Parlamentskorrespondenz Nr. 239 vom 21.03.2013

Nationalrat diskutiert Ausländerbeschäftigung

Unabhängigkeit der Datenschutzkommission wird gestärkt

Wien (PK) – Mit einer Novelle zum Ausländerbeschäftigungsgesetz reagiert Österreich unter anderem auf den mit 1. Jänner 2014 beginnenden uneingeschränkten Zugang für bulgarische und rumänische StaatsbürgerInnen zum österreichischen Arbeitsmarkt. Die betreffenden Änderungen passierten den Nationalrat ebenso wie zahlreiche Anpassungen im Sozialbereich an die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit. Des Weiteren standen bilaterale Sozialabkommen auf der Tagesordnung.

Die Änderung des Datenschutzgesetzes zielt auf eine Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzkommission ab.

Ausländische Arbeitskräfte – ein sensibles und schwieriges Thema

Mehrheitlich wurde die Novelle zum Ausländerbeschäftigungsgesetz verabschiedet. Sie sieht in Anlehnung an eine EU-Richtlinie unter anderem bürokratische Erleichterungen für bestimmte Personengruppen beim Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt vor. So erhalten Familienangehörige aus Drittstaaten rascher eine unbefristete Arbeitserlaubnis, Befreiungsscheine sollen grundsätzlich der Vergangenheit angehören. Arbeitgeber von Schlüssel- und Fachkräften können künftig stellvertretend für ihre künftigen MitarbeiterInnen Anträge auf eine Rot-Weiß-Rot-Karte bei der zuständigen Behörde im Inland einbringen.

Weitere Bestimmungen des Gesetzes betreffen das bevorstehende Auslaufen der siebenjährigen Übergangsfrist für bulgarische und rumänische StaatsbürgerInnen: Sie erhalten mit 1. Jänner 2014 einen uneingeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Für Kroatien hingegen beginnt mit dem EU-Beitritt im Juli 2013 die Siebenjahresfrist zu laufen. Bescheide regionaler AMS-Geschäftsstellen, etwa betreffend die Streichung von Arbeitslosengeld, können ab 2014 beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

Abgeordnete Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) kündigte die Ablehnung ihrer Fraktion an. Ein Versuch, die Rot-Weiß-Rot-Card zu novellieren, habe wenig Sinn, da das ganze System seinen Zweck nicht erfülle, sagte sie. Österreich ziehe nach wie vor eher niedrig qualifizierte Arbeitskräfte an, während österreichische Akademikerinnen ins Ausland abwanderten. Minister Hundstorfer sollte sich lieber für die österreichischen Arbeitslosen einsetzen und keinen weiteren Zustrom niedrig Qualifizierter zulassen. Hier hebe man aber im Gegenteil sogar bisher geltende Schwellenwerte auf. Das Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping erfülle seine Funktion jedenfalls nicht, konstatierte die Abgeordnete, sondern es finde im Gegenteil nur eine Einwanderung in das österreichische Sozialsystem statt.

Abgeordneter Josef MUCHITSCH (S) meinte hingegen, die Novelle bringe Vereinfachungen für jene Arbeitskräfte, die in Österreich einen ordentlichen Aufenthalt haben, und setze damit auch rechtzeitig eine EU-Richtlinie um. Die Regierung habe viele Maßnahmen in die Wege geleitet, um Umgehungen des Lohn- und Sozialdumpinggesetzes zu verhindern, meinte er in Richtung seiner Vorrednerin. Manche Firmen seien aber sehr erfinderisch im Umgehen der Bestimmungen. Man müsse daher dafür sorgen, dass ein fairer Wettbewerb für inländische Firmen gewährleistet ist, sagte Muchitsch und verwies auf diesbezügliche Initiativen der Länder und des Bundes. Es gebe Möglichkeiten, um sicherzustellen, dass österreichische Firmen an Aufträge kommen, diese müssten aber auch genützt werden.

