Parlamentskorrespondenz Nr. 382 vom 07.05.2013

EU-Ausschuss BR begrüßt Erleichterungen bei Markenrechten

Kostensenkungsplan zur Digitalen Agenda erst in der Anfangsphase

Wien (PK) - Die Marke eines Produkts ist im wirtschaftlichen Wettbewerb häufig entscheidendes Erfolgskriterium. Ein Initiativpaket der EU-Kommission, das mit Angleichungen der nationalen Markenrechte zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit in der EU beitragen soll, diskutierte heute der EU-Ausschuss des Bundesrats neben den verkehrspolitischen Plänen der Union. Zentral in den EU-Legislativvorhaben zum Markenrecht ist, mit vereinfachten Verfahren für die Eintragung von Marken Innovation bei der Produktentwicklung und damit wiederum das Wirtschaftswachstum voranzutreiben. Die Stärkung des EU-Markensystems sei gut, so der Tenor im Ausschuss, die nationalen Marken dürften dadurch jedoch keinen Nachteil im Wettbewerb erfahren.

Grundsätzlich positiv nahmen die BundesrätInnen auch Überlegungen zur Kostenreduktion beim Breitbandnetz-Ausbau in der EU auf, wobei unter anderem das starke Stadt-Land-Gefälle bei der Netzversorgung in Österreich thematisiert wurde.

Harmonisierung der Markenrechte soll auch Markenschutz stärken

Konkret zielt der Richtlinienvorschlag (COM(2013) 162 final) zur größeren Anpassung der Markenrechtsvorschriften in EU-Mitgliedsstaaten an das System der Gemeinschaftsmarke darauf ab, den Umfang und die Grenzen von Markenrechten in der EU klarer zu definieren. Außerdem soll er verstärkten Markenschutz durch unionsweit gültige Vorkehrungen, etwa gegen Produktpiraterie, bieten. Ohne die markenrechtlichen Bestimmungen der Nationalstaaten einander gänzlich anzugleichen, will die Kommission durch die Annäherung der Vorschriften unter anderem den freien Warenverkehr im Binnenmarkt erleichtern. Den Markenschutz im Unionsgebiet zu stärken, wertete Bundesrat Stefan Schennach (S/W) im Licht des gemeinsamen Wirtschaftsraums als das bedeutendste Element des konkreten Kommissionsplans, wenn er auch betonte, mit dem gegenständlichen Richtlinienvorschlag dürften sich keine Nachteile für nationale Marken ergeben. Dazu erläuterte der anwesende Experte des Patentamts, Österreich werde bei den Verhandlungen über die Legislativvorschläge auf die Wahrung der Balance von nationalen und gemeinschaftlichen Systemen achten, sodass es nicht zu einer einseitigen Bevorteilung des EU-Regelwerks zu Lasten der Nutzer nationalstaatlicher Systeme kommen kann.

Grundlegende Verfahrensvorschriften für die Eintragung von Marken in der gesamten EU sind im Verordnungsvorschlag (COM(2013) 161 final) zur Gemeinschaftsmarke festgehalten. Damit soll das Eintragungsprozedere auch auf Ebene der Mitgliedsstaaten kostengünstiger, einfacher, schneller und berechenbarer werden. Insgesamt plant die Kommission keine Systemänderung, sondern lediglich eine Modernisierung der vorhandenen Unionsregelungen zum Markenrecht und folglich mehr Rechtssicherheit, heißt es in den Vorlagen. In diesem Zusammenhang wird eine intensivere Kooperation zur Verfahrensabstimmung zwischen dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, dessen Zuständigkeit die Eintragung von EU-Gemeinschaftsmarken ist, und den nationalen Patentämtern angestrebt. Bei den erwogenen Harmonisierungen der Markenrechte müsse man allerdings die Verhältnismäßigkeit der vorgesehenen Maßnahmen beachten, unterstrich Bundesrat Franz Wenger (V/S). Tatsächlich, so der Vertreter des Patentamts, gingen die Kommissionsvorschläge in einigen Detailbereichen noch zu weit, so seien etwa einheitliche Regelungen für sämtliche Gebühren überschießend.

