Parlamentskorrespondenz Nr. 264 vom 03.04.2013

Vorlagen: Gesundheit

Gesundheitsreform wird finalisiert

Wien (PK) – Mit dem von Bundesminister Alois Stöger vorgelegten Paket zur Gesundheitsreform sollen die Vereinbarungen mit den Ländern umgesetzt und die langfristige Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems abgesichert werden.  

Absicherung der langfristigen Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems

Die Entwicklung eines partnerschaftlichen Zielsteuerungssystems im Gesundheitsbereich zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung, das eine gemeinsame Planung ermöglichen, die hohe Versorgungsqualität sichern und gleichzeitig die Ausgabensteigerungen dämpfen soll, ist Kern des umfassenden Reformvorhabens. Die Regierung hat dem Parlament nun als nächsten Schritt das Gesundheitsreformgesetz 2013 (2243 d.B.) vorgelegt, mit dem die beiden 15a-Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern in diesem Bereich umgesetzt werden sollen. Durch die Regelung in einem eigenen Bundesgesetz soll eine entsprechende Transparenz und Nachvollziehbarkeit der einzurichtenden partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit gewährleistet und der Intention der entsprechenden Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG  - eine sektorenübergreifende gemeinsame Steuerung und Planung - Rechnung getragen werden, heißt es im Entwurf.

Koppelung der Gesundheitsausgaben an das BIP

Ein wesentlicher Bestandteil des partnerschaftlichen Steuerungssystems ist die Finanzzielsteuerung, die in Finanzrahmenverträgen konkretisiert werden soll. Dadurch sollen die öffentlichen Gesundheitsausgaben schrittweise an den mittelfristig prognostizierten Anstieg des nominellen BIP (von derzeit 3,6 %) angenähert werden. Bis 2016 sollen dadurch kumulierte Ausgabendämpfungseffekte in der Höhe von 3,430 Mrd. € erzielt werden.

Im Mittelpunkt des Reformvorhabens stehen vor allem folgende Ziele und Prinzipien: die Versorgung der PatientInnen am "best point of service", die Entlastung des stationären Bereichs durch Verlagerung von Leistungen in den tagesklinischen bzw. ambulanten Bereich, Kapazitätsanpassungen in Akutkrankenanstalten (z.B. durch Umwandlung in Wochen- bzw. Tageskliniken, Krankenanstaltennetzwerke etc.), die Stärkung der Primärversorgung im niedergelassenen Bereich, die Forcierung von innovativen extramuralen Versorgungsformen (z.B. Gruppenpraxen, selbständige Ambulatorien, erweiterte Öffnungszeiten etc.), die Umsetzung einer zielgerichteten Gesundheitsförderung und Prävention, die Stärkung von evidenzbasierter Früherkennung und Frühintervention, die Einführung eines umfassenden, vergleichbaren und standardisierten Qualitätsmanagements in Bezug auf Strukturen, Prozesse und Ergebnisse, die Etablierung eines Monitoringsystems sowie ein effektiver und effizienter Einsatz von Medikamenten.

    

Auf organisatorischer Ebene werden zur Umsetzung der Reformvorhaben so genannte Zielsteuerungskommissionen auf Bundes- und Länderebene eingerichtet. Diese sollen Verträge ausarbeiten, in denen festgelegt wird, wo welche Leistungen angeboten werden. Zudem sollen genaue Messgrößen und Zielwerte hinsichtlich Ergebnisorientierung, Versorgungsstrukturen und –prozesse sowie Finanzierung geregelt werden; durch ein Monitoringverfahren wird überprüft, ob die Vorgaben auch erreicht worden sind. Außerdem soll ein entsprechender Sanktionsmechanismus etabliert werden. Dieses Gesetz, im Zuge dessen noch 16 weitere Gesundheitsgesetze novelliert werden, tritt (großteils) rückwirkend per 1. Jänner 2013 in Kraft. (Schluss) sue