Parlamentskorrespondenz Nr. 613 vom 27.06.2013

Änderung des Mafia-Paragrafen nun doch noch vor dem Sommer

Fristsetzungsantrag der Opposition und Einigung der Koalition

Wien (PK) – Die Novellierung des sogenannten Mafia-Paragrafen 278a Strafgesetzbuch kann nun doch noch vor dem Sommer beschlossen werden. Einen erneuten Anlauf dazu machten die Grünen, das BZÖ und die FPÖ in Form eines Fristsetzungsantrags in der heutigen Sondersitzung des Nationalrats. Dieser wurde im Plenum zwar abgelehnt, Konsens präsentierten nun aber die beiden Regierungsparteien durch einen gemeinsam eingebrachten Antrag, der den Tatbestand auf den Kernbereich der organisierten Kriminalität beschränken soll. Demnach werde der Verweis auf "erheblichen Einfluss auf Politik und Wirtschaft" aus der Bestimmung entfallen. Noch letzte Woche ist man im Justizausschuss an einem gemeinsamen Lösungsansatz gescheitert. Zum kontrovers diskutierten Thema wurde der Mafia-Paragraf vor allem wegen des TierschützerInnenprozesses in Wiener Neustadt, bei dem dieser zur Anwendung kam.

Der eingebrachte Fristsetzungsantrag sollte gewährleisten, den Mafia-Paragrafen noch vor dem Sommer in der Juli-Sitzung des Nationalrats zu behandeln, erläuterte Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) das Vorhaben der Antragssteller. Den Mafia-Paragrafen habe man in den 1990iger Jahren eingeführt, um damit etwa Waffenschieber oder Menschenhändler zu erfassen, führte der Redner aus. In Österreich sei der Paragraf vor fünf Jahren zum Thema geworden, da dieser in einem Verfahren gegen TierschützerInnen angewendet wurde, die ihr Anliegen mit zivilgesellschaftlichen Aktionen durchsetzen wollten, so Steinhauser weiter. Schon damals hätte seine Fraktion den Antrag auf Entschärfung des Paragrafen eingebracht, dem heute bis 2. Juli eine Frist gesetzt werden soll, führte Steinhauser aus. Eine Präzisierung würde sicherstellen, dass ein Missbrauch dieses scharfen Instruments nicht möglich ist, sagte der Mandatar und ortete Säumnisse von Seiten der Justizministerin Beatrix Karl. Kritik übte Steinhauser auch am Bauernbund, der, so wie er meinte, keinen geringsten Zusammenhang mit dem Sachverhalt aufweise.

Abgeordneter Johannes JAROLIM (S) teilte dem Plenum mit, gemeinsam mit ÖVP-Justizsprecher Ikrath einen Antrag eingebracht zu haben, der einen Lösungsansatz hinsichtlich der Bildung einer kriminellen Vereinigung für den Paragrafen beinhaltet. Der Verweis auf "erheblichen Einfluss auf Politik und Wirtschaft" werde damit entfallen, berichtete Jarolim. Er freue sich über den Konsens und dankte allen, die diese gute Lösung zustande gebracht haben.

"Politik ist das Bohren harter Bretter". Solche Zitate wie dieses von Max Weber seien geeignet, um den Parlamentarismus zu charakterisieren, begann Abgeordneter Michael IKRATH (V) seine Wortmeldung und ging damit auch auf den gemeinsamen Antrag mit SPÖ-Justizsprecher Jarolim ein. Damit folge man der Evaluierung, erläuterte Ikrath, indem man den Tatbestand auf den Kernbereich der organisierten Kriminalität beschränke. Ikrath schlug diesbezüglich vor, einen Justizausschuss am 3. Juli um 8.00 Uhr einzuberufen, um so, wie er sagte, dem Anspruch auf eine qualitativ einwandfreie Behandlung des Antrags gerecht zu werden. Abschließend äußerte er seine Freude über den breiten Konsens.

Es sei unbestritten, vor allem mit Blick auf das klägliche Verfahren in Wiener Neustadt, dass es sich hier um einen Paragrafen handle, der umgehend aufgrund der Möglichkeit einer unsinnigen Anwendung einer Reparatur zuzuführen ist, stellte Abgeordneter Gernot DARMANN (F) fest. Der Redner äußerte ferner sein Unverständnis gegenüber der bisherigen ablehnenden Haltung des Bauernbundes im Fall einer Entschärfung des Paragrafen, wie auch gegenüber der erneuten Einberufung des Justizausschusses. Mit der Zustimmung des Fristsetzungsantrags würde die Materie direkt in die Verhandlungen des Nationalratsplenums aufgenommen, stellte Darmann in Aussicht. Er befürchte, dass man durch einen weiteren Justizausschuss wieder zu keiner Lösung kommen werde.

Ein Wort der Erleichterung sprach Abgeordnete Christiane BRUNNER (G), nachdem es nun Gesprächsbereitschaft gebe und die Blockadehaltung oder der unbedingte Wille der ÖVP, am Mafia-Paragrafen festzuhalten, gebrochen sei. Es gehe nicht darum, wie die Änderung zur Beschlussfassung komme, so Brunner, denn das Wichtigste sei, dass dies im Sinne etwa der NGO's passiert. Denn durch die Anwendung des Paragrafen im Fall der TierschützerInnen seien Existenzen bedroht worden, mahnte Brunner. Die Evaluierung habe ganz klar gezeigt, dass der Paragraf nicht auf Tätigkeiten von NGO's anzuwenden ist, bemängelte die Rednerin.

Der "justizpolitische Eiertanz" der ÖVP sei einzigartig, konstatierte Abgeordneter Gerald GROSZ (B) und erinnerte daran, dass der von Abgeordnetem Steinhauser eingebrachte Antrag zwischen den Regierungsparteien bereits paktiert gewesen sei. Der heute eingebrachte Antrag entspreche nun endlich den Forderungen des BZÖ, der Grünen und der Freiheitlichen, den Paragrafen zu reformieren. Dabei würde die ÖVP ohnehin am meisten davon profitieren, zeigte sich Grosz überzeugt. Faktum sei, dass der Wiener Neustädter Prozess einen Tiefpunkt in der österreichischen Justizgeschichte darstelle, sagte der Redner, denn die Rechtsnorm sei schändlich und falsch angewendet worden. Endlich werde nun der Paragraf so geschärft, dass ein Missbrauch in Zukunft hintangehalten wird, schloss Grosz. (Schluss Nationalrat) keg