Bundesrat: Umweltpolitik und Landwirtschaft aus Ländersicht
Wien (PK) – Umfangreiche Sammelnovellen zu zahlreichen Umweltgesetzen und Zuständigkeiten bei Bioziden gaben den Ländervertretern im heutigen Bundesratsplenum Gelegenheit, mit Bundesminister Nikolaus Berlakovich über viele Themen zu diskutieren.
Zur Sprache kamen Klimaschutz, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Schutzwasserbauten, Strahlenschutz, betriebliches Umweltmanagement und Abfallwirtschaft sowie die große Bedeutung der Siedlungswasserwirtschaft. In einer thematisch umfassenden Debatte nützten die Vertreter der Länder die Gelegenheit, Probleme bei der Umsetzung des Prinzips der Nachhaltigkeit im Umgang mit den natürlichen Lebensgrundlagen zu analysieren und die aktuellen politischen Lösungsansätze – insbesondere aus der Sicht der Bundesländer – zu bewerten. Dabei standen die Kooperation von Bund und Ländern beim Klimaschutz und – angesichts der Naturkatastrophe in mehreren Bundesländern – auch der Hochwasserschutz immer wieder im Mittelpunkt der Debatte. - Alle Umwelt-Gesetzesbeschlüsse passierten den Bundesrat nach Mehrheitsentscheidungen ohne Einspruch.
Zusammenarbeit von Bund und Ländern beim Klimaschutz
Beim Thema Klimaschutz steht Österreich vor der Aufgabe, seinen Ausstoß an klimaschädlichen Gasen bis 2020 außerhalb des Emissionshandels deutlich zu reduzieren, wobei das Klimaschutzgesetz Bund und Länder zur Kooperation verpflichtet. Die heute verabschiedete Novelle bringt sektorale Höchstmengen für Treibhausgasemissionen in den Bereichen Abfall, Energie und Industrie, fluorierte Gase, Gebäude, Landwirtschaft sowie Verkehr.
Eingeleitet wurde die Debatte von Bundesrat Hermann BRÜCKL (F/O) mit der Erinnerung daran, dass die Bundesländer die Kyotoziele im Sektor Gebäude längst erfüllt haben und diese Novelle ablehnen, weil es unrealistisch sei, vom Gebäudesektor, der ein Fünftel der CO2-Emissionen verursachte, ein Drittel der Einsparungen zu verlangen. Diese überzogenen Anforderungen seien nicht finanzierbar. Die freiheitlichen Ländervertreter lehnen diese Novelle daher ab.
Beim Klimaschutz gut unterwegs sah Österreich hingegen Bundesrat Friedrich REISINGER (V/St), der jedoch Handlungsbedarf in der Industrie und beim Verkehr, insbesondere beim Individualverkehr registrierte, zugleich aber davor warnte, den Bogen bei der Belastbarkeit der Betriebe zu überspannen. Seine Kritik galt der Verzerrung des globalen Wettbewerbs von Seiten Chinas, Indiens und der USA durch Nichtbeachtung des Klimaschutzes. Gemeinsam mit seinem Fraktionskollegen Bundesrat Martin PREINEDER (V/N) betonte der Redner die Klimaschutzfunktion des Einsatzes von Biotreibstoffen, von Biomasse aus der Forstwirtschaft und von Holz als Baustoff. Preineder setze zudem auf erneuerbare Energieträger wie Wind und Sonne. Der Klimaschutz stelle eine zentrale Herausforderung dar, nachdem sich zeige, dass der Klimawandel zu extremen Wettersituationen beitrage und dazu führe, dass Menschen über Nacht vor dem Nichts stehen. Die Novelle mit ihren Instrumenten Sektorziele, Maßnahmenprogramme und Sanktionen bei Zielverfehlungen dient der Erreichung der Klimaschutzziele.