Abgeordnete Alev KORUN (G) befand die Anpassungen an das Verwaltungsgerichtsgesetz wie die Umsetzung der EU-Single-Permit-Richtlinie für richtig. Die Bundesregierung habe es aber verabsäumt, die Modernisierung der Bestimmungen über die Ausländerbeschäftigung voranzutreiben. Die unhaltbare Situation, dass AsylwerberInnen oft jahrelang verweigert werde, einer Beschäftigung oder einem Studium nachzugehen, bleibe weiter bestehen. Die Asylbehörden kämpften immer noch mit dem Rucksack, den ihnen der untätige Innenminister Strasser hinterlassen habe, kritisierte Korun. Bei der Rot-Weiß-Rot-Card gebe es noch viele offene Fragen, wie etwa die Einkommensgrenze, auch wenn nicht alles an ihr schlecht sei. Die Grünen würden der Novelle zwar nicht zustimmen, ausgenommen seien davon aber die Verbesserungen für die Behindertenbeschäftigung, zu dem ihre Fraktion getrennte Abstimmung verlangt habe.

Abgeordneter Karl DONABAUER (V) antwortete Abgeordneter Korun, er könne ihre Anliegen verstehen, aber der Gesetzgeber könne nicht alle Probleme lösen. Es gebe auch ein Element der Eigenverantwortung. Grundsätzlich habe Österreich erfreuliche Wirtschafts- und Beschäftigungszahlen. Für die Verhinderung von illegaler Beschäftigung spielten die Kontrollen der KIA eine wichtige Rolle, die gute Arbeit leiste. Von der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Ausländerbeschäftigung seien einige Gruppen, wie Saisoniers, Betriebsentsandte, KünstlerInnen und StudentInnen, noch nicht erfasst. Hier werde eine Nachbesserung notwendig sein. Der Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt für Arbeitskräfte aus Oststaaten werde neu geregelt, daher seien bestimmte Bestimmungen nun hinfällig geworden, meinte er zu der diesbezüglichen Kritik von Abgeordneter Belakowitsch-Jenewein. Der Arbeitsmarkt müsse jedenfalls geordnete weiterentwickelt werden.

Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) konstatierte Versäumnisse insbesondere bei der Frage der Schlüsselarbeitskräfte und warnte vor Lohndumping in diesem Bereich. Die zentrale Frage, um sie zu motivieren, nach Österreich zu kommen, sei die angemessene Bezahlung. Statt des angewandten Modells, das nicht funktioniere, wolle das BZÖ ein Punktesystem, wie es in Australien und Kanada zur Anwendung komme. Österreich könne seine hohen Sozialstandards für sich als Pluspunkt verbuchen, diese müssten erhalten bleiben.

Verbesserungen für Behinderte aus Drittstaaten

Bundesminister Rudolf HUNDSTORFER verteidigte die Rot-Weiß-Rot-Card vehement. Sie habe bisher in über 3.000 Fällen, darunter für 300 SportlerInnen, gute Dienste geleistet und sichere diesen Personen anständige Arbeitsverträge. Das Lohn- und Sozialdumpinggesetz greife aufgrund ständiger Kontrollen, die man auch auf das Ausland ausdehne. Die Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen werde ständig weiterentwickelt. Es gebe einen Zuzug qualifizierter Kräfte nach Österreich, insbesondere aus Deutschland, betonte Hundstorfer.

Auch Abgeordnete Elisabeth KAUFMANN-BRUCKBERGER (T) kündigte Zustimmung ihrer Fraktion zur gegenständlichen Novelle an. Es sei richtig, Ausländer, die einen rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich haben, hier in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Sie leisteten damit auch einen Beitrag zum Sozialsystem.

Abgeordnete Helene JARMER (G) kündigte an, dem Teil der Novelle, welche Verbesserungen für Behinderte aus Drittstaaten bringe, gerne zuzustimmen. Sie erinnerte Bundesminister Hundstorfer an die Arbeitsgruppe, die zur Frage der persönlichen Assistenz im Sozialministerium eingerichtet wurde, und erkundigte sich, ob es Ergebnisse gebe. Es müsse einen generellen Rechtsanspruch auf persönliche Assistenz und auf Gebärdendolmetscher geben, unterstrich sie.

