vermehrten Einbindung der Bevölkerung bei, sie verwirrten die WählerInnen nur zusätzlich. Die Wählenden hätten aber einen Anspruch darauf, zu wissen, wen sie wählen, betonte Brosz und bemängelte, das debattierte Papier stärke mit seinen Bestimmungen lediglich "Ortskaiser" in den Regionalwahlkreisen.

Abgeordneter Wolfgang GERSTL (V) erwiderte, durchaus seien die Oppositionsparteien in der parlamentarischen Debatte über den Initiativantrag gehört worden, die Grünen hätten sich dabei für den Entscheidungsspielraum der Parteien bei der Mandatsvergabe stark gemacht. Seine Fraktion wolle mit der Gesetzesinitiative dagegen mehr direkt regional gewählte MandatarInnen ins Hohe Haus holen, sodass diese gemeinsam mit fachspezifischen Abgeordneten eine gute Mischung im Nationalrat bilden. Es gehe darum, unterstrich Gerstl, mehr Zusammenhalt zwischen der Bevölkerung und ihren VertreterInnen im Parlament herzustellen, dazu sei der aktuelle Vorschlag zur Wahlrechtsreform ein richtiger erster Schritt.

Nach einem klaren Bekenntnis zur direkten Demokratie befasste sich Abgeordneter Robert LUGAR (T) konkret mit Vorkommnissen, die sich ihm zufolge rund um die letzten niederösterreichischen Landtagswahlen zugetragen hätten. Dass Landeshauptmann Erwin Pröll WählerInnen angeregt habe, ihm eine Vorzugsstimme zu geben, ungeachtet für welche Partei sie eigentlich stimmen wollten, komme einer "Wählertäuschung" gleich, da diese Stimmabgabe nur der Partei des Landeshauptmanns nützte. Außerdem sei in Niederösterreich die Kandidatur neuer Listen mit allen möglichen Mitteln behindert worden, führte Lugar weiter aus. Solch ein Vorgehen sei einer Demokratie nicht würdig.

SPÖ-Klubobmann Josef CAP räumte zwar ein, bei den Regelungen zur Handhabung von Vorzugsstimmen bestehe noch Klärungsbedarf, insgesamt werde das Demokratiepaket jedoch in seiner Wirksamkeit unterschätzt, sagte er. Die darin vorgesehene elektronische Bürgerbefragung oder die Neubehandlung von Volksbegehren, für die eine erste Lesung sowie ein eigener Ausschuss vorgesehen sind, seien jedenfalls Fortschritte am Weg der Demokratisierung, der zu mehr BürgerInnennähe führen soll. Die Praxis werde schlussendlich zeigen, ob damit eine verbesserte Mitwirkung der WählerInnen erreicht werde, so Cap.

Seit zehn Jahren sei der Anteil weiblicher Abgeordneter im Nationalrat in etwa gleich geblieben, nämlich rund 28%. Diesen Prozentsatz gelte es im Sinne der Gleichstellung von Frauen und Männern unbedingt zu erhöhen, der Gesetzesentwurf zur Wahlrechtsreform trage dazu jedoch nicht bei, brachte Abgeordnete Judith SCHWENTNER (G) ihre Kritik auf den Punkt. Sie verwies außerdem auf ein fraktionsübergreifendes Vorhaben aus 2012, mehr Frauen in die Politik zu bringen. Deswegen müssten geeignete Rahmenbedingungen geschaffen werden, denn immer noch hinderten zeitliche und finanzielle Ressourcen viele Bürgerinnen daran, politisch aktiv zu werden.

Im zweiten Teil ihrer Rede, nach der dreistündigen Debatte zur Dringlichen Anfrage des BZÖ an Finanzministerin Fekter, setzte  Schwentner ihre Kritik am vorgeschlagenen Vorzugsstimmensystem fort, das dem Staatsziel der Gleichstellung von Männern und Frauen widerspreche. Schwentner befürchtet, der Frauenanteil im Nationalrat werde weiter sinken. Vorschläge ihrer Fraktion waren demgegenüber darauf gerichtet, einen höheren Frauenanteil in der Politik zu erreichen.

Abgeordneter Harald VILIMSKY (F) erinnerte seine Vorrednerin an die Weigerung der Grünen, das Wahlrecht in Wien gerechter zu gestalten und erteilte zudem Vorschlägen für Quotenregelungen im Wahlrecht eine Absage – dies würde einer Beleidigung der Frauen gleichkommen. Was dem Nationalrat vorliege, sei kein großer Wurf, der Versuch, Persönlichkeitselemente in das Wahlrecht einzuführen, sei aber in Ordnung. Zu achten sei aber darauf, dass das Persönlichkeitswahlrecht nicht von Menschen missbraucht werden kann, die aufgrund ihres Reichtums in der Lage seien, teure Wahlkämpfe zu finanzieren.