Die Gewässerökologin Nicole SCHREYER (G/T) erläuterte in ihrer ersten Rede vor den BundesräteInnen die Ablehnung der Novelle durch ihre Fraktion. Die Zielsetzungen blieben teilweise hinter bereits Erreichtem zurück, sagte Schreyer, die auch Mängel bei der Verbindlichkeit und Klarheit des Gesetzes ortete, Umsetzungsbestimmungen vermisste. Österreich sollte beim Klimaschutz endlich die rote Laterne des Schlusslichts abgeben und das gelbe Trikot des Spitzenreiters übernehmen.
"Die Auswirkungen des Klimawandels sind nicht mehr übersehbar", hielt Bundesrat Richard WILHELM (S/St) fest und plädierte im Namen der Opfer des Hochwassers für eine Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs gemeinsam mit Bündnispartner auf internationaler Ebene. Die erfolgreichen Klimaschutzinvestitionen der VOEST und anderer Betriebe dürfen nicht bestraft werden, mahnte der Redner und begrüßte die Novelle als weiteren Schritt auf dem Weg der Erfüllung österreichischer Klimaschutzziele.
Berlakovich: Wir sind gut im Klimaschutz, müssen aber besser werden
Umweltminister Nikolaus BERLAKOVICH beklagte das enorme Leid und die hohen Kosten infolge der Hochwasserkatastrophe, würdigte die engagierte Arbeit aller Helfer und berichtet von einer ersten Entspannung der Lage an den hochwasserführenden Flüssen. Alle wissen, dass Dürren und Starkregen im Zusammenhang mit dem Klimawandel stehe und Klimaschutz eine Überlebensfrage sei, dennoch komme man bei internationalen Klimaschutzverhandlungen nur zäh voran, weil die großen Player China, USA, Indien und Brasilien beim Klimaschutz noch nicht mitmachen. Ein globaler Klimaschutzvertrag soll bis 2015 ausgebarbeitet werden und 2020 in Kraft treten. Österreich hat die Lehren aus der Verfehlung der ambitionierten Kyotoziele gezogen. Nach jahrelangen Verhandlungen sind die Bundesländer nun mit im Boot. "Wir müssen beim Klimaschutz besser werden", sagte der Minister, der der Atomkraft einmal mehr eine Absage erteilte, von fossilen Energien weg und hin zu erneuerbaren Energieträgern kommen möchte und dabei auf das Energieautarkieprogramm der Gemeinden sowie auf Bemühungen für eine kohlenstoffarme Wirtschaft setzt.
Schnellere UVP-Verfahren, mehr Geld für Siedlungswasserwirtschaft
Ohne Einspruch passierten die Länderkammer eine UVP-Gesetz-Novelle und ein Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz–Umwelt samt EU-Anpassungen im Anlagenrecht. Ein Umweltrechtsanpassungsgesetz sieht unter anderem auch höhere Förderungsmittel für die Siedlungswasserwirtschaft - 45 Mio. € mehr im Jahr 2013 und 100 Mio. € mehr im Jahr 2014 – vor. Weitere Rechtsanpassungen, vorab beim betrieblichen Umweltmanagement bringt eine Novelle zum Abfallwirtschaftsgesetz-Industrieemissionen und zum Altlastensanierungsgesetz. Die Anforderungen an Anlagen zur "integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung" werden erhöht und die Ungleichbehandlung von Exporteuren bei Altlastensanierungsbeiträgen beseitigt.
Bundesrat Hans-Jörg JENEWEIN (F/W) beurteilte die Vorlagen differenziert und wertete einige der vielen Novellen teilweise positiv, sah sich angesichts der umfangreichen Sammelnovellen aus Zeitgründen aber nicht imstande, im Detail zu begründen, wo seine Fraktion zustimme und was sie ablehne. Eine grundsätzliche Absage erteilte der Redner dem Zertifikathandel beim Klimaschutz, der "Entwicklungshilfe durch die Hintertüre" und zugleich eine "Geldmaschine für die Großindustrie" samt umfangreicher Schattenwirtschaft darstelle.