Kommission will Digitale Agenda kostengünstiger realisieren

Angesichts der aktuellen Krise lasse sich der Ausbau von Hochgeschwindigkeitsinfrastrukturen zur elektronischen Kommunikation - kurz Digitale Agenda – wohl kaum in der geplanten Zeit bis 2020 verwirklichen, wenn nicht massive Kostensenkungen beim Netzausbau ermöglicht würden. Vor diesem Hintergrund, erläutert von einem Experten des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT), debattierten die Ausschussmitglieder einen Verordnungsvorschlag (COM(2013) 147 final ), der vorrangig eine 30%ige Kostensenkung beim Breitbandnetzausbau zum Ziel hat. Aufgezeigt wird in dem Legislativentwurf, dass bis zu 80% der Kosten beim Aufbau neuer Netze durch dafür nötige Bauarbeiten schlagend werden. Dem will die Kommission mit unionsweit gültigen Regelungen beim Breitband-Infrastrukturausbau entgegentreten.

So sollten die bessere Nutzung vorhandener Netze, vermehrte Zusammenarbeit bei der Planung von Bauarbeiten, eine Straffung der Genehmigungsverfahren und die Beseitigung von Hindernissen bei der hochgeschwindigkeitsfähigen IT-Ausstattung von Gebäuden verbindlich sein, um alle UnionsbürgerInnen mit hochwertiger Breitbandanbindung zu versorgen, skizzierte der BMVIT-Vertreter den Vorschlag. Er bemerkte allerdings, das weitere Verfahren mit dem Verordnungsentwurf sei erst unter der kommenden EU-Präsidentschaft geplant. Für Bundesrat Marco Schreuder (G/W) stellte vor allem die drastische Budgetkürzung bei der Digitalen Agenda im aktuellen EU-Finanzrahmen ein Hindernis zur Realisierung dar. Dennoch, so der G-Mandatar, stehe auf nationaler Ebene einer entsprechenden Umsetzung hochgeschwindigkeitsfähiger Breitbandinfrastrukturen, etwa bei Gebäudesanierungen, nichts im Wege. In den Augen des Ausschussvorsitzenden Edgar Mayer (V/V) wäre die Form eines Richtlinienvorschlags zur Kostensenkung in der Digitalen Agenda zielführender gewesen als der vorliegende Verordnungsentwurf, der direkt gültig würde. Immerhin habe jedes Mitgliedsland unterschiedliche Rahmenbedingungen, beispielsweise bezüglich der nationalen Bauordnungen. Bundesrätin Ana Blatnik (S/K) hob hervor, jedenfalls sei bei Forcierung des Breitbandnetzes die kostenmäßige Ausgewogenheit der angedachten Maßnahmen richtig zu beurteilen.

Österreich habe angesichts der bekannten Kostenproblematik im Netzausbau bereits entsprechende Schritte gesetzt und Mitbenützungsrechte von Telekom-Infrastrukturen für andere Anbieter mit einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) festgelegt, erklärte der Vertreter des Ministeriums. Die Einrichtung einer zentralen Informationsstelle, der laut Verordnungsentwurf alle Mitgliedsländer ihre Breitbandnetz-Infrastrukturdaten verpflichtend zu melden hätten, stelle allerdings einen unnötigen Verwaltungsaufwand dar. Von den Bundesräten Stefan Schennach (S/W) und Martin Preineder (V/N) auf die mangelhafte Netzversorgung vieler ländlicher Regionen Österreichs angesprochen, verwies der BMVIT-Experte auf das heuer eingerichtete Breitbandbüro, das Infrastrukturplanungen am Land unterstütze. (Schluss EU-Ausschuss des Bundesrats) rei


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