Staatssekretär Sebastian KURZ (V) sprach von einem wesentlichen Schritt in die richtige Richtung um zu verhindern, dass sich Politik und Bevölkerungen weiter auseinander entwickeln. Die WählerInnen sollen wissen, wer sie in ihrem Wahlkreis vertritt und sie sollen durch ein stärkeres Persönlichkeitswahlrecht bessere Möglichkeiten haben, die KandidatInnen ihrer Wahl durch Vorzugsstimmen aufzuwerten. Für ihn sei es unverständlich, dass die Grünen dem nicht zustimmen. Die Idee, eine von zwei Vorzugsstimmen einer Frau geben zu müssen, hielt auch der Staatssekretär nicht für sinnvoll, weil man den WählerInnen nicht vorschreiben könne, eine Kandidatin aufgrund ihres Geschlechts zu wählen.

Abgeordneter Peter WESTENTHALER (B) signalisierte die Zustimmung seiner Fraktion zu einem Gesetz, das einen Schritt in die richtige Richtung darstelle. Ein "großer Wurf" zur Weiterentwicklung des Wahlrechts liege aber nicht vor, meinte Westenthaler, der sich froh darüber zeigte, dass das Mehrheitswahlrecht zumindest für die laufende Gesetzgebungsperiode erledigt sei. Das österreichische Wahlrecht sei in seiner Evolution stecken geblieben, konstatierte Westenthaler weiters und zeigte sich verwundert darüber, dass man heutzutage nahezu alles per Internet erledigen könne, außer zu wählen, obwohl sichere Systeme für eine elektronische Stimmabgabe längst zur Verfügung stünden. 

Abgeordnete Gertrude AUBAUER (V) begrüßte die neuen Möglichkeiten die der vorliegende Antrag den WählerInnen biete, Kandidaten ihrer Wahl mit Vorzugsstimmen zu stärken und zugleich andere, die sie nicht wählen wollen, "abstrafen" zu können. Dies werde das Vertrauen in die PolitikerInnen und in die Politik insgesamt stärken und Wahlen zugleich spannender machen, weil Menschen mit Ideen im Wahlkampf eine größere Rolle spielen werden als bisher. "Es wird für Junge leichter, Junge zu wählen, für SeniorInnen leichter, SeniorInnen zu wählen und für Frauen leichter, Frauen zu wählen", zeigte sich Aubauer überzeugt.

Auch Abgeordnete Gisela WURM (S) erwartete sich von der vorliegenden Reform eine stärkere Motivation für die WählerInnen zur Wahl zu gehen und ihre Stimmen abzugeben. Die Befürchtung der Grünen, die Reform würde die Wahlchancen von Frauen verschlechtern, teilte die Rednerin nicht und verwies auf gegenteilige Erfahrungen in ihrem Heimatland Tirol. Das neue Vorzugsstimmenwahlrecht gebe engagierten Frauen bessere Chancen, Bezirkskaiser das Fürchten zu lehren, sagte die Rednerin pointiert. Für eine Erhöhung des Frauenanteils im Nationalrat schlug die Rednerin vor, bei der Berechnung der Höhe der Klubförderungsmittel die Frauenquote der einzelnen Fraktionen zu berücksichtigen.  

Abgeordneter Walter ROSENKRANZ (F) hielt Wahlrechtsänderungen in Niederösterreich für notwendig, um Missbräuche bei der Berücksichtigung der Vorzugsstimmen abzustellen. Wählen per Internet hielt der Redner für problematisch und sah etwa die Einhaltung des Grundsatzes der geheimen Wahl in Gefahr, beispielsweise wenn die Mitglieder einer Familie gemeinsam einen Laptop benützen, um ihre Stimme abzugeben. Forderungen nach einer verpflichtenden Wahl weiblicher KandidatInnen erteilte Rosenkranz eine Absage, dies würde dem Sinn einer freien Wahl widersprechen.