Lebhaft begrüßte Bundesrat Walter TEMMEL (V/B) die zusätzlichen Fördermittel für die Siedlungswasserwirtschaft als unbedingt erforderlich und dankte dem Bundesminister für sein diesbezügliches Engagement. Die Siedlungswasserwirtschaft belebt die Wirtschaft, sichert Arbeitsplätze und verbessert die Attraktivität des Tourismusstandorts sowie die Lebensqualität in Österreich, argumentierte Temmel unisono mit Bundesrätin Johanna KÖBERL (S/St).
Den Sinn von CO2-Zertifikaten beim Klimaschutz problematisierte auch Bundesrätin Nicole SCHREYER (G/T) und unterstrich die Notwendigkeit, sich als Anrainer, Umweltschützer oder als Bürgerinitiative in umweltrelevante Verfahren einzubringen. Dieser Notwendigkeit trügen die vorliegenden Novellen an mehreren Stellen nicht Rechnung, klagte die Bundesrätin und kritisierte es als ein Versäumnis, das Recht auf Information über umweltrelevante Daten nicht verbessert zu haben und NGOs von IPPC-Verfahren sowie von Wasserrechtsverfahren auszuschließen. Pluspunkte seine die Anhebung der Fördermittel für die Siedlungswasserwirtschaft und die Fortsetzung der thermischen Sanierungsoffensive. Kritik übte die Rednerin schließlich an der Kompetenzzersplitterung bei der Genehmigung und Finanzierung von Schutzwasserbauten.
Bundesrätin Johanna KÖBERL (S/St) erläuterte die Auswirkungen der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Umweltschutz und sprach im Zusammenhang mit der Auflassung des Umweltsenats die Hoffnung aus, dass die Verfahren durch Einsatz hauptberuflicher Richter nun beschleunigt werden können. Schließlich begrüßte Köberl die Maßnahmen zur Erhöhung der Effizienz bei der Förderung von Schutzwasserbauten.
Auch Bundesrat Josef TAUCHER (S/W) sprach die Hoffnung auf Beschleunigung von UVP-Verfahren unter Wahrung der Einspruchsrechte von NGOS aus. Er betonte die existentielle Bedeutung der Wasserwirtschaft als Teil der Daseinsvorsorge, die nicht kapitalistischen Profitinteressen geopfert werden dürfe. Taucher schloss mit dem Wunsch an den Umweltminister, in der kommenden
Gesetzgebungsperiode eine neue österreichische Nachhaltigkeitsstrategie auszuarbeiten.
Bundesminister Nikolaus BERLAKOVICH erläuterte die Auswirkungen der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Umweltbereich, wobei er sich bei den Mitgliedern des Umweltsenats für deren Arbeit bedankte. Es sei schon bisher gelungen, UVP-Verfahren zu beschleunigen, was nicht bedeute, Projekte ungeprüft durchzudrücken. "Die Verfahrensdauer wird ohne Qualitätsverlust verkürzt", hielt der Ressortleiter fest. Das bisherige System beim Hochwasserschutz, die geteilte Kompetenz und die gemeinsame Finanzierung der Projekte durch Bund, Länder und Gemeinden und hielt der Minister für sinnvoll und berichtete von einer gut funktionierenden Zusammenarbeit. 7.500 Schutzwasserprojekte seien in den letzten Jahren umgesetzt worden und dabei viel Geld investiert worden. Die jüngsten Erfahrungen zeigten aber wie gut diese Projekte funktionieren. Es gehe nicht nur um Rückhaltebecken und Dämme, sondern auch um Retentionsräume, damit die Flüsse bei Bedarf ohne Schaden für die Menschen ausufern können. Hochwasserschutz wirkt, die dafür eingesetzten Investitionsmittel sind gut angelegtes Geld, sagte der Minister.
