Parlamentskorrespondenz Nr. 889 vom 17.12.2013

Öffentlicher Dienst muss auf Gehaltsabschluss warten

Dienstrechts-Novelle passiert Nationalrat, Politikerbezüge steigen 2014 um 1,6 %

Wien (PK) – Die öffentlich Bediensteten werden auf ihrem Gehaltszettel im Jänner vergeblich nach einer Bezugserhöhung suchen. Nachdem die Gehaltsverhandlungen zwischen Regierung und Gewerkschaft bislang zu keinem Ergebnis geführt haben, hat der Nationalrat die Dienstrechts-Novelle 2013 in seiner heutigen Sitzung ohne neue Gehaltstabellen verabschiedet. Der Beschluss fiel mit Stimmenmehrheit, zuvor waren in zweiter Lesung zwei Abänderungsanträge der FPÖ, einer davon in namentlicher Abstimmung, abgelehnt worden.

In der Debatte spielte die vorläufig verschobene Gehaltserhöhung für den öffentlichen Dienst kaum eine Rolle. Lediglich ÖVP-Abgeordneter Johann Singer bedauerte ausdrücklich, dass es zwischen Regierung und Gewerkschaft bislang zu keinem Konsens gekommen ist.

Von mehreren Abgeordneten aufgegriffen wurde hingegen die so genannte "Lex Enns". Da sich die Vorsteherin des Bezirksgerichts Enns trotz der Zusammenlegung des Gerichts mit dem Bezirksgericht Steyr bislang weigerte, sich um eine andere Richterstelle zu bewerben, werden mit der Dienstrechts-Novelle die gesetzlichen Grundlagen für eine amtswegige Versetzung geschaffen. Dass in letzter Konsequenz ein solcher Weg gewählt wurde, dafür äußerte Abgeordneter Harald Stefan von der FPÖ zwar ein gewisses Verständnis, er gab aber zu bedenken, dass die Verordnung, auf der die Zusammenlegung der Bezirksgerichte Steyr und Enns beruht, nach Meinung vieler Experten verfassungswidrig ist, weil Bezirksgrenzen überschritten werden. Er forderte in diesem Sinn eine verfassungskonforme Lösung.

Auch Abgeordnete Daniela Musiol (G) warf den Regierungsparteien einen schlampigen Umgang mit Verfassungsrecht in dieser Causa vor und nannte dies als Hauptgrund dafür, dass die Grünen die Dienstrechts-Novelle letztendlich ablehnen werden. Weitere Kritikpunkte sind für sie, dass die vorgesehene bessere Entlohnung von VerwaltungspraktikantInnen nicht für bestehende Beschäftigungsverhältnisse gilt, und dass das System des Pendlerpauschale und des Fahrkostenzuschusses BenutzerInnen öffentlicher Verkehrsmittel benachteilige.

Abgeordnete Angelika Mlinar (N) kündigte die Zustimmung der NEOS zur Dienstrechts-Novelle an, auch wenn sie in der "Lex Enns" einen Schönheitsfehler sieht. Namens der SPÖ hielt Abgeordneter Otto Pendl zu diesem Thema fest, er wolle sich nicht vorstellen, welche Vorwürfe von Seiten der Opposition gekommen wären, hätte die Koalition nicht reagiert und zugelassen, dass eine Richterin weiter an einem nicht mehr existierenden Gericht amtiert.

Generell plädierte Pendl dafür, sämtliche dienstrechtliche Angelegenheiten auch in Zukunft im Verfassungsausschuss zu beraten, um ein Auseinanderdriften des Dienstrechts verschiedener Berufsgruppen zu verhindern.