Abgeordneter Michael HAMMER (V) begrüßte die Stärkung des Persönlichkeitswahlrechts bereits bei den Wahlen zum künftigen Nationalrat und unterstrich das Interesse und das Recht der WählerInnen, Menschen zu ihren politischen VertreterInnen wählen zu können, die ihr persönliches Vertrauen genießen. Das Persönlichkeitswahlrecht sollte frei bleiben, sagte auch Hammer und wandte sich entschieden gegen den Vorschlag, KandidatInnen eines bestimmten Geschlechts wählen zu müssen. Die vorliegende Novelle stärke die Wahlmöglichkeiten der BürgerInnen und sei deshalb zu begrüßen. 

Abgeordnete Sonja STESSL-MÜHLBACHER (S) warf den Rednern der FPÖ vor, zwar davon zu sprechen, Frauen "den roten Teppich in das Hohe Haus auszurollen", aber sich selbst nur durch eine geringe Frauenquote auszuweisen. Die Rednerin verteidigte die Diskussion über Frauenquoten in der Politik und sprach die Hoffnung aus, dass irgendwann die Zeit kommen werde, in der man über Männerquoten in der Politik sprechen müsse. Ein wichtiges Element erfolgreicher Wahlen sei es, die WählerInnen bestmöglich über die Änderungen in der Wahlordnung für die Nationalratswahl und über die KandidatInnen zu informieren. 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen.

Wie komplex ist das Fremdenrecht?

Ein mit Mehrheit verabschiedetes FNG-Anpassungsgesetz bringt Änderungen im Fremdenpolizeigesetz, im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, im Grenzkontrollgesetz sowie im Grundversorgungsgesetz und reagiert damit auf EU-Vorgaben sowie auf höchstgerichtliche Entscheidungen. Konkret erhalten Drittstaatsangehörige nun die Möglichkeit, eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu beantragen, auch soll Familienangehörigen rascher der unbeschränkte Zugang zum Arbeitsmarkt eröffnet werden. Neu ist überdies die Befugnis der Sicherheitsorgane, bei Grenzkontrollen Fingerabdrücke von Reisenden abzunehmen und diese mit den im Reisepass oder in diversen Datenbanken gespeicherten Fingerabdrücken zu vergleichen. Auch dem Abänderungsantrag von SPÖ und ÖVP, der das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) verpflichtet, nach Angehörigen von unbegleiteten Minderjährigen zu suchen, wurde zugestimmt. Mitverhandelt wurde auch ein Antrag der FPÖ, NGOs von der Mitwirkung am Asylverfahren auszuschließen.

Abgeordneter Harald VILIMSKY (F) begründete die Ablehnung der Novelle durch seine Fraktion mit den steigenden Zahlen von Asylwerbern, die oft genug auch in die Kriminalität abtauchen würden. Der Abgeordnete bezeichnete die europäische und österreichische Asylpolitik als grundsätzlich verfehlt. Man ziehe damit nur Menschen an, denen von kriminellen Organisationen falsche Versprechungen gemacht würden. Zudem seien andere EU-Länder daran, ihre Probleme nach Österreich zu verschieben, wie es derzeit Italien praktiziere. Dort gebe man Flüchtlingen wirksame Aufenthaltstitel für den Schengen-Raum und noch 500 € drauf. Auch mit den vorliegenden gesetzlichen Anpassungen werde man an der Grundsituation nichts ändern. Es brauche eine grundsätzliche Neuausrichtung des Fremdenrechts.          

Abgeordneter Günter KÖSSL (V) hingegen sah in der Novelle tatsächliche Verbesserungen für Hilfsbedürftige, während Missbrauch hintangehalten werde. Im allgemeinen handle es sich nur um geringfügige Änderungen im Asylgesetz, dem Fremdenpolizeigesetz, dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und anderen Materien. Für subsidiär Schutzberechtigte werde das Aufenthaltsrecht auf zwei Jahre verlängert. Eine verpflichtende Mitwirkung für die Suche nach den Eltern gelte nur bei mündigen Flüchtlingen und entfalle, wenn die Suche nicht im Sinne des Kindeswohls ist. Auch die UNHCR mache für eine Suche nach Angehörigen im Übrigen dieselben Vorgaben, wie sie dem Gesetz zugrunde liegen.

Kößl sprach von Verbesserungen für subsidiär Schutzbedürftige und brachte einen Abänderungsantrag ein, der redaktionelle Änderungen und zudem Klarstellungen über die Suche nach Familienangehörigen bei unbegleiteten mündigen Minderjährigen vornimmt, indem damit das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl beauftragt wird.

