Parlamentskorrespondenz Nr. 398 vom 14.05.2013

Vorlagen: Verkehr

Vignettenpflicht, Ortslinienverkehr und Gefahrgutbeförderung

Wien (PK) – Die Freiheitlichen Abgeordneten Josef Jury und Gerhard Deimek fordern im Zuge der Totalsperren der K 99 Katschberg Straße im Bereich Lieserschlucht eine Entlastung der Anrainer der Hauptausweichstrecke (2275/A(E)). Das könne durch eine temporäre Aufhebung der Vignettenpflicht für die Tauernautobahn im Streckenabschnitt Knoten Spittal/Milstättersee bis Spittal an der Drau-Ost erreicht werden.

Ausnahmeregelung für Busse im Ortslinienverkehr verlängern

             

Ein Antrag (2279/A) der Abgeordneten Anton Heinzl (S) und Martin Bartenstein (V) zielt auf die Verlängerung der seit 2010 bestehenden Ausnahmeregeln bei der Handhabung von Kontrollgeräten in Omnibussen im Ortslinienverkehr bis Ende 2014 ab (Kraftfahrtgesetz 1967, § 24 Abs. 2a).

Erhöhung der Verwaltungsabgabe im Gefahrgutbeförderungsgesetz

Für Bescheide an Betreiber von Postdiensten betreffend die Genehmigung zur Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr ist die Austro Control GmBH zuständig. Aufgrund neuer Bestimmungen der ICAO (International Civil Aviation Association) für die Beförderung gefährlicher Güter in der Zivilluftfahrt entsteht für die Austro Control zusätzlicher Aufwand. Die Verwaltungsabgabe soll daher in Zukunft 1300 € betragen, so ein Antrag der Abgeordneten Anton Heinzl (S) und Martin Bartenstein (V) auf entsprechende Änderung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes (2280/A). (Schluss) sox