Parlamentskorrespondenz Nr. 421 vom 17.05.2013

Vorlagen: Umwelt

Grüne beantragen subjektive Rechte der BürgerInnen beim Lärmschutz

Wien (PK) - Die Abgeordneten Gabriela Moser und Christiane Brunner beantragen eine Änderung des Bundes-Umgebungslärmschutzgesetzes (2288/A), um den BürgerInnen ein subjektives Recht auf Lärmschutz einzuräumen. Das Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz sei zahn- und wirkungslos geblieben und stelle kein "Immissionsschutzgesetz Lärm" dar, was auf Mängel der zugrundeliegenden EU-Richtlinie, aber auch auf die Umsetzung der Richtlinie in Österreich zurückzuführen sei. So fehle es an einem Schutz ruhiger Gebiete, an einer sinnvollen Beteiligung der Öffentlichkeit und an der Aktualisierung älterer Lärmkarten und Aktionspläne. Daher beantragen die Grünen die Streichung jener Bestimmung aus dem Gesetz (§ 7 Abs 12), die den von Lärm betroffenen BürgerInnen subjektivöffentliche Rechte auf die Umsetzung der Aktionspläne bislang ausdrücklich verwehrt. (Schluss) fru