Die Gesetze in den Bereichen Fremdenrecht und Asyl würden immer komplizierter und schwerer nachvollziehbar, sagte Abgeordnete Alev KORUN (G). Sie kritisierte, es würden nicht nur EU-Richtlinien umgesetzt, sondern die Bundesregierung benütze wieder einmal die Gelegenheit, fremdenrechtliche Regelungen zu verschärfen. Als Beispiel nannte sie die Bestimmung über die Mitwirkung von Kinderflüchtlingen bei der Suche nach den Eltern. Die Bundesregierung mache aus einem Recht eine neue Verpflichtung, die über die bestehende allgemeine Mitwirkungspflicht hinausgehe. Das sei bereits vom UNHCR kritisiert worden. Die Einschränkung dieser Pflicht auf unbegleitete Kinderflüchtlinge zwischen 14 und 18 Jahren betreffe den größeren Teil dieser Flüchtlingsgruppe, es sei also nur eine vorgebliche Abschwächung.

Einer der wenigen positiven Punkte sei die Verlängerung der Aufenthaltsberechtigung für subsidiär Schutzberechtigte auf zwei Jahre. Nicht nachvollziehen konnte Korun hingegen, dass man AsylwerberInnen als einziger Gruppe für eine Bescheid-Beschwerde beim Verwaltungsgericht nur zwei Wochen statt der üblichen vier zugestehe. Die Änderung des Grenzkontrollgesetzes lasse eine verstärkte Überwachung der BürgerInnen befürchten. Der Aufschrei der Grünen habe hier zwar "eine Verbesserung dieser Verschlechterung" gebracht. Die allgemeine Tendenz zu Eingriffen in Grundrechte durch ein ausuferndes Sammeln von Daten und hin zu mehr Überwachung bleibe aber, meinte Korun.     

Abgeordneter Otto PENDL (S) erinnerte daran, dass die Neuregelung der Verwaltungsgerichtsbarkeit eine große Verwaltungsvereinfachung gebracht habe. Die Vollziehung brauche aber eine große Zahl von gesetzlichen Anpassungen, sagte er und wies die Kritik von Abgeordnetem Vilimsky zurück. Das Fremden- und Niederlassungsrecht müsse viele komplexe Materien regeln, für jeden Bereich gebe es die entsprechenden Gesetze, wie auch andere Bereiche jeweils spezifische Regeln brauchen. Von einer Zersplitterung der Gesetzesmaterie könne man daher nicht reden, entgegnete er Abgeordneter Korun. Insgesamt habe man sich im Asylrecht um eine Beschleunigung der Verfahren bemüht. Jeder erhalte ein rasches und faires Verfahren, sagte Pendl.            

Abgeordneter Peter WESTENTHALER (B) widersprach der Behauptung seines Vorredners, dass das Fremdenrecht analog zu anderen Gesetzesmaterien gestaltet sei. Es sei nach Expertenmeinung selbst der Fremdenpolizei zu kompliziert, unüberschaubar und bedürfe endlich der Zusammenführung in ein einheitliches Gesetz. Das von Abgeordnetem Vilimsky angesprochene Problem, dass die italienische Regierung Aufenthaltsgenehmigungen schlicht verkaufe, sei Realität. Solche Aufenthaltstitel dürften kein Aufenthaltsrecht begründen. Die Rot-Weiß-Rot-Karte erfülle das Ziel, hochqualifizierte Arbeitskräfte ins Land zu bringen, nicht. Staatssekretär Kurz wolle sie mit Hundstorfer neu verhandeln, dieser habe aber Änderungen bereits kategorisch abgelehnt, sagte Westenthaler und unterstrich die Vorzüge, die das von der BZÖ vorgebrachte Punktesystem des "Ausländerchecks" gehabt hätte.  

Abgeordneter Johann SINGER (V) verwies darauf, dass in den Bereichen Fremdenrecht und Asyl die Kompetenzen bei Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl gebündelt wurden, um Migrationsströme besser lenken zu können. Man konnte so Einsparungen in der Verwaltung und eine Verkürzung von Asylverfahren erreichen. Die Bestimmungen über die Abnahme von Fingerabdrücken an der Grenze seien in einer datenschutzrechtlich vertretbaren Weise geregelt, war Singer überzeugt.

Abgeordneter Christoph HAGEN (T) bezeichnete das Fremdenrecht hingegen als unlesbares Flickwerk und forderte eine Totalreform. Auch er sprach die Erteilung des Aufenthaltstitels an Flüchtlinge durch Italien an und meinte, diese widerspreche dem EU-Recht. Er verwies darauf, dass die komplizierten Fremdenrechtsbestimmungen auch für bestens integrierte Menschen zur Hürde werden und unverständliche Härtefälle schaffen können. Er illustrierte diese Aussage auf einen konkreten Fall einer Vorarlbergerin serbischer Herkunft.       