Neuerungen für den Strahlenschutz bei medizinischen Geräten
Mit Mehrheit verabschiedete der Bundesrat auch eine Änderung des Strahlenschutzgesetzes, mit der die bei der Verwaltungsreform vorgenommenen Zuständigkeitsübertragungen von den Ländern an die Bezirke zurückgenommen wird, um eine teure Kompetenzzersplitterung zu vermeiden. Zudem werden die Intervalle für die periodische Überprüfung von Strahlenbetrieben mit geringem Gefährdungspotenzial von zwei auf mehr Jahre ausgedehnt und der Instanzenzug an die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit angepasst.
Der Kritik von Bundesrat Efgani DÖNMEZ (G/O), die Verlängerung der Prüfintervalle gehe auf Kosten der PatientInnen und der Menschen, die in der Medizin mit radioaktivem Material arbeiten müssen, trat Bundesminister Nikolaus BERLAKOVICH entgegen und erklärte die Novelle mit Vereinfachungen in der Verwaltung. "Die Kontrollqualität sinkt mit Sicherheit nicht", führte der Minister aus und betonte: "Die Gesundheit hat oberste Priorität".
Ökologischen Weg in der Landwirtschaft weitergehen
Grünes Licht in der Länderkammer gab es auch für mehrere Gesetzesvorhaben in den Bereichen der Agrar- und Forstwirtschaft. Einhellig gebilligt wurde die Annahme der spanischen Sprachfassung im Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut. Das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz für den Bereich Land- und Forstwirtschaft, in dem zahlreiche Materiengesetze im Sinne des geänderten Instanzenzuges novelliert werden, als auch das Agrarrechtsänderungsgesetz, das technische Anpassungen der betreffenden Materiengesetze an aktuelle Entwicklungen und EU-Vorgaben zum Inhalt hat, passierten den Bundesrat mit Stimmenmehrheit.
Kritische Töne kamen von Bundesrat Christian Hafenecker (F/N). Für Landwirte werde es durch das Anpassungsgesetz zur Verwaltungsgerichtsbarkeit nur noch schwieriger, zu ihren Rechten zu kommen. Auch beim Agrarrechtsänderungsgesetz ortete der Redner Nachteile zugunsten der Bäuerinnen und Bauern und meinte, dass der "Agrardschungel" nun noch dichter werde. Die beiden Gesetzesvorhaben erhielten keine Zustimmung seitens der FPÖ.
Als begrüßenswert bezeichnete Bundesrat Walter Temmel (V/B) die zur Verhandlung stehenden Gesetzespakete. Das Agrarrechtsänderungsgesetz bringe Neuheiten aber auch Klarheiten betreffend Verantwortlichkeiten, meinte der Redner und sicherte die Zustimmung seiner Fraktion zu.
Auch Bundesrätin Nicole Schreyer (G/T) äußerte Zweifel am Verwaltungsgerichtsbarkeitsanpassungsgesetz. Es sei generell okay, man habe aber viele Chancen nicht genutzt, um lang ausstehende Missstände wie im Bereich der Pflanzenschutzmittel auszumerzen. Auch im Agrarrechtsänderungsgesetz ortete die Rednerin im Namen ihrer Fraktion eine Aufweichung des Umweltschutzes und begründete damit die ausbleibende Zustimmung.
Von Seiten der SPÖ stellte Bundesrätin Adelheid Ebner (S/N) die Zustimmung für die Gesetzespakete in Aussicht und zeigte sich überzeugt, dass das Verwaltungsgerichtsbarkeitsanpassungsgesetz Verbesserungen in den verschiedensten Bereichen, sei es von der Produktion über die Warenkennzeichnungspflicht bis hin zur Vermarktung von Düngemitteln, bringen wird.
