Parlamentskorrespondenz Nr. 300 vom 12.04.2013

Vorlagen: Verfassung

Einrichtung einer Personalvertretungsaufsichtsbehörde, FPÖ-Anträge

Bundesdienst: Neue Behörde soll Personalvertretung beaufsichtigen

Wien (PK) – Mit der Einführung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit werden Ende 2013 zahlreiche unabhängige Verwaltungsbehörden des Bundes aufgelöst, darunter auch die Personalvertretungs-Aufsichtskommission. Um dennoch weiter eine staatliche Aufsicht über die Personalvertretung der im Bundesdienst beschäftigten MitarbeiterInnen zu gewährleisten, schlägt die Regierung die Einrichtung einer Personalvertretungsaufsichtsbehörde vor (2247 d.B.).

Die neue Behörde soll ein ähnliches Aufgabenprofil wie die alte Kommission haben, die Zahl der Mitglieder wird allerdings von bisher fünf auf drei – zwei von der Regierung nominierte VertreterInnen, eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der DienstnehmerInnen – reduziert. Neu ist eine jährliche Berichtspflicht an den Nationalrat, Bescheide können beim Bundesverwaltungsgericht beeinsprucht werden.

FPÖ drängt auf Ausweitung des parlamentarischen Interpellationsrechts

Ein von der FPÖ eingebrachter Antrag auf Änderung der Bundesverfassung zielt auf eine Erweiterung des parlamentarischen Interpellationsrechts ab (2248/A). Geht es nach Abgeordnetem Harald Stefan soll es Abgeordneten und BundesrätInnen künftig ermöglicht werden, im Wege der zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, die Tätigkeit der operativen Geschäftsführung jener Unternehmen abzufragen, die im Einflussbereich des Bundes stehen und der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen. Begründet wird die Initiative damit, dass das Fragerecht der Abgeordneten in den vergangenen Jahren durch die Ausgliederung von Unternehmen immer weiter eingeschränkt wurde.

FPÖ will ExekutivbeamtInnen früheren Pensionsantritt ermöglichen

Ein weiteres Anliegen der FPÖ sind Änderungen im Pensionsrecht. In einem Initiativantrag spricht sich Abgeordneter Werner Herbert unter anderem dafür aus, ExekutivbeamtInnen und anderen Bundesbediensteten, die über einen längeren Zeitraum Schwerarbeit verrichtet haben, einen Pensionsantritt mit 57 Jahren zu ermöglichen (2249/A). Zudem kritisiert er die hohen Pensionsabschläge für BeamtInnen ab dem Jahrgang 1955, die aufgrund von Berufsunfähigkeit vor dem 60. Lebensjahr in den Ruhestand treten müssen, und wertet es generell als nicht vertretbar, dass die Deckelung der Pensionsabschläge für Schwerarbeiter bis Ende 2015 befristet ist. Änderungsbedarf sieht Herbert auch bei der Berücksichtigung von Nebengebühren bei der Pensionsbemessung von BeamtInnen. (Schluss) gs