Parlamentskorrespondenz Nr. 459 vom 29.05.2013

Vorlagen: Unterricht

Bundesrahmengesetz regelt die PädagogInnenausbildung NEU

Wien (PK) – Ein vom BMUKK ausgearbeitetes Bundesrahmengesetz zur Einführung einer neuen Ausbildung für Pädagoginnen und Pädagogen (2348 d.B.) liegt dem Nationalrat vor. In diesem Zusammenhang sind Bestimmungen des Hochschulgesetzes 2005, des Universitätsgesetzes 2002 und des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes zu ändern. Zu novellieren sind dabei insbesondere das Dienstrecht an den Pädagogischen Hochschulen und die Hochschul-Curriculaverordnung.  Damit soll die inhaltliche Aufwertung und eine weitere Akademisierung des Lehrberufs erfolgen. Für die PädagogInnenausbildung NEU wird die Studienarchitektur des Lehramts neu konzipiert und gemäß dem Bologna-System geändert. Pädagogische Hochschulen und Universitäten sollen unter Achtung ihrer bestehenden Kompetenzen sehr eng miteinander kooperieren, um eine Lehramtsausbildung auf tertiärem Niveau anzubieten. Das bedeutet die Einrichtung achtsemestriger Bachelorstudien und zumindest zweisemestriger Masterstudien. Das Masterstudium wird als notwendige Weiterqualifizierung der LehrerInnen festgelegt.

Bachelor- und Masterstudien für das Lehramt werden ausgebaut

Die Ausbildung im Primarbereich (Volksschule) erfolgt wie bisher an den Pädagogischen Hochschulen. In Hinblick auf die fortschreitenden Akademisierung der Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer wird dabei das Bachelor-Lehramtsstudium von derzeit sechs auf acht Semester ausgedehnt. Es soll ab 1. Oktober 2015 an allen PH-Standorten angeboten werden.

Die Ausbildung im Sekundarbereich erfolgt weiterhin an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen. Durch die Ausrichtung an gemeinsamen Rahmenvorgaben und Standards wird in Zukunft die wissenschaftliche Komponente der Ausbildung an den Pädagogischen Hochschulen und die berufspraktische Komponente der Ausbildung an den Universitäten gestärkt. Die Qualifikation im Bereich der Berufsbildung erfolgt an den Pädagogischen Hochschulen (ausgenommen Wirtschaftspädagogik und Bodenkultur), wobei auch Ausnahmen von der verpflichtenden Absolvierung eines Masterstudiums vorgesehen werden können.

Durch die Novelle wird für die Pädagogischen Hochschulen im Bereich der Allgemeinbildung in der Sekundarstufe eine verpflichtende Kooperation mit einer Universität vorgesehen. Die Kooperationen zwischen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen in der Erstellung der Curricula und der Durchführungsplanung soll ermöglichen, dass ab 1. Oktober 2016 neue Bachelor-Studien im Bereich der Sekundarstufe an allen Pädagogischen Hochschulen in Kooperation angeboten werden. Ziel in der Umsetzung der Reform der Lehramtsstudien ist es, dass ab 2019/20 flächendeckend die neuen Masterstudien zum Lehramt nach dem Konzept der PädagogInnenausbildung NEU angeboten werden.

Vorgesehen ist auch ein erweitertes Angebot der Pädagogischen Hochschulen im Rahmen der Weiterbildung. Ab dem Studienjahr 2013/14 soll es daher an mindestens zwei Pädagogischen Hochschulen Masterlehrgänge im öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrag geben, wobei das Unterrichtsministerium Schwerpunkte festlegt. Solche Masterlehrgänge konnten bisher nur von den Universitäten angeboten werden.

Das Lehramt für Neue Mittelschulen wird ab 1. Oktober 2013 an allen Pädagogischen Hochschulen anstelle des Lehramts für Hauptschulen angeboten. Damit soll eine den Anforderungen für Lehrkräfte an Neuen Mittelschulen entsprechende Ausbildung sichergestellt werden.

Bündel an Maßnahmen, um das Lehramt attraktiver zu machen

Die Novelle sieht auch eine Neugestaltung der Studieneingangs- und Orientierungsphase für das Lehramt vor, um sicherzustellen, dass eine entsprechende Auseinandersetzung mit den Anforderungen des Lehrberufs und eine treffsicher Berufswahl erfolgt. Die Durchlässigkeit der Lehramtsausbildung zu anderen facheinschlägigen Studien wird erhöht, indem an den Pädagogischen Hochschulen  Ergänzungsstudien eingeführt werden, die QuereinsteigerInnen die systematische Anerkennung der vorherigen facheinschlägigen Studien und ein verkürztes Bachelor-Lehramtsstudium bieten.

Die Zulassungsvoraussetzungen für Lehramtsstudien werden zudem geändert, um das Lehramtsstudium für bestimmte Personengruppen attraktiver zu machen und ihre Präsenz im Bildungssystem zu stärken. Angesprochen werden damit insbesondere behinderte Studierende und Studierende mit anderen Erstsprachen als Deutsch. Für sie kann, wenn gesichert ist, dass die Anforderungen des Lehrberufs grundsätzlich erfüllt werden können, auf bestimmte Überprüfungen des Aufnahmeverfahrens verzichtet werden. Es können auch individuelle Curricula sowie vom Standard abweichende Prüfungsmethoden vorgesehen werden.

Der Berufseinstieg für AbsolventInnen von Lehramtsstudien soll durch die Einführung von Induktionslehrveranstaltungen an den Pädagogischen Hochschulen erleichtert werden. Schulen, die bei der Durchführung von  diesen Praxisveranstaltungen für AbsolventInnen mit Hochschulen zusammenarbeiten, können in Zukunft die Bezeichnung "Kooperationsschule" erhalten.

Die Novelle sieht auch die Einrichtung eines Qualitätssicherungsrates für PädagogInnenausbildung und die Festlegung von Qualitätssicherungskriterien in Ergänzung des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes vor. Er wird sich aus sechs Mitgliedern, je drei des BMUKK und des BMWF, zusammensetzen. Es wird davon ausgegangen, dass die langfristigen finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen auf den Bundeshaushalt in Form einer Erhöhung der öffentlichen Verschuldung bis 2042 sich auf 288 Mio. € summieren, das wären nach derzeitigem Stand 0,05 % des BIP. (Schluss) sox


Themen