"Ein kleiner Betrieb ist nicht besser als ein großer Agrarbetrieb", stellte Bundesminister Nikolaus BERLAKOVICH am Ende der Debatte klar und rief auch in Erinnerung, dass die Bio-Betriebe in Österreich im Durchschnitt flächenmäßig größer sind als die konventionellen Betriebe. Das komme daher, dass durch das Bioausbauprogramm flächenstarke, große Betriebe in die Bio-Landwirtschaft eingestiegen seien. Deswegen laute das gemeinsame Ziel in der Agrarpolitik, finanzielle Mittel zu sichern, um einen ökologischen Weg in der Landwirtschaft auch weitergehen zu können und Bio-, aber auch und konventionelle Landwirtschaft auszubauen, da diese rund 90 % der ÖsterreicherInnen ernährt. Beim Thema Almen verwies der Bundesminister darauf, dass man darauf bedacht sei, ein sicheres System zu finden, auch deswegen, da die Almbäuerinnen und –bauern ein bedeutender Faktor in der österreichischen Landwirtschaft seien.
Biozide: Zuständigkeiten neu gelregelt
Die Länderkammer nahm heute auch zum Biozidproduktegesetz Stellung, mit dem die Umsetzung einer diesbezüglichen EU-Verordnung ermöglicht wird. Das Gesetz enthält unter anderem Vorschriften über Zuständigkeiten und Verfahrensabläufe, nicht aber inhaltliche Bestimmungen etwa betreffend Definition und Zulassungskriterien von Biozidprodukten. Diese Regelungen sind in der Biozidprodukteverordnung enthalten. Der Gesetzesentwurf passierte die Länderkammer mehrheitlich.
Bundesrat Christian Hafenecker (F/N) wies darauf hin, dass die Verwendung von Bioziden aufgrund ihrer Substanz in jedem Fall einer entsprechenden Kontrolle unterliegen sollten. Er ortete jedoch beim vorliegenden Gesetz ein "altes Muster", wonach es nur einen weiteren "Mosaikstein" bei der Abgabe der nationalen Rechte an Brüssel darstelle. Das Biozidproduktegesetz fand keine Zustimmung von Seiten der FPÖ.
Bundesrat Martin Preineder (V/N) würdigte das Gesetzesvorhaben mit dem Argument, dass Zuständigkeiten und Zulassungskriterien nun klar geregelt seien. Hinsichtlich des Spannungsfeldes zwischen dem Schutz der Produktion in der Landwirtschaft und der Gefahr für die Umwelt gelte es abzuwägen, ob der Biozideinsatz eine letztmögliche Maßnahme ist. Hier gelte es, eine sachliche Diskussion zu führen, zeigte sich Preineder überzeugt. Bundesrat Josef Taucher (S/W) ging auf inhaltliche Aspekte des Gesetzes ein und kündigte mit dem Argument des Fortschritts seitens der SPÖ die Zustimmung an.
Bundesminister Nikolaus BERLAKOVICH merkte betreffend der Abgabe von nationalen Rechten an die EU an, dass es durchaus Sinn mache, dass es sich hier um europaweite Regelungen handle. Durch die offenen Grenzen ist es möglich, Produkte in Nachbarländern zu kaufen. Menschen müssten sich darauf verlassen können, so der Bundesminister, dass dies auch sicher ist. Es handle sich deshalb nicht um ein Delegieren und ein Abgeben von Rechten, sondern um eine Erleichterung des Zusammenlebens von Menschen.
Kleinbäuerliche Strukturen stärken
Dem Bundesrat lag auch die EU-Jahresvorschau des Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 2013 vor. Der Bericht wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen (siehe auch III-395 d.B.).