Die Novelle wurde mehrheitlich angenommen, wobei die Grünen getrennte Abstimmung über Artikel 2 verlangt hatten.

Neue Verwaltungsgerichtsbarkeit macht zahlreiche Änderungen in Sozialgesetzen notwendig

Gemeinsam nahm der Nationalrat zwei Gesetzespakete in Verhandlung, die der Anpassung des ASVG sowie zahlreicher weiterer Gesetze aus dem Kompetenzbereich von Sozialminister Rudolf Hundstorfer an die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit dienen (2193 d.B. , 2195 d.B. ). Unter anderem werden Beschwerdefristen festgelegt, Datenschutzbestimmungen präzisiert und die Einbeziehung fachkundiger LaienrichterInnen in Entscheidungen des Bundesverwaltugnsgerichts sichergestellt. Die sechswöchige Berufungsfrist gegen Bescheide des Bundessozialamts wird beibehalten. Das Bundesverwaltungsgericht wird auch für Beschwerden gegen Bescheide der Sozialversicherungsträger in Verwaltungssachen zuständig sein.

Mitverhandelt mit den beiden Regierungsvorlagen wurde ein Antrag der FPÖ , der allerdings bereits im Sozialausschuss auf große Skepsis stieß. Abgeordneter Norbert Hofer will die Sozialversicherungsträger dazu verpflichten, im Detail aufzuschlüsseln, welche Sozialversicherungsbeiträge und welche Leistungen jeweils österreichischen StaatsbürgerInnen, EU-BürgerInnen und Drittstaatsangehörigen zuzuordnen sind.

Abgeordnete Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) widmete sich dem Antrag ihres Fraktionskollegen Norbert Hofer nach einer Erfassung von Daten über Beiträge und Leistungen ausländischer Beschäftigter. Eine solche Erfassung sei notwendig, da Minister Hundstorfer einerseits auf Anfragen der FPÖ dazu auf fehlende Daten verweise, gleichzeitig aber betone, dass ausländische Beschäftigte mehr ins Sozialsystem einzahlen würden, als sie daraus Leistungen beziehen würden. Was stimme nun, fragte die Abgeordnete, liegen keine Daten vor oder gibt es sie und würden nur nicht genannt, weil sie der Darstellung des Ministers widersprechen? Die BürgerInnen hätten ein Recht zu erfahren, was Sache sei, stellte sie fest.

Abgeordneter Johann HECHTL (S) sah in den Novellen wichtige Verwaltungsvereinfachungen in Sozialversicherungsfragen. Auch die Übertragung von Kompetenzen der Länder auf den Sozialminister sei positiv. Hechtl brachte zum Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Sozialversicherung einen Abänderungsantrag mit redaktionellen Berichtigungen ein. Zum Antrag von Abgeordnetem Hofer meinte er, die Sozialversicherung sei nach dem Territorialprinzip organisiert, die Staatsbürgerschaft sei dabei nicht relevant. Die Datenerfassung sei ausreichend, ein zusätzlicher Aufwand sei nicht gerechtfertigt.

Abgeordneter Johann HÖFINGER (V) meinte, die Verwaltungsvereinfachungen würde es allen möglich machen, in Beschwerdeverfahren schneller zu ihrem Recht zu kommen. Gleichzeitig sei die Mitwirkung von Arbeitnehmer- und Behindertenvertretungen gesichert worden. Die bisherigen Beschwerdefristen gelten weiter. Auch wenn das nach trockener juristischer Materie klinge, gehe es um Themen, die jeden betreffen können, betonte Höfinger, etwa hinsichtlich der Ansprüche in Pflegegeldverfahren.