Die oben erwähnten Abänderungsanträge der FPÖ wurden von Abgeordnetem Christian Lausch eingebracht. Zum einen pocht die FPÖ darauf, dass ehemalige Zeitsoldaten, die vorzeitig in den Ruhestand treten wollen, ihre Tätigkeit beim Bundesheer zur Gänze für die Pension angerechnet bekommen. Derzeit können maximal 30 Monate als beitragsgedeckte Dienstzeit geltend gemacht werden. Der zweite Antrag zielte darauf ab, Beamten zu ermöglichen, zu einer Belehrung bzw. Ermahnung eine schriftliche Stellungnahme abzugeben, wenn diese dem Personalakt beigefügt wird. Damit wollen die Freiheitlichen drohende Nachteile, etwa bei Beförderungen, verhindern. Beide Anträge wurden abgelehnt, jener zu den Zeitsoldaten erhielt in namentlicher Abstimmung 54 Ja- bei 109 Nein-Stimmen.

Zu den Kernpunkten der Dienstrechts-Novelle gehören – neben Dutzender weiterer Detailänderungen – die Verankerung von Pflegekarenz und Pflegeteilzeit im Beamten-Dienstrechtsgesetz und im Vertragsbedienstetengesetz, die Aufwertung des Verwaltungspraktikums und die unbefristete Verlängerung des Sabbaticals. Außerdem erhalten Beamte künftig unter eng definierten Voraussetzungen einen Anspruch auf Urlaubsersatzleistung. Die Bestimmungen betreffend den Fahrtkostenzuschuss werden an die Neuregelung des Pendlerpauschale angepasst.

Politikerbezüge: Breite Mehrheit für abgespeckte Gehaltserhöhung

Anders als bei den Beamten hat der Nationalrat die Bezugserhöhung für PolitikerInnen heute endgültig fixiert. Die Abgeordneten stimmten mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit für die vom Verfassungsausschuss empfohlene abgespeckte Gehaltserhöhung. Statt gesetzlich vorgesehener 2,4 % werden die Politikerbezüge demnach im kommenden Jahr nur um 1,6 % und damit im selben Ausmaß wie die Pensionen angehoben.

Einzig die FPÖ und das Team Stronach scherten aus dem Parteienkonsens aus. Sie sprachen sich gegen jegliche Erhöhung der Politikerbezüge 2014 aus. Angesichts der allgemeinen Sparnotwendigkeiten und der steigenden Arbeitslosigkeit sei die Anhebung der Politikergehälter ein schlechtes Symbol, argumentierte Abgeordneter Harald Stefan (F). Ein von ihm eingebrachter Abänderungsantrag stieß aber nur beim Team Stronach auf Zustimmung. Für TS-Abgeordneten Robert Lugar ist klar, dass sich das Parlament keine Gehaltserhöhung verdient hat, da es, wie er meinte, Regierungsvorlagen bloß durchwinke und reine "Schattendebatten" führe.

Seitens der ÖVP erinnerte Abgeordneter Johann Singer daran, dass es nicht nur um die Bezüge von MinisterInnen und Abgeordneten, sondern auch um jene von BürgermeisterInnen und GemeinderätInnen gehe. 1,6 % seien gerechtfertigt, meinte er in Übereinstimmung mit den Abgeordneten Otto Pendl (S), Daniela Musiol (G) und Angelika Mlinar (N). Pendl und Musiol machten geltend hin, dass die Bezügepyramide für PolitikerInnen vor einigen Jahren im Parlament einstimmig beschlossen wurde und warfen der FPÖ vor, populistisch zu agieren.

Abgeordnete Mlinar wies darauf hin, dass die Politikerbezüge in den vergangenen Jahren kaum angehoben wurden. Nach drei aufeinanderfolgende "Nulllohnrunden" hat es erst 2013 wieder eine Bezugserhöhung um 1,8 % gegeben. Zudem liegen die Politikerbezüge in Österreich ihr zufolge im europäischen Durchschnitt. Mlinar präsentierte allerdings einen anderen Sparvorschlag und forderte in einem Entschließungsantrag, die Valorisierung der Parteienförderung für vier Jahre auszusetzen. Als Begründung nannte sie den Umstand, dass Österreich die zweithöchste Parteienförderung aller OECD-Staaten und die höchste Parteienförderung in Europa habe. Der Antrag wurde allerdings abgelehnt.

Basis für die beschlossene reduzierte Bezugserhöhung für PolitikerInnen bildete ein gemeinsamer Initiativantrag von SPÖ und ÖVP. (Fortsetzung Nationalrat) gs