Parlamentskorrespondenz Nr. 298 vom 11.04.2013

Vorlagen: Umwelt

Anpassung des UVP-Gesetzes an die Verwaltungsgerichtsreform

Wien (PK) - Eine Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz steht im Zusammenhang mit der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit (2252 d.B.). Wenn das neue Bundesverwaltungsgericht Anfang 2014 den Umweltsenat als Rechtsmittelinstanz in UVP-Verfahren ablösen wird, soll die reibungslose Überführung der laufenden Verfahren und die geltenden Verfahrens- und Rechtsschutzstandards in UVP-Angelegenheiten gesichert werden. Die Ausnahme von der UVP für Maßnahmen, die Gegenstand eines verwaltungsrechtlichen Anpassungs- oder Sanierungsverfahrens sind, soll entfallen, um die EU-Konformität des UVP-Gesetzes zu sichern und eine Klage beim EuGH zu verhindern. Die Beschwerdemöglichkeit von Legalparteien (Gemeinden, Umweltanwalt, Bürgerinitiativen, Umweltorganisationen) beim Bundesverwaltungsgericht und die Revision beim Verwaltungsgerichtshof werden gewahrt.

Den Erläuterungen zum Gesetzentwurf ist zu entnehmen, dass die nebenberuflich tätigen Mitglieder des Umweltsenats derzeit 30 Berufungsverfahren pro Jahr abwickeln, wobei Feststellungsverfahren durchschnittlich 5 Monate und Genehmigungsverfahren 6 Monate dauern. Da das Bundesverwaltungsgericht künftig für Beschwerden gegen alle Entscheidungen nach dem UVP-G zuständig ist, rechnet die Bundesregierung einerseits mit einer Erhöhung der Anzahl der Verfahren, zugleich aber mit einer Verkürzung der Verfahrensdauer durch den Einsatz hauptberuflich tätiger Verwaltungsrichter. (Schluss) fru