Abgeordneter Karl ÖLLINGER (G) meinte, die Grünen würden einer Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in Berufungsverfahren selbstverständlich zustimmen. Es sei aber bedauerlich, dass gewisse Verbesserungen im Bereich der Sozialversicherung nicht erreicht wurden. So komme es immer wieder dazu, dass verschiedene Behörden unbegleiteten jugendlichen Flüchtlingen unterschiedliche Geburtsdaten zuweisen, was zu großen Problemen mit Sozial- und Krankenversicherungen führe. Er brachte daher einen Abänderungsantrag zum Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Sozialversicherung ein. Das Problem sei leicht lösbar, wenn in diesen Fällen die Entscheidung des Pflegschaftsgerichts für alle Institutionen als maßgeblich festgelegt würde, erläuterte Öllinger die von ihm vorgeschlagenen Änderungen. Den Antrag der Freiheitliche wies er zurück. Es gebe keine Untersuchungen, die nachweisen könnten, dass ausländische Arbeitskräfte überdurchschnittlich aus dem Sozialsystem profitierten. Es komme in dieser Frage nicht nur darauf an, auf welche Untersuchungen man sich beziehe, sondern auch darauf, die Daten richtig zu interpretieren. Die Freiheitlichen würden nur einseitige Auslegungen heranziehen und Daten, die ihrer vorgefassten Meinung widersprechen, ignorieren, so Öllinger.

Behindertenvertreter werden in Sozialrechtsverfahren eingebunden

Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) kündigte die Zustimmung zu den Novellen an, insbesondere sehe er als Behindertensprecher die Neuregelungen zur Einbindung von Behindertenvertretern in Sozialrechtsverfahren als sehr positiv.

Bundesminister Rudolf HUNDSTORFER stellte zum Antrag der Grünen fest, es gebe Gespräche mit den Sozialversicherungsträgern, um zu ergründen, wo das Problem entstehe. Die Vorwürfe von Abgeordneter Belakowitsch-Jenewein konterte der Minister mit der Aussage, er habe sehr wohl stets eine stringente Darstellung der Datenlage gegeben. Grundsätzlich hätten alle Personen mit einem Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis, die Versicherungsbeiträge zahlen, Recht auf Sozialleistungen, daran sei nicht zu rütteln. Die Unterstellung, ausländische Arbeitskräfte seien prinzipiell auf Sozialbetrug aus, weise er entschieden zurück.

Abgeordneter Karl DONABAUER (V) lobte ebenfalls die Verwaltungsvereinfachungen, welche Verfahren auch übersichtlicher machen. Die Mitwirkung von LaienrichterInnen im Sozialrecht sei an sich begrüßenswert, meinte Donabauer, gab aber zu bedenken, dass diese auch Schulungen brauchen werden. Der von Abgeordnetem Öllinger angeführte Fall der verschiedenen Geburtsdaten eines Jugendlichen scheine ein Einzelfall zu sein, hier müsse man offenbar sorgfältiger in der Datenabfrage werden. Der Antrag der Freiheitlichen bringe keinen Mehrwert, meinte er ferner. Der hohe Aufwand für die Erhebung der geforderten Daten stehe in keinem Verhältnis zu der geringen Zahl von Missbrauchsfällen im Sozialbereich.

Bei der Abstimmung wurde das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz einstimmig angenommen. Ebenso einhellig war die Zustimmung zum Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Sozialversicherung und dem dazu eingebrachten S-V-Abänderungsantrag. Der Abänderungsantrag der Grünen zu diesem Gesetz blieb in der Minderheit. Schließlich wurde auch der Entschließungsantrag der Freiheitlichen mehrheitlich abgelehnt.    

Abkommen mit Liechtenstein und Indien sowie hinsichtlich nuklearer Sicherheit

Einstimmig genehmigte der Nationalrat Abkommen Österreichs über soziale Sicherheit mit Liechtenstein , Indien und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO ). Die CTBTO ist eine internationale Organisation mit mehr als 180 Vertragsstaaten, die eng mit den Vereinten Nationen zusammenarbeitet und bereits seit 1997 ihren Amtssitz in Österreich hat.

