Parlamentskorrespondenz Nr. 658 vom 05.07.2013

Wie viel ist bei der Verwaltungsreform weitergegangen?

Fristsetzungsantrag des BZÖ

Wien (PK) – Nach Beendigung der Dringlichen Anfrage in der heutigen Nationalratssitzung drängte das BZÖ auf weitere Schritte in der Verwaltungsreform und brachte in diesem Zusammenhang einen Antrag ein, dem Verfassungsausschuss zu Vorbehandlung des Antrags 700/A(E) eine Frist bis zum 8. September 2013 zu setzen. Dieses Begehren fand keine ausreichende Unterstützung. Die Abstimmung über die weiteren eingebrachten 100 Fristsetzungsanträge zu BZÖ-Anträgen findet am Ende der Tagesordnung statt.

Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) hielt eine Fristsetzung für den Antrag genannten Antrag bis 8.9.2013 und weitere 100 Anträge seiner Fraktion für notwendig, weil in den Ausschüssen 1.500 unerledigte Anträge liegen, in denen es um Ideen von Abgeordneten und um Wünsche der Bevölkerung gehe, die aus Unvermögen der Regierungsparteien nicht behandelt, sondern immer wieder vertagt wurden. Wenn die Regierungsparteien gegen diese Anträge auftreten, sollen sie sie ablehnen und ihre Ablehnung in der Öffentlichkeit des Plenums begründen. Als symptomatisch bezeichnete Scheibner den Antrag zur Umsetzung der Verwaltungsreform, der ebenso konsequent ignoriert wurde wie die diesbezüglichen Vorschläge des Rechnungshofs. Nicht umgesetzt wurde auch der erstaunliche Vorschlag der Ministerinnen Karl und Schmidt zur Verwaltungsreform, der Effizienzsteigerungen und Kosteneinsparungen erwarten ließ.

Abgeordneter Elmar MAYER (S) erinnerte an die engagierte Arbeit des vom Abgeordneten Scheibner zitierten Unterausschusses. Die Regierung habe auf den Arbeiten des Unterausschusses aufgebaut und weitergearbeitet. Gestern wurde die Abschaffung der Bezirksschulräte beschlossen, sagte Mayer und zeigte sich überzeugt, dass auf diesen ersten Schritt weitere Schritte der Verwaltungsreform folgen werden.

In dieser Gesetzgebungsperiode sei bei der Verwaltungsreform mehr geschehen denn je, meinte Abgeordneter Wolfgang GERSTL (V) und erinnerte an die Auflösung hunderter Behörden im Zuge der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Experten haben diese große Reform mit großem Lob bedacht, führte Gerstl aus und berichtete auch von Verwaltungsvereinfachungen und Reformen in den Bereichen Justiz, Inneres und Gesundheit. 100 Fristsetzungsanträge in der letzten Sitzung einer Gesetzgebungsperiode einzubringen, sei keine seriöse Vorgangsweise, sagte Gerstl und zitierte das Sprichwort: "Am Abend wird der Faule fleißig".

Abgeordneter Walter ROSENKRANZ (F) hielt die Schulverwaltungsreform in Wahrheit für ein Täuschungsmanöver der Koalition, um beim Thema Verwaltungsreform eine Überschrift präsentieren zu können, obwohl jeder wisse, dass hier keine Maus, sondern nicht einmal ein Floh geboren worden sei. Bei der Schulverwaltungsreform sei tatsächlich nichts weitergegangen. "Nicht Genügend", sagte der Obmann des Unterrichtsausschusses und beklagte Stillstand in der Bildungspolitik, den die Koalition mit dem "Reförmchen" von gestern bemänteln wolle. Dem Fristsetzungsantrag des BZÖ wird die FPÖ zustimmen, kündigte Rosenkranz an.

Abgeordnete Daniela MUSIOL (G) sah den Unwillen der Bundesländer, viele Elemente der Verwaltungsreform mitzutragen, als Grundursache für den Stillstand bei den Regierungsfraktionen. Deren Praxis, Oppositionsanträge in Ausschusssitzungen zu vertagen, entspreche nämlich nicht den Aufgaben einer Bundesgesetzgebung, sondern diene lediglich dem Willen der Länder, konstatierte die Grünen-Mandatarin. Sie fordere für die nächste Gesetzgebungsperiode daher mehr Mut, derartige Anträge in den Ausschüssen zumindest abzulehnen, damit sie im Plenum öffentlich diskutiert werden können.

Die Vorhaltungen von fehlender Reformtätigkeit im Verwaltungsbereich wies Staatssekretär Josef OSTERMAYER vehement zurück. Die Regierung habe viel auf den Weg gebracht und sei dabei auch zahlreichen Rechnungshofempfehlungen gefolgt. Als Untermauerung dessen nannte Ostermayer unter anderem die Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform, mit der 120 Sonderbehörden in 9 Landesverwaltungsgerichte und 2 Bundesverwaltungsgerichte umgewandelt werden, die Zusammenlegung der Asylbehörden in ein Bundesamt für Fremden- und Asylwesen, die Verschlankung durch die neuen Landespolizeidirektionen und die Gesundheitsreform, bei der zielgesteuert mehr Effizienz im Sinne der PatientInnen im Gesundheitswesen eingeführt werde.

Lediglich "Reförmchen" machte dagegen Abgeordneter Rainer WIDMANN (B) bei der Leistungsbilanz der Regierung zur Verwaltungsreform aus. Denn die genannten Änderungen seien für die Bevölkerung nicht spürbar, die Koalition habe bei den staatlichen Kernaufgaben Sicherheit, Gesundheit und Bildung kläglich versagt. Besonders erzürnte es den BZÖ-Politiker, dass die Verankerung des Spekulationsverbots in der Verfassung nicht umgesetzt wurde, und er prangerte auch Säumnisse bei Gemeindezusammenlegungen und bei der Verringerung der Parteienförderung an. (Schluss Fristsetzung/ Fortsetzung Nationalrat) fru/rei/jan