Massive Kritik von Seiten der FPÖ äußerte Bundesrat Hans-Jörg Jenewein (F/W). In der gesamten EU-Jahresvorschau fehle ein klares Bekenntnis zur Erhaltung der kleinbäuerlichen Strukturen, bemängelte der Redner und erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass in den letzten Jahren jeder fünfte landwirtschaftliche Betrieb zugesperrt habe. Er appellierte, in der nächste Gesetzgebungsperiode mehr Augenmerkt darauf zu legen, um in Österreich nicht Richtung Agrarindustrie zu gehen. Weitere Defizite im Bericht ortete Jenewein im Bereich der Fischereipolitik, in Sachen Klimawandel und im Emissionshandel sowie in Fragen der Nuklearenergie. Schließlich äußerte der Redner noch Bedenken hinsichtlich der europäischen Saatgutverordnung und forderte hier offensive Akzente von Seiten Österreichs.
Bundesrat Friedrich Reisinger (V/St) brachte das Thema der Gap-Reform in die Debatte ein. Dabei gehe es um das Überleben der bäuerlichen Landwirtschaft in Österreich und auch in Europa, mahnte der Redner, im Speziellen aber auch um die Erhaltung einer wettbewerbsfähigen, flächendeckenden Produktion regionaler Lebensmitte und auch um die Pflege der Kulturlandschaft und Erhaltung des vitalen ländlichen Raumes. Niemand könne auf Dauer zu nicht kostendeckenden Preisen produzieren, stellte Reisinger klar und forderte eine umsichtige Agrarpolitik ein.
Bundesrat Stefan Schennach (S/W) erinnerte in Richtung Bundesrat Jenewein an den Einspruch im EU-Ausschuss zum Thema Saatgut. Es wäre absurd, in einem marktwirtschaftlichen Gebilde wie der europäischen Union die Marktwirtschaft zu unterbinden. In diesem Zusammenhang verwies der Redner auch auf die Bedeutung von Initiativen wie die "Arche Noah". Er informierte die Länderkammer, dass der EU-Ausschuss auch im Bereich der Pflanzenschädlinge als auch im Bereich der Tiergesundheit einen Einspruch vorbereite.
Bundesminister Nikolaus BERLAKOVICH meinte, dass die Reform der gemeinsamen Agrarpolitik nun in die heiße Phase gehe und mit 2015 beginnen werde. Insgesamt soll die europäische Agrarpolitik ökologischer werden, versicherte Berlakovich, was aber auch jener Weg sei, den Österreich seit seinem EU-Beitritt gehe. Für seine ökologische und nachhaltige Landwirtschaft werde Österreich in ganz Europa gelobt. Dieses Lob, zeigte sich der Minister überzeugt, gelte jedoch den österreichischen Bäuerinnen und Bauern. Das Ziel der Reform sei es, kleinbäuerliche Strukturen gegen brutale Marktkräfte zu unterstützen, wobei der springende Punkt in der Agrarreform sei, ob sich Europa in Richtung Agrarindustrie oder in Richtung bäuerlicher Familienbetriebe entwickle. "Wir wollen eine produzierende Landwirtschaft mit ökologischer Verantwortung", formulierte Berlakovich das Bestreben der österreichischen Agrarpolitik am Ende der Debatte. (Fortsetzung Bundesrat) fru/keg
Format
Links
- 2161 und Zu 2161 d.B - Strahlenschutzgesetz
- 2342 d.B. - Biozidproduktegesetz – BiozidprodukteG
- 821/BRSITZ/2013 - 821. Sitzung des Bundesrats vom 6. Juni 2013
- 2293 d.B. - Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG-Novelle Industrieemissionen) und Altlastensanierungsgesetz
- 2339 d.B. - Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut
- III-488-BR/2013 d.B. - BMLFUW - EU-Jahresvorschau 2013
- 2292 d.B. - Umweltrechtsanpassungsgesetz 2013
- 2340 d.B. - Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz-BMLFUW – Land- und Forstwirtschaft
- 2295 d.B. - Klimaschutzgesetz
- 2341 d.B. - Agrarrechtsänderungsgesetz 2013
- 2252 d.B. - Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000
- 2290 d.B. - Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Umwelt, Abfall, Wasser