Abgeordnete Angela LUEGER (S) sagte, die vorliegende Novelle betreffe Anpassungen einer Reihe von Gesetzen an die neue Struktur der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die Mitwirkungsrechte für minderjährige Flüchtlinge seien zwar im ersten Entwurf zu einer Pflicht gemacht worden, in der Diskussion im Ausschuss habe man diesen Punkt jedoch kritisiert und entsprechende Abänderungen vorgenommen, in denen das Kindeswohl in den Mittelpunkt gestellt werde. Der Abänderungsantrag, der nun eingebracht wurde, bringe eine notwendige Klarstellung betreffend die Pflichten des Bundesamts für Asyl bei der Suche nach Angehörigen, erläuterte sie.         

Abgeordneter Walter ROSENKRANZ (F) wies darauf hin, dass es darum gehe, die illegale Zuwanderung einzudämmen. Dazu brauche es auch Kontrollen, welche von den Grünen aber regelmäßig abgelehnt würden. Die Freiheitlichen lehnten jedoch eine illegale Zuwanderung unter dem Deckmantel des Asyls klar ab. Auch die Erteilung von Aufenthaltstiteln durch Italien, womit die Möglichkeit zur Ausreise in andere EU-Staaten geschaffen werden, gehe auf Kosten anderer Mitgliedsstaaten. Da sie nur Aufenthaltsberechtigungen, aber keine Arbeitserlaubnis sind, werde das Sozialsystem anderer EU-Staaten belastet.            

Abgeordnete Ulrike KÖNIGSBERGER-LUDWIG (S) meinte, es gehe im Fremdenrecht um ein Regelwerk für einen geregelten Zuzug von  Schutzbedürftigen. Es sei auch Gebot der Menschlichkeit, Menschen schnell klare Auskünfte über ihre Aufenthaltsberechtigung zu geben. Korun habe mit Halbwahrheiten argumentiert, etwa in der Frage der Mitwirkungspflichten, die in der ursprünglich geplanten Weise nicht mehr im Gesetz stehen. Auch die Abnahme von Fingerabdrücken bei Grenzkontrollen werde nur bei begründeten Zweifeln an der Identität möglich sein. Der FPÖ gegenüber meinte die Abgeordnete, ein Klima der Ablehnung gegenüber Fremden sei dem gewünschten Zuzug hochqualifizierter Arbeitskräfte sicher nicht dienlich.

Die FNG-Novelle wurde unter Berücksichtigung des eingebrachten Abänderungsantrags mehrheitlich angenommen.            

Der mit diesem Punkt gemeinsam verhandelte Antrag der FPÖ nach Ausschluss von NGOs aus Asylverfahren wurde mehrheitlich abgelehnt.

Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung erhält weitere Kompetenzen

Beschlossen wurden von allen Fraktionen außer den Grünen auch Gesetzesänderungen, mit denen die Aufgaben und Kompetenzen des Bundesamts zur Korruptionsbekämpfung (BAK) erweitert werden. Das BAK kann demnach künftig auch bei Verdacht der Verletzung des Amtsgeheimnisses ermitteln. Darüber hinaus schafft die Novelle auch den rechtlichen Rahmen für die bevorstehende Inbetriebnahme des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II), das erweiterte Datenabfragen und Datenverknüpfungen ermöglicht.

Gegen die Gesetzesvorlage sprach sich die Grüne Fraktion aus. Abgeordneter Peter PILZ (G) erläuterte, an den Änderungen selbst sei zwar nichts auszusetzen, die Grünen stimmten aber aus Prinzip nicht zu, da sonst der falsche Eindruck entstehen könnte, dass sie dem Aufbau eines EU-weiten Überwachungswesens durch das Schengen-Informationssystem (SIS) zustimmten.  

Abgeordneter Günter KÖSSL (V) hielt fest, Polizeiarbeit sei heute ohne das erfolgreiche SIS nicht mehr denkbar. Es schaffe neue Fahndungsmöglichkeiten und die 5 Mio. €, die das Innenministerium für die zweite Generation des Systems eingesetzt habe, seien gut genutztes Geld.