Abgeordnete Sabine OBERHAUSER (S) konzentrierte sich in ihrer Wortmeldung auf das Abkommen zwischen Österreich und Indien über soziale Sicherheit, in dem es vor allem um Pensionsfragen geht. Davon betroffen sind nicht nur die ca. 150-160 ÖsterreicherInnen, die in Indien leben, sondern auch die ArbeitnehmerInnen von über 120 heimischen Betrieben, die Töchterfirmen in Indien haben.

Abgeordnete Irina FÜRNTRATH-MORETTI (V) befasste sich mit den bilateralen Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit mit Indien und auch mit Liechtenstein. Sie wies noch darauf hin, dass es derzeit etwa 3.000 indische Staatsbürger gibt, die in Österreich beschäftigt waren; die Durchschnittspension dieser Personen beträgt ca. 295 Euro.

Abgeordneter Karl ÖLLINGER (G) hielt die Tatsache für interessant, dass in Zukunft wahrscheinlich mehr ÖsterreicherInnen in Indien arbeiten werden als indische StaatsbürgerInnen bei uns. Vor zehn Jahren habe Innenminister Strasser noch absurderweise davor gewarnt, dass sich hunderte Millionen Chinesen und Inder in Richtung Österreich in Bewegung setzen werden. Die heutige Realität sehe aber ganz anders aus.

Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) begrüßte im Namen seiner Fraktion die Sozialabkommen mit Indien und Liechtenstein.

Auch Abgeordnete Elisabeth KAUFMANN-BRUCKBERGER (T) unterstützte den weiteren Ausbau der internationalen Beziehungen auf dem Gebiet der Sozialversicherung.

Debatte über Gebietsschutz im Bereich der mobilen Pflege

Mit seinem Entschließungsantrag regte FPÖ-Abgeordneter Norbert Hofer eine Debatte über den Gebietsschutz im Bereich der mobilen Pflege an. Seiner Meinung nach sollte dieser in Oberösterreich und in der Steiermark untersagt werden. In der Begründung seiner Initiative beruft er sich auf einen Zeitungsartikel, aus dem zu schließen ist, dass Hauskrankenpflege in jenen Bundesländern am teuersten sei, wo Wettbewerb fehlt. Der Antrag wurde jedoch nicht ausreichend unterstützt und ist damit abgelehnt.

Abgeordneter Bernhard VOCK (F) unterstützte den Entschließungsantrag. Dies sei deshalb dringend erforderlich, sagte er, weil in den beiden genannten Bundesländern die Kosten für die mobile Pflege mit Abstand am höchsten sind. Im Vergleich zu anderen Regionen gebe es einen Preisunterschied von 5 € bis 13 € pro Stunde, was für die bedürftigen Menschen nicht tragbar sei.

Abgeordnete Christine LAPP (S) wies ihren Vorredner darauf hin, dass die angeführten Kosten nicht die einzelnen Personen tragen, sondern die Länder. Es sei auch nicht richtig, dass sich die einzelnen Hilfsorganisationen den Markt aufteilen. Minister Hundstorfer habe zudem in der heutigen Sitzung bereits darauf hingewiesen, dass er sich um eine weitere Vereinheitlichung der Standards bemühe und den Pflegefonds mit zusätzlichen finanziellen Mitteln ausstatten will.

Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) unterstützte den Antrag der Freiheitlichen, weil damit ein großes Problem aufgezeigt werde, das sehr viele Menschen betreffe. Sie wisse auch aus eigener Erfahrung, dass sich etwa in Oberösterreich die einzelnen Organisation, die mobile Hauskrankenpflege anbieten, die Gebiete aufteilen. Außerdem werde es einem privaten Anbieter aufgrund der Tarifgestaltung verunmöglicht, in diesen Markt hineinzukommen. Dies sei ein unfairer Wettbewerb. Schließlich forderte Haubner noch eine Wertanpassung des Pflegegeldes.