Zustimmung kam auch von Abgeordnetem Hannes FAZEKAS (S), der betonte, das SIS der zweiten Generation sei für ein Europa der offenen Grenzen unerlässlich. Sein Funktionieren müsse sichergestellt werden, da die Sicherheitsbehörden die dort gebotenen Fahndungsmöglichkeiten brauchten. Der Datenschutz sei zudem ausreichend berücksichtigt worden.   

Entlang der selben Linien argumentierte Abgeordneter Werner HERBERT (F), kritisierte jedoch die Höhe der Kosten gegenüber der ursprünglich projektierten Summe. Zum Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung merkte er an, dass dort die Kontrolle von Beschaffungsvorgängen unzureichend geregelt sei und es Interessenskonflikte geben könnte. Im eigenen Interesse sollten hier Verbesserungen geschaffen werden, appellierte er an die Innenministerin. 

Auch Abgeordneter Christoph HAGEN (T) schloss sich seinen Vorrednern an und kündigte die Zustimmung zum SIS II an, das mit großer Verspätung nun endlich komme. Leider seien die Kosten explodiert. Die Korruptionsbekämpfung müsse konsequent vorangetrieben werden, forderte er.

Bundesministerin Johanna MIKL-LEITNER hielt fest, das SIS sei eine Erfolgsgeschichte. Es ermögliche die Verknüpfung von Daten und verbessere so die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Behörden und die Aufklärungsquote von Straftaten. Das System SIS II gehe am 9. April in Betrieb und sie sei sicher, dass es klaglos funktionieren werde. Die Novelle des BAK-Gesetzes diene dazu, die Kompetenzen des Bundesamts in der Bekämpfung von Korruption auf Verletzungen des Amtsgeheimnisses auszudehnen. Diese Bündelung der Kompetenzen stelle sicher, dass das BAK seine Aufgaben erfüllen könne.    

Abgeordneter Wolfgang GERSTL (V) dankte der Ministerin für ihren Einsatz für SIS II, das sich gelohnt habe. Neben Unionsstaaten seien auch die Schweiz und Liechtenstein beteiligt, was es Polizei und Gerichten ermögliche, rasch zu handeln. Das Fahndungssystem habe viele Erfolge in der Ausforschung von Straftätern gebracht. 

Abgeordneter Erwin HORNEK (V) verwies darauf, dass 400 Mio. Menschen im Schengenraum leben. Das SIS sei die wesentliche Voraussetzung für den Wegfall der Grenzkontrollen und ermögliche gezielte Fahndungen und den Austausch von Daten ohne zeitliche Verzögerungen. Es sei besonders für Grenzregionen ein wichtiges Element der Sicherheit und damit der Lebensqualität.

Auch Abgeordneter Rudolf PLESSL (S) betonte die Wichtigkeit des SIS und hielt fest, die Entscheidung Österreichs für die Umsetzung durch die Einrichtung  einer eigenen nationalen Datenbank sei richtig gewesen.

Der Gesetzentwurf wurde in Zweiter und Dritter Lesung mehrheitlich angenommen.  

Kooperation mit Moldau bei Katastrophen

Rasche und unbürokratische Hilfe bei Naturkatastrophen und technischen Katastrophen, etwa durch erleichterten Grenzübertritt von Helfern, ist das Ziel eines Katastrophenhilfeabkommens mit Moldau, das das Plenum einstimmig genehmigte.

Im Rahmen der Debatte äußerten sich die Abgeordneten Nikolaus PRINZ (V), Stefan PRÄHAUSER (S), Erich TADLER (T) und Ruth BECHER (S) zustimmend zum Katastrophenhilfe-Abkommen mit Moldau. Sie wiesen darauf hin, dass die Republik Moldau zu den ärmsten Staaten in Europa gehöre und damit die Möglichkeit zur Selbsthilfe beschränkt sei. Österreich habe bereits im Sommer 2010 bei massiven Überschwemmungen Hilfe geleistet, hob Abgeordneter Prinz hervor. Die Sicherheit in Moldau zu stärken, bedeutet für ihn außerdem auch einen Sicherheitsgewinn für Österreich. Abgeordneter Tadler verwies darauf, dass der Katastrophenschutz in Österreich aufgrund der topographischen Gegebenheiten große Tradition habe und immer wieder Hilfsteams ins Ausland entsende.

Auch Abgeordnete Becher bekannte sich uneingeschränkt zur Katastrophenhilfe, machte aber geltend, dass Moldau beim Schutz der Menschenrechte noch gezielt Anstrengungen unternehmen müsse.

Der Nationalrat erteilte dem Abkommen einstimmig die Genehmigung. (Fortsetzung Nationalrat) hlf/red