Abgeordneter Oswald KLIKOVITS (V) war der Auffassung, dass die Probleme auf die unterschiedlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen, die unterschiedlichen Förderungen und die unterschiedlichen Vorgangsweisen in den Ländern zurückzuführen sind. Auch wenn eine Harmonisierung aufgrund der föderalen Struktur sehr schwierig sei und ein gewisser Spielraum durchaus erhalten werden soll, müsste man dennoch danach trachten, zu mehr Gerechtigkeit und zu einer gewissen Vereinheitlichung der Standards zu kommen, wie dies z.B. auch bei den Ausbildungsanforderungen für HeimhelferInnen gelungen ist, meinte er.

Bundesminister Rudolf HUNDSTORFER wehrte sich mit Nachdruck dagegen, wenn in der Diskussion immer wieder die Nettoausgaben der Länder mit den individuell anfallenden Kosten der Betroffenen vermischt werden. Klar sei auch, dass es in einigen Bundesländern eine gewisse Gebietsaufteilung für Trägerorganisationen gibt, weil dadurch die Einsätze optimiert werden können. Dies sei sowohl im Interesse der KundInnen als auch des Landes selbst, unterstrich der Sozialminister.

Wenn wir eine qualitativ hochwertige Versorgung im Pflegebereich wollen, dann müssen den privaten Anbietern auch die Kosten abgegolten werden, forderte Abgeordneter Gerald GROSZ (B). Minister Hundstorfer soll seiner Meinung nach endlich seinen Einfluss geltend machen, um für die aktuellen Probleme in der Steiermark, wo die privaten Heimanbieter wirtschaftlich an die Wand gefahren werden, eine Lösung zu finden.

Abgeordneter Karl ÖLLINGER (G) warf seinem Vorredner Themenverfehlung vor, da es im Antrag der Freiheitlichen um die mobile Pflege gehe. Er wünschte sich generell eine differenziertere Betrachtungsweise des Themas und wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Anforderungen für Anbieter von Hilfsdiensten in der Stadt und am Land sehr unterschiedlich sein können. Interessant war für ihn auch die Aussage des Abgeordneten Klikovits, wonach die Kosten für den einzelnen Betroffenen im Burgenland, wo es keinen Gebietsschutz gibt, wesentlich höher sind als z.B. in Oberösterreich.

Auch Abgeordneter Stefan MARKOWITZ (T) vertrat die Auffassung, dass die mobile Pflege in den ländlichen Regionen aufgrund der langen Anfahrtswege oft sehr schwierig zu organisieren und zu finanzieren ist. Seiner Ansicht nach soll es durchaus einen gewissen Wettbewerb geben, der aber nie auf Kosten der Pflegebedürftigen ausgetragen werden darf. Den Antrag der Freiheitlichen werde er daher ablehnen.

Ostermayer kündigt große Datenschutzgesetznovelle an

Kernpunkt der Novelle zum Datenschutzgesetz ist die Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzkommission. Die Abgeordneten reagieren damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der unter anderem festgestellt hat, dass die derzeitige Eingliederung der Geschäftsstelle der Kommission in das Bundeskanzleramt nicht den EU-Vorgaben entspricht. Nun wird die Datenschutzkommission als eigene Dienstbehörde und Personalstelle eingerichtet und das uneingeschränkte Unterrichtungsrecht des Bundeskanzlers relativiert. Der Gesetzentwurf passierte den Nationalrat mehrheitlich.

Die heutige Novelle zum Datenschutzgesetz sei eine Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, welcher festgestellt hat, dass die derzeitige Eingliederung der Geschäftsstelle der Datenschutzkommission in das Bundeskanzleramt nicht den EU-Vorgaben entspricht, erläuterte Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) die Novelle. Die vorgeschlagene Umsetzung des Urteils halte er jedoch für mangelhaft, weil sie seiner Meinung nach mit der österreichischen Bundesverfassung kollidiere. Steinhausers Kritik betraf dabei vor allem die Einschränkung des Unterrichtungsrechts. Schließlich bemängelte der Mandatar der Grünen noch generell die schlechte personelle Ausstattung der Datenschutzkommission.

Abgeordneter Peter WITTMANN (S) erklärte, er könne sich den Bedenken von Abgeordnetem Steinhauser nicht anschließen, die Verfassungsbestimmung könne durchaus unionskonform interpretiert werden. Mit der Novelle wird ihm zufolge einem EuGH-Urteil Genüge getan und unter anderem die Dienstaufsicht über das Personal der Datenschutzkommission dem Vorsitzenden übertragen. Eine große Reform des Datenschutzrechts stehe in weiterer Folge bevor.

Abgeordneter Michael HAMMER (V) wies darauf hin, dass der EuGH die Unabhängigkeit der Datenschutzkommission als nicht ausreichend angesehen habe. Darauf reagiere man mit der vorliegenden Gesetzesnovelle. Generell unterstrich er, Datenschutz müsse der Politik wichtig sein und sei ihr auch wichtig.

Auch Abgeordneter Werner HERBERT (F) teilte die verfassungsrechtlichen Bedenken von Abgeordnetem Steinhauser nicht. Seiner Ansicht nach ist es richtig und ein wichtiger erster Schritt, der Datenschutzkommission, die bisher direkt dem Bundeskanzleramt unterstellt war, grundsätzliche Autonomie zu geben. Die FPÖ werde der Gesetzesnovelle daher zustimmen. Weitere Verbesserungen erwartet sich Herbert durch die bevorstehende Einrichtung der neuen Datenschutzbehörde, die die Aufgaben der Datenschutzkommission übernehmen soll.

Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) hielt fest, auch das BZÖ werde der vorliegenden kleinen Gesetzesnovelle zustimmen. Es gehe darum, einem Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission zu entgehen, sagte er. Er sei aber schon in großer Erwartung, was die geplante große Novelle betrifft. Allgemein regte Scheibner an, heuer im Parlament auf die tagungsfreie Zeit zu verzichten und den Sommer durchzuarbeiten, um sämtliche Vorhaben, die die Regierung angekündigt hat, parlamentarisch beraten und beschließen zu können.

Abgeordneter Christoph HAGEN (T) unterstrich, das Team Stronach begrüße die größere Unabhängigkeit der Datenschutzkommission. Datenschutz sei ein sehr wichtiges Instrument, erklärte er, man dürfe aber nicht vergessen, dass unter dem Mantel des Datenschutzes auch Straftaten begangen würden. Man dürfe mit dem Argument des Datenschutzes die Arbeit der Polizei nicht behindern, warnte Hagen und wies darauf hin, dass etwa durch Videoüberwachung viele Straftaten aufgeklärt werden konnten.

Staatssekretär Josef OSTERMAYER machte darauf aufmerksam, dass es um eine temporäre Reparatur des Datenschutzgesetzes gehe, die nur bis Ende des Jahres wirksam sei. Er hofft, dass die große Datenschutzgesetznovelle, mit der eine neue Datenschutzbehörde eingerichtet wird, im Verfassungsausschuss am 16. April beschlossen werden kann. Da es dazu im Nationalrat einer Zweidrittelmehrheit bedarf, stellte er zeitgerechte Verhandlungen mit den Oppositionsparteien in Aussicht.

Was die Überlastung der Datenschutzkommission betrifft, sagte Ostermayer, eine Personalaufstockung sei nicht die einzige Möglichkeit, Aktenrückstau zu vermeiden. Man könne auch die Aufgaben der Kommission überdenken, meinte er. Darüber gebe es aber noch keinen Konsens.

Abgeordnete Sonja STESSL-MÜHLBACHER (S) wies darauf hin, dass viele BürgerInnen mit ihren persönlichen Daten nicht besonders achtsam umgingen und sie etwa in sozialen Netzwerken oder gegenüber Unternehmen preisgeben. Gleichzeitig hob sie die Notwendigkeit hervor, bei der behördlichen Sammlung und Verwendung von Daten mit großem Augenmaß vorzugehen.  (Fortsetzung Nationalrat) jan/red